CDI 350 BT - KBA Software Update für Euro 6
Hallo zusammen,
ich habe heute den (Rückruf-) Brief von Mercedes Benz bekommen mit der Aufforderung zum Software-Update. Mercedes sondert mit diesem Schreiben ja viel nichtsagendes Bla bla ab.😠
Mehrere Fragen beschäftigen mich dazu:
1. Kein Datum genannt. Bis wann muss das Update gemacht worden sein? Vorm nächsten TÜV?
2. Sind schon gesicherte negative Auswirkungen bekannt? (Nur Auswirkung auf AdBlue Verbrauch oder auch Gefahr von Versottung des AGR-Ventils wie bei Euro 5 Diesel?)
3. Kann man sich dagegen wehren?
4. Könnte die Software theoretisch vor dem Update von einem Codierer gesichert werden und danach wieder aufgespielt werden?
Vielen Dank schon mal.
Grüße
Stephan
Beste Antwort im Thema
Das hab ich ja auch alles gelesen aber meine Fragen beantwortet das bisher geschriebene noch nicht.
Ich werde das Update dann auf jeden Fall hinauszögern bis zum nächsten TÜV in 12/21.
Möglicherweise ist er dann schon ersetzt oder es gibt zumindest mehr Erfahrungsberichte auf die man dann entsprechend reagieren kann.
Bis dahin werde ich bei jedem Servicetermin das Update schriftlich untersagen.
92 Antworten
Das hab ich ja auch alles gelesen aber meine Fragen beantwortet das bisher geschriebene noch nicht.
Ich werde das Update dann auf jeden Fall hinauszögern bis zum nächsten TÜV in 12/21.
Möglicherweise ist er dann schon ersetzt oder es gibt zumindest mehr Erfahrungsberichte auf die man dann entsprechend reagieren kann.
Bis dahin werde ich bei jedem Servicetermin das Update schriftlich untersagen.
Woher sollen denn die Prüforganisationen die richtigen Softwarestände aller möglichen Autos wissen?
Ich weiß es nicht 100%, aber vorstellen kann ich es mir nicht.
@ TS: Ich kann mir vorstellen, dass Du dann nochmal Post vom KBA bekommst. Über die FIN wissen die welche Fahrzeuge noch kein Update haben. Der Brief wird dann bestimmt noch vor dem TÜV-Termin im Jahr 2021 kommen mit der Aufforderung das Update umgehend aufspielen zu lassen, da sonst das Fahrzeug stillgelegt wird.
Ist nur so eine Vermutung meinerseits.
Wer das Update aufspielen lässt, hat dann mit einem Anwalt bei Rückabwicklung schlechte Karten, da der Zustand des Fahrzeugs verändert wurde.
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Zitat:
@Spezofai schrieb am 25. Januar 2020 um 16:40:42 Uhr:
Zitat:
@Schoflampi schrieb am 25. Januar 2020 um 16:29:41 Uhr:
Sicher ein "verpflichtendes" Update, ausgehend vom KBA?
Kann man auf der Mercedes Seite prüfen:
Mercedes Homepage -> am einfachsten über die Suchfunktion "Diesel Software update" o.ä. -> Fin Nummer eingeben -> dann genau lesen ob freiwillig oder verpflichtend.Meines Wissens gibts für Euro6 nur freiwillige Updates.
Wird ein Gutschein angeboten, ist es sicher das Freiwillige.
Da muss man nur vorsichtig sein, dass es bei zukünftigen Werkstattbesuchen nicht einfach aufgespielt/ untergejubelt wird. Also vorab immer am Auftrag vermerken lassen.Ja, es wird ein Gutschein angeboten, aber auch auf den Verlust der Zulassung verwiesen. Hört sich nicht freiwillig an!
Aufgrund des Gutscheins habe ich ja bei Mercedes nachgefragt, ich dachte, wenn schon ein SW-Update, dann kann ich auch den 100 Euro-Gutschein mitnehmen, aber wie schon geschrieben, für meinen S212, E220 Bluetec, Modell 2015, wird kein Update angeboten.
Zitat:
@nicoahlmann schrieb am 25. Januar 2020 um 22:35:13 Uhr:
Woher sollen denn die Prüforganisationen die richtigen Softwarestände aller möglichen Autos wissen?
Ich weiß es nicht 100%, aber vorstellen kann ich es mir nicht.
Bei der Abgasprüfung sollten sie doch wissen, was zu erwarten ist!? Ich weiß es nicht genau, muss mal bei Gelegenheit Dekra Prüfer fragen!
Zitat:
@Malien schrieb am 26. Januar 2020 um 09:51:39 Uhr:
Zitat:
@Spezofai schrieb am 25. Januar 2020 um 16:40:42 Uhr:
Ja, es wird ein Gutschein angeboten, aber auch auf den Verlust der Zulassung verwiesen. Hört sich nicht freiwillig an!
Aufgrund des Gutscheins habe ich ja bei Mercedes nachgefragt, ich dachte, wenn schon ein SW-Update, dann kann ich auch den 100 Euro-Gutschein mitnehmen, aber wie schon geschrieben, für meinen S212, E220 Bluetec, Modell 2015, wird kein Update angeboten.
Wir reden hier auch nicht von 4-Zylindern sondern vom OM 642!
Könnt ihr bitte zu dieser Frage von dem Themenersteller was schreiben/berichten ? . Könnte die Software theoretisch vor dem Update von einem Codierer gesichert werden und danach wieder aufgespielt werden ?
VG
Zitat:
@serkan1 schrieb am 27. Januar 2020 um 13:10:58 Uhr:
Könnt ihr bitte zu dieser Frage von dem Themenersteller was schreiben/berichten ? . Könnte die Software theoretisch vor dem Update von einem Codierer gesichert werden und danach wieder aufgespielt werden ?VG
Theoretisch ist es möglich! Theoretisch ist alles möglich! 😉 Software kann man sicher auslesen und da man ja Update installieren kann, kann man auch die andere wieder aufspielen!
wie schon mjbralitz schreibt Theoretisch ist alles möglich ob auch ratsam ist fraglich .
Vielleicht bringe ich etwas Licht ins Dunkel .
Es musste durch die Softwareentwickler einiges verändert werden und dies ohne das es der Fahrer bemerkt , hierzu greifen verschiedene Veränderungen in vernetzten Steuergeräten ineinander .
Nur so als Info , es wird die Software in 3-4 Steuergeräten geändert.
Somit wird beim Update in der Werkstatt beim ME / SCR / EGS eine Software aufgespielt die es nur zusammen gibt.
Die Werkstatt sieht weder was durch die Updates geändert wird noch kann die Werkstatt Einfluss nehmen , einmal begonnen ist dies automatisiert und führt die selbsttätig in verschiedenen Steuergeräten durch .
Ein zurück gibt es definitiv nicht , keine MB Werkstatt hat die Möglichkeit das neue Update mit einer alten Software zu überspielen , das würde schon wegen der beschriebenen Vernetzung zu anderen Steuergeräten nicht funktionieren. Die Automobilhersteller lassen sich hier nicht in die Karten schauen, es wird hier die Salamitaktik angewendet .
Mir ist kein Chiptuner Softwarespezi Alleskönner bekannt der alle Abläufe kennt und die dazugehörigen Zusammenhänge beim downgrade wirklich 100% weiß was er macht, erzählen kann man viel.
Nur das Motorsteuergerät zu verändern hätte folgen gehabt die sofort jeder bemerkt hätte , Leistung, Drehmoment, Vibrationen, Geräusche usw. das ganze ist etwas komplexer als die Medien und Hersteller für die Verbraucher schreiben .
Das sind die bekannten Änderungen ohne Gewähr auf Vollständigkeit .
Die Software ME Motorsteuergerät wird angepasst AGR Rate erhöht.
Die Software SCR Steuergerät wird angepasst um die höhere AGR Rate mit der Adblue Einspritzung und den daraus resultierenden NOX Werten vor und nach dem NOX-Kat in Einklang zu bringen. Ältere NOX Sensoren haben hier wohl ein Problem und versagen bzw. liefern Fehler im Zusammenhang mit der neuen Software.
Die Software Getriebesteuerung EGS wird angepasst um diese Änderungen möglichst für den Fahrer nicht bemerkbar zu machen.
Die Adblue Warnschwelle wird heruntergesetzt .
Ein einfaches sichern der Software ist schwer, sollte nur eine vergessen werden wird es Probleme geben .
Der TÜV kann weder bei seiner Abgasmessungen noch beim Fehlerauslesen im Rahmen der Tüv-Prüfung feststellen ob hier das aktuelle Update aufgespielt wurde oder nicht , der Tüv wird sich am angebrachten Aufkleber an der B-Säule orientieren, dieser muss nach dem Update angebracht werden .
Alle Euro 6 CDI mit OM 651 mit Adblue BlueTec Motorisierungen im W212 über W218 bis W205 sind betroffen .
Die betroffenen Fahrzeuge mit OM 651 findet Ihr in der Liste vom KBA im Folgebeitrag
Auch die Euro 6 OM 642 unterliegen einem Zwangsupdate durch das KBA .
Es ist nicht möglich nach einem s-update den Alten Stand wieder aufzuspielen. Zu sichern ja, aber das war es auch. Das Steuergerät lässt sich dahingehend nicht umdaten.
Zitat:
Der TÜV kann weder bei seiner Abgasmessungen noch beim Fehlerauslesen im Rahmen der Tüv-Prüfung feststellen ob hier das aktuelle Update aufgespielt wurde oder nicht , der Tüv wird sich am angebrachten Aufkleber an der B-Säule orientieren, dieser muss nach dem Update angebracht werden.
Das ist genau der Punkt. Mir geht es um die Nachweisbarkeit bei der Hauptuntersuchung! Nach dem Motte: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Wenn es nur ein banaler Aufkleber ist, kann man den doch irgendwie bekommen für "Trinkgeld" Beziehungen etc.
Noch gibt es keine Referenzfälle in der Automobilgeschichte in BRD, wo im großen Stil Autos stillgelgt worden sind. Sehr viel heiße Luft bis jetzt...
Fazit: Abwarten und Aussitzen (wie unsere Kanzlerin)
Wenn's wirklich ernst werden sollte, versuchen an diesen Aufkleber zu kommen...
Zitat:
@kazbeck schrieb am 28. Januar 2020 um 22:11:46 Uhr:
Zitat:
Der TÜV kann weder bei seiner Abgasmessungen noch beim Fehlerauslesen im Rahmen der Tüv-Prüfung feststellen ob hier das aktuelle Update aufgespielt wurde oder nicht , der Tüv wird sich am angebrachten Aufkleber an der B-Säule orientieren, dieser muss nach dem Update angebracht werden.
Das ist genau der Punkt. Mir geht es um die Nachweisbarkeit bei der Hauptuntersuchung!
...
Wenn's wirklich ernst werden sollte, versuchen an diesen Aufkleber zu kommen...
Ein bisschen sehr simpel gedacht, oder? Der Aufkleber ist kein Nachweis, zum Update, ganz gleich ob nun freiwillig oder verpflichtend, gehört eine entsprechende ABE und die wird auf Verlangen vorzulegen sein.
Aufkleber an der B-Säule, als wenn es damit getan wäre. So ganz saublöd sind die Ingenieure bei den Prüforganisationen auch wieder nicht.
MfG
Philipp