Carplay Nutzung / Smartphone "in der Hand": Bußgeld

Guten Abend Motor Talk Forum,

bei stehendem Verkehr habe ich mein iPhone, in meinem Insignia und mit CarPlay angeschlossen, von der Beifahrerseite auf die Mittelkonsole gelegt - natürlich war es dann in der Hand. Kurz darauf wurde ich aus dem Verkehr gezogen und durfte mir den Strafdelikt anhören "Nutzung des Handy während der Fahrt ist nicht erlaubt". Soweit, so gut, sehe ich ein. Aber ich habe das iPhone eben NICHT genutzt, sondern umgelegt! Da es mit CarPlay eindeutig für die Nutzung im PKW vorgesehen ist, sehe ich nicht ein, hier nur einen Cent zu zahlen. Sollte ich Einspruch einlegen auf den kommenden Bescheid? Gibt es hier Urteile?

Viele Grüße

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Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 20. März 2019 um 11:37:12 Uhr:


Der Richter wusste sogar das ich gelogen habe. Darum geht es aber gar nicht.

Und ein Proszessrisikon muss jeder für sich abschätzen könen, sind doch alt genug alle hier.

Manche Menschen sind echt verbiohrt und hier geht es nicht mal um was ganz Schlimmes.

Der hat nur eine Sache umgelegt und nicht einen.... Ach lassen wir das.

Bist wohl selbst von der blauen Horde🙂🙂🙂😉

Denn die reagierten genauso sauer wie du dich jetzt hier aufmüpfst😉

Oh ha, jetzt hast du aber sehr daneben gegriffen. nein, bin nicht bei der blauen Horde, nicht im Staatsdienst und hab auch mit Juristerei nicht wirklich was am Hut.

Ich hab aber meinen Lebensdampfer moralisch nicht so sehr auf Lücke gebaut wie manche Möchtegern (?)- Kapitäne, das ich es nötig hätte, mich damit auch noch zu brüskieren 😉

Aufmüpfen? Sehe ich bei mir nicht (zumindest nicht mehr als bei dir selber). Teile nur meine Meinung mit.

So, ich bin jetzt aber auch raus hier, könnt gerne weiter von euren Heldentaten berichten, ohne das ich mich weiter darin einmische. Viel Spaß!

ah jetzt kommen wir nicht weiter also gehen wir voll auf Konfrontation

Na komm, lass stecken. Kann mir schon vorstellen mit wem ich es hier zu tun habe.

Immer diese Besserwisser und Oberlehrer, grausam.

Gott sei Dank bist du weg!! Danke.

Gehst Du auch? Bitte!!!

Zitat:

@random_user schrieb am 20. März 2019 um 04:31:22 Uhr:


Hmm hast du nicht Start/Stop? Wenn gestanden hast und der Motor aus, ist es erlaubt (oder wurde das inzwischen geändert?)

Das ist ein irre Glaube. Wenn man im Auto auf der Straße steht und angeschnallt ist nimmt man am Verkehr teil...

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Zitat:

@Franjo001 schrieb am 20. März 2019 um 13:54:52 Uhr:


Gehst Du auch? Bitte!!!

Nö.

Will ja wissen wie er es macht und wie es ausgeht.

Ich warte erstmal den Brief ab.

Welche Angaben hast du den bei der Kontrolle gemacht?

Das abzuwarten und den Vorwurf erstmal genauer studieren macht Sinn.

Zitat:

@Herr.MM schrieb am 20. März 2019 um 18:30:45 Uhr:


Ich warte erstmal den Brief ab.

Zahl die Strafe und gut. Immerhin haste ja was verbotenes gemacht. Jetzt lernst du draus.. Hoffentlich

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 20. März 2019 um 19:56:46 Uhr:



Zitat:

@Herr.MM schrieb am 20. März 2019 um 18:30:45 Uhr:


Ich warte erstmal den Brief ab.

Zahl die Strafe und gut. Immerhin haste ja was verbotenes gemacht. Jetzt lernst du draus.. Hoffentlich

"Lerne daraus"? Wie bitte? Scheinbar hast du den Thread nicht verfolgt. Ich lerne daraus, dass ich in Zukunft die Aussage verweigere und mich doppelt und dreifach gegen jede Form der Anschuldigung absichern werde!

Das Handy einfach nicht in die Hand nehmen, aus welchem Grund auch immer, wenn man nicht eindeutig parkt, wäre auch ein mögliches Lernziel.

Ich persönlich finde, dass es sogar viel zu wenig Kontrollen bezüglich gibt. Bei uns in Hamburg siehst du an jeder zweiten Ampel jemanden mit dem Handy rumspielen. Wenn vor dir jemand komisch Schlangenlinie fährt, dann kann man sich sicher sein, dass er auch grade am Handy spielt. An der nächsten Ampel bestätigt sich sowas dann auch.

Und vor allem was hat das ganze mit Carplay zu tun? Carplay soll doch grade dazu beitragen, dass man das Handy nicht mehr in der Hand hat. Klar du wolltest es nur sicherer Hinlegen. Aber dies sollte man halt vor Fahrtbeginn tun und nicht während der Fahrt.

Zitat:

@kaburs schrieb am 21. März 2019 um 09:09:46 Uhr:


Das Handy einfach nicht in die Hand nehmen, aus welchem Grund auch immer, wenn man nicht eindeutig parkt, wäre auch ein mögliches Lernziel.

Es ist bezeichnend für dieses Forum, dass für diesen Schwachsinn 3x Danke gedrückt wird.

Es gibt einen (guten) Grund dafür, den Gebrauch von Mobilgeräten während der Fahrt zu verbieten: die damit verbundene Ablenkung. Da diese beim Einschieben von CDs, dem Bedienen eines Zigarettenanzünders oder dem Verzehr eines Brötchens bzw. dem Trinken aus einem Trinkbehälter - jedenfalls nach Auffassung des Gesetzgebers - nicht gegeben ist, sind all diese Tätigkeiten eben nicht verboten.
Und jemand der das Handy bei stehendem Verkehr von A nach B legt, ist dadurch nicht abgelenkt, jedenfalls nicht mehr, als wenn er die CD oder die Wurstsemmel von A nach B legt. Und damit erfüllt er zwar den Buchstaben des Verbots, nicht aber die Intention des Gesetzgebers dahinter.

(Nachzulesen in der Bundesrats Drucksache 556/17)

Ohne der Paragraphen jetzt gelesen zu haben dachte ich dessen Essenz wäre:
Handy in Hand wenn Schlüssel im Schloß = Ticket

Zitat:

@lemonshark schrieb am 21. März 2019 um 10:17:26 Uhr:


...
Und jemand der das Handy bei stehendem Verkehr von A nach B legt, ist dadurch nicht abgelenkt, jedenfalls nicht mehr, als wenn er die CD oder die Wurstsemmel von A nach B legt. Und damit erfüllt er zwar den Buchstaben des Verbots, nicht aber die Intention des Gesetzgebers dahinter.

(Nachzulesen in der Bundesrats Drucksache 556/17)

Sehe ich übrigens genauso.
Da sollte der Gesetzgeber nachbessern 🙂

Und solange das nicht geschieht, sollte man sich bewusst sein, das es so ist wie es ist und eventuell Konsequenzen hat.
Auch wenn es schwer einzusehen ist...

Zitat:

@lemonshark schrieb am 21. März 2019 um 10:17:26 Uhr:



Zitat:

@kaburs schrieb am 21. März 2019 um 09:09:46 Uhr:


Das Handy einfach nicht in die Hand nehmen, aus welchem Grund auch immer, wenn man nicht eindeutig parkt, wäre auch ein mögliches Lernziel.

Es ist bezeichnend für dieses Forum, dass für diesen Schwachsinn 3x Danke gedrückt wird.

Es gibt einen (guten) Grund dafür, den Gebrauch von Mobilgeräten während der Fahrt zu verbieten: die damit verbundene Ablenkung. Da diese beim Einschieben von CDs, dem Bedienen eines Zigarettenanzünders oder dem Verzehr eines Brötchens bzw. dem Trinken aus einem Trinkbehälter - jedenfalls nach Auffassung des Gesetzgebers - nicht gegeben ist, sind all diese Tätigkeiten eben nicht verboten.
Und jemand der das Handy bei stehendem Verkehr von A nach B legt, ist dadurch nicht abgelenkt, jedenfalls nicht mehr, als wenn er die CD oder die Wurstsemmel von A nach B legt. Und damit erfüllt er zwar den Buchstaben des Verbots, nicht aber die Intention des Gesetzgebers dahinter.

(Nachzulesen in der Bundesrats Drucksache 556/17)

Bekanntlich wird danach bestraft, ob der Tatbestand des Gesetzes erfüllt wurde, und dazu reicht es halt, wenn man bei Betrieb des Fahrzeugs (Motor an) eines der im Gesetz genannten Geräte in die Hand nimmt. Das sollte nach den vielen Erklärungen hier unmissverständlich klar sein.

Der Tatbestand wurde in 2018 bewusst so geändert, dass die Norm als sogenanntes "abstraktes Gefährdungsdelikt" umformuliert wurde. Es kommt also gerade nicht darauf an, ob man tatsächlich eine konkrete Gefährdungshandlung begangen hat oder nicht. Ist wie das Überfahren einer Rotampel bei menschenleerer Kreuzung nachts um halb drei. Das tut auch keinem weh, ist aber trotzdem verboten.

Ich würde mich auch ärgern, wenn man mich beim bloßen Weglegen des Handys erwischt und mir diese Unachtsamkeit einen Punkt einbringen würde.

Andererseits muss ich einsehen, dass die Gerichte ohne diese Beweiserleichterung der absolut unsäglich gefährlichen Unsitte zahlreicher Verkehrsteilnehmer sonst nicht mehr Herr werden würden.

Ich habe meine Schlüsse aus der Gesetzesänderung gezogen und fasse das Smartphone oder Handy schlichtweg während des Betriebs im Auto nicht mehr an. Soo wichtig kann das gar nicht sein.

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