1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. E-Klasse
  6. W211
  7. Carglass Problem 2. Anlauf

Carglass Problem 2. Anlauf

Mercedes E-Klasse S211

Hallo an das Forum.
Ich versuche es nochmals. Beim letzten Versuch haben sich viele gemeldet (danke dafür), eine interessante Diskussion hat sich entwickelt, leider hatten die Antworten nicht wirklich was mit meiner Bitte und Frage zu tun. Ich freue mich über jeden Kommentar, aber bitte euch beim Thema zu bleiben.
Habe eine Frage. Und zwar, ich habe vor 4 Monaten bei Carglass einen Steinsschlag repariert und habe schon sofort nach der Reparatur bemängelt, dass es nicht gut ausschaut, nicht wie üblich. Also, weil ich dieses Auto als 3. Fahrzeug habe hab ich keine Kasko und ich bezahle selbst. Nach 5 Tagen Reisst die Scheibe. Jetzt wollen die von der 30 Jährigen Garantie nichts wissen, klar, und in deren Geschäftsbedingungen steht es: ''Die Scheibe kann während der Reparatur weiter reissen...'' Es steht aber nichts über NACH der Reparatur. Jetzt wollen die mir einreden, dass ich ja am Vertrag unterschrieben hab, dass die Scheibe auch nach der Reparatur reissen kann. Sie haben mir die Kopie des Vertrags geschickt (am Tag selber bekam ich nur die Rechnung) an dem jetzt das steht, aber ich bin mir 100% sicher, dass es damals nicht draufstand, weil ich extra noch 2x nachgefragt habe ob es eben nur während der Reparatur gilt, dass die Scheibe reissen kann. Ich möchte jetzt niemanden was unterjubeln oder so, aber das schein mir doch sehr suspekt aus, auch wie es auf dem eingescanten Vertrag ''draufgeschrieben'' ist. Jetzt wende ich mich an euch um zu fragen, ob zufällig jemand von euch einen Vertrag (nicht die Rechnung) zur Hand hat und mir sagen könnte was unter dem Preis bei euch steht. Velleicht könntet Ihr ja ein Foto machen.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Carglass
Ähnliche Themen
17 Antworten

Zitat:

@Chris1222 schrieb am 4. September 2021 um 08:41:46 Uhr:



Zitat:

....wieder einmal wird Garantie mit Mängelhaftung/Gewährleistung verwechselt.
VG


Ein interessanter Ansatz, der dem Themenstarter aber wohl ohne weitere Erklärung nicht viel bringt.
Wenn, dann sollte erstmal geklärt werden, worauf würde der Amwalt klagen bzw sich beziehen (auf die im Vertrag beschriebene Garantie oder auf das Gesetzliche Gewährleistungsrecht)?
Sofern da bei Carglass von des Geschädigten Seite noch keine genauen bzw schriftlich festgehaltene Forderung eingegangen sind, und mit Unterschrift des Vertrages nicht auf das Gewährleistungsrecht verzichtet wird (frag das aber bitte noch den Anwalt), sollte man es dann doch mal explizit über das Gewährleistungsrecht versuchen.

Also hier ist nicht die Garantie das Problem, obwohl mein Anwalt meint, dass man auch das klagen könnte, weil das Wort Garantie klar definiert ist und aber deren 'Interpretation' sehr weit weg von dem ist. Wir würden eher die Tatsache angehen, dass die eine Reparatur anbieten und auch Reparatur ganz klar beim Gesetzgeber definiert ist. Von dem her meinte er, kann man eigentlich unterschreiben was man will, aber an der Tatsache ändert es wenig, ausser es steht: Auf eigene Verantwortung, oder mit Ausdrucklichen wünschen des Kundet etc.
Er meint aber eben auch, es wäre gut ein paar Verträge zum Vergleich zu haben, dann können wir besser abschätzen was und wie. Ich habe den Vertrag jetzt bekommen, es steht tatsächlich auf meinem drauf, jedoch, ohne jemandem was in die Schuhe schieben zu wollen, meinten wir beide, dass es komisch ausschaut. Der Satz, gleich doppelt geschrieben, ist in einer anderen Farbe und ein wenig schräg zum Rest. Es sieht so aus als ob es jemand einfach mit Photoshop draufgeklebt hätte. Ergo, brauchen wir Verträge zum vergleichen.

Zitat:

@graupe007 schrieb am 3. September 2021 um 23:30:39 Uhr:


interessantes Thema. Ich habe auch kürzlich eine neue Scheibe bekommen mit "6 Jahren Garantie" aber nicht das Kleingedruckte gelesen. Wenn man nun - hypothetisch - mit einer vorgeschädigten und reparierten Scheibe über ein übles Schlagloch fährt und die Scheibe reißt erneut, dürfte er schwierig werden den ursächlichen Zusammenhang nachzuweisen. Ich habe mir wg. relativ niedriger Selbstbeteiligung bislang keine Gedanken dazu gemacht, aber es wäre schon gut zu wissen was in diesem Fall geschieht. Hat niemand Erfahrung mit einer solchen Situation?

Einerseits wird es über die Reparatur des Steinschlagschadens eine Rechnung/ Beleg geben, andererseits ist so ein Steinschlag eigentlich immer (?) mit so Sternförmigen "einrissen"/ Kraterbildung verbunden. Und das sieht man auch wenn die Scheibe später Reißen sollte.

Jetzt aber einmal ein ganz anderer Ansatz!

Aktuell habe ich auch das Problem mit einem Steinschlag in der Frontscheibe.

Nach Rücksprache mit meiner Versicherung, bin ich dann bei einem "Experten" gewesen.

Der meinte, ja er könnte das Kleben ABER er würde den Einbau einer neuen Scheibe empfehlen!

Warum ..?

Ja, die Frontscheibe hätte so viele kleine Steinschläge, die würden einerseits für eine unangenehme Lichtbrechung sorgen, andererseits die Mikrokanten der Scheibenwischer beschädigen, so das immer ein ganz feiner Wasserfilm zurück bleiben würde = Sichtbeeinträchtigung.

Das mit den vielen kleinen Steinschlägen ist mir noch gar nicht aufgefallen, etwas später bin ich zufällig genau in die Sonne gefahren und da konnte ich es wunderbar sehen: Der Mann hat recht, die Scheibe sieht aus wie eine Kraterlandschaft ..!

Also, vor dem Kleben erst prüfen ob das überhaupt sinnvoll ist, bezogen auf den Gesamt zustand der Frontscheibe.

MfG Günter

Hallo Günter. Ja es gibt die Rechnung auf der aber nichts steht. Und ja das sieht man ja und auch die gemachten Fotos zeigen das deutlich, dass der Riss eigentlich von da aus entschtanden ist.
Ob sich es lohnt; na ja, der Wagen wird kaum bewegt, hat grade mal 100tkm geschafft, und es war, zumindest seit ich den Wagen hab, der erste Vorfall. Nachprüfen kann ich es nicht mehr, ich hab ja schon einen neue Scheibe drauf. Aber, wenn ich zu einer 'Fachwerkstatt' gehe und sie sich den Schaden anschaut und sagt: kein Problem, ist reparabel. Repariert den Schaden dann und nimmt dafür Geld, der Schaden entwickelt sich aber weiter kann irgendwas nicht in Ordnung sein.

Zitat:

Einerseits wird es über die Reparatur des Steinschlagschadens eine Rechnung/ Beleg geben, andererseits ist so ein Steinschlag eigentlich immer (?) mit so Sternförmigen "einrissen"/ Kraterbildung verbunden. Und das sieht man auch wenn die Scheibe später Reißen sollte.
Jetzt aber einmal ein ganz anderer Ansatz!
Aktuell habe ich auch das Problem mit einem Steinschlag in der Frontscheibe.
Nach Rücksprache mit meiner Versicherung, bin ich dann bei einem "Experten" gewesen.
Der meinte, ja er könnte das Kleben ABER er würde den Einbau einer neuen Scheibe empfehlen!
Warum ..?
Ja, die Frontscheibe hätte so viele kleine Steinschläge, die würden einerseits für eine unangenehme Lichtbrechung sorgen, andererseits die Mikrokanten der Scheibenwischer beschädigen, so das immer ein ganz feiner Wasserfilm zurück bleiben würde = Sichtbeeinträchtigung.
Das mit den vielen kleinen Steinschlägen ist mir noch gar nicht aufgefallen, etwas später bin ich zufällig genau in die Sonne gefahren und da konnte ich es wunderbar sehen: Der Mann hat recht, die Scheibe sieht aus wie eine Kraterlandschaft ..!
Also, vor dem Kleben erst prüfen ob das überhaupt sinnvoll ist, bezogen auf den Gesamt zustand der Frontscheibe.
MfG Günter

Deine Antwort
Ähnliche Themen