Cargarantie will nicht übernehmen
Hallo,
ich bin ganz neu hier und würde mich freuen, wenn mir jemand einen Rat geben kann.
Folgendes hat sich ereignet:
Mein Smart ist derzeit in der Werkstatt eines Smartcenters, weil etwas mit dem Motor nicht stimmt (Motorleuchte war an, dann zwei Tage später wieder aus). Das wollte ich überprüfen lassen.
Ich habe den Wagen im Sommer dieses Jahres gekauft, auf dem noch eine verlängerte Cargarantie abgeschlossen worden wurde.Diese ist noch bis zum Frühjahr 2012 gültig.
Nun stellte sich heraus, dass da was am Motor kaputt ist.
Eine Kostenübernahme der Reparatur will die Cargarantie jedoch nicht einsehen, da die letzte Inspektion (vor 1 Monat) von ATU durchgeführt wurde und nicht durch das Smartcenter. ATU hatte bei der Inspektion keinen Motorschaden festgestellt und auch keine Reperaturen durchgeführt, nur die Inspektion.
Ich wollte nun wissen, ob ich durch die Cargarantie an eine Fachwerkstatt gebunden bin bei einer Inspektion? Bei Reperaturen verstehe ich das ja, aber nicht bei einer Inspektion, die sicherlich in allen Werkstätten nach einem ähnlichem Muster ablaufen wird.
Jemand einen wertvollen Rat für mich?
Im Voraus vielen Dank für eure Zeit und Mühe!!!
Beste Antwort im Thema
Grundsätzlich unterscheidet man mal eh zwei verschiedene Dinge:
Garantie und Gewährleistung
Gewährleistung ist eine gesetzliche Vorschrift bei Verkauf von Gewerbetreibenden an Privatleute. Hier gilt nach 6 Monaten die Beweislastumkehr. Konkret: Innerhalb der ersten 6 Monate muss Dir der Verkäufer beweisen, dass das Teil von Dir kaputt gemacht wurde, ab dem 6. Monat musst Du beweisen, dass es zum Zeitpunkt des Kaufes bereits kaputt war.
Garantie ist eine freiwillige Leistung...immer. Und hierbei kann der Garantiegeber eben zu erbringende Leistungen ( in diesem Fall die Wartung beim Garantiegeber oder Fachbetrieb ) an die Garantie knüpfen.
Wenn man sich das nicht durchliest, oder sagt: ist mir doch wurscht, dann muss man mit den Folgen leben können.
Mich würde interessieren, was Deine ATU Inspektion gekostet hat. Mein SC ruft für die Kleine 149 und für die Große 189 Euro auf ( inkl. Öl und Filter ) Und ich bekomme noch einen kostenlosen Leihwagen.
Btw....frag Dich mal was Du eher kaufen würdest: Einen lückenlos im SC gewarteten Smart oder einen mit Einträgen von Pit Stop, ATU und was weiß ich.
30 Antworten
Hi
ein Blick in die Garantiebedingungen hätte geholfen:
§4 Pflichten des Käufers/Garantienehmers
Der Käufer/Garantienehmer hat
a) an dem Kraftfahrzeug die vom Hersteller vorgeschriebenen
oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und
Pflegearbeiten beim Verkäufer/Garantiegeber oder in
einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt
durchführen zu lassen;
Da hast Du wohl am falschen Ende gespart.....wenn Du denn was gespart hast
🙁🙁😠
Das ist doch wieder typisch, wenn es ans bezahlen geht
dann halten sich die Sinnlosen Cargarantierer vornehm zurück...
Ich befürchte das in dem Kleingedruckten steht
das Inspektionen nur in einer Markenwerkstatt gemacht werden dürfen.
Hast Du eine Rechtsschutzversicherung?
Und um was für einen Smart handelt es sich überhaupt? Baujahr und so...
😁😎 Ooohh AKL war noch schneller😁😉
Zitat:
Original geschrieben von Heiko190E
🙁🙁😠
Das ist doch wieder typisch, wenn es ans bezahlen geht
dann halten sich die Sinnlosen Cargarantierer vornehm zurück...
Also ganz so ist es nicht....ich hab fast 20 Jahre im Autohaus gearbeitet....wenn sich alle Parteien an das halten was in den Vertragsbedingungen steht, dann zahlen die auch.
Wenn man die Garantie nur beiläufig mitnimmt und dann die Inspektionen beim billigen Jakob machen lässt ist man aus meiner Sicht selber schuld, wenn die Car Garantie nicht zahlt.
Wenn Du jemandem was verkaufst und sagst: Ich gebe Dir Garantie, wenn Du bei mir, oder jemandem dem ich vertraue warten lässt und der Käufer geht dann nach Eisen-Karl und sagt danach...oh kaputt...was würdest Du tun ?
😎 Hast ja recht...
Bin ja erstaunt über die schnellen Antworten.
Also ich geb mich nicht mit dem Kleingedruckten zufrieden.
Als wenn eine Inspektion in ner Vertragswerkstatt anders ablaufen würde....
Bei der Inspektion war alles top gewesen; die in einer Vertragswerkstatt hätten auch nichts gefunden.
Selbst die bei ATU meinten, dass eine Inspektion bei denen die Garantie nicht beeinflusst.
Ja eine Rechtschutz habe ich, aber mit Eigenbeteiligung. Hätt ja sein können, dass sich auch anders eine Lösung hätte finden lassen.
Trotzdem danke
Ob es bei ATU der gleiche Wartungsumfang wie im SC ist oder nicht spielt dabei keine Rolle, die Garantie ist eben an bestimmte Bedingungen geknüpft, so eben auch an die Inspektionen in der Fachwerkstatt, die Frage ist jetzt nur ob ATU als anerkannte Fachwerkstatt gilt. Wenn nicht haste halt Pech, die Versicherung hällt sich dabei nur an den Vertrag.
Gruß Ingo
Zitat:
Original geschrieben von Ingo.M
Wenn nicht haste halt Pech, die Versicherung hällt sich dabei nur an den Vertrag.
Gruß Ingo
Und wenn doch hat er eben evtl auch Pech🙁
So wie ich mit dem Verein vor vielen Jahren;
Ich hatte mich an die Garantiebedingungen incl. dieser "Brühe" die man ins Öl kippen musste gehalten!!
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Lange Rede kurzer Sinn, bei mir ham se zum Schluß behauptet ich hätte falschen Spritt getankt😰😠
Deshalb spare ich mir das Geld für diese Vereine,
aber Recht bezgl. der Garantiebedingungen habt Ihr natürlich 😉
Hallo,
meine Vorschreiber haben recht von deinem SC kannst du leider nichts erwarten🙁🙁🙁🙁
weil du deine Inspektion bei Atu gemacht hast.
Aber ich hätte eine andere Idee du gehst zu Atu und lässt denn Motorschaden auf die kosten
von ATU reparieren die bieten doch eine 12 Monatige Garantie und kein Verlust der Herstellergarantie an siehe Link:
http://www.atu.de/.../...onswertscheck_fuer_kleinwagen-1ONL04.html?...
MfG astro 3
Zitat:
Original geschrieben von astro 3
Hallo,
meine Vorschreiber haben recht von deinem SC kannst du leider nichts erwarten🙁🙁🙁🙁
weil du deine Inspektion bei Atu gemacht hast.
Aber ich hätte eine andere Idee du gehst zu Atu und lässt denn Motorschaden auf die kosten
von ATU reparieren die bieten doch eine 12 Monatige Garantie und kein Verlust der Herstellergarantie an siehe Link:
http://www.atu.de/.../...onswertscheck_fuer_kleinwagen-1ONL04.html?...MfG astro 3
Versuchen kann man es, wird allerdings warscheinlich nicht viel bringen, bei der Cargarantie handelt es sich ja eben nicht um die Herstellergarantie.
und die 12 Monatige Garantie ist eine Mobilitätsgarantie³
³Die Mobilitätsgarantie (bei Longlife 24 Monate) gilt nur bei Beseitigung aller relevanten Mängel und umfasst: Pannenhilfe am Pannenort, Abschleppen, Bergung ohne Kostenlimit, Ersatzteil-Versand in das Ausland und Übernachtung bis zu 3 Nächte pro Person. Nähere Infos in Ihrer A.T.U-Filiale.
Gruß Ingo
Und unterm Strich wird die Reperatur bei ATU sowieso billiger(vorausgesetzt die können den Schaden eindeutig benennen und beheben).
Grundsätzlich unterscheidet man mal eh zwei verschiedene Dinge:
Garantie und Gewährleistung
Gewährleistung ist eine gesetzliche Vorschrift bei Verkauf von Gewerbetreibenden an Privatleute. Hier gilt nach 6 Monaten die Beweislastumkehr. Konkret: Innerhalb der ersten 6 Monate muss Dir der Verkäufer beweisen, dass das Teil von Dir kaputt gemacht wurde, ab dem 6. Monat musst Du beweisen, dass es zum Zeitpunkt des Kaufes bereits kaputt war.
Garantie ist eine freiwillige Leistung...immer. Und hierbei kann der Garantiegeber eben zu erbringende Leistungen ( in diesem Fall die Wartung beim Garantiegeber oder Fachbetrieb ) an die Garantie knüpfen.
Wenn man sich das nicht durchliest, oder sagt: ist mir doch wurscht, dann muss man mit den Folgen leben können.
Mich würde interessieren, was Deine ATU Inspektion gekostet hat. Mein SC ruft für die Kleine 149 und für die Große 189 Euro auf ( inkl. Öl und Filter ) Und ich bekomme noch einen kostenlosen Leihwagen.
Btw....frag Dich mal was Du eher kaufen würdest: Einen lückenlos im SC gewarteten Smart oder einen mit Einträgen von Pit Stop, ATU und was weiß ich.
Ach ja...eine Möglichkeit gibts noch:
Wie bist Du an die GW Garantie gekommen ?
Hast Du diese einzeln bezahlt, bzw. ist die Garantie ein extra Posten auf Deiner Rechnung beim Kauf ?
CarGarantie ist keine Garantie, sondern eine Versicherung. Dafür zahlt jemand eine Prämie (Käufer oder Verkäufer), und als Gegenleistung sind bestimmte Schäden versichert. Hat mit Freiwilligkeit nichts zu tun.
Natürlich hat auch eine Versicherung bestimmte Bedingungen. Aber der Bundesgerichtshof hält diese Bedingungen auch immer wieder mal für unwirksam. Ich würd's einem Rechtsanwalt überlassen.