Cargarantie will nicht übernehmen

Smart Fortwo 451

Hallo,

ich bin ganz neu hier und würde mich freuen, wenn mir jemand einen Rat geben kann.

Folgendes hat sich ereignet:

Mein Smart ist derzeit in der Werkstatt eines Smartcenters, weil etwas mit dem Motor nicht stimmt (Motorleuchte war an, dann zwei Tage später wieder aus). Das wollte ich überprüfen lassen.
Ich habe den Wagen im Sommer dieses Jahres gekauft, auf dem noch eine verlängerte Cargarantie abgeschlossen worden wurde.Diese ist noch bis zum Frühjahr 2012 gültig.

Nun stellte sich heraus, dass da was am Motor kaputt ist.

Eine Kostenübernahme der Reparatur will die Cargarantie jedoch nicht einsehen, da die letzte Inspektion (vor 1 Monat) von ATU durchgeführt wurde und nicht durch das Smartcenter. ATU hatte bei der Inspektion keinen Motorschaden festgestellt und auch keine Reperaturen durchgeführt, nur die Inspektion.
Ich wollte nun wissen, ob ich durch die Cargarantie an eine Fachwerkstatt gebunden bin bei einer Inspektion? Bei Reperaturen verstehe ich das ja, aber nicht bei einer Inspektion, die sicherlich in allen Werkstätten nach einem ähnlichem Muster ablaufen wird.

Jemand einen wertvollen Rat für mich?

Im Voraus vielen Dank für eure Zeit und Mühe!!!

Beste Antwort im Thema

Grundsätzlich unterscheidet man mal eh zwei verschiedene Dinge:

Garantie und Gewährleistung

Gewährleistung ist eine gesetzliche Vorschrift bei Verkauf von Gewerbetreibenden an Privatleute. Hier gilt nach 6 Monaten die Beweislastumkehr. Konkret: Innerhalb der ersten 6 Monate muss Dir der Verkäufer beweisen, dass das Teil von Dir kaputt gemacht wurde, ab dem 6. Monat musst Du beweisen, dass es zum Zeitpunkt des Kaufes bereits kaputt war.

Garantie ist eine freiwillige Leistung...immer. Und hierbei kann der Garantiegeber eben zu erbringende Leistungen ( in diesem Fall die Wartung beim Garantiegeber oder Fachbetrieb ) an die Garantie knüpfen.

Wenn man sich das nicht durchliest, oder sagt: ist mir doch wurscht, dann muss man mit den Folgen leben können.

Mich würde interessieren, was Deine ATU Inspektion gekostet hat. Mein SC ruft für die Kleine 149 und für die Große 189 Euro auf ( inkl. Öl und Filter ) Und ich bekomme noch einen kostenlosen Leihwagen.

Btw....frag Dich mal was Du eher kaufen würdest: Einen lückenlos im SC gewarteten Smart oder einen mit Einträgen von Pit Stop, ATU und was weiß ich.

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Die letzte Befassung seitens des BGH ( VIII ZR 293/10 ) geht in die Richtung, dass solche Klauseln bei kostenpflichtigen , also solchen, die der Käufer ausdrücklich bezahlt, unwirksam sind.

Allerdings ist hierzu aus meiner Sicht noch keine Eindeutigkeit zu erkennen.

Aus dem Urteil geht z.B. hervor, dass der Käufer in dem genannten Fall beweisen soll, dass die Überziehung seines Wartungsintervalls NICHT zum Motorschaden führte.
Analog dazu wird in dem o.g. Fall vermutlich zu beweisen sein, dass der Motorschaden auch bei der Inspektion im SC erfolgt wäre.
Und ich vermute, dass die Gutachterkosten so abschreckend hoch sind, dass man das lieber bleiben lässt.

Hmmm - ich lese das mehr so: in dem Fall, den der BGH entschieden hat (bitte nicht mit dem Fall des TS verwechseln!) hat der BGH die Vertragswerkstattklausel kritisiert, weil sie selbst dann gegolten hätte, wenn der Käufer bewiesen hätte, daß der Schaden sowieso aufgetreten wäre. Die Folge, die der BGH nach meinem Verständnis daraus zieht, ist nicht, daß der Käufer beweisen müßte, daß der Schaden sowieso aufgetreten wäre, sondern, daß die Vertragswerkstattklausel unwirksam ist.

Ob sich dieses Urteil auf den Fall des TS übertragen läßt, wird aber nur jemand entscheiden können, der die Umstände genau kennt. Deshalb, mit Rechtsschutzversicherung würd ich einen Anwalt einschalten. Ohne - weiß ich nicht.

Hi,

wann genau hast du den Wagen gekauft (privat oder händler)

Wenn seit dem kauf weniger als 6 Monate rum sind kann es sein das der Verkäufer (wenn es ein Händler ist) für die Schadenbehebung zuständig ist. ( Gewährleistung) dann brauchst du keine Garantie in anspruch nehmen.

Gruß Tobias

Genau so sieht's aus!
Wenn der Smart bei einem Händler gekauft wurde und noch kein halbes Jahr rum ist, dann greift auf jeden Fall die gesetzlich geregelte Sachmängelhaftung des Händlers, das hat mit der Garantie erst mal gar nichts zu tun.
Der Begriff der Garantie ist ohnehin total irreführend, es handelt sich nämlich mitnichten um eine Garantie im herkömmlichen Sinne, sondern um einen Versicherungsvertrag, der natürlich, wie Du gesehen hast, eigenen Bedingungen unterliegt.
Wenn der Kauf des Smart bei dem Händler aber weniger als ein halbes Jahr zurück liegt, dann ist diese Garantie mehr oder weniger uninteressant, weil Du ja erst mal Ansprüche im Rahmen der Sachmängelhaftung gegen den Händler hast!
Allerdings hättest Du diese dann erst mal bei dem geltend machen sollen!
Bei der Sachmängelhaftung sollte auch die Inspektion bei ATU nicht mehr relevant sein.

Es kommt relativ häufig vor, daß Gebrauchtwagenhändler die Kunden über die Zusammenhänge von Sachmängelhaftung und Garantievertrag im unklaren lassen.
Der Garantievertrag über eine Versicherung beinhaltet ja auch noch andere Ausschlüsse. Die Händler machen dann den Kunden immer weiss, daß dies ihr persönliches Pech wäre, wenn die Gebrauchtwagengarantie nicht bezahlt, dies ist aber im ersten halben Jahr auf jeden Fall nicht richtig, weil die Sachmängelhaftung noch vor dem Garantievertrag einsetzt!

Da hätte ich gleich mal zwei Fragen an euch:

Ich habe das Problem, dass mein Türscharnier defekt/locker ist, ich soll die Reparatur bezahlen obwohl ich eine Anschlussgarantie abgeschlossen habe, leider zählt ein Türscharnier bei Smart angeblich zu den Verschleissteilen. Ich weiss das ein Scharnier einem gewissen Verschleiss unterliegt aber mMn ist es kein traditionelles Verschleissteil, zumal es ein bekanntes Problem ist und Smart die Türscharniere ja auch geändert hat.

Was mich aber am meisten daran stört ist, dass das Scharnier bereits zweimal befestigt wurde, einmal in der Garantiezeit 2010 und einmal im Mai 2011 während der Inspektion für 35 Euro und das ohne mich vorher zu fragen. Wenn man bedenkt, das der Wagen da genau 9 Tage aus der Garantie war (EZ 04.2009), kann man vielleicht meine Begeisterung verstehen, zumal ich dank SC 5 Wochen auf einen Termin warten musste.

1 Frage:
Ich werde den geleasten Tchibosmart im April übernehmen und dann sollte das Scharnier doch unter die Sachmängelhaftung fallen, oder?

2 Frage:
Kann ich solange damit rumfahren oder verliere ich unter Umständen die Tür beim fahren? Es ist das untere mit den Plastikrollen, welche ja nun aus Metall sind, man merkt es beim Türe öffnen, da ruckelt die Tür nach oben und unten, schwer zu erklären, wer es hat/hatte weiss aber was ich meine.

Zitat:

Original geschrieben von Haegar2910


1 Frage:
Ich werde den geleasten Tchibosmart im April übernehmen und dann sollte das Scharnier doch unter die Sachmängelhaftung fallen, oder?

Ganz genau kann ich es Dir zwar nicht sagen, aber ich denke nicht, daß die Übernahme eines Leasingfahrzeugs rechtlich mit dem Kauf eines Gebrauchtwagens bei einem Händler gleichgesetzt werden kann und dadurch die Sachmängelhaftung zu Laufen beginnt!

Das würde ja jeglicher Logik widersprechen.

Aber wie gesagt, genau weiss ich es nicht, müsstest Du mal jemanden fragen, dewr sichz damit auskennt!

Zitat:

Original geschrieben von mirsanmir



Zitat:

Original geschrieben von Haegar2910


1 Frage:
Ich werde den geleasten Tchibosmart im April übernehmen und dann sollte das Scharnier doch unter die Sachmängelhaftung fallen, oder?
Ganz genau kann ich es Dir zwar nicht sagen, aber ich denke nicht, daß die Übernahme eines Leasingfahrzeugs rechtlich mit dem Kauf eines Gebrauchtwagens bei einem Händler gleichgesetzt werden kann und dadurch die Sachmängelhaftung zu Laufen beginnt!
Das würde ja jeglicher Logik widersprechen.
Aber wie gesagt, genau weiss ich es nicht, müsstest Du mal jemanden fragen, dewr sichz damit auskennt!

Das kommt drauf an, wenn du aus einem laufenden Vertrag heraus ein Fahrzeug einfach nur weiter übernimmst, bekommst du im Normalfall keine Garantie/Sachmängelhaftung, du besitzt das Fahrzeug ja dann warscheinlich schon länger als die Garantiezeit.

Wenn du das Fahrzeug aber am Ende des Leasings an den Händler zurück gibst, diesen dann über einen neuen Kaufvertrag vom Händler kaufst, hast du auch die gesetzliche Gebrauchtwagengarantie. Wobei da die Frage ist ob Sowas als Verschleißteil ausgeschlossen ist.

Gruß Ingo

Wegen meiner Car Garantie...
also ich habe den wagen als Gebrauchtwagen im juli diesen jahres bei einem händler gekauft. er meinte, dass der vorbesitzer diese car garantie abgeschlossen hat.
das merkwürdige - was mir jetzt im nachhineine eingefallen ist - bei der sache ist, dass mein problem mit der motorleuchte schon vor 2 monaten aufgetaucht ist. damals war ich beim SC. Da die leuchte aber nicht mehr an war und der motor auch sonst keine ungewöhnlichen geräusche macht, meinten die vom SC das es kein problem ist und ich ganz normal weiterfahren kann. Hätte er mich anders beraten und auf eine überprüfung hingewiesen, dann hätte auch die Car Garantie greifen müssen. ich bin eben laie und verlass mich aud das, was die vom SC sagen.
im Folgemonat war dann die Inspektion bei ATU.
Und jetzt nachdem das problem wieder mit der motorleuchte war, meint der SC, dass auf alle fälle eine überprüfung stattfinden muss, aber ohne anspruch auf die Car Garantie.
also zwei verschiedene aussagen vom SC.
da ich den wagen vor einem halben jahr gekauft habe, müsste dann theoretisch die gewährleistung des verkäufers greifen? hab ich das richtig verstanden?
also müsste ich mich nicht mit denen von der car garantie streiten, sondern mit dem problem an den händler/verkäufer gehn?

Danke übrigens an alle, die sich dem Problem befasst haben und fleißig einträge vorgenommen haben!!!!!!!

Zitat:

Original geschrieben von jackiefight


da ich den wagen vor einem halben jahr gekauft habe, müsste dann theoretisch die gewährleistung des verkäufers greifen? hab ich das richtig verstanden?
also müsste ich mich nicht mit denen von der car garantie streiten, sondern mit dem problem an den händler/verkäufer gehn?
Danke übrigens an alle, die sich dem Problem befasst haben und fleißig einträge vorgenommen haben!!!!!!!

Genau so sieht es aus, du hast abgesehen von der Cargarantie ja auch noch die gesetzliche Gebrauchtwagengarantie, und die sollte solange es kein normales Verschleißteil ist, auch greifen. Wobei sich da der Händler auch warscheinlich winden wird wie nen Regenwurm am Haken.

Gruß Ingo

naja, da es den motor betrifft und kein verschließteil ist, kann er sich winden wie er will. er kann sich ja schlecht den gesetzlichen pflichten entziehen!
danke schön

Weist du denn schon was es genau ist?
Gruß Ingo

nein noch nicht.
ich hol den wagen morgen ab und lass mir den ausdruck mit den mängeln geben.
sobald ich was neues hab, kann ich das hier mal berichten

Ich würde auf alle Fälle den Verkäufer (Händler) wo du den Smart her hast, vor der Reparatur über den Schaden in Kenntnis setzen, nicht daß der dir da noch nen Strick draus dreht und sich so vor seiner Gewährleistung drücken kann.
Gruß Ingo

ja auf alle fälle!
angenommen er würde für die reparatur aufkommen, kann er werkstatt bestimmen?

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