Cargarantie will nicht übernehmen
Hallo,
ich bin ganz neu hier und würde mich freuen, wenn mir jemand einen Rat geben kann.
Folgendes hat sich ereignet:
Mein Smart ist derzeit in der Werkstatt eines Smartcenters, weil etwas mit dem Motor nicht stimmt (Motorleuchte war an, dann zwei Tage später wieder aus). Das wollte ich überprüfen lassen.
Ich habe den Wagen im Sommer dieses Jahres gekauft, auf dem noch eine verlängerte Cargarantie abgeschlossen worden wurde.Diese ist noch bis zum Frühjahr 2012 gültig.
Nun stellte sich heraus, dass da was am Motor kaputt ist.
Eine Kostenübernahme der Reparatur will die Cargarantie jedoch nicht einsehen, da die letzte Inspektion (vor 1 Monat) von ATU durchgeführt wurde und nicht durch das Smartcenter. ATU hatte bei der Inspektion keinen Motorschaden festgestellt und auch keine Reperaturen durchgeführt, nur die Inspektion.
Ich wollte nun wissen, ob ich durch die Cargarantie an eine Fachwerkstatt gebunden bin bei einer Inspektion? Bei Reperaturen verstehe ich das ja, aber nicht bei einer Inspektion, die sicherlich in allen Werkstätten nach einem ähnlichem Muster ablaufen wird.
Jemand einen wertvollen Rat für mich?
Im Voraus vielen Dank für eure Zeit und Mühe!!!
Beste Antwort im Thema
Grundsätzlich unterscheidet man mal eh zwei verschiedene Dinge:
Garantie und Gewährleistung
Gewährleistung ist eine gesetzliche Vorschrift bei Verkauf von Gewerbetreibenden an Privatleute. Hier gilt nach 6 Monaten die Beweislastumkehr. Konkret: Innerhalb der ersten 6 Monate muss Dir der Verkäufer beweisen, dass das Teil von Dir kaputt gemacht wurde, ab dem 6. Monat musst Du beweisen, dass es zum Zeitpunkt des Kaufes bereits kaputt war.
Garantie ist eine freiwillige Leistung...immer. Und hierbei kann der Garantiegeber eben zu erbringende Leistungen ( in diesem Fall die Wartung beim Garantiegeber oder Fachbetrieb ) an die Garantie knüpfen.
Wenn man sich das nicht durchliest, oder sagt: ist mir doch wurscht, dann muss man mit den Folgen leben können.
Mich würde interessieren, was Deine ATU Inspektion gekostet hat. Mein SC ruft für die Kleine 149 und für die Große 189 Euro auf ( inkl. Öl und Filter ) Und ich bekomme noch einen kostenlosen Leihwagen.
Btw....frag Dich mal was Du eher kaufen würdest: Einen lückenlos im SC gewarteten Smart oder einen mit Einträgen von Pit Stop, ATU und was weiß ich.
30 Antworten
Du hast ja Ansprüche aus der Sachmängelhaftung an den verkaufenden Händler, der wird davon aber nix wissen und Dir dies ausreden wollen, obwohl er vermutlich ganz genau weiss, wie die Rechtslage eigentlich ist!
Da der Rechtsanspruch gegenüber diesem besteht, solltest Du dies aber auch als Mangel schriftlich bei diesem Händler anmelden!
Der hat dann auch das Recht, die weitere Vorgehensweise zu bestimmen, Du kannst es also nicht einfach in einem SC reparieren lassen! Sonst bleibst Du auf jeden Fall auf den Kosten sitzen!
Das Ganze wird spannend bleiben, es ist eben nicht einfach im Gebrauchtwagengeschäft!
Und schon so mancher musste den Rechtsweg beschreiten, um zu seinem Recht zu kommen!
Da leistet im Normalfall eine Rechtsschutzversicherung gute Dienste!
Denn eines ist klar, auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand! 🙂
Du hättest eigentlich gleich nach dem erstmaligen Aufleuchten der MKL an den Verkäufer heran treten sollen, aber durch die Tatsache, daß die Leuchte wieder aus war und Dich der Typ vom SC beruhigt hat, ist dies natürlich nachvollziehbar, daß Du dies nicht getan hast!
Aber dem Mechaniker des SC ist auch nicht unbedingt ein Vorwurf zu machen, der wusste vermutlich nichts von dieser Konstellation hinsichtlich Gebrauchtwagen, Sachmängelhaftung und Gebrauchtwagengarantie, oder?
Halt uns auf dem laufenden!