Cannabis-Legalisierung – Was bedeutet das für meinen Führerschein?
Hallo zusammen,
ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen, denn ich bin gerade echt unsicher. Vor ein paar Tagen wurde ich von der Polizei angehalten, als ich mit dem Auto unterwegs war. Ich hatte zwei Tage vorher Cannabis konsumiert, aber da ich mich vollkommen nüchtern gefühlt habe, dachte ich, es sei in Ordnung, mich hinters Steuer zu setzen.
Bei der Kontrolle wurde ich gefragt, ob ich Drogen genommen habe, und ich war ehrlich und habe gesagt, dass ich zwei Tage zuvor Cannabis geraucht habe. Daraufhin haben die Beamten einen Schnelltest gemacht, und zu meinem Schock war dieser positiv. Jetzt mache ich mir Sorgen um meinen Führerschein, vor allem, weil ich auf der Seite https://www.derbussgeldkatalog.de/Bussgeld/Cannabis-am-Steuer/ gelesen habe, dass auch nach der Cannabis-Legalisierung die THC-Grenzwerte für den Straßenverkehr streng bleiben und man hohe Strafen riskiert.
Was mir unklar ist: Bleiben die Grenzwerte auch nach der Legalisierung so streng? Oder gibt es da Änderungen? Ich habe auch gelesen, dass es nach wie vor schwierig sein wird, seinen Führerschein zurückzubekommen, wenn man ihn wegen Cannabis verloren hat. Heißt das, ich könnte jetzt meinen Führerschein verlieren, obwohl der Konsum zwei Tage her war?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kennt sich besser mit der neuen Rechtslage aus? Ich bin echt verzweifelt und weiß nicht, was mich jetzt erwartet.
Danke für eure Hilfe!
122 Antworten
Da jetzt Grenzwerte gelten, muss doch per Bluttest derselbige ermittelt werden, oder?
Ein Schnelltest besagt doch nur eine Reaktion auf THC bzw. THC-COOH-Wert.
Frage ist ja ob der schnelltest nur auf Cannabis angeschlagen hat oder noch weitere.
Hab hier gerade zwei auf dem Tisch, da war es ein Cocktail.
THC, Amphetamin und Kokain.
Und beide gerade mal 2 Jahre den Lappen
Zitat:
@windelexpress schrieb am 24. Oktober 2024 um 08:25:20 Uhr:
Frage ist ja ob der schnelltest nur auf Cannabis angeschlagen hat oder noch weitere.Hab hier gerade zwei auf dem Tisch, da war es ein Cocktail.
THC, Amphetamin und Kokain.
Und beide gerade mal 2 Jahre den Lappen
Nein das ist nicht die Frage.
Lies doch den Eingangspost
Der TE schreibt explizit von Cannabis. Dein Versuch ihn zu diskreditieren ist mehr als durchsichtig.
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Zitat:
@SuedschwedeV70 schrieb am 24. Oktober 2024 um 07:37:56 Uhr:
Da jetzt Grenzwerte gelten, muss doch per Bluttest derselbige ermittelt werden, oder?
Ein Schnelltest besagt doch nur eine Reaktion auf THC bzw. THC-COOH-Wert.
Es galten schon immer Grenzwerte, und ein Bluttest ist und war immer zwingend erforderlich um das ganze gerichtsverwertbar nachzuweisen. Auch wenn der Verstoß selbst nur eine Ordnungswidrigeit ist.
Okay, also muss in dem Fall des TE eine Blutprobe genommen werden um festzustellen ob und wenn ja wieviel der Wert überschritten wurde, um das Juristisch bewerten zu können?
Nee, das kann man natürlich auch schätzen, oder der Richter bestimmt den Wert im Nachhinein einfach aus Erfahrung. 🙄 😁
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 24. Oktober 2024 um 06:48:43 Uhr:
Zitat:
@Tm0909 schrieb am 23. Oktober 2024 um 13:11:10 Uhr:
Die deutsche Drogenpolitik hat mal wieder versagt beim Thema Cannabis Legalisierung. Der Grenzwert wurde soweit ich weiß erhöht von 1ng/ml auf 3.5ng/ml, was leider verhältnismäßig viel zu wenig ist, gerade als Dauerkonsument, was ja mittlerweile erlaubt ist.Dazu fällt mir nur ein:
Ein Alkoholkranker "funktioniert" besser, wenn er einen entsprechenden "Pegel" hat. Insofern sind für Dauerkonsumenten von Alkohol die Grenzwerte ganz offensichtlich zu niedrig angesetzt. Dauerkonsum von Alkohol ist ebenfalls erlaubt. Ich denke für Dauerkonsumenten von Alkohol sollte ein Grenzwert von 3Promille gelten.
Merkst was? Dauerkonsumenten haben ein Problem und können ihre eigene Beeinträchtigung gar nicht mehr beurteilen; daher sollten diese ganz gewiss nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen (wenn der Grenzwert gerissen wird). Strenge Grenzwerte sind bei jeglichem potentiell beeinträchtigendem Genussmittel notwendig und richtig.
...
Soweit wie ich das in einer Doku verstanden habe ist es mit dem unglücklich gewähltem 3,5 ng/ml Wert leider genau andersrum ...
Wärend der Gelegenheitskonsument sich noch komisch fühlt kann der Grenzwert unterschritten sein und der hardcore User der garnichts mehr vom Konsum merkt liegt noch drüber ...
klingt verrückt, hat aber was mit den unterschiedlichen Abbauprozessen vom Gelegenheits und Dauerkonsumenten zu tun und ist in keinster Weise mit dem Promillewert beim Alk Trinker zu vergleichen...
Da wird sich noch einiges ändern... das läuft gerade erst alles an... inkl Einsprüchen, Klagen, neu Bewertungen u.s.w.
Dem Gelegenheitskonsumenten kommt die Teillegalisierung entgegen. Die 1 ng waren lange Zeit die technische meßbare Untergrenze, da sind die 3,5 ng ein gewaltiger Sprung.
Bei regelmäßigem Konsum werden THC bzw. dessen Abbauprodukte im Fettgewebe abgelagert. Die Freisetzung daraus dauert lange und der Verlauf ist unvorhersehbar.
Edit: Der TE hat nichts von der Art des Schnelltests geschrieben. Ein oberflächlicher Wischtest könnte auf THC ansprechen weil sich Reste des Rauchs noch auf der Haut befinden.
Zitat:
@tartra schrieb am 24. Oktober 2024 um 12:54:07 Uhr:
Wärend der Gelegenheitskonsument sich noch komisch fühlt kann der Grenzwert unterschritten sein und der hardcore User der garnichts mehr vom Konsum merkt liegt noch drüber ...klingt verrückt, hat aber was mit den unterschiedlichen Abbauprozessen vom Gelegenheits und Dauerkonsumenten zu tun und ist in keinster Weise mit dem Promillewert beim Alk Trinker zu vergleichen...
Nein, was du beschreibst ist tatsächlich vergleichbar. Der schwere Alkoholiker zeigt bei 2Promille nur geringe Ausfallerscheinungen; man würde meinen, der ist nüchtern... meint der Betroffene sogar über sich selbst.
Genauso sieht es bei Canabis aus...der Hardcore User ist stoned und merkt es nichtmal.
Der Erstkonsument wird bei Überschreitung des Grenzwertes nicht mehr in der Lage sein noch am Straßenverkehr teilzunehmen ohne eine Gefährdung darzustellen. Weder bei Alkohol noch bei Cannabis.
Am Ende ist es jedem Cannabiskonsumenten selbst überlassen. Die Abbaurate ist nicht so schön linear wie bei Alkohol. Wer meint zu konsumieren muss halt das Risiko tragen, dass nach ein paar Tagen ohne Konsum der Lappen trotzdem weg ist.
Ansonsten müsste man dem schweren Alkoholiker seinen Führerschein auch lassen wenn er keine Ausfallerscheinungen zeigt...trotz 1,6Promille im Blut.
Da vergleichst du irgendwie Äpfel mit Birnen ... ich rede nicht von Leuten die sich ständig mit Rauschmitteln zuballern müssen ...ich denke darüber herscht Konsens, das solche Leute die Finger vom Steuer lassen...
Mein Einwand bezog sich nur auf den merkwürdigen Cannabis Grenzwert ... da dieser unterschiedlich ist, je nach dem ob man Gewohnheitskiffer, oder seltener Gelegenheitskiffer ist ... obwohl beide Gruppen nicht nach dem Konsum fahren... sondern eine Zeitspanne einhalten, wo keine negative Wirkung mehr nachweisbar ist . z.B. Fahrfähigkeit .. jedoch der Gewohnheitskiffer über dem Grenzwert liegt, damit massive Probleme mit Führerschein bekommen kann und der "Erstkonsument" weit darunter liegt und alles ok ist ...
Wie schon geschrieben ... der Grenzwert wurde ersteinmal in einer merkwürdig zusammengesetzen Fachgruppe festgelegt, wissenschaftlich untermauert auf keinen Fall... bin mir daher auch sehr sicher, da wird sich noch mal was ändern ...
Wenn man schon drüber nachdenkt, wann man nach dem Kiffen oder Saufen wieder fahren kann und darf oder ob seltener oder häufiger Konsum durch die Grenzwerte bevorzugt werden, dann hat man meiner Meinung nach noch ganz andere Probleme. Drogen und die Teilnahme am Straßenverkehr passen einfach nicht zusammen!