Caddy als Zugmaschine für Wohnwagen (2 Erwachsene + 2 Kinder)
Hi zusammen,
als Alternative zum Kauf eines Wohnmobils erwäge ich nun aufgrund der unklaren Lage bzgl. der Abgasnormen den Erwerb eines Wohnwagens. Momentan habe ich den in meiner Signatur angeführten Caddy als Zugmaschine zur Verfügung.
Laut Fahrzeug-Papieren gilt:
Masse des fahrbereiten Fahrzeugs: 1522 kg
Technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: 2264 kg
Technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: 3650 kg
Technisch zulässige max. Anhängermasse (gebremst): 1500 kg
Technisch zulässige Stützlast am Kupplungspunkt: 75 kg
Motornennleistung bei 4400/min: 75 kW
Wie finde ich jetzt konkret heraus, welche Wohnwagen erlaubt und auch geeignet sind? Oder ist die o.g. Zugmaschine generell eher ungeeignet für 2 Erwachse und 2 Kinder im Wohnwagen?
Vielen Dank für Eure Tipps!
Beste Antwort im Thema
Moin,
lieber Pidi, Du stänkerst! 🙁
Und das auch noch ohne eigene Erfahrung. 🙄
Zitat:
@pidi911 schrieb am 18. Apr. 2017 um 22:34:20 Uhr:
Eigene Erfahrung ist es nicht, aber es geht trotzdem nachweislich mit einem T5 mit <100PS. Also wird es Dein 75KW Caddy sicher noch besser machen..
Eben nicht, aber das kannst Du ja nicht wissen.
Der Tee ist 'ne ganz andere Hausnummer.
Die Motorleistung spielt für das Fahrverhalten des Gespannes keine wirkliche Rolle.
Ich habe mich vom Caddy über den Dodge Journey bis zum T5 rangetastet.
Und das Gespannverhalten wurde jedes Mal besser. Fahrzeuggewicht, Länge und Breite spielen die wesentlichere Rolle.
@A&O:
Logo, das GEHT mit Deinem Caddy, ist aber nicht entspannt.
WW so leicht wie möglich wählen und ausgewogen beladen, dann geht das.
Beim Caddy hat man den Unterschied immer deutlich gemerkt: wenn sich irgendwas komisch anfühlte, reichte es, den Campingtisch von der Achse etwas nach vorn zu legen.
Sehr fragil also.
Das ist jetzt beim Tee nicht mehr so.
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Zitat:
@PIPD black schrieb am 23. Apr. 2017 um 12:14:22 Uhr:
Auch in der BA des Caddys steht, dass bei verbauter AHK die Öse nicht mehr nutzbar ist und zum Abschleppen die AHK zu nutzen ist.
Geht ja auch nicht anders, weil mit Einzug des AHK-Trägers ins Auto das Gewinde für die Abschleppöse ausziehen muss. 😉 😛
Zitat:
@boxor schrieb am 23. April 2017 um 12:15:20 Uhr:
Nee, bei ihm ist die Öse für das Abreißseil im abnehmbaren Teil meinte ich.
Er meinte wohl diese Teile:
http://i.ebayimg.com/images/g/Qo4AAOSw71BXQZ-0/s-l300.jpg
Die braucht es eigentlich in NL nur bei der starren AHK, weil die idR keine zusätzliche Öse haben. Es ist wohl in NL auch am abnehmbaren Kugelkopf erlaubt.
Und nun lese mal deinen Link RICHTIG:
"Sofern keine Sicherungsöse vorhanden ist, genügt es, wenn das Sicherungsseil per Schlaufe um die Anhängerkupplungs-Kugel gelegt wird. Ist eine Sicherungsöse vorhanden, muss diese genutzt werden."
Dein Caddy hat eine Öse, somit MUSS diese verwendet werden. Die Schellenlösung ist nur dort zulässig, wo keine Öse vorhanden ist. Dass die niederländische Politie das vllt. durchgehen läßt, ändert an der Regelung nix.
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Zitat:
@blue daddy schrieb am 23. April 2017 um 12:21:40 Uhr:
Diese Teile? 😕
Die aus dem Link von Badland oder auch diese:
https://www.kupplung.de/out/pictures/master/product/1/135540-v1.png
Nee, er schrieb von einer am C4 vorhandenen und nun am abnehmbaren Teil "eingearbeiteten" Öse. Hab extra nachgefragt. Wenn das so ist, halte ich das für einen Konstruktionsfehler und mir ist total egal ob das erlaubt ist. Es ist nämlich gefährlich.
Auch das wäre ok.
Entgegen vieler verbreiteter Meinungen, gibt es nämlich keine Vorschrift, die bei abnehmbarer AHK die Befestigung des Abreißseils am Fahrzeug vorschreibt.
Das sehen sogar die Niederländer so. 😛
Ich denke, ihr redet an einander vorbei.
Die Öse ist immer am Träger.
Die Öse bzw. Schelle für NL für das Abreißseil darf auch am Kupplungskopf befestigt sein, wenn es keine serienmäßige Öse an der AHK gibt. Siehe Link zu Westfalia.
Für D ist es ziemlich egal, da es derlei Vorschrift nicht gibt. Allerdings sieht die BA der AHK einen Befestigungspunkt für das Seil vor. (Siehe gleichen Link).
Wenn man dann was anderes macht, muss man mit den möglichen Konsequenzen leben.
Hier dann nochmal für die Niederländer:
https://www.anwb.nl/.../losbreekkabel
So ich habe jetzt das Teil fotographiert. Das ist die Original werkseitige Abnehmbare Anhängerkupplung von VW.
In die auf dem Bild zusehende Öse am Kugelkopf hake ich das Abreißseil ein. Somit entspricht es den Vorschriften die in den Niederlanden gelten.
Was ich gerade eben gesehen habe, ist da keine zusätzliche Öse. Mich drunter gelegt um dahinter nachzuschauen hab ich allerdings nicht.
Sehen tut man die von außen auch nicht. Sitz gut versteckt und dicht hinter der Stoßstange. Wenn mal das Abreißseil zum Einsatz kommt, hat man eine kleine Kerbe in der unteren Kante der Stoßstange.🙄
Das Einhängen des Karabiners erfordert zu Beginn etwas Geschicklichkeit. Klappt aber immer besser je öfter man das macht. Für dich ist die Lösung mit der Öse da am Kopf deutlich einfacher.
Um nen Kupplungskopf zu verlieren, muss man sich schon ziemlich blöd anstellen. Hält man sich an die BA (abschließen und Schlüssel abziehen), kann sowas idR auch nicht passieren.
Tja und sogar bei der starren Werkskupplung am C3 ist die Öse an einem Teil, der am Auto bleibt, wenn die beiden Befestigungsschrauben vom Hals des Kugelkopfes brechen.