Caddy als Zugmaschine für Wohnwagen (2 Erwachsene + 2 Kinder)

VW Caddy 3 (2K/2C)

Hi zusammen,

als Alternative zum Kauf eines Wohnmobils erwäge ich nun aufgrund der unklaren Lage bzgl. der Abgasnormen den Erwerb eines Wohnwagens. Momentan habe ich den in meiner Signatur angeführten Caddy als Zugmaschine zur Verfügung.

Laut Fahrzeug-Papieren gilt:
Masse des fahrbereiten Fahrzeugs: 1522 kg
Technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: 2264 kg
Technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: 3650 kg
Technisch zulässige max. Anhängermasse (gebremst): 1500 kg
Technisch zulässige Stützlast am Kupplungspunkt: 75 kg
Motornennleistung bei 4400/min: 75 kW

Wie finde ich jetzt konkret heraus, welche Wohnwagen erlaubt und auch geeignet sind? Oder ist die o.g. Zugmaschine generell eher ungeeignet für 2 Erwachse und 2 Kinder im Wohnwagen?

Vielen Dank für Eure Tipps!

Beste Antwort im Thema

Moin,

lieber Pidi, Du stänkerst! 🙁

Und das auch noch ohne eigene Erfahrung. 🙄

Zitat:

@pidi911 schrieb am 18. Apr. 2017 um 22:34:20 Uhr:


Eigene Erfahrung ist es nicht, aber es geht trotzdem nachweislich mit einem T5 mit <100PS. Also wird es Dein 75KW Caddy sicher noch besser machen..

Eben nicht, aber das kannst Du ja nicht wissen.
Der Tee ist 'ne ganz andere Hausnummer.
Die Motorleistung spielt für das Fahrverhalten des Gespannes keine wirkliche Rolle.
Ich habe mich vom Caddy über den Dodge Journey bis zum T5 rangetastet.
Und das Gespannverhalten wurde jedes Mal besser. Fahrzeuggewicht, Länge und Breite spielen die wesentlichere Rolle.

@A&O:
Logo, das GEHT mit Deinem Caddy, ist aber nicht entspannt.
WW so leicht wie möglich wählen und ausgewogen beladen, dann geht das.
Beim Caddy hat man den Unterschied immer deutlich gemerkt: wenn sich irgendwas komisch anfühlte, reichte es, den Campingtisch von der Achse etwas nach vorn zu legen.
Sehr fragil also.
Das ist jetzt beim Tee nicht mehr so.

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Doch, und so ist es auch erlaubt. 😕

Du kannst auch einen 2000kg Hänger (zulässiges Gesamtgewicht), wenn die Waage nicht mehr als 1500 kg zeigt.

Genau. Aber immer an den Fahrer mit passender FS-Klasse denken. Der FS richtet sich nämlich nach den Papieren und nicht nach den tatsächlichen Werten.

Zu der Öse bei der abnehmbaren AHK hatte ich bereits etwas geschrieben. Bei der starren benötigt man für die Niederlande einen zusätzlichen Halter, der verhindern soll, dass sich das Abreisseil vom Kugelkopf löst, wenn sich der Anhänger aus welchen Gründen auch immer ebenfalls vom Kopf löst.

Das Umlegen des Seiles um den Kupplungskopf bei der abnehmbaren Variante wird mWn nur in D geduldet.

Es gibt auch Anhängelasterhöhungen wie diese bis 1950kg zum Beispiel.

Mit einem 1.6er TDI würde ich davon allerdings abraten. 😉 Geht nur unnötig aufs Material.

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@Badland: Erlaubt ist das vielleicht in Deutschland, man müsste jetzt vielleicht nochmal schauen, wie weit der Fahrer in Bielefeld mit dem Hinweis haftungstechnisch kam, als sein Hänger nach abfallender Kupplung jemanden tötete, weil das Abreißseil am abfallenden Teil saß und die Bremse nicht auslöste. Endet vielleicht als Produkthaftung sowas, wenn der Hersteller so dumm ist, die Öse da anzubringen.
Brink (aus NL) hat die Öse immer am festen Teil und so finde ich das auch besser.

Anhängelasterhöhung?
Ich würde dem 1,6-er nichtmal 1.500 kg zumuten.....damit sind wird dann wieder beim Anfang dieses Threads.😉

Ich kann meinen WW mit dem Caddy ohne B96 oder BE Schein ziehen. Die komplette Fuhre wiegt theoretisch nur 3480kg, also nicht BE-Pflichtig. Real wird werden es wohl nur knapp 3000kg sein.

Da hast aber nur nen kleinen Wohnwagen. Der TE braucht einen für 4 Leute. Und jetzt schlag mal 100 kg auf deinen Wert auf und gucke, was passiert......nix mehr mit Klasse B. B96 wäre dann ne günstige Alternative.

@boxor
http://www.aukup.de/images/product_images/popup_images/1683_0.gif

Da sieht man die Öse. Das ist IMMER so.....aus den von mir bereits beschriebenen und von dir genannten Gründen.

Zitat:

@boxor schrieb am 23. April 2017 um 12:01:40 Uhr:


@Badland: Erlaubt ist das vielleicht in Deutschland, man müsste jetzt vielleicht nochmal schauen, wie weit der Fahrer in Bielefeld mit dem Hinweis haftungstechnisch kam, als sein Hänger nach abfallender Kupplung jemanden tötete, weil das Abreißseil am abfallenden Teil saß und die Bremse nicht auslöste. Endet vielleicht als Produkthaftung sowas, wenn der Hersteller so dumm ist, die Öse da anzubringen.
Brink (aus NL) hat die Öse immer am festen Teil und so finde ich das auch besser.

In NL zählt selbst der Abnehmbare Kugelkopf als einteilige Konstruktion, und damit ist es zumindest dort erlaubt.

Notfalls kannst man ja immer noch das Abreisseil verlängern und die eingeschraubte Abschlepp-Öse als Fixpunkt nehmen.

Die Abschleppöse hast du bei AHK nicht mehr. Das Loch ist durch den Träger verdeckt.

Warum sollte man sich noch mehr Mühe machen? Die Öse ist neben dem Kugelkopf am Träger. Das ist ne reine Übungssache. Nach ein paar mal findet man die Stelle blind und die Montage und Demontage klappt problemlos.

@PIPD black dachte ich bislang auch aber bei @Badland scheint es ja nun anders zu sein... Vielleicht fährt der C4 aber auch einfach nicht, wenn die abnehmbare nach einiger Zeit wegen Dreck nicht mehr korrekt verriegelt...

Nein. Da ist nix anders.
Auch in der BA des Caddys steht, dass bei verbauter AHK die Öse nicht mehr nutzbar ist und zum Abschleppen die AHK zu nutzen ist.

Nee, bei ihm ist die Öse für das Abreißseil im abnehmbaren Teil meinte ich.

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 23. Apr. 2017 um 11:48:14 Uhr:


Oder ist gemeint, dass der Caddy nicht mehr als 1.500 kg ziehen darf

Genau das.
Und, wie schon gesagt, es zählt das tatsächliche Gewicht, nicht das was in den Anhängerpapieren steht.
Leider wissen manche Streifen das bloß nicht. 🙄

Wenn Du also einen WoWa findest, der laut Papier 2000 haben darf, er aber tatsächlich nur 1499 auf die Waage bringt, darfst Du den mit Deinem Caddy fahren.

Spaß macht das aber nicht, wie auch schon erwähnt. 😉

Glaub ich nicht dran, ich bin gebürtiger Niederländer und mehrmals im Monat drüben. Wenn es sich geändert hätte wüsste ich davon.

Selbst Westfalia schreibt es auf seiner Homepage.

https://www.westfalia-automotive.com/.../

Ausserdem gibt es für das Schloß am Kugelkopf eine Extra dafür vorgesehende Staubkappe die mitgeliefert wird.

P.S.
Ich kann mir die Konstruktion gerne nochmal genauer angucken, aber glaube nicht da noch ein anderer Fixpunkt ist, ausser die am Kugelhals. Wenn es die Vorschriften dennoch fordern solten, muss ich wohl mein Abreißseil verlängern und woanders fest machen.

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