C-180 mit Schrammen und ohne Scheckheft

Mercedes C-Klasse W203

Hallo alle,

Ich überlege ein Mercedes C-180 (Automatik, W203) zu kaufen. Ich habe einen guten Angebot gefunden. Bj 11/2003, kostet 3700 Euro (km stand: 125000). Das Auto hatte 2 Vorbesitzer, und dieser Besitzer hat das Auto seit 2008.

Das Auto hat jedoch die folgende Probleme:

-nicht scheckhaftpflegt,
-hat kleinere Schrammen an der Stoßstange vorne und hinten sowie an der Fahrerseite kotflügel (steht ''Unfallfrei''😉

Ich habe vorgeschlagen, dass ich das Auto zum Gebrauchtwagencheck bringe. Antwort:

Zitat:

''Das auto ist von meiner Tante und wird nicht mehr benötigt! Sie können gerne zu einer Werkstatt fahren allerdings wird das nicht viel bringen! Habe alles genau beschrieben und TÜV ist gerade mal 9 Monate her!''

Stimmt das?

Soll ich das Auto doch zum TÜV bringen (wegen Tachomanipulation und Unfall)?

Was meint ihr zu dem ganzen?

Grüsse

Beste Antwort im Thema

Man kann jedes Auto gockeln und am Ende des Tages hat man Schweißperlen auf der Stirn.
(Sollte es ein sorglos - Auto geben, boomte die NAchfrage nach diesem und die Preise stiegen ins unermessliche)
Siehe alte Wohnmobile.

Preis - Leistung ist der Benz noch der Beste.

Zeit und schrauben wollen/können wäre immer ein Vorteil.

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Ab mj 2003 ist es deutlich besser. Fertig.

Die Preise sind im Keller weil die Autos auch ca 15 Jahre alt sind. Das ist normal, das nennt sich Tal der Tränen.

Die jüngsten sind 10 Jahre.

Meine 2 halte ich durch Schlächter am laufen und gut ist es. Einmal ein C 320 cdi aus 2007 und ein c270 cdi aus 2002. Beide rosten nicht - wenig und werden gepflegt.

Was erwartet man einen aus Edelstahl? Selbst der 124 rostet.

Lg t

14 Jahre,... und ein 14 Jahre alter Golf erzielt 2500 € und hat 200000 km gelaufen und 6. Hand.

Neupreis damals 20000 €.

Mach mal die Benz Türe auf und die Dose vom Golf.

Fertig.

Der Verkäufer sollte schon eine Vollmacht der Tante vorweisen können das er das Auto für sie verkaufen darf. Alles andere könnte schwierig/schmierig sein/werden.

Mal sehen ob es überhaupt was wird?

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Warum schwierig, der Besitzer des Briefes ist der der das Auto verkaufen darf.
Ei e Vollmacht einer Verstorbenen Tante bekommt man nicht.
Ich hatte nur eine Tante in unserer Familie die auch meinen Nachnamen hatte, kann sein muss aber nicht.

Gebrauchtwagen Check bei TÜV, ADAC und Co. Und man weiß woran man ist.

Ich habe jetzt mehr Zweifel ehrlich gesagt. Er ist wahrscheinlich zwischenhändler. Der Preis bestätigt das irgendwie. Man kann das auch so sagen. Man darf als zwischenhändler wirken. Nur muss es offengelegt werden halt.

Besitzer des Fahrzeugs ist der im Brief eingetragene. Und nur der kann das Auto verkaufen.
Gesetzt den Fall die Tante ist nur krank und eine andere Person nutzt die Gelegenheit, entwendet ,in betrügerischer Absicht, Fahrzeug und Papiere und verkauft es. Die Tante wird wieder gesund und möchte auch wieder Auto fahren. Sie wird dann das Auto zurück fordern und der Käufer kann guckt in die Röhre, kann zusehen wie er den Kaufpreis vom angeblichen Verkäufer zurück bekommt.
Die Frage ,ob jemand rechtmäßiger Besitzer ist sollte eindeutig geklärt sein.
Deshalb auch Ausweiskontrolle.

Bin da jetzt nicht so versiert. Normalerweise kann derjenige welcher die Papiere hat Verkaufen. (Tut ja ein Händler auch) - Mit Papieren und Auto kannst Du Anmelden - Fertig! (Anmelden ginge auch ohne Auto - macht aber keinen Sinn😁)

Deshalb heißt es ja immer: "Die Fahrzeugpapiere getrennt vom Fahrzeug aufzubewahren!"

Meines Erachten müsste jeder Verkaufen können der die Papiere hat. Ob nun noch eine Vollmacht des letztmalig eingetragenen od. ein Kaufvertrag notwendig ist und bei der Behörde verlangt wird weiß ich aber nicht!

Ich habe kein Problem damit, ein Auto von jemandem zu kaufen dessen Namen im Brief steht. Tut er das nicht hinterfrage ich ob er eine Vollmacht hat.
Das Problem ist ja auch, sollte der Fall der arglistigen Täuschung eintreten, habe ich niemanden greifbar.
Beim Händler ist es anders, dieser wird die im Bedarfsfall seinen (An)kaufvertrag zeigen.

Zitat:

@Anderas schrieb am 31. Oktober 2017 um 09:43:40 Uhr:


Besitzer des Fahrzeugs ist der im Brief eingetragene. Und nur der kann das Auto verkaufen.

Moin,

das ist ja nun totaler Quatsch. Demnach müsste ja ein jeder Gebrauchtwagenhändler, ob nun seriös oder nicht, angekaufte Gebrauchtfahrzeuge erst einmal auf seinen Namen an- bzw. ummelden, um das Fahrzeug dann wiederverkaufen zu dürfen.
Wie grilli9 schon richtig schrieb, wer Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein hat, kann ein Auto ohne weiteres verkaufen.
Hat der Neffe / die Nichte den Wagen der kranken Tante quasi entwendet und sich zu dem noch die Fahrzeugpapiere angeeignet und verkauft es obendrein ohne Wissen und Zustimmung der besagten Tante, wie im Beispiel von Andreas, dann ist das Diebstahl und Hehlerei.

Interessant ist für einen Käufer der die Vermutung hat von einem "verkappten Händler" gekauft zu haben,..... diesen bis 10 Jahre nach dem Kauf zu belangen.
Wandlung o. für Reparaturen.

Auch der Kaufvertrag beinhaltet weil er dadurch ungültig wird autom. 2 Jahre Gewährleistung.

Man muss natürlich dem Verkäufer seine Absicht das Fahrzeug gezielt mit Gewinn zu verkaufen (Ankauf und Verkauf) beweisen.

Dies findet schon statt wenn Jemand in seiner Verkaufsanzeige schreibt:" Ich verkaufe den Wagen für meinen Kumpel"!

Ich kann nur jedem empfehlen bevor man ein Auto aus privater Hand kaufen möchte nachzufragen ob der Verkäufer auch der Halter im Brief ist und wielange er den Wagen fährt. Kommt da irgendein dummes Geschreibsel wegklicken.

Oft sind diese Wägen billig/günstig. Auch hier sollte man sich fragen warum?
Es ist heute sehr einfach durch den Ausbau o. abkleben (es gibt auch Adapter) der Kontrolleuchten einige tausend € zu verdienen. Hinterher dies in einem Rechtsstreit zu erstreiten ist teuer und oft erfolglos.
Deshalb Augen auf vor dem Kauf.

Auch beim frischen Werkstatt - Tüv aus der "Klitsche" im Ort.

(Mein Posting ist aus meiner Sicht, meiner Erfahrung geschrieben, und hat nichts mit dem verlinkten Fahrzeug hier in dem Tröd zu tun.)

Zum Brief.

Der Brief berechtigt die Person die den besitzt Nummernschilder zu erhalten und den Wagen umzumelden.

Sie ist dadurch nicht autom. der Besitzer. Ich kenne älte Briefe da steht dick oben drüber das der Brief kein Nachweis des Besitzes ist. o.so. ähnl.

Nur mit einem Kaufvertrag wäre der besitz zu 100 % belegt,......

aber auch wieder nicht zuende gedacht vom Gesetzgeber.

Es zählt in D immernoch der Kauf per Handschlag.

Ganz ehrlich, ich denke ihr steigert euch da in was hinein. Wer den Brief hat, darf den Wagen verkaufen - punkt.
Von daher ist das völlig unerheblich ob der Verkäufer ehrlich ist mit der Geschichte oder nicht. Wenn die Karre in Ordnung ist, der Preis passt ist doch alles okay - erst recht bei so einem alten Auto so ein aufheben machen, naja.

Ansonsten sehe ich das so wie Andreas Harder.

Zitat:

@Anderas schrieb am 31. Oktober 2017 um 09:43:40 Uhr:


Besitzer des Fahrzeugs ist der im Brief eingetragene. Und nur der kann das Auto verkaufen.
Gesetzt den Fall die Tante ist nur krank und eine andere Person nutzt die Gelegenheit, entwendet ,in betrügerischer Absicht, Fahrzeug und Papiere und verkauft es. Die Tante wird wieder gesund und möchte auch wieder Auto fahren. Sie wird dann das Auto zurück fordern und der Käufer kann guckt in die Röhre, kann zusehen wie er den Kaufpreis vom angeblichen Verkäufer zurück bekommt.
Die Frage ,ob jemand rechtmäßiger Besitzer ist sollte eindeutig geklärt sein.
Deshalb auch Ausweiskontrolle.

Deiner Theorie nach, müsste sich erst jeder Händler im Brief eintragen lassen.
Macht keiner.

Wenn dein Auto dir gehört, es aber von der Bank bezahlt wurde, liegt der Brief bei der Bank solange alles bezahlt ist, wer steht denn da im Brief?
Klar der Name auf dessen das Fahrzeug angemeldet wurde, meistens der Besitzer, Oft Der Halter und gleichzeitig der Versicherungsnehmer.
Diese drei können eine Person sein, oder auch drei.

Wer den Brief in y Händen hält ist der Eigentümer /Besitzer.

Damit darf er das Auto verkaufen.

Aussen Gründe ist ja auch wichtig dich den Perso zeigen zulassen und diese Daten auf dem Kaufvertrag zu notieren.

Hört bitte auf hier Unwahrheiten zu verbreiten.

Der Händler beweist mit Kaufvertrag das er der rechtmäßige Besitzer ist. Da wird vermutlich auch keiner nachfragen.
Das der Brief bei der Bank liegt hat nur den Grund, das du dein nicht verkaufen kannst und die Bank um ihr Geld bringst. Stichwort Sicherheit. Im Grunde gehört dir das Auto auch nicht ,solange du es nicht bezahlt hast.
Auch wer einen gestohlenen Brief hat kann anschließend nicht das Auto einfordern. Da gehört schon mehr dazu.

Zitat:

@1831 schrieb am 31. Oktober 2017 um 22:15:48 Uhr:


Ganz ehrlich, ich denke ihr steigert euch da in was hinein.

Sehe ich genauso . Das ist ein Auto wie es in der Überschrift steht und kein Neuwagen.
Wen juckt es da ob der Wagen der Tante gehört oder gehörte?
Und wenn da jetzt noch 10 andere zwischen hängen die was verdienen wollen,
nachkucken was man bereit ist zu zahlen und gut. Entweder kommt man mit dem Verkäufer
zusammen oder nicht.

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