Bußgeldsystem in Deutschland gerecht oder nicht?
So, ihr habt es nicht anders gewollt 😉
Da keiner in der Lage war in den letzten 48h ein halbwegs spannendes Thema zu eröffnen, liegt es jetzt wohl an mir, selbiges zu tun.
Wie ihr ja alle wisst (oder auch nicht) sieht unser Bußgeldkatalog es nicht vor, die Höhe der Bußgelder an das Einkommen des Täters zu koppeln (wie es z.B. im Strafrecht üblich ist, damit der Täter auch wirklich bestraft wird).
Würdet ihr eine Umstellung der Bußgelder auf Basis von Tagessätzen eher begrüßen oder ablehnen (jetzt nur mal vom Prinzip der Gerechtigkeit betrachtet, und nicht weil das aktuelle System euch billiger kommt)?
Welche Vor- oder Nachteile würdet ihr sehen?
Da das Thema ja schon dann und wann mal Nebenthema war, habe ich ein paar gängige Kritikpunkte schon mal aufgegriffen und kommentiert:
1. Ungerecht. Weil jeder die gleiche Übertretung begangen hat, soll auch jeder dasselbe zahlen.
2. Abgrenzung zu "echten" Verbrechen geht verloren.
3. Hoher Verwaltungsaufwand bei der Umstellung.
Zu 1: Falsch, da jeder gleich bestraft werden soll. Ein 100,- € Bußgeld bestraft den H4ler aber deutlich stärker als den Besserverdiener mit 5000,- € Nettoeinkommen monatlich.
Zu 2: Für "echte" Verbrechen gibt es noch die Möglichkeit der Haft und die Eintragung ins Führungszeugnis, die bei Bußgeldern sinnvollerweise nicht existiert.
Zu 3: Die Umstellung ist eine einmalige Sache, die aufgrund der bereits vorhandenen Bußgeldstruktur relativ "verwaltungsarm" vollzogen werden kann (z.B. 1,- € Bußgeld entspricht 0,1 Tagessätze).
Und zum Schluss noch was rechtliches zum Thema:
§17 OWiG Abs. 3 würde bereits heute eine Grundlage für die Umstellung bieten, wenn man den letzten Teilsatz entfernen würde.
Zitat:
Grundlage für die Zumessung der Geldbuße sind die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft. Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters kommen in Betracht;
bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten bleiben sie jedoch in der Regel unberücksichtigt.
Na dann wünsche ich allseits eine faire und spannende Diskussionsrunde.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
H4-Empfänger besitzen i.d.R. kein Vermögen. Schau dir mal einen Antrag auf ALGII an.
Du solltest Dir mal die ALG2-Freigrenzen ansehen:
Auto bis 7.000 Euro, eigenes Sparguthaben, Haus- oder Wohnungseigentum (für eine lange Zeit, bevor das Jobcenter da verrechnen kann - im Gegenteil, das Jobcenter muss im ersten Jahr auch noch die Tilgung bei einer laufenden Finanzierung übernehmen), Wohnungseinrichtung (Kleidung, Möbel, Fernseher, ...), ...
Natürlich muss der H4-Empfänger dies gegenüber dem Jobcenter offen legen, aber er darf ein nicht unerhebliches Vermögen haben.
Beantwortet aber nicht meine Fragen:
Muss nicht auch das eventuell vorhandene Vermögen mit einbezogen werden (egal ob H4-Empfänger oder "reich"😉, um auch eine echte und nicht nur populistische Sommerloch-Gerechtigkeit zu erhalten und wie bewertet man Vermögen, damit Strafe für jeden "gleich wirkungsvoll" ist und nicht geschönt werden kann, wie zB. bekannter weise im Unterhaltsrecht manipuliert wird.
TS beziehen sich auch immer auf das Netto-Gehalt, wo ist denn da die Gerechtigkeit, wenn sich ein "hohes" Nettogehalt nur daraus ergibt, weil man 3 Kinder hat und die Frau nicht mitarbeitet, Somit nur deshalb "viel" verdient, weil man jeden Cent auch zur Ernährung einer größeren Familie benötigt - gegenüber einem Single mit gleichem Brutto ohne Kinder, der kostenfrei noch im Hotel Mama wohnt.
Bußgelder auf TS umstellen ist doch nur etwas im Rahmen einer RTL2-Serie. Gerechtigkeit wird es damit auch nicht geben, nur die "Armen" können sehen, dass die "Reichen" mehr bezahlen müssen, was denen aber auch nicht weh tun wird. Unter dem Strich bleibt nichts als eine Neidbefriedigung bei deutlich erhöhten Verwaltungskosten für die "Armen".
Wobei H4 und TS eine wunderbare Sache ist:
Bei H4 zählt ausschließlich der Regelsatz von 380 Euro, die Zusatzleistungen, wie Miete, ... sind kein Einkommen, die bekommt ein H4-Empfänger ohne dass dies eine Wirkung auf die Höhe des TS hat.
Ein Kleinstverdiener, der 760 Euro netto hat, muss zwar seine Miete und alles andere selbst bezahlen und hat eher weniger als ein H4-Empfänger, bekommt aber durch das doppelt so hohe Netto-Einkommen auch den doppelten TS als der H4-Empfänger.
Geht dieser Kleinstverdiener dann zum Jobcenter und holt sich einen Zuschlag, dass er zumindest auf das gleiche verfügbare Geld eines H4-Empfängers kommt ("Aufstocker"😉, dann ist das auch Netto-Einkommen, was den TS erhöht.
Der Aufstocker hat dann nur das Selbe jeden Monat zur Verfügung, wie ein H4-Empfänger, muss aber aufgrund des 2,5fachen "Netto-Einkommens" auch die 2,5fache Strafe bezahlen - weil es gerechter ist!?
So eine Populismuspauke hat das Trommelfell auf beiden Seiten:
Die klassischen Bußgeldgründe wie Termindruck eines Außendienstlers; Missachtung des Parkverbots, damit der Werkstattwagen mit dem Werkzeug in der Nähe der Einsatzstelle steht; schnell nach der Arbeit noch die Kinder aus dem Kindergarten abholen; langer Arbeitsweg mit dadurch überdurchschnittlicher Chance auf einen Blitzer zu treffen; ...
- das hat ein H4-Empfänger alles nicht.
Für Niemanden ist es leichter, ein Bußgeld zu vermeiden und daher soll es nun "gerechter" sein, dass dieser H4-Empfänger nur ~40% von der Strafhöhe zu zahlen hat, wie ein Aufstocker, der sich an zwei weit auseinander liegenden Putzstellen den Hintern aufreißt, um zwar nicht mehr als ein H4-Empfänger zu haben, aber wenigstens keiner zu sein?
426 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
Ticket ausstellen ohne €-Betrag, dann den Fahrer ermitteln und anhand dessen Einkommen erst die Höhe des Verwarnungsgeldes festlegen? Wie soll denn hier ein verantwortlicher Fahrer ermittelt werden? Der Halter (Großvater) sagt, er ist gefahren = Bußgeld z. B. 5,- € da Geringverdiener.
Andere rechtskonforme Lösungsvorschläge Herr Elchsucher?
Für solche kleinen Dinge wird sowas wohl nicht klappen, das stimmt...
Sobald man jedoch geblitzt wird, ist die Sache ziemlich klar. Sollte der Großvater behaupten er sei gefahren, Anzeige wegen Falschaussage gegen Großvater und Enkel, Fahrtenbuchauflage und Verdopplung des Bussgeldes...
Es kann ganz einfach sein, man muss es nur wollen. Aber wie sollen CDU und FDP das durchdrücken? Deren Wählerschaft besteht ja zu großen Teilen aus Leuten, die davon massiv betroffen wären, weil sie gut verdienen und die Tempolimits nicht so richtig ernst nehmen 😉
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Fahrtenbuch für Fahrzeuge die mehr als einen Fahrer haben.Oder bei einem Fahrer: Fahrer = Halter (wie bei Versicherungen namentlich angegeben).
Somit würde sich der Fahrer immer feststellen lassen.
...auch bei Versicherungen ist der Fahrer nicht namentlich angegeben, möglicherweise gibt es die Option, dann handelt es sich aber um
versicherungsrechtliches Vertragswerkund dies ist nicht mit einem Verkehrsverstoß zu vergleichen, zumal im OWI-Verfahren die Beweislast bei Staat liegt!
Auch wenn nach deinem Vorschlag ein Fahrtenbuch geführt werden muß. Aktuell kostet das "Nichtführen" eines Fahrtenbuches 50 € und einen Punkt. Sind wir wieder beim einkommensabhängigem Bußgeld, der geringverdienende Großvater vergisst bei seinem Bentley das Fahrtenbuch zu führen, bleibt es bei 50 €, welches der verantwortliche Fahrer = Millionär, kaltlächelnd zahlt. Also, wieder nichts mit der Feststellung des verantwortlichen Fahrers.
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Die Umstellung ist eine einmalige Sache, die aufgrund der bereits vorhandenen Bußgeldstruktur relativ "verwaltungsarm" vollzogen werden kann
Eine Bußgeldstruktur die am Einkommen angelehnt ist, ist so wie du es dir vorstellst, ist so einfach nicht machbar. Der Verwaltungsapparat müsste entsprechend aufgeblasen und die Strafverfolgungsbehörde mit weitreichenden rechtlichen Befugnissen ausgestattet werden. Hierzu müssten entsprechede Gesetze erlassen und möglicherweise Teile des Grundgesetzes geändert werden (keine Strafe ohne Schuld) etc. pp.
N.T.
Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
Für solche kleinen Dinge wird sowas wohl nicht klappen, das stimmt...Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
Ticket ausstellen ohne €-Betrag, dann den Fahrer ermitteln und anhand dessen Einkommen erst die Höhe des Verwarnungsgeldes festlegen? Wie soll denn hier ein verantwortlicher Fahrer ermittelt werden? Der Halter (Großvater) sagt, er ist gefahren = Bußgeld z. B. 5,- € da Geringverdiener.
Andere rechtskonforme Lösungsvorschläge Herr Elchsucher?Sobald man jedoch geblitzt wird, ist die Sache ziemlich klar. Sollte der Großvater behaupten er sei gefahren, Anzeige wegen Falschaussage gegen Großvater und Enkel, Fahrtenbuchauflage und Verdopplung des Bussgeldes...
...ist doch Käse! Natürlich fragt der Großvater bei MT nach, wie er auf den Anhörungsbogen zu reagieren hat. Hier bekommt er die einzig wahre Antwort: auf den Anhörungsbogen nicht reagieren und auf den Bußgeldbescheid Einspruch mit Verweis auf § 52 StPO einlegen = Einstellung des Verfahrens gegen den Großvater und gegen den verantwortlichen Fahrer, da die Verfogungsverjährung normalerweise zwischenzeitlich gegen diesen ebenfalls eingetreten ist.
N.T.
PS: Bitte erkläre mir doch mal das mit der Falschaussage in dem Fall in dem sich der Großvater selbst als Fahrer bezichtigt
1-5 km/h bleiben unberücksichtigt.
6-10 km/h kosten 20 €
11-15 km/h kosten 50 €
16-20 € kosten 100 €
danach beginnen wir mit den humanen Tagessätzen.
Für Überschreitungen in Baustellen hatte ich doch mal vorgeschlagen:
über 20 km/h für jedes km/h darüber 1 Tag als Hilfsarbeiter auf einer Baustelle oder 2 Tagessätze. 3 Tagessätze wenn die Baustelle besetzt war. Pro km/h versteht sich. 😁
Für normale Überschreitungen ab 20 km/h 1 Tagessatz pro km/h.
Vor Schulen usw. 3 Tagessätze pro km/h. Nachts 2 Tagessätze.
Und natürlich das Bußgeld für 20 km/h auch!
Beispiel:
85 km/h in der 60er Baustelle. Es wird in der Baustelle gearbeitet.
Das wären dann 100 € + 5 Tage Arbeit auf der Baustelle.
Oder 100 € + 15 Tage Knast.
Jetzt kommt die soziale Komponente:
Ein Nettoeinkommen von 2400 € angenommen.
100 € + 1200 € (15 Tagessätze x 80 €) = 1400 €.
Nettoeinkommen 990 €:
(z. B. stellvertretende Filialleitung Vollzeit im Modediscount 😁 )
100 € + 495 € (33 x 15 Tagessätze) = 595 €.
Beispiel:
55 km/h in 30er Zone, keine Besonderheiten.
100 € und 5 Tage Knast.
Nettoeinkommen wieder 2400 €.
Macht 100 € + 400 € (80x5 Tagessätze) = 500 €
Nettoeinkommen 990 €
100 € + 165 € = 265 €.
Man merkt außerdem - ich will höhere Bußgelder. 😉
Wir könnten auch sagen, alles über 20 km/h entscheidet ein Richter.
Und geben Mindesttagessätze vor.
Über die der Richter auch drübergehen kann wenn der Fall es erfordert.
Anmerkung 100 % sozial sind Tagessätze auch nicht.
Wenn jemand 10 Kupfermünzen hat und davon 2 abgibt fällt das schwerer als von 10 Goldmünzen 2 abzugeben. 😁
@Enterich:
für sowas könnten wir eine Kostentragungspflicht des Halters einführen.
(nicht für den Verstoß selbst - für die Kosten des Verfahrens)
bzw. als Auskunftspflicht ähnlich wie Österreich.
Sowas ist übrigens durchaus grundrechtstauglich.
Und vom europäischen Gerichtshof bestätigt.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Wir könnten auch sagen, alles über 20 km/h entscheidet ein Richter.
Wer ist "wir"? 😕 Darüber hinaus: toller Vorschlag, die armen Richter nur noch mit Verkehrsverstößen beschäftigt. 🙄
Ah, und nochwas: haste Langeweile?
Nö, keine Langeweile. Sowas hab ich schonmal vorgeschlagen.
Warum sollten die Richter sowas nicht entscheiden? In anderen Ländern tun sie es auch.
Und da die Strafen höher sind trägt sich das System selbst.
Und auch wenn es sich gerade so trägt - auch gut, dann kann doch keiner Abzocke schreien. 😁
Klar werden sie, aber es ist keine.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Nö, keine Langeweile. Sowas hab ich schonmal vorgeschlagen.
Dann war Dir halt damals langweilig 😁
Zitat:
Warum sollten die Richter sowas nicht entscheiden? In anderen Ländern tun sie es auch.
Jo, und in anderen Ländern darf man auch Cannabis rauchen. Warum dürfen wir das nicht?
Allgemein gesagt verstehe ich den Drang mancher Zeitgenossen nicht, Strafen auf ein völlig unverhältnissmäßiges Niveau anzuheben. Ich verweise erneut auf unser Punktesystem und die Tatsache, dass unser Rechtssystem den Wiederholungstäter kennt.
Wer es hier in Deutschland regelmäßig und unverhältnismäßig krachen lässt auf der Straße, ist die Pappe schneller los als ihm lieb ist. Und dabei spielt es keine Rolle ob er 1.000 oder 100.000 Euro verdient. Gut, letzterer hätte im Zweifel je nach Situation und Tatbestand die Möglichkeit sich 1 x freizukaufen. Aber das kostet RICHTIG Geld und daher haben wir im Grunde genommen schon sehr hohe Strafen wenn es um's Brötchen geht.
Achwas, der mit 100.000 holt sich für die Zeit dann einen Fahrer.
Höchstens eine MPU bremst den irgendwann.
Ich schreib doch schon, selbst Tagessätze sind nicht das Sozialste was es gibt.
Mein Beispiel ist auch etwas extrem.
Wir können auch gern günstigere Tagessätze nehmen.
1-20 lassen wir wie es ist. Da sollte noch niemand Probleme haben.
21 - 25 = 1 Tagessätze
26 - 30 = 2 Tagessätze
31 - 35 = 3 Tagessätze
36 - 40 = 4 Tagessätze
41 - 45 = 6 Tagessätze
46 - 50 = 8 Tagessätze
51 - 55 = 10 Tagessätze
56 - 60 = 12 Tagessätze
61 - 65 = 15 Tagessätze
65 + = 20 Tagessätze
Ich hab mich echt zurückgehalten! 😁
Gilt natürlich für Fahrlässigkeit - wenn erforderlich ist eine "angemessene" Erhöhung wie bisher auch möglich.
Genauso bei Voreintragungen, wie bisher auch.
Die Maximalsumme deckeln wir auf 100.000 € im fahrlässigen Fall und 300.000 im vorsätzlichen.
Oder sollten wir überhaupt deckeln?
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Wir können auch gern günstigere Tagessätze nehmen.
Gut so. Autofahren muss bezahlbar bleiben! 😁
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
wie soll sowas in trockene Tücher gebracht werden.
In dem Du die richtigen Leute überzeugst. Gemäß einer Aussage eines bundesdeutschen Ministerpräsidenten treffen nicht jene die Entscheidungen, die auch gewählt sind.
Und übrigens; was ist "gerecht"? Gibt es "Gerechtigkeit" überhaupt?
Ich finde das jetzt hat was.
Muß ich bei Gelegenheit dem Parteikollegen Ramsauer mitteilen. Mal gucken wann der hier zum Wahlkampf kommt. 🙂
Ahsoja, wer sein Einkommen nicht offen legen will - da wird geschätzt.
Wird heute auch schon oft geschätzt.
Man kann wenns zuviel ist die Höhe der Tagessätze nachträglich korrigieren lassen.
Wie jetzt auch schon...
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Man merkt außerdem - ich will höhere Bußgelder. 😉
jo, das merkt man. mir sind aber bussgelder lieber, die verhaeltnismaessig sind. also harmloses vergehen = kleines bussgeld, schlimmes vergehen = harte strafe. das scheint mir irgendwie logischer und sinnvoller. gerne wuerde ich mich darueber aufklaeren lassen, wie man in der frage zu einer anderen auffassung kommen kann.
Zitat:
Original geschrieben von keyser-soeze
jo, das merkt man. mir sind aber bussgelder lieber, die verhaeltnismaessig sind.Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Man merkt außerdem - ich will höhere Bußgelder. 😉
Was ist verhältnismäßig?
Erst wieder in der Zeitung gelesen, die """Fallen""" für Urlauber. 🙄
Überall um uns rum ist es teuer...
Sind die unverhältnismäßig hoch oder wir unverhältnismäßig niedrig? 😁
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Die Maximalsumme deckeln wir auf 100.000 € im fahrlässigen Fall und 300.000 im vorsätzlichen. Oder sollten wir überhaupt deckeln?
Ohne Personenschaden liegt die Deckelung bei einem Maß, das die individuelle wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht übersteigt. Es bringt absolut nichts, dem Staat schon gar nicht, jemanden auf Grund von Bußgeldern und Co erst zum Sozialfall werden zu lassen.
Mit Personenschaden gibt es freilich keinerlei Deckelung, sofern grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.Grund für einen Unfall, bspw., mit Personenschaden sind.
Ich warte immer noch auf den halbwegs, spannenden/interessanten Beitrag von Elchsucher....😉