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bußgeldfrage

Themenstarteram 5. April 2006 um 5:57

hi,

heute morgen auf dem weg zur arbeit gelasert worden:

56 in der 30er zone! (es ist an der stelle stark abschüssig, es laufen keine kinder rum, aber die ausreden sind immer die gleichen!)

die freundliche polizistin meine zu mir (ausser dass ich den fahrzeugschein doch bitte mitführen sollte): das wären 50 öre und 1 punkt, ausser ich hätte in den letzten zwei jahre schon mal ähnliches gehabt (hab ich letzten frühling => 75 EURO und 3 punkte!) würds etwas teurer. ich glaub eher dass

ich nen monat zu fuss gehen darf! erfahrungen?

(ausser dass ichs verdient hätte, ich weiß!)

34 Antworten
am 5. April 2006 um 6:46

Diese Laserdinger sind bekanntermaßen nicht der Bringer, werden öfters auch falsch bedient. Privat wird man allerdings wenig machen können, allein schon von der mangelnden Kenntnis des Verfahrens her.

Daß man ein höheres Bußgeld zahlt, wenn man vor einem Jahr schonmal was hatte, wäre mir neu. Einmal im Jahr ein Ausrutscher ist IMHO weit entfernt von "Unbelehrbarkeit".

Wenn's Dir nur um den Führerscheinentzug geht, den kann man u.U. durch ein höheres Bußgeld umgehen. Hat mal ein Kollege (Außendienstler) gemacht.

Hast Du keinen Rechtsverdreher zur Hand (Rechtsschutzversicherung)? Was die alles abwenden, is manchmal schon unglaublich ;)

Viel Erfolg!

Themenstarteram 5. April 2006 um 6:49

danke, ich hab den verstoss allerdings mit unterschrift zugegeben,

nunja, mal sehen was die bußgeldstelle sagt, solangs im rein finanziellen bereich bleibt kann ich damit leben.

am 5. April 2006 um 6:51

naja wenn dass vor gericht geht ???

finde mahl n richter dersagt dass 2 Statsbedienstede n fehler gemacht haben

dürfte schwirig sein

am 5. April 2006 um 7:02

Wenn er den verstoß zugegeben hat per unterschrift hat er sowieso verloren. Abwarten was kommt. Und wenn es zu einem einmonatigen Fahrverbot kommen sollte (glaube ich net) kannste reinspruch einlegen. Dann musste halt z.b 400€ "strafe" zahlen aber musst den lappen net abgeben.

am 5. April 2006 um 7:08

Zitat:

Original geschrieben von dat0bi

danke, ich hab den verstoss allerdings mit unterschrift zugegeben,

[..]

Bis Du sicher? Unterschreiben muß da nämlich immer was, wenn sie Dich rauswinken, auch bei Videofahrzeugen. Mit Zugeben des Verstoßes hat das nicht gleich was zu tun. Außerdem kann man das widerrufen.

Bei Parkremplern (ruhender Verkehr) bringt das Zugeben eines Fahrfehlers übrigens "Rabatt" (statt 40 Euro + 1Punkt nur 20 Euro, eigene Erfahrung :)) auf's Bußgeld. Vielleicht wird's in diesem Fall auch bei Dir billiger.

Verdau' erstmal den Frust und warte das Schreiben ab.

am 5. April 2006 um 7:15

Auszug von www.bussgeldkatalog.de

Folgende Regelsätze gelten für Pkw ohne Anhänger und Motorräder.

Ab 40 Euro kommen 25,60 Euro Gebühren hinzu.

innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)

bis 10 km/h 15,- EUR

11-15 km/h 25,- EUR

16-20 km/h 35,- EUR

21-25 km/h 50,- EUR, 1 Punkt

26-30 km/h 60,- EUR, 3 Punkte

31-40 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

41-50 km/h 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

51-60 km/h 175,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot

61-70 km/h 300,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

über 70 km/h 425,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Themenstarteram 5. April 2006 um 7:26

laut sämtlichen bußgeldrechnern sind 60 euro zzgl. gebühr und 3 punkte. damit könnt ich leben.

ich hatte nur den verdacht aufs fahrverbot wg. meiner vorbelastung, aber das ist wohl erst ab 31 km/H

am 5. April 2006 um 7:36

sind die 26km/h mit oder ohne den üblichen 3-4km/h Toleranzabzug? Weil 26km/h ist genau die Grenze.

Themenstarteram 5. April 2006 um 8:37

das wollt ich eigentlich auch noch fragen, aber aufm formular

standen 56 km/h, also dürfte die toleranz schon abgezogen sein.

lt. bussgeldrechner ist die grenze innerorts bei 30 km/h?

am 5. April 2006 um 9:03

fuer interessierte http://www.oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1100913.html

der buszgeldkatalog fuer oesterreich

am 5. April 2006 um 9:11

wenn du innerhalb eines jahres 2 mal mit mehr als 25 km/h zuviel erwischt wurdest, und beide einzeln kein fahrverbot verursachen, bekommst du einen monat fahrverbot. diese frist ist wie gesagt aber "nur" ein jahr

Themenstarteram 5. April 2006 um 9:20

genau, und ich weiß nicht mehr genau ob das nicht schon ein jahr her ist oder nicht, es war letztes jahr im frühling.

kann man da irgendwo nachfragen?

/man kann, und zwar hier:

http://flensburg-web.de/punkte/flensburg-punkte-2225.htm

am 5. April 2006 um 9:22

aber sicher doch. sogar kostenlos. hier bekommst du das Formular

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