Bußgeldbescheid an falsche Person-Identifizierung durch Polizei?

Vor zwei Tage wurde ein Bußgeldbescheid bei mir zugestellt. Bußgeld+Fahrverbot

Hintergrund war:

Der Halter des Autos ist mein Mitbewohner. Vor zwei Wochen erschienen zwei Polizei mit dem Foto vor der Tür, da der Halter nichts reagiert hat. Der Halter kann es nicht erkennen und haben sie dann mich mit dem Foto verglichen und einfach subjektiv beurteilt, dass ich die Frau im Foto war (da wir uns vielleicht ähnlich aussehen und beide asiatische Herkunft haben?), obwohl ich Ihnen gesagt habe, ich war nicht die Führerin. Sie haben meine Personalien gesammelt und gegangen.

Danach habe ich noch mal gecheckt, dass ich am Tag beim Arbeit war und zu dem Zeitpunkt im Büro gesessen habe. Der Halter kann auch nachweisen, dass ich zu dem Zeitraum keinen Zugang zu dem Auto hatte, die Schlüssel lag nicht bei mir.

Nun wegen dem Bußgeldbescheid habe ich mit dem Sachbearbeiter telefoniert, im System wurde aufgezeigt, dass ich als Führerin im Fall von der Polizei identifiziert wurde???

Falls ich jetzt den Einspruch einlege, hilft die Aussage vom Halter etwas? Eventuell kann ich dem Arbeitgeber einen Anwesendheitsbestätigung verlangen, was ich viel mehr aussagekräftig als die subjektive Beurteilung der Polizei finde.

wäre über tipps sehr dankbar : )

Vielen dank im Voraus!

Beste Antwort im Thema

Also ich hätte kein Problem damit, wenn auch in Deutschland eine Halterhaftung bei Verkehrsverstößen eingeführt würde, wenn sich der Fahrer (angeblich) nicht ermitteln lässt oder freiwillig zum Vergehen bekennt.

Man kann von jedem Halter verlangen, dass er die befugten Mitbenutzer entsprechend instruiert, Vorkehrungen trifft und dann ggf. an den Hammelbeinen kriegt. Dann wäre Schluss mit dem ganzen Eltern / Kinder / Geschwister / Mitbewohner / Kollegen - Theater und Polizei und Justiz wären ein Stück frei für wichtigere, dringend nötigere Aufgaben als Deckungs-, Versteck- und Lügenspielen nachzugehen.

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Zitat:

@Qiqi123 schrieb am 20. Februar 2018 um 12:55:01 Uhr:.
Heute habe ich vom Arbeitgeber eine Anwesendheitsbescheinigung bekommen und es wird bestätigt, dass ich an dem Tag von 9 bis 18 im Büro anwesend war. Der Blitzer befindet sich 50km entfernt von meinem Arbeitsplatz. Der Einspruch werde ich heute auch rausschicken mit dem Nachweis.

Das dürfte genügen um die Sache "abzulegen".

Zitat:

@Ostelch [url=https://www.motor-talk.de/.../...id-an-falsche-person-identifizierung-

Die echte Bürokratie ist manchmal schon schwer zu ertragen. Was hier im Forum manchmal an Umständlichkeit erzeugt wird, übertrifft die Realität bei Weitem.

Grüße vom Ostelch

DAS ist die echte Bürokratie und die Realität, ich sage ja ,du begreifst es nicht. Kümmer dich lieber um selbstfahrende Konservendosen oder atomgetriebene Staubsauger und verunsichere mit deinem Amateurgeblubber nicht andere 😁

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 20. Februar 2018 um 13:12:53 Uhr:



Zitat:

@Ostelch [url=https://www.motor-talk.de/.../...id-an-falsche-person-identifizierung-


Die echte Bürokratie ist manchmal schon schwer zu ertragen. Was hier im Forum manchmal an Umständlichkeit erzeugt wird, übertrifft die Realität bei Weitem.

Grüße vom Ostelch

DAS ist die echte Bürokratie und die Realität, ich sage ja ,du begreifst es nicht. Kümmer dich lieber um selbstfahrende Konservendosen oder atomgetriebene Staubsauger und verunsichere mit deinem Amateurgeblubber nicht andere 😁

Unverschämtheit hat noch nie Argumente ersetzt, du Spaßvogel.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 20. Februar 2018 um 08:15:53 Uhr:



Zitat:

@Erwachsener schrieb am 19. Feb. 2018 um 25:03:00 Uhr:


Das wusste ich noch nicht.

Jetzt enttaeuschst du mich aber 😁

Menno! Selbst ich weiß nicht alles. 😎

Aber Wahrnehmung ist ein sehr, sehr interessantes Thema mit mehreren verblüffenden Facetten.

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Zitat:

@Ostelch schrieb am 20. Februar 2018 um 13:15:03 Uhr:



Unverschämtheit hat noch nie Argumente ersetzt, du Spaßvogel.

Grüße vom Ostelch

Genau, nur gut, daß der "Spaßvogel" damit täglich zu tun hat und wenn du es als "Unverschämtheit" ansiehst, wenn man dir deine Beratungsresistenz vorhält, sagt das schon alles. Ich bin denn man raus hier.

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 20. Februar 2018 um 13:21:19 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 20. Februar 2018 um 13:15:03 Uhr:



Unverschämtheit hat noch nie Argumente ersetzt, du Spaßvogel.

Grüße vom Ostelch

Genau, nur gut, daß der "Spaßvogel" damit täglich zu tun hat und wenn du es als "Unverschämtheit" ansiehst, wenn man dir deine Beratungsresistenz vorhält, sagt das schon alles. Ich bin denn man raus hier.

Das ist auch besser so. Auch wenn du damit täglich zu hast, hast du imer noch nicht erklärt, wie ein Anwalt mit einem vom Gericht in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachten Geld verdient und warum Richter so handeln sollten. Die Resistenz lag mehr auf deiner Seite. 😉

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 20. Februar 2018 um 13:26:37 Uhr:


Das ist auch besser so. Auch wenn du damit täglich zu hast, hast du imer noch nicht erklärt, wie ein Anwalt mit einem vom Gericht in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachten Geld verdient und warum Richter so handeln sollten. Die Resistenz lag mehr auf deiner Seite. 😉

Grüße vom Ostelch

Dann lese mal die Gebührenordnung der Anwälte durch und der Richter handelt so, wenn der Betroffene bestreitet der Fahrer zu sein, auf dem Foto aber eine Ähnlichkeit besteht. Das war jetzt wirklich der letzte Versuch sich mit einem toten Berg zu unterhalten. Kein Wunder, daß in V und S kaum noch User vorhanden sind, die sich mit der Materie auskennen. Dein Verhalten ist wieder das beste Abschreckbeispiel dafür. Unglaublich so was.

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 20. Februar 2018 um 13:44:47 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 20. Februar 2018 um 13:26:37 Uhr:


Das ist auch besser so. Auch wenn du damit täglich zu hast, hast du imer noch nicht erklärt, wie ein Anwalt mit einem vom Gericht in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachten Geld verdient und warum Richter so handeln sollten. Die Resistenz lag mehr auf deiner Seite. 😉

Grüße vom Ostelch

Dann lese mal die Gebührenordnung der Anwälte durch und der Richter handelt so, wenn der Betroffene bestreitet der Fahrer zu sein, auf dem Foto aber eine Ähnlichkeit besteht. Das war jetzt wirklich der letzte Versuch sich mit einem toten Berg zu unterhalten. Kein Wunder, daß in V und S kaum noch User vorhanden sind, die sich mit der Materie auskennen. Dein Verhalten ist wieder das beste Abschreckbeispiel dafür. Unglaublich so was.

Das klingt jetzt aber schon ganz anders als das hier:

Zitat:

Um einem Anwalt zu einer kleinen Mehreinnahme zu verhelfen, wenn man denn einen hat.Es sei denn, der Betroffene hat den Richter geärgert, dann macht der das von sich aus.

Bestreiten und "Richter ärgern" ist wohl ein Unterschied. Aber trotzdem liegt es letztlich immer im Ermessen des Richters, ob er ein Gutachten einholt.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 20. Februar 2018 um 13:21:19 Uhr:


Ich bin denn man raus hier.

Stimmt ja gar nicht.

'n büschen Theaterdonner, ne?

Zitat:

@simfer schrieb am 20. Februar 2018 um 11:31:59 Uhr:


Ich würde mal behaupten, dass die wenigsten Arbeitnehmer es schaffen einen Nachweis zu erbringen, dass sie zum Zeitpunkt xy am Arbeitsplatz waren.

Ich würde mal behaupten die meissten Arbeitnehmer sind in der Lage diesen Nachweis zu erbringen.
Die große Mehrzahl der Arbeitnehmer Stempeln den Beginn und das Ende ihrer Arbeitszeit.
Das kann die Personalabteilung ausdrucken und man kann es als Alibi nutzen.
So ein Arbeitszeitnachweis in Verbindung mit der Aussage des Vorgesetzten über die Korrektheit ist fast nicht zu wiederlegen.
Und es ist nun mal so, daß die Mehrheit der Arbeitenden Bevölkerung solche Systeme zur Arbeitszeiterfassung nutzt.
Moorteufelchen

Na ja, genau genommen verdient der Anwalt nichts am Gutachten. Ist eher indirekt, da im Regelfall der Richter sich erst einen persönlichen Eindruck vom Delinquenten verschaffen wird, in einer mündlichen Verhandlung. Und erst danach wird er ggfls. auf Antrag ein Gutachten in Auftrag geben - und dann gibt es einen zweiten Verhandlungstermin, für den dann eine zusätzliche Gebühr entsteht.

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 20. Februar 2018 um 20:45:20 Uhr:



Ich würde mal behaupten die meissten Arbeitnehmer sind in der Lage diesen Nachweis zu erbringen.
Die große Mehrzahl der Arbeitnehmer Stempeln den Beginn und das Ende ihrer Arbeitszeit.
Das kann die Personalabteilung ausdrucken und man kann es als Alibi nutzen.

Was rein theoretisch aber zunächst mal nichts anderes bedeutet, als dass mit deinem Werksausweis zu einer Zeit X "KOMMEN" und zu einer Zeit Y "GEHEN" erfasst wurde.
Was Du dazwischen gemacht hast, oder ob ein netter Kollege (verbotswidrig) für dich eingestempelt war weiss die Stempeluhr nicht.

Zugegeben, das sind jetzt herbeikonstruierte Fälle und es hat mit diesem Fall schon gleich gar nichts zu tun.
Aber ein Alibi ist die Zeiterfassung nun mal leider nicht, bestenfalls ein Hinweis.

Wenn die aber plausibel war und sich ein Kollege erinnert, dich kurz danach am Kaffeeautomat gesehen zu haben, dann ist es ziemlich wahrscheinlich dass Du nicht zeitgleich 300km entfernt in einen Unfall mit Fahrerflucht verwickelt sein konntest.
Wurde aber um 7:00 KOMMEN erfasst, dann sagt das wenig bis nichts darüber aus wo Du um 11:00 warst und was Du gemacht hast.

Ich erfasse meine Zeit auch mittels Stempeln, das hübsche aber ist, ich kann jederzeit selbst diese Zeiten im System ändern.
Ich bezweifle, dass ein Gericht hier ernsthaft nachforscht für einen Bußgeldbescheid.

Am Ende wird genau eines passieren, der Richter wird sich das Foto vornehmen, ganz genau hinsehen und wenn er die Person hinreichend identifizieren kann, dann wird verurteilt, kann er es nicht, wird die Sache eingestellt.

Zitat:

@simfer schrieb am 21. Februar 2018 um 11:43:14 Uhr:


Am Ende wird genau eines passieren, der Richter wird sich das Foto vornehmen, ganz genau hinsehen und wenn er die Person hinreichend identifizieren kann, dann wird verurteilt, kann er es nicht, wird die Sache eingestellt.

genau so. Daher wäre es wirklich am Besten, den wirklichen Fahrer im Gericht präsentieren zu können.

Und ich glaube, ein Richter wird das Foto nie zu Gesicht bekommen, weil dieser Fall gar nicht erst vor Gericht landen wird.

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