Bußgeldbescheid an falsche Person-Identifizierung durch Polizei?

Vor zwei Tage wurde ein Bußgeldbescheid bei mir zugestellt. Bußgeld+Fahrverbot

Hintergrund war:

Der Halter des Autos ist mein Mitbewohner. Vor zwei Wochen erschienen zwei Polizei mit dem Foto vor der Tür, da der Halter nichts reagiert hat. Der Halter kann es nicht erkennen und haben sie dann mich mit dem Foto verglichen und einfach subjektiv beurteilt, dass ich die Frau im Foto war (da wir uns vielleicht ähnlich aussehen und beide asiatische Herkunft haben?), obwohl ich Ihnen gesagt habe, ich war nicht die Führerin. Sie haben meine Personalien gesammelt und gegangen.

Danach habe ich noch mal gecheckt, dass ich am Tag beim Arbeit war und zu dem Zeitpunkt im Büro gesessen habe. Der Halter kann auch nachweisen, dass ich zu dem Zeitraum keinen Zugang zu dem Auto hatte, die Schlüssel lag nicht bei mir.

Nun wegen dem Bußgeldbescheid habe ich mit dem Sachbearbeiter telefoniert, im System wurde aufgezeigt, dass ich als Führerin im Fall von der Polizei identifiziert wurde???

Falls ich jetzt den Einspruch einlege, hilft die Aussage vom Halter etwas? Eventuell kann ich dem Arbeitgeber einen Anwesendheitsbestätigung verlangen, was ich viel mehr aussagekräftig als die subjektive Beurteilung der Polizei finde.

wäre über tipps sehr dankbar : )

Vielen dank im Voraus!

Beste Antwort im Thema

Also ich hätte kein Problem damit, wenn auch in Deutschland eine Halterhaftung bei Verkehrsverstößen eingeführt würde, wenn sich der Fahrer (angeblich) nicht ermitteln lässt oder freiwillig zum Vergehen bekennt.

Man kann von jedem Halter verlangen, dass er die befugten Mitbenutzer entsprechend instruiert, Vorkehrungen trifft und dann ggf. an den Hammelbeinen kriegt. Dann wäre Schluss mit dem ganzen Eltern / Kinder / Geschwister / Mitbewohner / Kollegen - Theater und Polizei und Justiz wären ein Stück frei für wichtigere, dringend nötigere Aufgaben als Deckungs-, Versteck- und Lügenspielen nachzugehen.

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Zitat:

@Kai R. schrieb am 20. Februar 2018 um 09:48:44 Uhr:


Der Beweis, dass sie zur Tatzeit am Arbeitsplatz war, wird sich doch auch am ehesten mit Zeugen führen lassen. Also kann man entweder seine Kollegen belämmern oder die eigentliche Fahrerin. Welcher Zeuge ist wohl besser?

Die eigentliche Fahrerin wird wohl kaum bezeugen können, dass die TE am Arbeitsplatz war als sie sich irgendwo autofahrend das Foto der Rennleitung eingefangen hat. 😉 Ob sich die eigentliche Fahrerin angesichts der Folgen selbst bezichtigen wird, um ihre Freundin/Mitbewohnerin zu retten, ohne das das zwingend notwendig wäre, ist eher unwahrscheinlich.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 19. Februar 2018 um 20:10:11 Uhr:


Im Regelfall wird in solchen Fällen ein Guitachten angeordnet und das wird teuer.

Mit dem Nachweis, der ja sicherlich eingereicht wird, daß die TE zu der Zeit auf Arbeit war, wird das Gutachten für die Katz sein.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 20. Februar 2018 um 10:26:25 Uhr:


Die eigentliche Fahrerin wird wohl kaum bezeugen können, dass die TE am Arbeitsplatz war als sie sich irgendwo autofahrend das Foto der Rennleitung eingefangen hat. 😉

sie soll ja auch bezeugen, dass die TE nicht im Auto war 😁

Zitat:

@Ostelch schrieb am 20. Februar 2018 um 10:26:25 Uhr:


Ob sich die eigentliche Fahrerin angesichts der Folgen selbst bezichtigen wird, um ihre Freundin/Mitbewohnerin zu retten, ohne das das zwingend notwendig wäre, ist eher unwahrscheinlich.

welche Folgen denn? Nach Ablauf der drei Monate kann sich die eigentliche Fahrerin völlig gefahrlos outen. Die Zeit kann man ja nach Einlegen des Einspruchs problemlos abwarten. Angesichts der Tatsache, dass sie der TE erhebliche Umstände macht, ist das wohl auch das mindeste, was sie tun kann.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 20. Februar 2018 um 10:35:43 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 20. Februar 2018 um 10:26:25 Uhr:


Ob sich die eigentliche Fahrerin angesichts der Folgen selbst bezichtigen wird, um ihre Freundin/Mitbewohnerin zu retten, ohne das das zwingend notwendig wäre, ist eher unwahrscheinlich.

welche Folgen denn? Nach Ablauf der drei Monate kann sich die eigentliche Fahrerin völlig gefahrlos outen. Die Zeit kann man ja nach Einlegen des Einspruchs problemlos abwarten. Angesichts der Tatsache, dass sie der TE erhebliche Umstände macht, ist das wohl auch das mindeste, was sie tun kann.

Nicht nur was sie tun kann, sondern was sie tun mindestens tun sollte und vorallem:

Warum hat die eigentliche Fahrerin nicht den Arsch in der Hose und steht zu ihrem Fehler und meldet sich gleich? Warum läßt sie jemand anderen ihren Bockmist ausbaden und beschäftigt die Justiz völlig unnötig?

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Zitat:

@Ostelch schrieb am 20. Februar 2018 um 10:26:25 Uhr:


Ob sich die eigentliche Fahrerin angesichts der Folgen selbst bezichtigen wird, um ihre Freundin/Mitbewohnerin zu retten, ohne das das zwingend notwendig wäre, ist eher unwahrscheinlich.

Nach Ablauf der Verjährungsfrist (vorher gibt es sicher keine Verhandlung) kann sie sich doch outen. Das ist definitiv die einfachste Vorgehensweise.

Nach der tollen Identifizierung seitens der Polizei hätte ich da auch keinerlei Gewissensbisse (schließlich hat sie ja direkt gesagt daß sie das nicht sei).

Gruß Metalhead

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 20. Februar 2018 um 11:02:41 Uhr:


Warum hat die eigentliche Fahrerin nicht den Arsch in der Hose und steht zu ihrem Fehler und meldet sich gleich? Warum läßt sie jemand anderen ihren Bockmist ausbaden und beschäftigt die Justiz völlig unnötig?

Du bist doch jetzt wohl bitte nicht ernsthaft der Ansicht, dass das was hier gerade passiert kein zwischen den Beteiligten abgesprochenes Ränkespiel ist, oder?

Hier gibts kein bedauernswertes Opfer, das nun den "Bockmist" eines anderen ausbaden muss, hier gibts lediglich drei Personen die sich gegenseitig decken.
Ist ja vielleicht auch ihr gutes Recht, kann und will ich nicht beurteilen.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 20. Februar 2018 um 08:48:28 Uhr:


Was spielt das Foto hier für eine Rolle, wenn die TE nachweisen kann, zur Tatzeit nicht im Fahrzeug, sondern an ihrem Arbeitsplatz gewesen zu sein?

Ich würde mal behaupten, dass die wenigsten Arbeitnehmer es schaffen einen Nachweis zu erbringen, dass sie zum Zeitpunkt xy am Arbeitsplatz waren.
Und zu den Kollegen als Zeugen: Wie glaubwürdig ist so ein Zeuge? Jetzt hinterfrage sich doch mal jeder selbst, ob er klar bezeugen könnte, dass Kollege Müller 06.11.2017 um 14:45 Uhr am Arbeitsplatz war?
Sorry, aber da müsste schon einiges zusammen kommen, dass man dazu klare Nachweise vorliegen hat.

Von daher wird es am Ende auf das Foto hinaus laufen.

Drei Personen?

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 20. Februar 2018 um 11:09:52 Uhr:



Nach der tollen Identifizierung seitens der Polizei hätte ich da auch keinerlei Gewissensbisse (schließlich hat sie ja direkt gesagt daß sie das nicht sei).

Gruß Metalhead

Ich hab (bei einem Blitzerfoto mit Motorradhelm) auch schon mal gesagt dass ich das nicht sei.

Geglaubt hats mir aber keiner und unterm Strich war ichs halt doch.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 20. Februar 2018 um 10:35:43 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 20. Februar 2018 um 10:26:25 Uhr:


Die eigentliche Fahrerin wird wohl kaum bezeugen können, dass die TE am Arbeitsplatz war als sie sich irgendwo autofahrend das Foto der Rennleitung eingefangen hat. 😉

sie soll ja auch bezeugen, dass die TE nicht im Auto war 😁

Zitat:

@Kai R. schrieb am 20. Februar 2018 um 10:35:43 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 20. Februar 2018 um 10:26:25 Uhr:


Ob sich die eigentliche Fahrerin angesichts der Folgen selbst bezichtigen wird, um ihre Freundin/Mitbewohnerin zu retten, ohne das das zwingend notwendig wäre, ist eher unwahrscheinlich.

welche Folgen denn? Nach Ablauf der drei Monate kann sich die eigentliche Fahrerin völlig gefahrlos outen. Die Zeit kann man ja nach Einlegen des Einspruchs problemlos abwarten. Angesichts der Tatsache, dass sie der TE erhebliche Umstände macht, ist das wohl auch das mindeste, was sie tun kann.

Na ja, "erhebliche Umstände" haben ihr wohl die Polizisten mit der etwas flotten Identifizierung gemacht. Hätte die TE die Tür nicht geöffnet, wäre das ganze auch nicht passiert. 😉 Lassen wir das Moralisieren also lieber. Wenn die drei Monate rum sind, mag sie das alles so machen können. Wann das der Fall ist sollte der TE wohl lieber ein Anwalt sagen als irgendwer anonym hier im Forum.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 20. Februar 2018 um 11:32:25 Uhr:


Drei Personen?

1. Der angeschriebene Fahrzeughalter und Mitbewohner, der an dem Tag den Schlüssel nicht bei der TE liegen ließ.

2. Die TE.

3. Die "andere" Asiatin, die auf dem Foto zu sehen ist.

Ach so
Bin davon ausgegangen dass 1 und 3 die selben Personen sind.

Und die Polizei geht davon aus, dass 2 und 3 die selben Personen sind.😉

Zitat:

@simfer schrieb am 20. Februar 2018 um 11:31:59 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 20. Februar 2018 um 08:48:28 Uhr:


Was spielt das Foto hier für eine Rolle, wenn die TE nachweisen kann, zur Tatzeit nicht im Fahrzeug, sondern an ihrem Arbeitsplatz gewesen zu sein?

Ich würde mal behaupten, dass die wenigsten Arbeitnehmer es schaffen einen Nachweis zu erbringen, dass sie zum Zeitpunkt xy am Arbeitsplatz waren.
Und zu den Kollegen als Zeugen: Wie glaubwürdig ist so ein Zeuge? Jetzt hinterfrage sich doch mal jeder selbst, ob er klar bezeugen könnte, dass Kollege Müller 06.11.2017 um 14:45 Uhr am Arbeitsplatz war?
Sorry, aber da müsste schon einiges zusammen kommen, dass man dazu klare Nachweise vorliegen hat.

Von daher wird es am Ende auf das Foto hinaus laufen.

Bitte wie? Wer einen stinknormalen Bürojob hat, dürfte wohl kaum Probleme damit haben. Ich könnte ohne Probleme bestätigen, ob mein "Kollege Müller" zu einem bestimmten Zeitpuntk an seinem Arbeitsplatz war. Es geht ja hier nicht um Sekunden. Je nachdem, wo der Blitzer stand und wo die TE arbeitet, kann man sich da nicht mal eben für ein paar Sekunden hin- und wieder zurück beamen. Was die Glaubwürdigkeit anbetrifft: Warum sollte sich ein Kollege einfach mal so strafbar machen mit einer Falschaussage vor Gericht? Wir sind hier in der Realität und nicht bei RTL II.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 20. Februar 2018 um 11:02:41 Uhr:


(...)

Warum hat die eigentliche Fahrerin nicht den Arsch in der Hose und steht zu ihrem Fehler und meldet sich gleich? Warum läßt sie jemand anderen ihren Bockmist ausbaden und beschäftigt die Justiz völlig unnötig?

Weil nicht jeder so mutig und unerschrocken wie du ist, Bußgeld und Fahrverbot hinzunehmen. Es soll Leute geben, die versuchen, sich darum herum zu drücken, wenn es geht. Das Forum ist voll von solchen unzulänglichen Charakteren. 😉

Grüße vom Ostelch

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