Bußgeldbescheid an falsche Person-Identifizierung durch Polizei?
Vor zwei Tage wurde ein Bußgeldbescheid bei mir zugestellt. Bußgeld+Fahrverbot
Hintergrund war:
Der Halter des Autos ist mein Mitbewohner. Vor zwei Wochen erschienen zwei Polizei mit dem Foto vor der Tür, da der Halter nichts reagiert hat. Der Halter kann es nicht erkennen und haben sie dann mich mit dem Foto verglichen und einfach subjektiv beurteilt, dass ich die Frau im Foto war (da wir uns vielleicht ähnlich aussehen und beide asiatische Herkunft haben?), obwohl ich Ihnen gesagt habe, ich war nicht die Führerin. Sie haben meine Personalien gesammelt und gegangen.
Danach habe ich noch mal gecheckt, dass ich am Tag beim Arbeit war und zu dem Zeitpunkt im Büro gesessen habe. Der Halter kann auch nachweisen, dass ich zu dem Zeitraum keinen Zugang zu dem Auto hatte, die Schlüssel lag nicht bei mir.
Nun wegen dem Bußgeldbescheid habe ich mit dem Sachbearbeiter telefoniert, im System wurde aufgezeigt, dass ich als Führerin im Fall von der Polizei identifiziert wurde???
Falls ich jetzt den Einspruch einlege, hilft die Aussage vom Halter etwas? Eventuell kann ich dem Arbeitgeber einen Anwesendheitsbestätigung verlangen, was ich viel mehr aussagekräftig als die subjektive Beurteilung der Polizei finde.
wäre über tipps sehr dankbar : )
Vielen dank im Voraus!
Beste Antwort im Thema
Also ich hätte kein Problem damit, wenn auch in Deutschland eine Halterhaftung bei Verkehrsverstößen eingeführt würde, wenn sich der Fahrer (angeblich) nicht ermitteln lässt oder freiwillig zum Vergehen bekennt.
Man kann von jedem Halter verlangen, dass er die befugten Mitbenutzer entsprechend instruiert, Vorkehrungen trifft und dann ggf. an den Hammelbeinen kriegt. Dann wäre Schluss mit dem ganzen Eltern / Kinder / Geschwister / Mitbewohner / Kollegen - Theater und Polizei und Justiz wären ein Stück frei für wichtigere, dringend nötigere Aufgaben als Deckungs-, Versteck- und Lügenspielen nachzugehen.
96 Antworten
Zitat:
@Matsches schrieb am 21. Februar 2018 um 12:10:31 Uhr:
Und ich glaube, ein Richter wird das Foto nie zu Gesicht bekommen, weil dieser Fall gar nicht erst vor Gericht landen wird.
Ganz sicher wir das ein Richter zu Gesicht bekommen (oder glaubst du die Bußgeldstelle stellt das ein?). Die stellen nicht mal hoffnungslose Fälle ein, weil es sie nix kostet (im Erfolgsfall kassieren sie, also die Gemeinde, wenn sie unterliegen zahlt die Justizkasse). --> Win/Win-Situation. 😁
Ob es zu einer Verhandlung kommt ist eine andere Frage.
Gruß Metalhead
Zitat:
@Matsches schrieb am 21. Februar 2018 um 12:10:31 Uhr:
Und ich glaube, ein Richter wird das Foto nie zu Gesicht bekommen, weil dieser Fall gar nicht erst vor Gericht landen wird.
In dem Fall schätze ich die Chancen gar nicht so schlecht ein, dass das vor Gericht landet. Denn welche Stelle soll hier noch die Bremse rein hauen?
Denn hier kann man der Bußgeldstelle nicht mal einen Vorwurf machen. Worauf sollen die sich denn bitte verlassen, wenn nicht auf die Identifizierung der Polizei?
Zitat:
@simfer schrieb am 21. Februar 2018 um 13:13:09 Uhr:
In dem Fall schätze ich die Chancen gar nicht so schlecht ein, dass das vor Gericht landet. Denn welche Stelle soll hier noch die Bremse rein hauen?
Na der Richter, der muß ja keine Verhandlung machen, der kann auch anhand der Faktenlage gleich einstellen.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 21. Februar 2018 um 12:12:47 Uhr:
Ganz sicher wir das ein Richter zu Gesicht bekommen (oder glaubst du die Bußgeldstelle stellt das ein?).
Ja, was die Ermittlungen gegen die TE angeht wird sie das tun.
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Zitat:
@Matsches schrieb am 21. Februar 2018 um 13:58:38 Uhr:
Ja, was die Ermittlungen gegen die TE angeht wird sie das tun.
Die Bußgeldstelle stellt das auf eigene Kosten ein (und nicht der Richter)?
Wollen wir einen Kasten Bier wetten daß es dazu nicht kommt?
Gruß Metalhead
Zitat:
@Matsches schrieb am 21. Februar 2018 um 13:58:38 Uhr:
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 21. Februar 2018 um 12:12:47 Uhr:
Ganz sicher wir das ein Richter zu Gesicht bekommen (oder glaubst du die Bußgeldstelle stellt das ein?).Ja, was die Ermittlungen gegen die TE angeht wird sie das tun.
Warum sollte sie das tun?
Zitat:
@Matsches schrieb am 21. Februar 2018 um 07:26:34 Uhr:
Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 20. Februar 2018 um 20:45:20 Uhr:
Ich würde mal behaupten die meissten Arbeitnehmer sind in der Lage diesen Nachweis zu erbringen.
Die große Mehrzahl der Arbeitnehmer Stempeln den Beginn und das Ende ihrer Arbeitszeit.
Das kann die Personalabteilung ausdrucken und man kann es als Alibi nutzen.Was rein theoretisch aber zunächst mal nichts anderes bedeutet, als dass mit deinem Werksausweis zu einer Zeit X "KOMMEN" und zu einer Zeit Y "GEHEN" erfasst wurde.
Was Du dazwischen gemacht hast, oder ob ein netter Kollege (verbotswidrig) für dich eingestempelt war weiss die Stempeluhr nicht.Zugegeben, das sind jetzt herbeikonstruierte Fälle und es hat mit diesem Fall schon gleich gar nichts zu tun.
Aber ein Alibi ist die Zeiterfassung nun mal leider nicht, bestenfalls ein Hinweis.Wenn die aber plausibel war und sich ein Kollege erinnert, dich kurz danach am Kaffeeautomat gesehen zu haben, dann ist es ziemlich wahrscheinlich dass Du nicht zeitgleich 300km entfernt in einen Unfall mit Fahrerflucht verwickelt sein konntest.
Wurde aber um 7:00 KOMMEN erfasst, dann sagt das wenig bis nichts darüber aus wo Du um 11:00 warst und was Du gemacht hast.
Daher schrieb ich auch dazu "vom Vorgesetzten Verifiziert"
Das hast du leider rausgekürzt.
Wenn der Vorgesetzte der TE gemeinsam mit einem Stundenausdruck die Bestätigung rausrückt "Ja, sie war immer hier wenn sie es auch sein sollte und der Ausdruck stimmt" ist das kaum zu wiederlegen.
Hat also durchaus auch mit dem Fall hier zu tun.
Moorteufelchen