Bußgeldbescheid an falsche Person-Identifizierung durch Polizei?
Vor zwei Tage wurde ein Bußgeldbescheid bei mir zugestellt. Bußgeld+Fahrverbot
Hintergrund war:
Der Halter des Autos ist mein Mitbewohner. Vor zwei Wochen erschienen zwei Polizei mit dem Foto vor der Tür, da der Halter nichts reagiert hat. Der Halter kann es nicht erkennen und haben sie dann mich mit dem Foto verglichen und einfach subjektiv beurteilt, dass ich die Frau im Foto war (da wir uns vielleicht ähnlich aussehen und beide asiatische Herkunft haben?), obwohl ich Ihnen gesagt habe, ich war nicht die Führerin. Sie haben meine Personalien gesammelt und gegangen.
Danach habe ich noch mal gecheckt, dass ich am Tag beim Arbeit war und zu dem Zeitpunkt im Büro gesessen habe. Der Halter kann auch nachweisen, dass ich zu dem Zeitraum keinen Zugang zu dem Auto hatte, die Schlüssel lag nicht bei mir.
Nun wegen dem Bußgeldbescheid habe ich mit dem Sachbearbeiter telefoniert, im System wurde aufgezeigt, dass ich als Führerin im Fall von der Polizei identifiziert wurde???
Falls ich jetzt den Einspruch einlege, hilft die Aussage vom Halter etwas? Eventuell kann ich dem Arbeitgeber einen Anwesendheitsbestätigung verlangen, was ich viel mehr aussagekräftig als die subjektive Beurteilung der Polizei finde.
wäre über tipps sehr dankbar : )
Vielen dank im Voraus!
Beste Antwort im Thema
Also ich hätte kein Problem damit, wenn auch in Deutschland eine Halterhaftung bei Verkehrsverstößen eingeführt würde, wenn sich der Fahrer (angeblich) nicht ermitteln lässt oder freiwillig zum Vergehen bekennt.
Man kann von jedem Halter verlangen, dass er die befugten Mitbenutzer entsprechend instruiert, Vorkehrungen trifft und dann ggf. an den Hammelbeinen kriegt. Dann wäre Schluss mit dem ganzen Eltern / Kinder / Geschwister / Mitbewohner / Kollegen - Theater und Polizei und Justiz wären ein Stück frei für wichtigere, dringend nötigere Aufgaben als Deckungs-, Versteck- und Lügenspielen nachzugehen.
96 Antworten
Zitat:
@Ostelch schrieb am 20. Februar 2018 um 11:42:05 Uhr:
Bitte wie? Wer einen stinknormalen Bürojob hat, dürfte wohl kaum Probleme damit haben. Ich könnte ohne Probleme bestätigen, ob mein "Kollege Müller" zu einem bestimmten Zeitpuntk an seinem Arbeitsplatz war.
Echt?
Dann ehrlich und aufrichtigen Respekt von mir für deine Gedächtnisleistung.
Nach so einer Halterfststellung vergehen zwischen Tatzeit und Besuch der Polizei (die erfolgt ja wiederum erst nach einer Frist X in der der Halter keine Angaben gemacht hat) schonmal so 4-5 Wochen.
Wenn mich jemand heute fragt, ob Kollege Heinz ( der wie ich einen stinknormalen Bürojob hat) am 20.01. zwischen 10:00 und 11:00 an seinem Arbeitsplatz gesessen hätte, ich könnts beim allerbesten Willen nicht sagen.
Ob der da gerade im Haus auf irgendeinem Meeting unterwegs war, ob er an dem Tag gar nicht da war, ob er krank oder beim Zahnarzt war oder Urlaub hatte, oder brav vor seinem PC saß, ich wüsste es ehrlich nicht.
Ob ich es bestätigen könnte "Sag mal Matsches, Du weisst doch auch dass ich an dem Tag da war, wir haben doch mittags noch über das Bayernspiel gequatscht" ist vielleicht ein ganz anderes Kapitel. Vermutlich könnte ich mich dann dran erinnern.😉
Zitat:
@Ostelch schrieb am 20. Februar 2018 um 11:45:17 Uhr:
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 20. Februar 2018 um 11:02:41 Uhr:
(...)Warum hat die eigentliche Fahrerin nicht den Arsch in der Hose und steht zu ihrem Fehler und meldet sich gleich? Warum läßt sie jemand anderen ihren Bockmist ausbaden und beschäftigt die Justiz völlig unnötig?
Weil nicht jeder so mutig und unerschrocken wie du ist, Bußgeld und Fahrverbot hinzunehmen. Es soll Leute geben, die versuchen, sich darum herum zu drücken, wenn es geht. Das Forum ist voll von solchen unzulänglichen Charakteren. 😉
Grüße vom Ostelch
Das ist mMn auch legitim.
Massenweise Tips wie man sich am effektivsten davor drückt, finde ich persönlich allerdings...
Ganz ruhig - wir wissen ja nicht, wo die TE arbeitet. Vielleicht gibt es da einen Schichtplan, eine Stempeluhr etc. Ist sie z.B. Krankenschwester, dann lassen sich solche Dinge recht klar dokumentieren. Wenn es "nur" die Aussage eines Kollegen/Vorgesetzten als Zeuge ist, dann kann das schon wieder anders aussehen. Ich wüsste in der Tat auch nicht unbedingt, wer von meinen Kollegen an einem bestimmten Tag vor sechs oder acht Wochen da war und wer nicht. Kommt halt immer drauf an. Auch die Zeugenaussage des Halters (nach meinem Verständnis auch eine asiatisch aussehende Frau - vielleicht bringt die TE da nochmal Licht ins Dunkel), wonach die TE zum fraglichen Zeitpunkt keinen Zugriff auf den Schlüssel gehabt habe, kann mehr oder weniger glaubwürdig sein, wissen wir aufgrund der Informationen einfach nicht.
Aus diesen Gründen könnte das Foto durchaus noch eine Rolle spielen - wie gross die Ähnlichkeit der TE mit der Fahrerin tatsächlich ist, wissen wir ja nicht. Ich bin mal gespannt, ob sich die TE nochmal meldet.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 20. Februar 2018 um 11:50:18 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 20. Februar 2018 um 11:45:17 Uhr:
Weil nicht jeder so mutig und unerschrocken wie du ist, Bußgeld und Fahrverbot hinzunehmen. Es soll Leute geben, die versuchen, sich darum herum zu drücken, wenn es geht. Das Forum ist voll von solchen unzulänglichen Charakteren. 😉
Grüße vom Ostelch
Das ist mMn auch legitim.
Massenweise Tips wie man sich am effektivsten davor drückt, finde ich persönlich allerdings...
Um massenweise solcher Tipps ging es hier doch gar nicht. Die TE hat eingangs nur erklärt, dass sie nicht gefahren sein kann, aber fälschlicherwiese identifiziert wurde. Anstatt jetzt 101 Alternativsachverhalte zu konstruieren reicht es doch für die TE völlig, diesen Fehler aufzuklären. Für sie ist wichtig, dass sie nicht gefahren sein kann. Wer gefahren ist, ist eine andere Baustelle.
Grüße vom Ostelch
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Zitat:
@Geisslein schrieb am 20. Februar 2018 um 10:31:48 Uhr:
Mit dem Nachweis, der ja sicherlich eingereicht wird, daß die TE zu der Zeit auf Arbeit war, wird das Gutachten für die Katz sein.
Mit dem Nachweis ist das Gutachten nicht für die Katz, weil es gar keines geben wird. Dann wird der Fall eingestellt-ist das eigentlich so schwer zu begreifen? Gutachten gibt es erst im Falle einer Gerichtsverhandlung und die gibt es erst, wenn dem Widerspruch nicht abgeholfen wird 🙄
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 20. Februar 2018 um 12:09:57 Uhr:
Gutachten gibt es erst im Falle einer Gerichtsverhandlung 🙄
nicht mal dann. Wozu auch?
Zitat:
@Matsches schrieb am 20. Februar 2018 um 11:33:36 Uhr:
Geglaubt hats mir aber keiner und unterm Strich war ichs halt doch.
Schäm dich! 😁
Schon klar daß denen da viel Bullshit aufgetischt wird, trotzdem sollte man halt die Aussage "war ich nicht" nicht generell als Lüge bewerten (speziell wenn, wie hier, deltaEuropäischesNormgesicht relativ hoch ist, um es mal versucht politisch korrekt auszudrücken).
Gruß Metalhead
Zitat:
@Matsches schrieb am 20. Februar 2018 um 11:49:26 Uhr:
Echt?
Dann ehrlich und aufrichtigen Respekt von mir für deine Gedächtnisleistung.
Respekt auch von mir. Allerdings halte ich das weiter für nicht glaubwürdig.
Dabei will ich nicht sagen, dass durch Zufall auch ein Nachweis gelingen kann, aber dann sicher über irgendein Ereignis. Beispiel: Am 20.01. zwischen 10 und 12 gab es ein Meeting, dazu gibt es vielleicht sogar ein Protokoll mit Teilnehmerliste und/oder man kann sich gut daran erinnern, dass Kollege Heinz da mit drin gesessen war, weil er noch irgendeinen Käse von sich gegeben hat. Nur solch einen Nachweis muss man erst mal zufällig auch bringen können.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 20. Februar 2018 um 12:13:42 Uhr:
nicht mal dann. Wozu auch?
Um einem Anwalt zu einer kleinen Mehreinnahme zu verhelfen, wenn man denn einen hat.Es sei denn, der Betroffene hat den Richter geärgert, dann macht der das von sich aus. Im übrigen: Wenn das alles so klar ist, warum ist der/die TE nicht zum Sachbearbeiter gegangen, so Auge in Auge läßt sich leicht vergleichen, ob die Ermittler nun recht hatten oder nicht....
Hallo allen,
erstmal vielen Dank für die Tipps.
Um einige Frage zu beantworten, kann ich die Tatsache noch mal erklären. Der Halter des Autos ist mein Mitbewohner (ein Mann), deshalb wurde allein vom Foto schon erkennt, dass er nicht mit dem Auto gefahren war. Er war zum Vorfallszeitpunkt im Ausland und seine Schlüssel bei einem seiner Freunden gelassen. Laut dem Freund hat er das Auto noch anderen verliehen, die im Ausland wohnen und in Deutschland beurlaubt haben. Der Halter meinte, dass sein Freund versuchen wird, herauszufinden, wer tatsächlich gefahren ist, aber es wird schon einige Zeit dauern.
Aber ich glaube es hat nichts mit meinem Fall zu tun. Es ist was der Halter darum kümmern muss. Bei meinem Fall ist am wichtigsten, dass ich nachweisen kann, ich bin nicht zum Zeitpunkt mit dem Auto gefahren und nicht die Person vom Blitzerfoto. Heute habe ich vom Arbeitgeber eine Anwesendheitsbescheinigung bekommen und es wird bestätigt, dass ich an dem Tag von 9 bis 18 im Büro anwesend war. Der Blitzer befindet sich 50km entfernt von meinem Arbeitsplatz. Der Einspruch werde ich heute auch rausschicken mit dem Nachweis.
Warum habe ich die Frage hier gestellt? Ich habe solche Fall nie erlebt und auch wurde nie von der Polizei vor der Haustür "identifiziert". Nach Zustellung des Bußgeldbescheids habe ich sofort mit dem Sachbearbeiter telefoniert und er meinte dass ich selbstverständlich dein Einspruch innerhalb der Frist einlegen kann, aber im System wurde aufgezeigt, dass ich von der Polizei als Führerin identifiziert wurde (der Halter hat keine Angaben gemacht). Beim Hausbesuch habe ich der Polizei mehrmals erklärt, dass ich die Person nicht war (das Foto hat auch schlechte Qualität), einer davon hat einfach gelächelt und gesagt "das sieht eindeutig aus". Solche subjektive Beurteilung kann ich nicht nachvollziehen. Was würde der Fall sein, falls ich einfach zuhause geblieben war und keine Zeuge habe?
Ich werde alles machen, was ich machen kann, um die Wahrheit zu zeigen. Hoffentlich wird alles geklärt, nachdem ich den Einspruch einlege und deM Behörde den Nachweis schildere.
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 20. Februar 2018 um 12:18:54 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 20. Februar 2018 um 12:13:42 Uhr:
nicht mal dann. Wozu auch?
Um einem Anwalt zu einer kleinen Mehreinnahme zu verhelfen, wenn man denn einen hat.Es sei denn, der Betroffene hat den Richter geärgert, dann macht der das von sich aus. Im übrigen: Wenn das alles so klar ist, warum ist der/die TE nicht zum Sachbearbeiter gegangen, so Auge in Auge läßt sich leicht vergleichen, ob die Ermittler nun recht hatten oder nicht....
Lies doch bitte mal den Sachverhalt. Bevor die TE überhaupt zum Sachbearbeiter gehen konnte, war schon die Polizei vor der Tür. Und die TE wird im Umgang mit Ordnungswidrigkeitenverfahren sicherlich nicht so bewandert sein wie du.
Was soll für den Anwalt denn für eine kleine Mehreinnahme für so ein Gutachten, das das Gericht in Auftrag gibt, herausspringen? Und warum sollte der Richter ein überflüssiges und kostenträchtiges Gutachten in Auftrag geben, wenn letztlich die Staatskasse mit großer Wahrscheinlichkeit auf den Kosten sitzenbleibt? Das sind doch nur Spökenkiekereien.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 19. Februar 2018 um 18:08:27 Uhr:
Zitat:
@hkelbi1 schrieb am 19. Februar 2018 um 17:26:09 Uhr:
Wenn du es tatsächlich nicht warst:
- rufe den Sachbearbeiter bei der Polizei an, frage nach dem Aktenzeichen, ob du als Betroffene angezeigt wirst
- wenn dies der Fall ist, teile mit, dass du eine schriftliche Stellungnahme schicken wirst
- dort teilst du die Gründe mit, warum du es nicht gewesen bist (wenn möglich Sachbeweise beifügen z.B. die Bescheinigung des Arbeitgebers
- stelle den Beweisantrag, dass ein Foto von dir mit der "Blitz"-Aufnahme durch ein Sachverständigen-Gutachten verglichen wird
- und
wenn du es ganz einfach machen möchtest, teile - zustätzlich - mit, wer tatsächlich gefahren ist
(aber bitte alles schriftlich)Guten Morgen, liebe Sorgen! So wird das nichts. Die TE hat bereits einen Bußgeldbescheid erhalten:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 19. Februar 2018 um 18:08:27 Uhr:
Zitat:
@Qiqi123 schrieb am 19. Februar 2018 um 10:53:32 Uhr:
Vor zwei Tage wurde ein Bußgeldbescheid bei mir zugestellt. Bußgeld+FahrverbotDa hilft nur, wie bereits mehrfach empfohlen, schnellstmöglich (innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung) Einspruch einzulegen bevor der Bescheid rechtskräftig ist. Im anschließenden Gerichtsverfahren kann die TE dann darlegen, dass sie nicht die Fahrerin war.
Grüße vom Ostelch
Danke noch mal für den Vorschlag! Genauso werde ich machen.
Zitat:
@Ostelch schrieb am 20. Februar 2018 um 13:05:10 Uhr:
@Ostelch schrieb am 20. Februar 2018 um 13:02:53 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 20. Februar 2018 um 13:05:10 Uhr:
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 20. Februar 2018 um 12:18:54 Uhr:
Um einem Anwalt zu einer kleinen Mehreinnahme zu verhelfen, wenn man denn einen hat.Es sei denn, der Betroffene hat den Richter geärgert, dann macht der das von sich aus. Im übrigen: Wenn das alles so klar ist, warum ist der/die TE nicht zum Sachbearbeiter gegangen, so Auge in Auge läßt sich leicht vergleichen, ob die Ermittler nun recht hatten oder nicht....
Lies doch bitte mal den Sachverhalt. Bevor die TE überhaupt zum Sachbearbeiter gehen konnte, war schon die Polizei vor der Tür. Und die TE wird im Umgang mit Ordnungswidrigkeitenverfahren sicherlich nicht so bewandert sein wie du.
Was soll für den Anwalt denn für eine kleine Mehreinnahme für so ein Gutachten, das das Gericht in Auftrag gibt, herausspringen? Und warum sollte der Richter ein überflüssiges und kostenträchtiges Gutachten in Auftrag geben, wenn letztlich die Staatskasse mit großer Wahrscheinlichkeit auf den Kosten sitzenbleibt? Das sind doch nur Spökenkiekereien.
Grüße vom Ostelch
Du begreifst es einfach nicht, laß es gut sein. 🙄😮
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 20. Februar 2018 um 13:06:51 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 20. Februar 2018 um 13:05:10 Uhr:
@Ostelch schrieb am 20. Februar 2018 um 13:02:53 Uhr:
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 20. Februar 2018 um 13:06:51 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 20. Februar 2018 um 13:05:10 Uhr:
Lies doch bitte mal den Sachverhalt. Bevor die TE überhaupt zum Sachbearbeiter gehen konnte, war schon die Polizei vor der Tür. Und die TE wird im Umgang mit Ordnungswidrigkeitenverfahren sicherlich nicht so bewandert sein wie du.
Was soll für den Anwalt denn für eine kleine Mehreinnahme für so ein Gutachten, das das Gericht in Auftrag gibt, herausspringen? Und warum sollte der Richter ein überflüssiges und kostenträchtiges Gutachten in Auftrag geben, wenn letztlich die Staatskasse mit großer Wahrscheinlichkeit auf den Kosten sitzenbleibt? Das sind doch nur Spökenkiekereien.
Grüße vom Ostelch
Du begreifst es einfach nicht, laß es gut sein. 🙄😮
Das ist die einfachste Lösung, einer Frage aus dem Weg zu gehen. 😉
Die echte Bürokratie ist manchmal schon schwer zu ertragen. Was hier im Forum manchmal an Umständlichkeit erzeugt wird, übertrifft die Realität bei Weitem.
Grüße vom Ostelch