Bußgeldbescheid an falsche Person-Identifizierung durch Polizei?
Vor zwei Tage wurde ein Bußgeldbescheid bei mir zugestellt. Bußgeld+Fahrverbot
Hintergrund war:
Der Halter des Autos ist mein Mitbewohner. Vor zwei Wochen erschienen zwei Polizei mit dem Foto vor der Tür, da der Halter nichts reagiert hat. Der Halter kann es nicht erkennen und haben sie dann mich mit dem Foto verglichen und einfach subjektiv beurteilt, dass ich die Frau im Foto war (da wir uns vielleicht ähnlich aussehen und beide asiatische Herkunft haben?), obwohl ich Ihnen gesagt habe, ich war nicht die Führerin. Sie haben meine Personalien gesammelt und gegangen.
Danach habe ich noch mal gecheckt, dass ich am Tag beim Arbeit war und zu dem Zeitpunkt im Büro gesessen habe. Der Halter kann auch nachweisen, dass ich zu dem Zeitraum keinen Zugang zu dem Auto hatte, die Schlüssel lag nicht bei mir.
Nun wegen dem Bußgeldbescheid habe ich mit dem Sachbearbeiter telefoniert, im System wurde aufgezeigt, dass ich als Führerin im Fall von der Polizei identifiziert wurde???
Falls ich jetzt den Einspruch einlege, hilft die Aussage vom Halter etwas? Eventuell kann ich dem Arbeitgeber einen Anwesendheitsbestätigung verlangen, was ich viel mehr aussagekräftig als die subjektive Beurteilung der Polizei finde.
wäre über tipps sehr dankbar : )
Vielen dank im Voraus!
Beste Antwort im Thema
Also ich hätte kein Problem damit, wenn auch in Deutschland eine Halterhaftung bei Verkehrsverstößen eingeführt würde, wenn sich der Fahrer (angeblich) nicht ermitteln lässt oder freiwillig zum Vergehen bekennt.
Man kann von jedem Halter verlangen, dass er die befugten Mitbenutzer entsprechend instruiert, Vorkehrungen trifft und dann ggf. an den Hammelbeinen kriegt. Dann wäre Schluss mit dem ganzen Eltern / Kinder / Geschwister / Mitbewohner / Kollegen - Theater und Polizei und Justiz wären ein Stück frei für wichtigere, dringend nötigere Aufgaben als Deckungs-, Versteck- und Lügenspielen nachzugehen.
96 Antworten
Sorry, hatte dies überlesen. War wieder zu schnell.
Sinngemäß können meine Vorschläge ja für die GV evtl. noch nützlich sein.
Zitat:
@hkelbi1 schrieb am 19. Februar 2018 um 18:30:21 Uhr:
Sorry, hatte dies überlesen. War wieder zu schnell.
Sinngemäß können meine Vorschläge ja für die GV evtl. noch nützlich sein.
Sinngemäß sicherlich. Es ist ja jetzt Sache des Gerichts nachzuweisen, dass die TE gefahren ist. Wenn sie Zeugen hat, dass sie zu dieser Zeit an ihrem Arbeitsplatz war, ist die Sache doch zum Glück recht einfach. Anrufe bei der Polizei erübrigen sich, weil die nicht mehr zuständig ist. Schriftverkehr mit der Polizei auch. Die/den wirklichen Fahrer muss die TE natürlich nicht benennen.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 19. Februar 2018 um 18:36:40 Uhr:
Die/den wirklichen Fahrer muss die TE natürlich nicht benennen.
sollte sie aber, denn das ist die wirksamste Art, sich selbst zu entlasten. Alles andere wird schnell als Schutzbehauptung ausgelegt oder beiseite gewischt. Ohne die tatsächliche Fahrerin im Gerichtssaal kann es sehr schnell passieren, dass ein Richter sagt "das sind Sie doch, Einspruch abgewiesen".
Wenn man vorher sicher sein will, dass gegen die eigentliche Fahrerin Verjährung eingetreten ist, kann man das ja problemlos erreichen.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 19. Februar 2018 um 18:41:35 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 19. Februar 2018 um 18:36:40 Uhr:
Die/den wirklichen Fahrer muss die TE natürlich nicht benennen.
sollte sie aber, denn das ist die wirksamste Art, sich selbst zu entlasten. Alles andere wird schnell als Schutzbehauptung ausgelegt oder beiseite gewischt. Ohne die tatsächliche Fahrerin im Gerichtssaal kann es sehr schnell passieren, dass ein Richter sagt "das sind Sie doch, Einspruch abgewiesen".Wenn man vorher sicher sein will, dass gegen die eigentliche Fahrerin Verjährung eingetreten ist, kann man das ja problemlos erreichen.
Nun mach doch hier nicht die Pferde scheu! Wie soll der Richter denn die Zeugenaussagen "zur Seite wischen", dass die TE zum Tatzeitpunkt an ihrem Arbeitsplatz war und keinen Zugriff auf den Pkw hatte? Mit deiner Argumentation könnte der Richter genauso gut kommen, wenn die/der tatsächliche Fahrer im Saal wäre. Vor allem, wenn die Tat bezogen auf einen anderen Fahrer schon verjährt wäre. Da könnte sich ja jeder der Tat bezichtigen um die TE zu schützen.
Grüße vom Ostelch
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Zitat:
@Ostelch schrieb am 19. Februar 2018 um 18:36:40 Uhr:
Zitat:
@hkelbi1 schrieb am 19. Februar 2018 um 18:30:21 Uhr:
Sorry, hatte dies überlesen. War wieder zu schnell.
Sinngemäß können meine Vorschläge ja für die GV evtl. noch nützlich sein.Sinngemäß sicherlich. Es ist ja jetzt Sache des Gerichts nachzuweisen, dass die TE gefahren ist. Wenn sie Zeugen hat, dass sie zu dieser Zeit an ihrem Arbeitsplatz war, ist die Sache doch zum Glück recht einfach. Anrufe bei der Polizei erübrigen sich, weil die nicht mehr zuständig ist. Schriftverkehr mit der Polizei auch. Die/den wirklichen Fahrer muss die TE natürlich nicht benennen.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 19. Februar 2018 um 16:53:52 Uhr:
wichtig, da wir uns Gesichter als Abweichung von einem Standardgesicht merken - wird die Abweichung zu gross, können wir kaum mehr unterscheiden
Das wusste ich noch nicht. Es klingt sehr plausibel, danke für den Hinweis.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 19. Feb. 2018 um 25:03:00 Uhr:
Das wusste ich noch nicht.
Jetzt enttaeuschst du mich aber 😁
Wichtig ist vor allem der Umstand, dass die Abweichung zu GROß ist, und nicht etwa zu klein, wie man zuerst denken koennte. Wusste ich auch nicht.
Was mir an dieser Geschichte zu Denken gibt, ist die lasche Herangehensweise der Polizisten. Sie waren bei sowas ja nicht unter Zeitnot.
Zitat:
@Ostelch schrieb am 19. Februar 2018 um 20:22:02 Uhr:
Was denn für ein Gutachten? Das wird ja immer abenteuerlicher.Grüße vom Ostelch
Da ist gar nichts "abenteuerlich": https://www.verkehrslexikon.de/Texte/RadarFoto05.php https://www.verkehrslexikon.de/Module/AnthropoGA.php 🙄🙄
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 20. Feb. 2018 um 08:21:29 Uhr:
Da ist gar nichts "abenteuerlich": https://www.verkehrslexikon.de/Texte/RadarFoto05.php https://www.verkehrslexikon.de/Module/AnthropoGA.php ????
Was spielt das Foto hier für eine Rolle, wenn die TE nachweisen kann, zur Tatzeit nicht im Fahrzeug, sondern an ihrem Arbeitsplatz gewesen zu sein? Ein solches Gutachten wäre nur dann sinnvoll, wenn zumindest die Möglichkeit bestünde, dass sie gefahren ist. Ausserdem könnte grundsätzlich auch schon der Richter selbst feststellen, dass die TE nicht die Person auf dem Bild ist. Erst wenn er Zweifel und die TE kein glaubhaftes "Alibi" hätte, würde er so ein aufwendiges Gutachten beauftragen.
Grüße vom Ostelch
Ich habe nichts davon gelesen, daß der/die/es TE etwas "nachweisen" kann. Wäre ein "Nachweis" da, wäre das Verfahren schon lange eingestellt. Aber ich weiß, die täglich damit arbeiten haben ja Null-Ahnung 🙄
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 20. Feb. 2018 um 09:15:45 Uhr:
Ich habe nichts davon gelesen, daß der/die/es TE etwas "nachweisen" kann. Wäre ein "Nachweis" da, wäre das Verfahren schon lange eingestellt. Aber ich weiß, die täglich damit arbeiten haben ja Null-Ahnung ??
Lies einfach den Sachverhalt noch einmal. Auslöser der Geschichte ist eine etwas vorschnelle "Täteridentifizierung" durch zwei Polizisten an der Wohnungstür. Nach Angabe der TE, die ich mal als wahr unterstelle, ist sie zur Tatzeit am Arbeitsplatz gewesen, was sich beweisen lassen sollte. Wenn das soweit ist wird das Verfahren auch eingestellt werden.
Grüße vom Ostelch
Der Beweis, dass sie zur Tatzeit am Arbeitsplatz war, wird sich doch auch am ehesten mit Zeugen führen lassen. Also kann man entweder seine Kollegen belämmern oder die eigentliche Fahrerin. Welcher Zeuge ist wohl besser?