Bußgeldbescheid an falsche Person-Identifizierung durch Polizei?
Vor zwei Tage wurde ein Bußgeldbescheid bei mir zugestellt. Bußgeld+Fahrverbot
Hintergrund war:
Der Halter des Autos ist mein Mitbewohner. Vor zwei Wochen erschienen zwei Polizei mit dem Foto vor der Tür, da der Halter nichts reagiert hat. Der Halter kann es nicht erkennen und haben sie dann mich mit dem Foto verglichen und einfach subjektiv beurteilt, dass ich die Frau im Foto war (da wir uns vielleicht ähnlich aussehen und beide asiatische Herkunft haben?), obwohl ich Ihnen gesagt habe, ich war nicht die Führerin. Sie haben meine Personalien gesammelt und gegangen.
Danach habe ich noch mal gecheckt, dass ich am Tag beim Arbeit war und zu dem Zeitpunkt im Büro gesessen habe. Der Halter kann auch nachweisen, dass ich zu dem Zeitraum keinen Zugang zu dem Auto hatte, die Schlüssel lag nicht bei mir.
Nun wegen dem Bußgeldbescheid habe ich mit dem Sachbearbeiter telefoniert, im System wurde aufgezeigt, dass ich als Führerin im Fall von der Polizei identifiziert wurde???
Falls ich jetzt den Einspruch einlege, hilft die Aussage vom Halter etwas? Eventuell kann ich dem Arbeitgeber einen Anwesendheitsbestätigung verlangen, was ich viel mehr aussagekräftig als die subjektive Beurteilung der Polizei finde.
wäre über tipps sehr dankbar : )
Vielen dank im Voraus!
Beste Antwort im Thema
Also ich hätte kein Problem damit, wenn auch in Deutschland eine Halterhaftung bei Verkehrsverstößen eingeführt würde, wenn sich der Fahrer (angeblich) nicht ermitteln lässt oder freiwillig zum Vergehen bekennt.
Man kann von jedem Halter verlangen, dass er die befugten Mitbenutzer entsprechend instruiert, Vorkehrungen trifft und dann ggf. an den Hammelbeinen kriegt. Dann wäre Schluss mit dem ganzen Eltern / Kinder / Geschwister / Mitbewohner / Kollegen - Theater und Polizei und Justiz wären ein Stück frei für wichtigere, dringend nötigere Aufgaben als Deckungs-, Versteck- und Lügenspielen nachzugehen.
96 Antworten
... oder entsprechend früher das Ass "Fahrtenbuch " aus dem Ärmel schütteln.
Widerspricht Gott sei Dank noch unserem Rechtssystem. Und so soll es bleiben.
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 19. Februar 2018 um 15:18:48 Uhr:
...
...außer bei Firmenwagen ... . 😮
Bei Poolfahrzeugen ist alleine schon aus steuerlichen Gründen ein Fahrtenbuch Pflicht und bei Mitarbeitern exklusiv gewährten Firmenwagen ist der Nutzerkreis zuallermeist vertraglich auf enge Familenangehörige beschränkt.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 19. Februar 2018 um 15:22:44 Uhr:
Widerspricht Gott sei Dank noch unserem Rechtssystem. Und so soll es bleiben.
Gesetze und Verordnungen kann man ändern, wenn sie sich als untauglich erweisen. Wir reden ja nicht von Straftaten. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.
As Hausbesitzer hafte ich auch, wenn jemand davor bei Glatteis ausrutscht und kann nicht sagen "ich war nicht da, und kann leider nicht ermitteln, welches meiner 7 Kinder nicht gestreut hat".
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Zitat:
@PeterBH schrieb am 19. Februar 2018 um 15:22:44 Uhr:
Widerspricht Gott sei Dank noch unserem Rechtssystem. Und so soll es bleiben.
In vielen Fällen stimmt das sicher.
Wenn allerdings Behörden/Justiz nur noch an der Nase herumgeführt werden ...
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 19. Februar 2018 um 15:37:08 Uhr:
Wenn allerdings Behörden/Justiz nur noch an der Nase herumgeführt werden ...
Allerdings ist ein Aussageverweigerungsrecht für Angehörige schon ein hohes Gut, welches man auch nicht einfach so abschaffen sollte um die Verfolgung von Kleinstverstößen zu erleichtern.
Zitat:
@simfer schrieb am 19. Februar 2018 um 16:02:36 Uhr:
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 19. Februar 2018 um 15:37:08 Uhr:
Wenn allerdings Behörden/Justiz nur noch an der Nase herumgeführt werden ...Allerdings ist ein Aussageverweigerungsrecht für Angehörige schon ein hohes Gut, welches man auch nicht einfach so abschaffen sollte um die Verfolgung von Kleinstverstößen zu erleichtern.
Braucht man ja auch nicht, das Aussageverweigerungsrecht für Angehörige bei Kleinstverstößen bleibt und da es sich ja nur um Kleinstverstöße handelt, zahlt der Halter eben, weil er für eine Sache, die ihm gehört nun einmal verantwortlich ist.
Zitat:
@Manitoba Star schrieb am 19. Februar 2018 um 16:12:38 Uhr:
Braucht man ja auch nicht, das Aussageverweigerungsrecht für Angehörige bei Kleinstverstößen bleibt und da es sich ja nur um Kleinstverstöße handelt, zahlt der Halter eben, weil er für eine Sache, die ihm gehört nun einmal verantwortlich ist.
Das ist aber genau die Unterhöhlung des Aussageverweigerungsrechts, die es faktisch wertlos macht.
Und wir haben eben ein Verursacherprinzip und das ist auch gut so. Dabei ist der Halter nicht der Verursacher und wird es auch nicht, wenn er sein Auto verleiht.
Dabei verstehe mich nicht falsch, bei Kleinstverstößen wäre das alles halb so wild diese wirklich wertvollen Grundprinzipien des Rechtsstaats aufzuweichen. Aber da gilt einfach, währet den Anfängen 😉.
Wenn man nachweisen kann das man unmöglich zu der Zeit mit diesem Fahrzeug gefahren sein kann, weil man nachweislich bei der Arbeit war, sollte ein Wiederspruch mit dieser Begründung und einem Nachweis des AG das man bei der Arbeit war reichen. Wenn Sie das nicht glauben geht es ans Gericht und der Richter entscheidet dann.
Aber wenn man nicht mal Halter des Fahrzeugs ist und es auch im Regelfall nicht nutzt kann es einem egal sein was die Behörde dann macht.
Deswegen braucht man kein Fass aufmachen oder sich irgendwelche Aktionen einfallen lassen die eh meistens nach Hinten losgehen.
Wiederspruch einlegen mit der Begründung das man es nicht war, Arbeitszeitnachweis des AG beilegen und fertig. Der Rest ist dann das Problem des Halters.
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 19. Februar 2018 um 16:33:36 Uhr:
Wiederspruch einlegen mit der Begründung das man es nicht war, Arbeitszeitnachweis des AG beilegen und fertig. Der Rest ist dann das Problem des Halters.
Warum sollte der Halter hier ein Problem bekommen?
Die TE hat sicher ein Problem, denn wenn die Polizei schon vor Ort sie identifiziert hat, dann muss sie schon sehr stichhaltige Belege bei legen, dass sie es nicht auf dem Foto gewesen sein kann.
Ansonsten wird das Ding im Zweifel vor Gericht gehen, wo dann natürlich eine schlampige Identifikation der Polizei heraus kommt. Aber vorher wird man ihr nicht so einfach glauben.
das allerbeste ist tatsächlich, wenn die tatsächliche Fahrerin die Fahrt zugibt. Nach Ablauf von drei Monaten kann sie dies auch völlig gefahrlos tun. Am besten wäre also folgende Reihenfolge:
- Einspruch einlegen mit der Begründung, man wäre nicht gefahren
- Eintreten der Verjährung gegen tatsächliche Fahrerin nach drei Monaten abwarten (so schnell kommt noch kein Gerichtstermin)
- Wirkliche Fahrerin benennen mit schriftlicher Aussage und mitgeschicktem Foto
- Verfahrenseinstellung abwarten
Im worst case kommt keine Einstellung, dann muss die tatsächliche Fahrerin als Zeugin mit zur Gerichtsverhandlung, damit sich der Richter einen persönlichen Eindruck verschaffen kann. Aber das muss sie aushalten, schließlich bleibt ihr ja die Strafe erspart.
Ich würde so schnell wie möglich Widerspruch einlegen und die Beweismittel (Zeugenaussage des Arbeitgebers, Zeugenaussage des Fahrzeughalters) beilegen. Zudem darauf hinweisen, dass man selbst nicht die Person auf dem Foto ist und es sich um eine Verwechslung handelt, vielleicht hervorgerufen durch das asiatische Aussehen (wichtig, da wir uns Gesichter als Abweichung von einem Standardgesicht merken - wird die Abweichung zu gross, können wir kaum mehr unterscheiden, weshalb Europäer bei asiatischen oder afrikanischen Gesichtern oft Mühe haben). Warum das alles? Der Sachbearbeiter muss entscheiden, was geschehen soll. Hat er viele Indizien, dass es sich bei der TE nicht um die Fahrzeugführerin handelt/handeln kann, dann wird er kaum darauf beharren. Legt sie nur Widerspruch ein und sagt, sie sei es nicht gewesen, dann steht da halt immer noch die Identifizierung durch die zwei Polizisten im Raum. Selbstverständlich kann man dann mit Gesichtsgutachtern nachweisen, dass die sich getäuscht haben - aber das ist ganz sicher mühsamer und man zahlt zumindest zunächst einmal selber. Deshalb: Gleich alles Material auf den Tisch legen - daraus kann einem hier später kein Strick gedreht werden, sofern die Schilderung aus dem Eingangspost stimmt.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 19. Februar 2018 um 16:49:09 Uhr:
das allerbeste ist tatsächlich, wenn die tatsächliche Fahrerin die Fahrt zugibt. Nach Ablauf von drei Monaten kann sie dies auch völlig gefahrlos tun. Am besten wäre also folgende Reihenfolge:- Einspruch einlegen mit der Begründung, man wäre nicht gefahren
- Eintreten der Verjährung gegen tatsächliche Fahrerin nach drei Monaten abwarten (so schnell kommt noch kein Gerichtstermin)
- Wirkliche Fahrerin benennen mit schriftlicher Aussage und mitgeschicktem Foto
- Verfahrenseinstellung abwartenIm worst case kommt keine Einstellung, dann muss die tatsächliche Fahrerin als Zeugin mit zur Gerichtsverhandlung, damit sich der Richter einen persönlichen Eindruck verschaffen kann. Aber das muss sie aushalten, schließlich bleibt ihr ja die Strafe erspart.
Warum gehst Du davon aus, dass die TE
a) die tatsächliche Fahrerin kennt?
b) diese schützen will?
Kann ihr doch eigentlich alles vollkommen egal sein, da sie ja nicht nur nicht auf dem Foto ist, sondern zudem noch belegen kann, dass sie zu dem Zeitpunkt ganz wo anders war und keinen Zugriff auf das Auto hatte. Es sei denn, sie will da jemanden schützen - oder die Halterin und die TE wollen sich gegenseitig schützen, dann wird es kompliziert.
Wenn du es tatsächlich nicht warst:
- rufe den Sachbearbeiter bei der Polizei an, frage nach dem Aktenzeichen, ob du als Betroffene angezeigt wirst
- wenn dies der Fall ist, teile mit, dass du eine schriftliche Stellungnahme schicken wirst
- dort teilst du die Gründe mit, warum du es nicht gewesen bist (wenn möglich Sachbeweise beifügen z.B. die Bescheinigung des Arbeitgebers
- stelle den Beweisantrag, dass ein Foto von dir mit der "Blitz"-Aufnahme durch ein Sachverständigen-Gutachten verglichen wird
- und
wenn du es ganz einfach machen möchtest, teile - zustätzlich - mit, wer tatsächlich gefahren ist
(aber bitte alles schriftlich)
Zitat:
@hkelbi1 schrieb am 19. Februar 2018 um 17:26:09 Uhr:
Wenn du es tatsächlich nicht warst:
- rufe den Sachbearbeiter bei der Polizei an, frage nach dem Aktenzeichen, ob du als Betroffene angezeigt wirst
- wenn dies der Fall ist, teile mit, dass du eine schriftliche Stellungnahme schicken wirst
- dort teilst du die Gründe mit, warum du es nicht gewesen bist (wenn möglich Sachbeweise beifügen z.B. die Bescheinigung des Arbeitgebers
- stelle den Beweisantrag, dass ein Foto von dir mit der "Blitz"-Aufnahme durch ein Sachverständigen-Gutachten verglichen wird
- und
wenn du es ganz einfach machen möchtest, teile - zustätzlich - mit, wer tatsächlich gefahren ist
(aber bitte alles schriftlich)
Guten Morgen, liebe Sorgen! So wird das nichts. Die TE hat bereits einen Bußgeldbescheid erhalten:
Zitat:
@Qiqi123 schrieb am 19. Februar 2018 um 10:53:32 Uhr:
Vor zwei Tage wurde ein Bußgeldbescheid bei mir zugestellt. Bußgeld+Fahrverbot
Da hilft nur, wie bereits mehrfach empfohlen, schnellstmöglich (innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung) Einspruch einzulegen bevor der Bescheid rechtskräftig ist. Im anschließenden Gerichtsverfahren kann die TE dann darlegen, dass sie nicht die Fahrerin war.
Grüße vom Ostelch