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Bußgeldbescheid € 83.50 wegen abgelaufener 5 Tages Kurzzeitkennzeichen Verkehr

Themenstarteram 22. Januar 2021 um 19:09

Guten Abend alle beisammen

Heute am 22 Januar 2021 ist dieser Liebesbrief der Bußgeldstelle im gelben Umschlag in den Briefkasten geflattert.

Es geht um das Parken eines Autos mit abgelaufenem 5 Tages Kennzeichen am 28 Oktober 2020

die Kurzzeitkennzeichen wurden auf meine Lebensgefährtin zugelassen, diese hat aber das Auto dort nicht geparkt.

In genau der gleichen Angelegenheit hatte die Bußgeldstelle auch schon mal

Anfang Dezember 2020 geschrieben, aber wir haben nicht darauf reagiert, und nun kommt heute am 22 Januar 2021 dieser Brief der Bußgeldstelle

Hat jemand die juristische Vorschläge (Kniffe) hinsichtlich " Tipps" , wie man darauf reagieren kann

In der Rechtsmittelbelehrung auf der Rückseite des Schreibens steht auch noch etwas,

dass man 14 Tage Zeit hat, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch bzw Widerspruch einzulegen

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187 Antworten

Warum sollte die Bußgeldstelle den Fahrer ermitteln müssen, handelt sich doch um den ruhenden Verkehr. Da der Inhaber das Kennzeichens und das dazugehörige Kfz bekannt sind ist doch alles klar.

Aber so langsam kommt mir das was Du mit Behörden so treibst bekannt vor.

Parken auf einer Brücke und so . .

Und dann wundert man sich.dass die Verfahrensweise zu KZK verschärft wurde.

Du foppst gerne die Behörden?

Themenstarteram 22. Januar 2021 um 20:21

Für die Antwort gibt's ein Danke von mir

Zitat:

@Ben_F schrieb am 22. Januar 2021 um 21:13:23 Uhr:

Ich würde die Sache deinem Bruder übergeben. Der ist doch Rechtsanwalt, schriebst du letztens?

Ja, das ist eine gute Idee , aber mit dem habe ich mich zurzeit tatsächlich zerstritten,

Oder was meinst du, warum ich hier im Forum noch einmal nach den Feinheiten Nachfrage.

Der einfachste Weg wäre natürlich, mich vom Bruder beratschlagen zu lassen , aber zur Zeit reden

Wir nicht miteinander wegen des Streites.

Und da wir beide Sturköpfe sind, will zurzeit auch keiner nachgeben, und sich beim anderen entschuldigen

Also musste erstmal ein paar Monate oder ein paar Wochen Gras drüber wachsen, bis man dann wieder miteinander redet

 

Aber ich weiß von ihm mit den Verjährungsfristen und der Verfolgungsverjährung

Zitat:

@Kruemmerkater [url=https://www.motor-talk.de/.../...kennzeichen-verkehr-t7025324.html?...]schrieb am 22. Januar 2021 um 21:12:59

Dann geht das ganze Ding halt weiter, und so kann man 100% nichts verkehrt machen.

Hast Du doch schon, indem Du ein Fahrzeug mit abgelaufenen KZK im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt hast, und die Du hier erwähntest, absichtlich.

Und Luci muss Deinen Blödsinn ausbaden und greift dafür den Punkt ab.

Themenstarteram 22. Januar 2021 um 20:26

Zitat:

@Hermy66 schrieb am 22. Januar 2021 um 21:17:29 Uhr:

Sind das eigentlich nicht 2 Straf - Tatbestände zusammen gefaßt in dem Bußgeldbescheid an die " Halterin " :rolleyes:

1. " Parksünde " = wohl das kleinere Übel ...

2. Abgelaufenes KZK ... nicht " mehr " angemeldetes KFZ ohne Versicherungsschutz :eek:

= Daher auch der 1 Punkt in Flensburg :eek:

Nein, das ist so nicht richtig, das Auto stand ordnungsgemäß in einer Packtasche, aber selbst wenn es eine park Sünde gewesen wäre, so wäre das Ganze in Tateinheit zu sehen, und der höherwertige Tatbestand würde ich jetzt zum Tragen kommen, also das abgelaufene Kurzzeitkennzeichen.

Der Park Verstoß wurde dann quasi somit unter den Tisch fallen

Themenstarteram 22. Januar 2021 um 20:30

Zitat:

@windelexpress schrieb am 22. Januar 2021 um 21:18:58 Uhr:

 

Du mit Behörden so treibst bekannt vor.

Parken auf einer Brücke und so . .

]

Wo soll ich bitte recht sehr auf einer Brücke geparkt haben?

Zitat:

 

Und dann wundert man sich.dass die Verfahrensweise zu KZK verschärft wurde.

Verfahrensweisen wurde nicht den parken verschärft, sondern weil ein Kurzzeitkennzeichen für mehrere Autos benutzt wurde.

Stichwort ausradierbarer Kugelschreiber, der sogenannte pilote Kugelschreiber

Themenstarteram 22. Januar 2021 um 20:32

Zitat:

@windelexpress schrieb am 22. Januar 2021 um 21:24:26 Uhr:

Zitat:

@Kruemmerkater [url=https://www.motor-talk.de/.../...kennzeichen-verkehr-t7025324.html?...]schrieb am 22. Januar 2021 um 21:12:59

Dann geht das ganze Ding halt weiter, und so kann man 100% nichts verkehrt machen.

Hast Du doch schon, indem Du ein Fahrzeug mit abgelaufenen KZK im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt hast, und die Du hier erwähntest, absichtlich.

Und Luci muss Deinen Blödsinn ausbaden und greift dafür den Punkt ab.

Luci schon einmal zu 100% nicht

Und Lucie sicherlich auch nicht, zumindestens mit 99 prozentiger Sicherheit

Zitat:

 

Sorry lieber @400.000km aber du scheinst den Sinn meiner Fragestellung nicht verstanden zu haben, denn es geht darum um Verjährungsfristen und Verjährungen und Verfolgungsverjährung und so weiter

Ich habe den Sinn der Fragestellung schon verstanden, hab sogar mal Psychologie studiert. Eine Euch bekannte Person hat falsch geparkt und ihr wollt Euch vor dem Bußgeld mit Verzögerungstricks drücken, anstatt zu Eurem Fehlverhalten zu stehen.

Dazu werden unnötige Verwaltungskosten erzeugt, um die Bezahlung eines kleinen gerechtfertigten Betrages zu umgehen. Die Kosten trägt dann die Allgemeinheit der Steuerzahler zum Schaden der Gesellschaft.

Eine solchen Devianz, bei der das eigene Abweichen von sozialen Verhaltensnormen, die Gesellschaft schädigt bezeichnet ein Eigenschaftswort, welches im Allgemeinen die gegensätzliche Bedeutung von "sozial" darstellt.

Zitat:

@Kruemmerkater schrieb am 22. Januar 2021 um 21:32:48 Uhr:

Zitat:

@windelexpress schrieb am 22. Januar 2021 um 21:24:26 Uhr:

 

Hast Du doch schon, indem Du ein Fahrzeug mit abgelaufenen KZK im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt hast, und die Du hier erwähntest, absichtlich.

Und Luci muss Deinen Blödsinn ausbaden und greift dafür den Punkt ab.

Luci schon einmal zu 100% nicht

Und Lucie sicherlich auch nicht, zumindestens mit 99 prozentiger Sicherheit

Das zweifle ich an. Die Späße werden Dir auch noch ausgetrieben.

Mit dem Punkt für die Luzi fängt es an und irgendwann kostet es mal soviel, dass Du den Blödsinn lässt und gleich ordentlich Parkst.

Man kann es auch kurz fassen, hier bei MT gibt es keine Rechtsberatung.

 

Geh doch zum Anwalt, treib denen das Geld zu, und mach hier nicht mimimi.

Themenstarteram 22. Januar 2021 um 20:50

Zitat:

@400.000km schrieb am 22. Januar 2021 um 21:36:08 Uhr:

Zitat:

 

Sorry lieber @400.000km aber du scheinst den Sinn meiner Fragestellung nicht verstanden zu haben, denn es geht darum um Verjährungsfristen und Verjährungen und Verfolgungsverjährung und so weiter

Ich habe den Sinn der Fragestellung schon verstanden, hab sogar mal Psychologie studiert. Eine Euch bekannte Person hat falsch geparkt und ihr wollt Euch vor dem Bußgeld mit Verzögerungstricks drücken, anstatt zu Eurem Fehlverhalten zu stehen.

Dazu werden unnötige Verwaltungskosten erzeugt, um die Bezahlung eines kleinen gerechtfertigten Betrages zu umgehen. Die Kosten trägt dann die Allgemeinheit der Steuerzahler zum Schaden der Gesellschaft.

Eine solchen Devianz, bei der das eigene Abweichen von sozialen Verhaltensnormen, die Gesellschaft schädigt bezeichnet ein Eigenschaftswort, welches im Allgemeinen die gegensätzliche Bedeutung von "sozial" darstellt.

Lieber @400.000km

Du magst das aus psychologischer Sicht vielleicht alles richtig erklärt zu haben, und sicherlich auch ein erfolgreicher Psychologiestudent gewesen zu sein

Aber mit Psychologie, oder Reflektion meiner eigene Psychologie komme ich hier nicht weiter

Es geht hier nicht um Psychologie, sondern um juristische Spitzfindigkeiten.

Außerdem ist kein Parkverstoß begangen worden, sondern es geht schlicht und ergreifend um abgelaufene Kennzeichen, wobei juristisch gesehen sogar der im Bußgeldbescheid erhobene Vorwurf der Erschwernis und Behinderung nicht zutreffend ist komme aber auf solche Formulierungen um zu reiten würde letztendlich nichts bringen, und auch nicht das gewünschte Ergebnis entfalten

Themenstarteram 22. Januar 2021 um 20:52

Zitat:

@windelexpress schrieb am 22. Januar 2021 um 21:45:31 Uhr:

Zitat:

@Kruemmerkater schrieb am 22. Januar 2021 um 21:32:48 Uhr:

 

Luci schon einmal zu 100% nicht

Und Lucie sicherlich auch nicht, zumindestens mit 99 prozentiger Sicherheit

Das zweifle ich an. Die Späße werden Dir auch noch ausgetrieben.

Mit dem Punkt für die Luzi fängt es an und irgendwann kostet es mal soviel, dass Du den Blödsinn lässt und gleich ordentlich Parkst.

Lese dir bitte den Bußgeldbescheid durch, dort steht nirgends so etwas von Parkverstoß, sondern es geht einzig und allein um abgelaufene Kurzzeitkennzeichen.

Aber ich werde einmal die Fotos von der Bußgeldstelle anfordern, und dann hier gegebenfalls Hochladen, da kann sich jeder selbst ein Bild davon machen, ob es ein Parkverstoß ist oder nicht

Zitat:

@400.000km schrieb am 22. Januar 2021 um 21:36:08 Uhr:

Zitat:

 

Sorry lieber @400.000km aber du scheinst den Sinn meiner Fragestellung nicht verstanden zu haben, denn es geht darum um Verjährungsfristen und Verjährungen und Verfolgungsverjährung und so weiter

Ich habe den Sinn der Fragestellung schon verstanden, hab sogar mal Psychologie studiert. Eine Euch bekannte Person hat falsch geparkt und ihr wollt Euch vor dem Bußgeld mit Verzögerungstricks drücken, anstatt zu Eurem Fehlverhalten zu stehen.

Dazu werden unnötige Verwaltungskosten erzeugt, um die Bezahlung eines kleinen gerechtfertigten Betrages zu umgehen. Die Kosten trägt dann die Allgemeinheit der Steuerzahler zum Schaden der Gesellschaft.

Eine solchen Devianz, bei der das eigene Abweichen von sozialen Verhaltensnormen, die Gesellschaft schädigt bezeichnet ein Eigenschaftswort, welches im Allgemeinen die gegensätzliche Bedeutung von "sozial" darstellt.

Volle Zustimmung.

Und dem werden hier noch Ratschläge gegeben wie man es am Besten anstellt drum herum zu kommen.

Ist ja nur unser Geld was dabei verbrannt wird,ich fasse es nicht.

Themenstarteram 22. Januar 2021 um 20:54

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 22. Januar 2021 um 21:53:26 Uhr:

Zitat:

@400.000km schrieb am 22. Januar 2021 um 21:36:08 Uhr:

 

Ich habe den Sinn der Fragestellung schon verstanden, hab sogar mal Psychologie studiert. Eine Euch bekannte Person hat falsch geparkt und ihr wollt Euch vor dem Bußgeld mit Verzögerungstricks drücken, anstatt zu Eurem Fehlverhalten zu stehen.

Dazu werden unnötige Verwaltungskosten erzeugt, um die Bezahlung eines kleinen gerechtfertigten Betrages zu umgehen. Die Kosten trägt dann die Allgemeinheit der Steuerzahler zum Schaden der Gesellschaft.

Eine solchen Devianz, bei der das eigene Abweichen von sozialen Verhaltensnormen, die Gesellschaft schädigt bezeichnet ein Eigenschaftswort, welches im Allgemeinen die gegensätzliche Bedeutung von "sozial" darstellt.

Volle Zustimmung.

Und dem werden hier noch Ratschläge gegeben wie man es am Besten anstellt drum herum zu kommen.

Ist ja nur unser Geld was dabei verbrannt wird.

UNSER GELD....... der war gut:):D

Dein gewünschtes Ergebnis wäre das, dass Du tun und lassen kannst was Du willst und den Behörden auf der Nase rumtanzen kannst?

Anstatt so viel Gedanken zu investieren,wie man die Behörde ausvotzen kann,wäre es einfacher gewesen,dass Fahrzeug nicht mit abgelaufenen KZK im öffentlichen Verkehrsraum abzuparken. Mann kann das Fzg auch anmelden oder bekommt der keine HU weil der Kat entfernt wurde?

Wieso soll bei einem Verstoß gegen die Zulassungsvorschriften die Halterhaftung nicht greifen? :confused:

Für Verstöße gegen die Zulassungsbestimmungen ist immer noch der Fahrzeughalter verantwortlich, so lange sich diese im ruhenden Verkehr im öffentlichen Verkehrsraum abspielen.

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