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Bußgeld wegen Falschparken

VW

Hallo,

mal ne kurze Frage.

Ich hab zuletzt auf nem Parkplatz in Speyer geparkt.
Mit gültigem Parkschein, direkt neben nem Parkscheinautomaten und auf der durch Schotter gekennzeichneten Parkfläche.
Nun kam ich wieder und hatte n Knöllchen.

Ich würde den Zugang zum Parkscheinautomaten belegen und um Halteverbot parken.

Ich bekam dazu ein Foto, das nicht am selben Tag aufgenommen wurde, mein Auto nicht zeigt, dafür aber eine Reihe Autos, die auf dieser durch Schotter gekennzeichneten Fläche auf derselben Höhe parken, wie mein Auto stand.

Nudem hatte ich selber Fotos gemacht. Und auf einem meiner Fotos bedient grad zufällig irgendeine Frau den Parkscheinautomaten und läuft auf einem weiteren Bild wieder zurück zu Ihrem Auto.
Also ist der Zugang ja eigtl. nicht blockiert und der Automat auch nicht. Es ist auch zu erkennen dass ich auf der Schotterfläche stehe und darunter nichts gekennzeichnet ist zum "nicht-parken".

Einspruch einlegen oder zahlen?

70 Antworten

also zahlen und gut, alles andere wird teurer.

Definitiv nicht zahlen.

Es kann nicht sein, dass willkürlich ein Verstoß geahndet werden soll, der nicht stattgefunden hat und der dann mit völlig sinnfreien Aufnahmen anderer Fahrzeuge an einem anderen Tag "bewiesen" werden soll.

Auch wenn es teurer werden sollte - aber warum sollte es das, bei dieser klaren Sachlage.

Das dritte Bild zeigt "nur auf gekennzeichneten Flächen" erlaubt. Du stehst VOR dem Parkplatzschild, also im eingeschränkten Halteverbot der Halteverbotszone. Erst nach Vorbeifahrt am P-Schild bist du auf der gekennzeichneten Fläche (die Kennzeichnung besteht in der Beschilderung), das ist in der Situation sehr deutlich.

Die Behinderung des Zugangs zum Parkscheinautomaten ist als Tatbestand allerdings etwas albern. So gibt's halt ein paar Euronen für die Stadt mehr....

@Amen
So sehe ich das auch. Gekennzeichnete Fläche heißt ja nicht unbedingt, dass da schicke weiße Linien auf der Erde sein müssen - ist bei Schotter auch schlecht möglich.
Die gekennzeichnete Fläche ist der Bereich hinter dem P-Schild.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 26. November 2021 um 09:59:45 Uhr:


@Amen
So sehe ich das auch. Gekennzeichnete Fläche heißt ja nicht unbedingt, dass da schicke weiße Linien auf der Erde sein müssen - ist bei Schotter auch schlecht möglich.
Die gekennzeichnete Fläche ist der Bereich hinter dem P-Schild.

Da bin ich mir - ehrlich gesagt - aus diesen Bildern allein nicht so ganz sicher. Worin besteht denn die eindeutige Kennzeichnung eines Parkplatzes hier?
Mal abgesehen davon, dass ich es frech finde, für so einen Matschacker auch noch Parkgebühren zu verlangen 😁

Ich sehe es so, dass evtl ab dem Automaten (kann das nicht genau erkennen) und links in den Bereichen geparkt werden darf, also immer hinter den P-Schildern. Der silberne Golf in Bild eins und zwei steht also falsch.
Das ist meine Interpretation der Bilder.

Für mich wäre das der erste gebührenpflichtige Parkplatz, auf dem man bereits vor dem Schild bzw. Automaten parken dürfte. Abgesehen davon steht das Auto wenigstens zum Teil in einer Fahrspur. Noch schwere dürfte allerdings der eingeschränkte Zugang besonders für Personen mit Handicap wiegen. Von daher wäre ich froh, mit den 25 Euro noch gut bedient zu sein.

Ja ich fände die Begründung, dass man dort VOR dem Parkautomaten nicht stehen dürfte, auch vollkommen ok und würde es wohl auch zahlen, wenn da nicht auf dem Foto, dass mir das Straßenverkehrsamt in Speyer mitgeschickt hat, die ganze Reihe mit genau demselben Abstand zur Fahrbahn parkt, VOR dem Parkautomaten. Also auf derselben Höhe wie mein Auto... parallel zu mir.

Und wie versteht sich die Kennzeichnung der Parkfläche? Da is ja nix... außer eben Schotter.

Und mir is auch durchaus bewusst, dass ich letztendlich die Entscheidung treffen muss... ich wollte eben nur mal fragen, ob ich allein dieser Meinung bin oder wie andere das sehen....

Zitat:

@Harig58 schrieb am 26. November 2021 um 14:29:38 Uhr:


Für mich wäre das der erste gebührenpflichtige Parkplatz, auf dem man bereits vor dem Schild bzw. Automaten parken dürfte. Abgesehen davon steht das Auto wenigstens zum Teil in einer Fahrspur. Noch schwere dürfte allerdings der eingeschränkte Zugang besonders für Personen mit Handicap wiegen. Von daher wäre ich froh, mit den 25 Euro noch gut bedient zu sein.

Ja dachte ich auch erst... Rollis und so. Aber der Platz hinter dem Auto reicht auch locker noch um da uneingeschränkt durchfahren zu können?!?

Und mal davon abgesehen parkt man ständig vorm Parkscheinautomat?
Der steht nämlich oft aufm Fußweg... Parkplatz davor auf der Straße.

Auf der Fahrspur stehe ich auch nicht, die ist asphaltiert dahinter.... und auch die Zufahrt zum Parkplatz wäre sogar mit nem Einsatzfahrzeug möglich....

also zahlen, alles andere zieht nur höhere Kosten nach sich (Bußgeldbescheid, höhere Gebühren usw.)

https://www.bussgeld-info.de/verwarnungsgeld-nicht-bezahlt/

Was unterscheidet das Verwarnungsgeld vom Bußgeld?
Eine Verwarnung ist ein unbürokratischer Akt. Daher müssen Sie auch keine Gebühren zahlen, die bei einem Bußgeldbescheid immer fällig werden. Das Verwarnungsgeld kann bei einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit angeordnet werden.

Was passiert, wenn ich das Verwarnungsgeld nicht bezahle?
In diesem Fall wird in der Regel ein Bußgeldbescheid ausgestellt.

Gilt das Verwarnungsgeld als nicht bezahlt, wenn ich es zu spät überweise?
Ja. In der Regel haben Sie eine Woche Zeit, um das Geld zu überweisen. Auch wenn Sie einen zu geringen Betrag bezahlen oder das Aktenzeichen nicht oder falsch angeben, kann das dazu führen, dass das Verwarnungsgeld als nicht bezahlt gilt.

Ich hatte mal falsch geparkt ... der Bescheid kam und darin Stand "Parken auf dem Gehweg Höhe Hausnr..." ich hatte aber defintiv nicht auf dem Gehweg geparkt, ja gar nicht parken können ... nichtmal mit einem Reifen. Also habe ich die Bußgeldstelle angerufen und gefragt ob ich das mit dem Gehweg richtig verstehe ... "Ja, lt. Code haben sie auf dem Gehweg gestanden" .. ich hab e die Sachbearbeiterin gefragt ob sie Halbwegs ortskundig sei ... flüchtig war sie das, bauliche Details hatte sie nicht auf dem Schirm. Ich hatte sie dann aufgefordert vielleicht eine Ortsbegehung zu machen "Warum, was soll das bringen" ... Ich: "Dann würden sie sehen das die Gehwegkante vollständig eingepollert und bebaumt ist und ich ohne Hubschraube da nicht hingekommen sein kann" ... ich wies darauf hin das dies wohl gerichtsfest sei ... sie löschte sofort im Gespräch den Eintrag. Ich vertraute Ihr und gab zu erkennen das ich evtl. auf der Straße geparkt haben könnte es aber auch nicht sein kann das man etwas völlig falsches untergeschoben bekommt und man sich bei der Personalauswahl und Schulung wohl mehr gedanken machen müsste.

Dabei blieb es dann und es kam wirklich nichts mehr nach.

Das einzige, was an der Sache "stinkt", ist das Beweisfoto.
Das ist kein Beweis, das ist ein Witz.

Der Zugang zum Automaten ist auch nicht verstellt.

Was man wirklich sagen könnte, ist das parken VOR dem Parkplatzschild.
Da aber das Beweisfoto mehr ein Witz ist, kann man echt überlegen ob man die 25 abdrückt, oder es tatsächlich darauf ankommen lässt. Bei 10, oder vllt sogar 15 eus hätte ich gesagt, scheiß drauf, aber 25 ist schon eine Hausnummer...

Gruß Jörg.

Beim Falschparken bedarf es doch keines Bildes. Da genügt doch die Aussage des Kontrollierenden.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 29. November 2021 um 12:09:08 Uhr:



Da aber das Beweisfoto mehr ein Witz ist, kann man echt überlegen ob man die 25 abdrückt, oder es tatsächlich darauf ankommen lässt. Bei 10, oder vllt sogar 15 eus hätte ich gesagt, scheiß drauf, aber 25 ist schon eine Hausnummer...

Gruß Jörg.

Nicht mal 50 Cent würde ich bezahlen. Wenn du einen Fehler machst, will die Behörde Geld von dir. Wenn die Behörde einen Fehler macht, würdest du sagen scheiss drauf und bezahlen? Schon ein bisschen seltsam, diese Einstellung.

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