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Bußgeld wegen Falschparken

VW
Themenstarteram 25. November 2021 um 8:05

Hallo,

mal ne kurze Frage.

Ich hab zuletzt auf nem Parkplatz in Speyer geparkt.

Mit gültigem Parkschein, direkt neben nem Parkscheinautomaten und auf der durch Schotter gekennzeichneten Parkfläche.

Nun kam ich wieder und hatte n Knöllchen.

Ich würde den Zugang zum Parkscheinautomaten belegen und um Halteverbot parken.

Ich bekam dazu ein Foto, das nicht am selben Tag aufgenommen wurde, mein Auto nicht zeigt, dafür aber eine Reihe Autos, die auf dieser durch Schotter gekennzeichneten Fläche auf derselben Höhe parken, wie mein Auto stand.

Nudem hatte ich selber Fotos gemacht. Und auf einem meiner Fotos bedient grad zufällig irgendeine Frau den Parkscheinautomaten und läuft auf einem weiteren Bild wieder zurück zu Ihrem Auto.

Also ist der Zugang ja eigtl. nicht blockiert und der Automat auch nicht. Es ist auch zu erkennen dass ich auf der Schotterfläche stehe und darunter nichts gekennzeichnet ist zum "nicht-parken".

Einspruch einlegen oder zahlen?

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70 Antworten

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 30. November 2021 um 08:41:00 Uhr:

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 30. November 2021 um 08:34:39 Uhr:

 

Ja, wenn die Behörde den Fehler macht...

Man ist sich ja quasi nie einer Schuld bewusst :D

Bei irgendwelchen Minibeträgen macht es einfach keinen Sinn irgendwelche Rechtswege zu gehen.

Wie bereits mehrfach gebetsmühlenartig versucht deutlich zu machen kann man gegen die Verwarnung (25 Euro) keinen Einspruch/Widerspruch einlegen. Man muss den daraus resultieren Bußgeldbescheid abwarten. Dieser liegt wesentlich höher mit Verwaltungsgebühren, Postzustellungskosten bestimmt über 50 Euro und das muss sich jeder überlegen ob es nicht besser wäre die 25 Euro zu zahlen.

Ich habe es verstanden, und ist auch OK so.

Ich denke auch, du hast mich verstanden.

Konkret: Ich würde es nicht bezahlen.

Und den darauf folgenden Weg gehen.

Natürlich muss jeder überlegen, ob er bezahlt oder nicht.

Der Punkt ist eben, wie hoch legt man die Latte ?

Wenn dem einen 25 eus nicht reichen, so wäre das bei mir schon eine Grenze. Wenn ich mir denn sicher bin, und es im Zweifelsfall auch darlegen kann (sonst bringt es ja wieder nix), so wie im Falle des TE, würde ich darüber nachdenken, es nicht zu zahlen.

Ein elendig langer Rechtsstreit wegen 25 eus ist sicher nicht erstrebenswert, aber irgendwo sind halt Grenzen - bei einem eher, beim anderen später...

Gruß Jörg.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 30. November 2021 um 10:20:31 Uhr:

Hätte ich nicht bezahlt und hättest du auch nicht bezahlen müssen. Es ist Aufgabe der zuständigen Behörde dafür zu sorgen, dass derartige Markierungen auch erkennbar sind. Ein zugewachsenes oder zugeschneites Verkehrsschild hat ja in dem Moment auch keine Gültigkeit mehr (um vorzugreifen: Bei nachweislich Ortskundigen kann das anders aussehen).

Das haben, meine ich, Gerichte bei ortskundigen schon anderes beschieden.

So, wie es @verkehrshindernis bereits richtig schrieb und wie du es zitierst.

Ich habe noch immer keine Ortsbesichtigung machen können und kann mich daher für keine der Rechtsberatungen hier anschließen.

Zitat:

 

Wie ist es bei durchgehender Schneedecke und dadurch nicht sichtbarer Markierung?

Ich verwarne dann nicht!

Aber das liegt im Ermessen jedes einzelnen Mitarbeiters, wie er vorgeht. Sind dort Bodenmarkierungen vorhanden, die das Parken nur an bestimmten Stellen in einem Bereich erlauben, gibts von mir keine Verwarnung. Opportunitätsprinzip, es liegt im Ermessen der Behörde, ob sie tätig wird oder nicht. Ich verwarne auch nicht im Parkschein- oder Parkscheibenbereich, wenn die Windschutzscheibe zugeschneit ist. Im Bewohnerbereich schon. Da sehe ich bei Eingabe des Kennzeichens, ob und welchen Bewohnerparkausweis das Fahrzeug hat.

 

Viele Grüße,

Micha

 

@MichaOA schrieb am 30. November 2021 um 21:13:01 Uhr:

Zitat:

 

Ich verwarne auch nicht im Parkschein- oder Parkscheibenbereich, wenn die Windschutzscheibe zugeschneit ist.

Viele Grüße,

Micha

Uiiii...vorsicht mit solchen Aussagen :-) amit könntest du einige Hardcore-Vertreter im Forum auf die Idee bringen künftig 5 kg Puderzucker im Kofferaum liegen zu haben. Glaub mir: Die wären so doof :-)

Zitat:

@MichaOA schrieb am 30. November 2021 um 21:13:01 Uhr:

 

Ich verwarne auch nicht im Parkschein- oder Parkscheibenbereich, wenn die Windschutzscheibe zugeschneit ist.

was ja wohl auch selbstverständlich ist.

Themenstarteram 9. Mai 2022 um 17:22

Also Mitte Dezember habe ich das letzte Schreiben bekommen, dass mein Einspruch eingegangen ist, daraus nun ein Bußgeldbescheid wird und das ganze zum Staatsanwalt geht.

Da liegt es nun, seitdem hab ich nichts mehr gehört. Ob das gut oder schlecht ist oder wann sowas "verjährt" weiß ich ehrlich gesagt nicht.

In der Zwischenzeit war ich nochmal auf demselben Parkplatz und bleibe dabei, dass der Strafzettel reine Willkür ist.

Verjährungsfrist ist jetzt 6 Monate, gerechnet ab Einspruch. Nächste Verjährungsunterbrechung wäre Eingang der Akte beim zuständigen Amtsgericht.

Nur so nebenbei, Verjährung einer Bußgeldsache hatte ich in den letzten 40 (vierzig) Jahren ganz genau 1 (ein) Mal.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 9. Mai 2022 um 19:27:52 Uhr:

...

Nur so nebenbei, Verjährung einer Bußgeldsache hatte ich in den letzten 40 (vierzig) Jahren ganz genau 1 (ein) Mal.

:D Sieger! Ich hatte das in 28 Jahren zwei mal, einmal sogar wegen eines von einem Behördenmitarbeiter gefakten Verfahrensblattes (jaaaaa, damals gab es das noch auf Papier, zum Glück, denn so konnte nachgewiesen werden, dass das verjährungsunterbrechende Kreuzchen zwar auf dem dem Gericht vorliegenden Originalblatt, aber seltsamerweise nicht auf der vor Einspruch erfolgten Kopie desselben vorhanden war...).

Themenstarteram 12. Juli 2022 um 15:44

Also es ist verjährt und wurde eingestellt :-)

Hab letzte Woche den Schrieps bekommen, dass es nicht weiter verfolgt wird.

Glückwunsch und das gesparte Geld kannst du jetzt für ein Los der Aktion Mensch ausgeben...

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