Bußgeld wegen Falschparken

VW

Hallo,

mal ne kurze Frage.

Ich hab zuletzt auf nem Parkplatz in Speyer geparkt.
Mit gültigem Parkschein, direkt neben nem Parkscheinautomaten und auf der durch Schotter gekennzeichneten Parkfläche.
Nun kam ich wieder und hatte n Knöllchen.

Ich würde den Zugang zum Parkscheinautomaten belegen und um Halteverbot parken.

Ich bekam dazu ein Foto, das nicht am selben Tag aufgenommen wurde, mein Auto nicht zeigt, dafür aber eine Reihe Autos, die auf dieser durch Schotter gekennzeichneten Fläche auf derselben Höhe parken, wie mein Auto stand.

Nudem hatte ich selber Fotos gemacht. Und auf einem meiner Fotos bedient grad zufällig irgendeine Frau den Parkscheinautomaten und läuft auf einem weiteren Bild wieder zurück zu Ihrem Auto.
Also ist der Zugang ja eigtl. nicht blockiert und der Automat auch nicht. Es ist auch zu erkennen dass ich auf der Schotterfläche stehe und darunter nichts gekennzeichnet ist zum "nicht-parken".

Einspruch einlegen oder zahlen?

70 Antworten

Genau, dass das Bild nix taugt ist eigtl. wurst. Ein Beweisfoto ist eigtl. keine Pflicht. Das Bild zeigt eigtl. lediglich, dass Parken auf der geschotterten Fläche offensichtlich erlaubt ist, nicht nur hinter dem P Schild.... denn auf dem Bild stehen sie auch vor dem Schild.... mit demselben Abstand zum Fahrbahnrand. Auf der geschotterten Fläche.

Hab aber auch ein bisschen noch gelesen und bin hierauf gestoßen:
https://verkehrslexikon.de/Module/Parkflaechenmarkierungen.php und das hier
https://www.kfz-auskunft.de/news/7740.html

ich glaub ich riskiere es und lege Einspruch ein...

in ein paar Wochen schreib ichn Update :-P

Zitat:

@Bergewerkzwerg schrieb am 29. November 2021 um 19:59:26 Uhr:


ich glaub ich riskiere es und lege Einspruch ein...

Einspruch gegen eine gebührenpflichtige Verwarnung? 😕

Das ist nicht möglich.

Einspruch ist doch garnicht möglich

https://www.bussgeldkatalog.de/strafzettel-einspruch/

Da es sich dabei um geringfügige Ordnungswidrigkeiten handelt, wird in aller Regel „nur“ ein Verwarnungsgeld ausgesprochen. Dessen Höhe wird dem Betroffenen in Form eines Strafzettels mitgeteilt.

Es handelt sich dabei um ein freiwilliges Angebot der Bußgeldstelle, ein Bußgeldverfahren, welches mit Gebühren einhergeht, zu verhindern. Daher besteht rechtlich auch kein Anspruch auf das Knöllchen. Bezahlen Sie das geforderte Verwarnungsgeld binnen einer Woche, ist die Sache damit beendet.

Wurden Sie allerdings zu Unrecht eines Parkverstoßes beschuldigt, ist es nicht möglich, gegen den Strafzettel einen Einspruch einzulegen. Diese Option besteht nur, wenn Sie das Bußgeldverfahren und somit die Zustellung vom Bußgeldbescheid abwarten.

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 29. November 2021 um 20:18:34 Uhr:



Zitat:

@Bergewerkzwerg schrieb am 29. November 2021 um 19:59:26 Uhr:


ich glaub ich riskiere es und lege Einspruch ein...

Einspruch gegen eine gebührenpflichtige Verwarnung? 😕

Das ist nicht möglich.

genau, diese Option besteht nur, wenn man nicht zahlt, das Bußgeldverfahren und somit die Zustellung vom Bußgeldbescheid abwartet.

Und dann beginnt der Rattenschwanz. Ich würde mir das gut überlegen und zahlen.

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Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 29. November 2021 um 20:18:34 Uhr:



Zitat:

@Bergewerkzwerg schrieb am 29. November 2021 um 19:59:26 Uhr:


ich glaub ich riskiere es und lege Einspruch ein...

Einspruch gegen eine gebührenpflichtige Verwarnung? 😕

Das ist nicht möglich.

jo... zahle ich die Verwarnung nicht, folgt wohl oder übel vermutlich ein Bußgeld.... gegen dieses kann Einspruch eingelegt werden.

Halte uns bitte auf dem Laufenden.
Wenn Du irgendwie in Erfahrung bringen könntest, was die mit dem lustigen "Beweisfoto" bezweckten, würde mich das auch interessieren.

@new-rio-ub : Hatte ich bereits auf Seite 1 klargestellt und das kannst du gerne noch ein paar Mal mehr erklären, wird trotzdem immer wieder falsch gemacht.
@Bergewerkzwerg : Das siehst du vollkommen falsch. Es folgt dann kein Bußgeld, sondern ein Bußgeldbescheid mit Rechtsmittelbelehrung und dann kannst du den Rechtsweg ausschöpfen.

Mit Bußgeld meint der TE ja wohl den Bußgeldbescheid, gegen den man dann den Rechtsweg bestreiten kann.

Natürlich kann man auch gegen die gebührenpflichtige Verwarnung aus Unwissenheit "Einspruch/Widerspruch" einlegen, diese hat aber keinerlei Bedeutung/Gültigkeit, wird nicht beantwortet und das ganze mündet in den Bußgeldbescheid.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 29. November 2021 um 19:52:32 Uhr:



Zitat:

@63er-joerg schrieb am 29. November 2021 um 12:09:08 Uhr:



Da aber das Beweisfoto mehr ein Witz ist, kann man echt überlegen ob man die 25 abdrückt, oder es tatsächlich darauf ankommen lässt. Bei 10, oder vllt sogar 15 eus hätte ich gesagt, scheiß drauf, aber 25 ist schon eine Hausnummer...

Gruß Jörg.

Nicht mal 50 Cent würde ich bezahlen. Wenn du einen Fehler machst, will die Behörde Geld von dir. Wenn die Behörde einen Fehler macht, würdest du sagen scheiss drauf und bezahlen? Schon ein bisschen seltsam, diese Einstellung.

Ja, wenn die Behörde den Fehler macht...
Man ist sich ja quasi nie einer Schuld bewusst 😁

Bei irgendwelchen Minibeträgen macht es einfach keinen Sinn irgendwelche Rechtswege zu gehen. Zeit, Stress und Ärger sind es normal nicht wert. Bekomme ich also ein 10 oder 15 eus Ticket für was-weiß-ich (zB falsches Parken), dann zahl ich es, und fertig.

Wie hoch jemand die Latte legt, ist jedem selbst überlassen.
25 eus ist jedoch schon eine Summe. Für mich jedenfalls.
Wenn ich Chancen sehe, die nicht zu berappen, würde ich es tun.
Für manch andere sind 25 eus jedoch ein Trinkgeld... ...aber, wie schon erwähnt, entscheidet jeder selbst.

Gruß Jörg.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 30. November 2021 um 08:34:39 Uhr:



Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 29. November 2021 um 19:52:32 Uhr:


Nicht mal 50 Cent würde ich bezahlen. Wenn du einen Fehler machst, will die Behörde Geld von dir. Wenn die Behörde einen Fehler macht, würdest du sagen scheiss drauf und bezahlen? Schon ein bisschen seltsam, diese Einstellung.

Ja, wenn die Behörde den Fehler macht...
Man ist sich ja quasi nie einer Schuld bewusst 😁

Bei irgendwelchen Minibeträgen macht es einfach keinen Sinn irgendwelche Rechtswege zu gehen. Zeit, Stress und Ärger sind es normal nicht wert. Bekomme ich also ein 10 oder 15 eus Ticket für was-weiß-ich (zB falsches Parken), dann zahl ich es, und fertig.

Wie hoch jemand die Latte legt, ist jedem selbst überlassen.
25 eus ist jedoch schon eine Summe. Für mich jedenfalls.
Wenn ich Chancen sehe, die nicht zu berappen, würde ich es tun.
Für manch andere sind 25 eus jedoch ein Trinkgeld... ...aber, wie schon erwähnt, entscheidet jeder selbst.

Gruß Jörg.

Wie bereits mehrfach gebetsmühlenartig versucht deutlich zu machen kann man gegen die Verwarnung (25 Euro) keinen Einspruch/Widerspruch einlegen. Man muss den daraus resultieren Bußgeldbescheid abwarten. Dieser liegt wesentlich höher mit Verwaltungsgebühren, Postzustellungskosten bestimmt über 50 Euro und das muss sich jeder überlegen ob es nicht besser wäre die 25 Euro zu zahlen.

Ich hatte vor Jahrzehnten auch mal so einen Fall in Pforzheim. Da war Parken nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt. Die Markierungssteine haben sich kaum von den übrigen Steinen unterschieden. Da ich da im Winter frühmorgens bei Dunkelheit geparkt habe konnte man die Unterscheidung nicht sehen. Ausgerechnet zwischen 2 Parkplätzen war die markierte Fläche unterbrochen. Bei Tag hat man das dann etwas deutlicher , wenn man darauf geachtet hat gesehen. Ich habe dann auch gegen die Verwarnung Widerspruch eingelegt, aber zum Glück einen Anruf vom Ordnungsamt bekommen, dass ich dann einen Bußgeldbescheid bekommen würde, der mindestens doppelt so hoch in der Summe ausfällt.
Natürlich habe ich dann umgehend gezahlt.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 30. November 2021 um 08:46:26 Uhr:


Ich hatte vor Jahrzehnten auch mal so einen Fall in Pforzheim. Da war Parken nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt. Die Markierungssteine haben sich kaum von den übrigen Steinen unterschieden. Da ich da im Winter frühmorgens bei Dunkelheit erstmalig (Teilnahme an einem ersten Hilfe Kurs) geparkt habe konnte man die Unterscheidung nicht sehen. Ausgerechnet zwischen 2 Parkplätzen war die markierte Fläche unterbrochen. Bei Tag hat man das dann etwas deutlicher , wenn man darauf geachtet hat gesehen. Ich habe dann auch gegen die Verwarnung Widerspruch eingelegt, aber zum Glück einen Anruf vom Ordnungsamt bekommen, dass ich dann einen Bußgeldbescheid bekommen würde, der mindestens doppelt so hoch in der Summe ausfällt.
Natürlich habe ich dann umgehend gezahlt.

Aus versehen doppelt:

Nur ergänzt um
Da ich da im Winter frühmorgens bei Dunkelheit erstmalig (Teilnahme an einem ersten Hilfe Kurs) geparkt habe konnte man die Unterscheidung nicht sehen.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 30. November 2021 um 08:46:26 Uhr:


Ich hatte vor Jahrzehnten auch mal so einen Fall in Pforzheim. Da war Parken nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt. Die Markierungssteine haben sich kaum von den übrigen Steinen unterschieden. Da ich da im Winter frühmorgens bei Dunkelheit geparkt habe konnte man die Unterscheidung nicht sehen. Ausgerechnet zwischen 2 Parkplätzen war die markierte Fläche unterbrochen. Bei Tag hat man das dann etwas deutlicher , wenn man darauf geachtet hat gesehen. Ich habe dann auch gegen die Verwarnung Widerspruch eingelegt, aber zum Glück einen Anruf vom Ordnungsamt bekommen, dass ich dann einen Bußgeldbescheid bekommen würde, der mindestens doppelt so hoch in der Summe ausfällt.
Natürlich habe ich dann umgehend gezahlt.

Hätte ich nicht bezahlt und hättest du auch nicht bezahlen müssen. Es ist Aufgabe der zuständigen Behörde dafür zu sorgen, dass derartige Markierungen auch erkennbar sind. Ein zugewachsenes oder zugeschneites Verkehrsschild hat ja in dem Moment auch keine Gültigkeit mehr (um vorzugreifen: Bei nachweislich Ortskundigen kann das anders aussehen).

Dann wäre es zum Bußgeldbescheid gekommen mit Widerspruch und es wäre dann wahrscheinlich weitergegangen mit monatelangem hin und her und ungewissem Ausgang.
Bei Tag hat man die Markierung ja auch gesehen. Hat sich zwar farblich nicht deutlich abgehoben, war aber sichtbar.

Wie ist es bei durchgehender Schneedecke und dadurch nicht sichtbarer Markierung?

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 30. November 2021 um 10:24:14 Uhr:



Wie ist es bei durchgehender Schneedecke und dadurch nicht sichtbarer Markierung?

Ich denke mal, das lässt sich recht einfach beantworten: Eine Markierung oder auch ein Verkehrsschild das ich nicht sehen oder erkennen kann hat keine Gültigkeit. Wie auch.

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