bußgeld -.-
Hey
wurde mit 72km/h geblitzt (toleranz schon abgezogen)in der ortschaft (50km/h)
bin allerdings noch in der probezeit !
könnt ihr mir vielleicht sagen was nun auf mich zu kommt???
Habe gerade nen Anhörungsbogen erhalten!
Könnte man z.B. auch wenn ich gefahren bin , versuchen die schuld auf meinen vater zu legen??(der würde mitspielen)
Oder was sagt ihr ???
Danke
Beste Antwort im Thema
hi,
72 bei 50 sind nach eva zwerg 22 zuviel.
sowas passiert nicht aus versehen.
abgesehen davon das ich 0 mitleid habe wird dir hier niemand raten wie man irgendwelche illegalen moscheleien macht.
wer so reif sein möchte ein auto zu fahren - muss auch die konsequenzen für sein handeln tragen.
mehr ist nicht zu sagen
mfg
loomi
42 Antworten
hi,
72 bei 50 sind nach eva zwerg 22 zuviel.
sowas passiert nicht aus versehen.
abgesehen davon das ich 0 mitleid habe wird dir hier niemand raten wie man irgendwelche illegalen moscheleien macht.
wer so reif sein möchte ein auto zu fahren - muss auch die konsequenzen für sein handeln tragen.
mehr ist nicht zu sagen
mfg
loomi
ja das kann man machen ob dein lappen weg sein würde kann ich dir leider nicht sagen, aber wenn du angibst das dein vater gefahren ist dann geht das in ordnung denn für die zählt nur eins undzwar die kohle muss bezahlt werden und einer muss dafür bühsen...gruss keule
@loomi was is daran illegal? is dir wohl noch nie passiert das du eillig wo hin musstest und hast den tacho ni im blick...man er is keine 100 gefahren
Zitat:
is dir wohl noch nie passiert das du eillig wo hin musstest und hast den tacho ni im blick...
nein ist mir in vielen jahren noch nie passiert und eilig hab ich es als berufsfahrer sehr oft. eile ist keine entschuldigung für zu schnelles fahren punkt aus.
ich will nicht auf der moralwelle reiten, mal gute 50 und keiner sagt was aber über 70 innerorts geht einfach mal gar nicht, auch nicht aus versehen - und als fahranfänger schon dreimal nicht.
ich mein es fahren schon genug wahnsinnige draußen rum - da müssen wir sie nicht noch züchten indem wir typen wie ihm noch tipps geben wie sie um ihre strafe rumkommen...
so einfach ist das
ende
mfg
loomi
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ja gut da hast auch wieder recht, bin selber lkw fahrer und auf mein lappen angewiesen, aber denk mal andersrum wenn es dir passiert wäre und du würdest hier fragen, da währst auch dankbar für jeden tip oder nicht
einen punkt und kohle zahlen, ganz einfach..
aber weil du noch in der probezeit bist, musst du eine nachschulung machen..kostet ganz gut geld (glaub so 300-400euro, habe ich nie machen müssen, daher ist das nur eine schätzung). die FE an sich darfst du aber dennoch behalten.
die probezeit ist eben genau dafür da..damit man das lernt. wird ja nicht deine erste fahrt mit mehr als 20 drüber gewesen sein..
edit: im übrigen möchte ich nicht wissen, was da schon für eine geschwindigkeit auf deinem tacho gestanden haben muss, wenn nach toleranz noch echte 72km/h übrig bleiben..tachowert in dem moment waren ca. 80-85 km/h würd ich tippen..
ja, ich mein grudsätzlich kann ich sein anliegen verstehen.
wir waren alle mal jung und haben die eine oder andere unschlaue tat getan.
weißt schon, coolen macker raushängen lassen, vielleicht noch kumpels oder freundin mit bei und dann BLITZ - jetzt hose voll bis anschlag...
aber ich meine jetzt liegt es an uns ihn zur "verantwortung" zu bewegen.
mfg
loomi
Wenn der Wagen nicht auf dich zugelassen ist, könntest du Glück haben.
Hole meinen Bruder auch gerade aus der Scheiße, da er zu schnell gefahren ist (sowas macht man eben unter Geschwistern)
Sein Wagen ist auf meinem Vater zugelassen , somit ist die Sache wer gefahren ist unklar.
Erst hat das Amt mir einen Brief geschrieben, dann meinem Vater und dann meinem Bruder ^^
Gegen den wurde dnan auch gleichzeitig Anklage erhoben was sich nun ca ein halbes Jahr hinzieht (Schuldfrage noch nicht bewiesen)
Nun gehe ich zum Amt, sage das ich gefahren bin und da die Strafe bei mir schon verjährt ist kommt er frei....
Man muss allerdings echt dumm sein , in der Probezeit geblitzt zu werden (bin ebenfalls in der Probezeit seit 1 1/2 Jahren und hatte noch nichtmal ein Ticket wegen falschparken)
Ohne Flaxs, da gibts auch nichts zu mauscheln.
72 in einer 50er Zone sind definitiv zu viel. Das ist in meinen Augen nicht mehr einfach nur mehr als mitrollen. Das ist bewusst zu schnell fahren.
Warum jeder immer versuchen muss, sich aus allem rauszuwimmeln?!
auf wen das auto zugelassen ist spielt im grunde keine rolle..es zählt nur, wer gefahren ist..
Also wenn jemand für die Fehler eines anderen gradesteht, dann wird die Polizei diese Angaben vermutlich überprüfen. Zunächsteinmal wird man prüfen ob Du oder dein Vater auf dem Foto ist. Evtl. seht ihr beide euch sehr ähnlich. Okay. Dann wird das die Polizei feststellen. Daraufhin könnte man z.B. einfach mal im Betrieb deines Vaters anrufen etc. ob er zur fraglichen Zeit gearbeitet hat etc, blah,blah. Oder wohin er/du wolltest und dort nachfragen wer angekommen ist etc. Oder schlaue Fragen stellen bei denen Du oder dein Vater euch verplappert.
Wenn Du Pech hast wirst Du dann anschließend noch für eine Falschaussage zur rechenschaft gezogen, denn sowas finden die überhaupt nicht lustig.
Ich kann das ja verstehen, das ist natürlich bitter, gerade in der Probezeit.
Auf eigene Faust das Recht zu verdrehen geht schnell in die Hose. Es gibt da einen Berufsstand der sich auf sowas spezialisiert hat. Wende dich mal an die bevor Du das ganze verschlimmerst.
so weit so gut mit denn antworten!!!
zusammen fassen:
straffe ca. 100€
Nachschulung bis zu 400€
ach ja deine Probezeit wird sich um weiter 2 Jahre verlängern aber nur um zu schauen ob du aus deinen Fehlern gelernt hast und die Verkehrsregeln die der Gesetzgeber vorschreibt verstanden hast!!!
zwar ist es nur 1 Punkt, aber kostet so schlappe 700 Euro mit Aufbauseminar + Idiotentest+ Bußgeld
viel Spaß
hier wird innerhalb der probezeit ein nachschulung (heute aufbauseminar genannt) angeordnet:
Katalog A
(bereits beim ersten A-Delikt wird ein Aufbauseminar angeordnet):
Unfallflucht, unterlassene Hilfeleistung, fahrlässige Tötung oder Körperverletzung, Nötigung, Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit, Fahren unter Drogeneinfluss, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Benutzung unversicherter oder nicht zugelassener Fahrzeuge (z.B. ohne Betriebserlaubnis), verbotene Fahrgastbeförderung, Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot, stark überhöhte Geschwindigkeit (ab 21 km/h Überschreitung), mangelnder Sicherheitsabstand, falsches Überholen, falsches Abbiegen, unerlaubtes Wenden oder Rückwärtsfahren, falsches Verhalten an Bahnübergängen, an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen, an Zebrastreifen, falsches Verhalten an Ampeln, am STOP-Schild, bei Haltzeichen von Polizeibeamten, Missachten der Vorfahrt.
Katalog B
(erst nach zwei B-Delikten wird ein Aufbauseminar angeordnet):
Kennzeichenmissbrauch. Sonstige Straftaten und Verkehrsverstöße aus dem Bußgeldkatalog, die nicht in Katalog A stehen und mindestens 40 EURO Geldbuße kosten.
Wann kommt die Anordnung zum Aufbauseminar?
Angenommen, man begeht einen Verkehrsverstoß, der zu einem Aufbauseminar führen würde. Dann wird zunächst der Bußgeldbescheid zugestellt. Die Aufforderung zur Teilnahme am Aufbauseminar wird in der Regel sehr viel später geschrieben, und je nachdem, wo der Verstoß begangen wurde, auch von einer anderen Behörde. Der »Nachschulungs-Brief« kann sich also mehrere Monate hinauszögern, hier setzt keine Verjährungsfrist ein. Wegen dieser ärgerlichen Verspätung sollte man sich nicht auf Aussagen zum Beispiel vom Polizeibeamten am Unfallort verlassen, wie »da kommt schon nichts...«, sondern sicherheitshalber etwas Kleingeld für das Seminar zurücklegen...