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Bussgeld, an welche Person?

Themenstarteram 18. Dezember 2003 um 20:12

Moin moin,

ich hab da ein kleines Problem:

Ich bin mit 23 km/h in der Ortschaft zu schnell geblitzt worden und bin noch in der Probezeit.

Der Wagen ist auf meine Mutter angemeldet. Kann sie die "Schuld" auf sich nehmen, wenn ja wie? Ich meine für sie wäre es nur ein Punkt, für mich wäre es mehr...

In der Suchfunktion habe ich auf die schnelle nichts gefunden!

Gruss,

Tommy

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27 Antworten

HI !

Ich glaube das deine Mutter automatisch die Punkte bekommt wenn sie keine Widerspruch einlegt !

Gruss

Themenstarteram 18. Dezember 2003 um 20:25

Meinst?

Aber was soll sie dann in den Fragebogen reinschreiben?

Sie kann die Aussage ja verweigern, aber was soll sie da z.B. unter "Fahrzeugführer" eintragen? Nichtsm geht das auch?

ist doch kein problem:

deine mutter bekommt n brief: jo zuschnell gefahre überweisen sie 50€ bis zum xx.xx.xxxx,

wenn die dies tun nehmen sie die strafe an, wenn sie es nicht waren melden sie uns dies damit wir ihnen ein foto schicken

oder so ähnlich

also auf jeden bekommst SIE erst n brief und kanns einfach bezahlen und gut

mfg JKW

HI !

Kurzer Anruf beim Anwalt deines Vertrauens und du weisst genaustens Bescheid was deine Mutter rein schreiben soll ohne das es Ärger gibt.

Gruss

am 18. Dezember 2003 um 21:19

Dann hoff aber mal, daß die sich das Foto nicht genauer anschauen, oder siehst du deine Mutter so ähnlich? Weiß zwar nicht genau was die Grünen mit nem Blitzerfoto machen, aber ich kann mir gar nicht so recht vorstellen, daß die sich das Foto überhaupt nicht anschaun.

doch klappt meist.

die gucken sich das nur an wenn du sagst: war ich nicht :D

am 18. Dezember 2003 um 21:39

Na dann viel Glück...

am 18. Dezember 2003 um 22:25

Ähm sobald Punkte fällig werden ist der Fahrzeughalter normalerweise verpflichtet nachzuweisen, wer gefahren ist...

Das ist ne heikle Angelegenheit

am 18. Dezember 2003 um 22:33

Mein Auto war lange auf meinen Dad zugelassen ... der hat dann immer die Strafzettel bekommen (Sowohl die Parktickets als auch die "dickeren" Sachen). Wenn der Halter keinen Widerspruch einlegt, interessiert es die Rennleitung nicht, wer der tatsächliche Fahrer war. Wenn deine Ma kein Problem damit hat, gibt sie einfach das ganze zu (auf ihren Namen) und gut ist. Da fragt normalerweise keiner nach.

Gruss, Foox!

Also ich kann nur sagen n Kumpel von mir den hats auch mal fotogarfiert mit seiner Mutter ihrerm 5er BMW.

Auf jedem Fall ham die gesagt dass sie es nicht sein kann da ein junge Mann am Steuer sitzt.

Aber keine Ahnung ob die das jeetzt gesehen haben oder ob der einfach ohne die Erlaubnis seiner Ma gefahren ist und die gesagt hat dass sie s net war. ;-)

die merken ja, dass du nicht deine mutter bist....

da kommt ´n schreiben in dem steht, frau..... sie kommen als kfz führer zum angegebenen zeitpunkt nicht in frage...

dann hat deine mutter die möglichkeit ne aussage zum fahrer zu machen, das braucht sie aber bei verwandten ersten grades nicht zu tun, das nennt sich zeugnissverweigerungsrecht, dann muss sich das amt ´n kopp machen wie sie den fahrer ermittelt.

wenn die bei euch auch so klever sind wie hier gehen die zum einwohnermeldeamt, da liegen nämlich alle kopien der personalausweise und die gucken wer noch bei deiner mutter im haushalt wohnt, dann hast vielleicht verloren...

 

warte erst mal ab, bei mir sind auch ne menge bilder nichts geworden und wenn der fahrer nicht zu erkennen ist kann deine mutter ja nicht´sagen wer gefahren ist...

am 19. Dezember 2003 um 6:44

Hi.

Den Wisch bekommt deine Mutter! Die soll den Zettel grad ausfüllen und bezahlen! Die Grünen machen dann auch kein Stress mehr, von wegen das sie es nicht gewesen sein könnte. Bei mir isses auch schon en paar mal so gewesen. Auzto auf meine Mutter angemeldet, wurde geblitzt, Bussgeldbescheit gekahm meine Mutter, Mutter einfach den Wisch ausgefüllt, bezahlt, grüne haben nicht rumgemeckert! Ist praktisch, weil ich hätte sonst auch schon 1mal den Lappen weggehabt :D

Mfg

Themenstarteram 19. Dezember 2003 um 7:42

Der Bescheid ist heute gekommen...

Es liegt kein Überweisungsschein bei, d.h. sie kann es ja nich einfach so überweiden. Sie muss so ein scheiß Zettel ausfüllen. Wenn man vom Aussageverweigerungsrecht gebraucht macht, was trägt man denn da ín die verdammten Schriftfelder ein?

Gruss

Tommy

am 19. Dezember 2003 um 8:03

also meist muss man die felder, wo man persönliche daten eintragen muss auch ausfüllen, andere felder, wo man erklärung z.b. zum unfallhergang machen soll kann man glaub ich freilassen.. frag doch da aber lieber mal nen anwalt oder verbraucherzentrale oder direkt bei der polizei..

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