bußgeld -.-

VW Vento 1H

Hey
wurde mit 72km/h geblitzt (toleranz schon abgezogen)in der ortschaft (50km/h)
bin allerdings noch in der probezeit !
könnt ihr mir vielleicht sagen was nun auf mich zu kommt???
Habe gerade nen Anhörungsbogen erhalten!

Könnte man z.B. auch wenn ich gefahren bin , versuchen die schuld auf meinen vater zu legen??(der würde mitspielen)

Oder was sagt ihr ???

Danke

Beste Antwort im Thema

hi,

72 bei 50 sind nach eva zwerg 22 zuviel.
sowas passiert nicht aus versehen.
abgesehen davon das ich 0 mitleid habe wird dir hier niemand raten wie man irgendwelche illegalen moscheleien macht.

wer so reif sein möchte ein auto zu fahren - muss auch die konsequenzen für sein handeln tragen.

mehr ist nicht zu sagen
mfg
loomi

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Zweites Ergebnis bei einer Suchmaschine .....

http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/probezeit.php

genau das, was rpalmer grad verlinkt hat, hatte ich am ende der letzten seite hier reinkopiert..also nochmal für alle lesefaulen das wichtigste:

Zitat:

Original geschrieben von Edition82


hier wird innerhalb der probezeit ein nachschulung (heute aufbauseminar genannt) angeordnet:

Katalog A
 
(bereits beim ersten A-Delikt wird ein Aufbauseminar angeordnet):

Unfallflucht, unterlassene Hilfeleistung, fahrlässige Tötung oder Körperverletzung, Nötigung, Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit, Fahren unter Drogeneinfluss, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Benutzung unversicherter oder nicht zugelassener Fahrzeuge (z.B. ohne Betriebserlaubnis), verbotene Fahrgastbeförderung, Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot, stark überhöhte Geschwindigkeit (ab 21 km/h Überschreitung), mangelnder Sicherheitsabstand, falsches Überholen, falsches Abbiegen, unerlaubtes Wenden oder Rückwärtsfahren, falsches Verhalten an Bahnübergängen, an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen, an Zebrastreifen, falsches Verhalten an Ampeln, am STOP-Schild, bei Haltzeichen von Polizeibeamten, Missachten der Vorfahrt.

Katalog B
 
(erst nach zwei B-Delikten wird ein Aufbauseminar angeordnet):

Kennzeichenmissbrauch. Sonstige Straftaten und Verkehrsverstöße aus dem Bußgeldkatalog, die nicht in Katalog A stehen und mindestens 40 EURO Geldbuße kosten.

Wann kommt die Anordnung zum Aufbauseminar?

Angenommen, man begeht einen Verkehrsverstoß, der zu einem Aufbauseminar führen würde. Dann wird zunächst der Bußgeldbescheid zugestellt. Die Aufforderung zur Teilnahme am Aufbauseminar wird in der Regel sehr viel später geschrieben, und je nachdem, wo der Verstoß begangen wurde, auch von einer anderen Behörde. Der »Nachschulungs-Brief« kann sich also mehrere Monate hinauszögern, hier setzt keine Verjährungsfrist ein. Wegen dieser ärgerlichen Verspätung sollte man sich nicht auf Aussagen zum Beispiel vom Polizeibeamten am Unfallort verlassen, wie »da kommt schon nichts...«, sondern sicherheitshalber etwas Kleingeld für das Seminar zurücklegen...

wenn die 50 innerorts um soviel überschritten wurde sollte der jenige ein dermaßen heftiges bussgeld latzen und denn lappen weg kriegen das die eier leuchten.
im ort ist das sowas von unverantwortlich.
solche leute fahren dann im ort menschen über den haufen weil sie ja meinen sie könnten auto fahren.
die strafen dafür innerorts sind noch nicht drakonisch genug.
und die schuld abwälzen killt den lerneffekt.
ich warte auf den tag das sojemand eines meiner kinder anfährt,ich garantiere euch lappen weg und geldstrafe sind dann noch die geringsten übel.😠

Zitat:

wurde mit 72km/h geblitzt (toleranz schon abgezogen)in der ortschaft (50km/h)
bin allerdings noch in der probezeit !
könnt ihr mir vielleicht sagen was nun auf mich zu kommt???
Habe gerade nen Anhörungsbogen erhalten!
Könnte man z.B. auch wenn ich gefahren bin , versuchen die schuld auf meinen vater zu legen??(der würde mitspielen)

Wie kann das funktionieren die schuld auf deinen Vater zu schieben?

DU würdest geblitzt, also DU bist auf dem FOTO zu sehen.

Auch wenn dein Vater mitspielt bei der lügerei, wie wollt ihr das einstellen? Oder sieht dein Vater aus wie dein ein eineiigen Zwillingbruder?

Ausserdem denke ich grade in der Probezeit in den 2 jahren nach dem Führerschein ist man grade dabei "fahren zu lernen"

Mann kann da noch nicht richtig Auto fahren...mann darf es halt nur und wenn mann da schon 20kmh zu schnel ist als erlaubt, weil mann denkt mann ist cool, naja.

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In so einer Situation sollte man wirklich nicht versuchen, die Schuld durch eine Falschaussage auf jemand anderen abzuwälzen. Wenn man Pech hat, reitet man sich nur noch tiefer in den Schlamassel rein.

Zitat:

Original geschrieben von MR RATTE


wenn die 50 innerorts um soviel überschritten wurde sollte der jenige ein dermaßen heftiges bussgeld latzen und denn lappen weg kriegen das die eier leuchten.
im ort ist das sowas von unverantwortlich.
solche leute fahren dann im ort menschen über den haufen weil sie ja meinen sie könnten auto fahren.
die strafen dafür innerorts sind noch nicht drakonisch genug.
und die schuld abwälzen killt den lerneffekt.
ich warte auf den tag das sojemand eines meiner kinder anfährt,ich garantiere euch lappen weg und geldstrafe sind dann noch die geringsten übel.😠

na wenn du auf den tag wartest is das ja auch nicht so schön...

Zitat:

Original geschrieben von MeinGTI



Zitat:

Original geschrieben von MR RATTE


wenn die 50 innerorts um soviel überschritten wurde sollte der jenige ein dermaßen heftiges bussgeld latzen und denn lappen weg kriegen das die eier leuchten.
im ort ist das sowas von unverantwortlich.
solche leute fahren dann im ort menschen über den haufen weil sie ja meinen sie könnten auto fahren.
die strafen dafür innerorts sind noch nicht drakonisch genug.
und die schuld abwälzen killt den lerneffekt.
ich warte auf den tag das sojemand eines meiner kinder anfährt,ich garantiere euch lappen weg und geldstrafe sind dann noch die geringsten übel.😠
na wenn du auf den tag wartest is das ja auch nicht so schön...

🙄🙄🙄🙄🙄

edit: und das ist jetzt auch noch das einzige, was du zu all dem geschriebenen in diesem thread zu sagen hast???

meine güte, was gibt es bloß für piloten?🙄

Zitat:

Original geschrieben von MeinGTI


...wurde mit 72km/h geblitzt (toleranz schon abgezogen)in der ortschaft (50km/h)...

Wie konnte es überhaupt zu dieser drastischen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kommen?

Zitat:

Original geschrieben von MeinGTI


Hey
wurde mit 72km/h geblitzt (toleranz schon abgezogen)in der ortschaft (50km/h)
bin allerdings noch in der probezeit !
könnt ihr mir vielleicht sagen was nun auf mich zu kommt???
Habe gerade nen Anhörungsbogen erhalten!

Könnte man z.B. auch wenn ich gefahren bin , versuchen die schuld auf meinen vater zu legen??(der würde mitspielen)
Oder was sagt ihr ???

Danke

...ist das nicht schon mehr wie dumm hier in einem öffentlichen Forum sowas zu äußern? Dir (und deinem Vater) ist schon klar das sowas eine Straftat ist (Betrug, Falschaussage usw)?????? Praktisch das bei dir im Profil das Kennzeichen gleich dabei steht, hoffentlich liest deine Äußerungen hier der richtige oder es kopiert gleich mal einer den Link und schickt ihn an die Kripo...boah wie doof muss man eigentlich sein um sowas hier öffentlich zu starten????

Und zu dem Rest:
Wenn man Fehler macht sollte man dazu stehen. Und ich persönlich habe absolut kein Mitleid. Grade so welche wie du (übermütige pubertierende Fahranfänger die rasen wie Schumi weil sie ja soooooooooviel Fahrpraxis haben das sie das Auto ja total beherrschen) gefährden mich und alle anderen täglich auf deutschen Strassen, wenn der ein oder andere mal erwischt wird und Lehrgeld zahlt ist das aber sowas von völlig ok...

sorry, das ganze hat mit betrug nichts zu tun!

generell stimme ich dir schon zu, nur betrug ist was anderes..da fehlt es hier an objektiven tatbestandsmerkmalen..

wollte das nur richtigstellen, da es der mod (der das thema eigentlich bereits geschlossen hatte??) auch als betrugsversuch bezeichnet hatte..

oje...😮

Zitat:

Original geschrieben von Edition82


sorry, das ganze hat mit betrug nichts zu tun!

generell stimme ich dir schon zu, nur betrug ist was anderes..da fehlt es hier an objektiven tatbestandsmerkmalen..

ändert nichts an der Falschaussage und am Straftatbestand...und ich bin mir sicher ein Staatsanwalt findet da noch einiges mehr für die Anklage 🙂

sorry, aber der 153er passt da auch nicht..

egal, der vater würde schließlich unterschreiben, dass er mit bestem wissen und gewissen die wahrheit geschrieben hat..und das wäre eben nicht so..ergo: es gibt ärger..🙂

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