bußgeld bescheid, wichtige frage ! !
wurde letztens angehalten, , ,
montierte felgen zum zaitpunk waren 8 x 17 mit ringums 225 35 r17
eingetragen im schein sind die selben felgen 8 x 17 mit aber 215 40 r17 , , können die mir jetzt deswegen ans pein pissen? oder sollte ich lieber einspruch einlegen?
hab mal was gehört von ner 5 % abweichung sei wohl erlaubt ! ? ? ?
15 Antworten
Nicht eingetragen, Betriebserlaubnis erloschen, Bußgeld, Punkte, umrüsten, vorführen..... So wird das laufen und vermutlich auch in der Reihenfolge.
225 sind nicht 215, die Zahlen stehen auf den Reifen, damit man die unterscheiden kann....
Der Drops ist gelutscht
5% abweichung???
wer hat dir denn so einen schwachsinn erzählt?
und "ans bein p*ssen" triffts in dem fall wohl auch nicht so ganz - du hast den mist gebaut!
es zählt einzig und allein genau die kombination, die eingetragen ist. wenn im schein 215/40 R17 auf felge xy steht und du auf diesen felgen dann aber 215/45er fährst, ist das auch nicht zulässig, selbst wenn die breite dieselbe ist.
bist doch nun schon recht lange hier dabei..dass du dennoch sowas für möglich hälst ist echt alarmierend.
Zitat:
Original geschrieben von Bora88m
wurde letztens angehalten, , ,montierte felgen zum zaitpunk waren 8 x 17 mit ringums 225 35 r17
eingetragen im schein sind die selben felgen 8 x 17 mit aber 215 40 r17 , , können die mir jetzt deswegen ans pein pissen? oder sollte ich lieber einspruch einlegen?hab mal was gehört von ner 5 % abweichung sei wohl erlaubt ! ? ? ?
... überlege gerade worauf sich hierbei die 5% beziehen 😉, aber egal, sie dürfen dir nicht ans Bein pinkeln, höchstens einen Bussgeldbescheid zustellen. 🙄
http://www.kfz-tech.de/Formelsammlung/Reifenberechnung.htm
Trotzdem 225/35 sind nicht 215/40. Zumal es auch noch auf dem reifen draufsteht. Da hast Du wohl die Arschkarte gezogen.
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Arschkarte ist relativ.
In der Regel steht im Bußgeldbescheid drin Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig ausgerüstet, Verkehrssicherheit gefährdet, 3 Punkte, 100 Euro aufwärts.
Tatsächlich ist es schwierig, die Gefährdung der Verkehrssicherheit nachzuweisen. Dazu muss der Reifen am Radkasten schleifen oder irgendwas anderes gefährliches. Da wird dann manchmal lieber eingestellt, bevor man ein Gutachten einholt.
Ohne Verkehrssicherheitsgefährdung kostet es nur 25 Euro, den einen einzigen Standard Punkt gibt es erst, wenn jemand die Buße auf mind. 40 Euro hochsetzt.
P.S.: Du darfst meinen Worten vertrauen. Mit technischem Rat bin ich nicht so doll, aber das passt ;-)
Das ist wahrscheinlich nur die folgende Tatbestandsnummer:
330006 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen 25,00
genommen.§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG;
Die Zahlenfolge ist die Tatbestandsnummer des Bußgeldkatalogs. Regelbuße 25 Euro 1 Punkt.
Einspruch musst Du aber schriftlich einlegen.
Das hier ist keine Rechtsberatung, ich kenn ja auch den vollständigen Fall nicht ;-) Und haften will ich auch nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Djinnious
Arschkarte ist relativ.In der Regel steht im Bußgeldbescheid drin Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig ausgerüstet, Verkehrssicherheit gefährdet, 3 Punkte, 100 Euro aufwärts.
Tatsächlich ist es schwierig, die Gefährdung der Verkehrssicherheit nachzuweisen. Dazu muss der Reifen am Radkasten schleifen oder irgendwas anderes gefährliches. Da wird dann manchmal lieber eingestellt, bevor man ein Gutachten einholt.
Ohne Verkehrssicherheitsgefährdung kostet es nur 25 Euro, den einen einzigen Standard Punkt gibt es erst, wenn jemand die Buße auf mind. 40 Euro hochsetzt.
P.S.: Du darfst meinen Worten vertrauen. Mit technischem Rat bin ich nicht so doll, aber das passt ;-)
das ist so eigentlich alles nicht korrekt.
wenn etwas nicht eingetragen ist -> fahren ohne BE, mängelkarte, 3 punkte und entsprechendes bußgeld
bei gefährdung -> stilllegung bzw fzg darf nicht mehr bewegt werden, bis mängel behoben sind
"Ohne Verkehrssicherheitsgefährdung kostet es nur 25 Euro, den einen einzigen Standard Punkt gibt es erst, wenn jemand die Buße auf mind. 40 Euro hochsetzt."
dieser von dir genannte punkt ist mir in diesem zusammenhang völlig fremd, weshalb ich dess existenz anzweifeln möchte.
ja fast, hier steht noch dazu
Die verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtig
90 euro
unten steht dann x 23,50 für die kosten des verfahrens und auslagen
und 3 punkte
Mit der Stilllegung hab ich nix zu tun, das ist Verwaltungskram. Darüber habe ich keine Aussage getroffen.
Der eine einzige Standard Punkt ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog, Tatbestandsnummer wie angegeben. Dieser Punkt wird in der Regel nicht eingetragen, da die Buße unterhalb von 40 Euro bleibt. Übersteigt die Buße allerdings 40 Euro, wird er eingetragen. Höhe der Buße ist Ermessenssache.
Da gibts auch nix drüber zu diskutieren, korrekt oder nicht korrekt. Es ist so.
Wäre ich Du, boram88, würde ich gegen den Bußgeldbescheid angehen, vorausgesetzt die Reifen schleifen nicht in egal welchen Betriebszuständen und auf die TBNr. 330006 hinweisen, die dann richtig ist, wenn es keine Gefährdung der Verkehrssicherheit gibt.
Im Grunde müsste die Verwaltungsbehörde ein Gutachten einholen, wenn sie die Gefährdung der Verkehrssicherheit nachweisen wollte, da sie ja nicht offensichtlich ist. Aber wir leben nicht unbedingt in einer perfekten Welt. ;-)
Zitat:
90 euro
unten steht dann x 23,50 für die kosten des verfahrens und auslagen
und 3 punkte
Und die neuen Reifen icht vergessen.
Aber bevor Du Einspruch einlegst, solltest Du dir folgendes durch den Kopf gehen lassen. Durch das benutzen von nicht eingetragenen Sicherheitsrelevanten Teilen, ja Reifen gehören dazu, ist deine Betriebserlaubnis erloschen. Dadurch hast Du automatisch in Deutschland den Verkehr gefährdet.
Ob die Reifen geschliffen haben oder nicht, spielt dabei absolut keine Rolle.