Bundesverfassungsgericht entscheidet über 30 € Knöllchen wegen Falschparken

https://www.zdf.de/.../...rkverstoss-bundesverfassungsgericht-100.html

Zitat:

Die Parkscheibe des Fahrers war seit über drei Stunden abgelaufen, daher hatte die Stadt Siegburg Ende 2022 ein Bußgeld verhängt und den Bescheid an den Halter geschickt. Doch dieser legte Einspruch ein. Als Halter sei er nicht automatisch Fahrer und nur dieser würde haften

...

Der Halter zog daraufhin vor das Bundesverfassungsgericht - Karlsruhe gab dem Kläger diese Woche recht. Die Beweiserhebung sei unzureichend gewesen. Aus der Eigenschaft des Mannes als Halter habe nicht automatisch auf ihn als Fahrer geschlossen werden dürfen.

89 Antworten

Zitat:

@Ascender schrieb am 18. Juni 2024 um 10:28:21 Uhr:



Zitat:

Es ist die einzig rechtsstaatlich korrekte Konsequenz.

In anderen EU-Ländern gilt die Halterhaftung. Darum wird man dort auch nicht von vorne geblitzt. Die kennen das Theater mit der Fahrerermittlung nicht. Haben die keinen Rechtsstaat?

Für andere EU-Länder bzw. deren Verfassung ist aber das BVG nicht zuständig.
Und wenn in anderen EU Ländern die Halterhaftung verfassungsrechtlich wasserdicht ist, dann folgt das deren Rechtsstaatlichkeit.
Es gibt ja in der EU in Rechtsfragen keine Harmonisierung.

Die Störerhaftung beim Filesharing kann man damit nicht vergleichen.
Außerdem müsste man genau nach Verhaltens- und Zustandsstörer differenzieren.

Moin Moin !

Zitat:

Wegen 30 EUR vor das Verfassungsgericht zu ziehen.

Zitat:

Offenbar so bekannt, dass vor oberster Instanz geklagt wurde.

es ist ja nicht so , dass man wg. so einer Lappalie gleich in die höchste Instanz gehen kann.
es ist vielmehr so, dass Behörden dazu neigen (richtigerweise deren Mitarbeiter) , bei einer ihrer einmal getroffenen Entscheidung im Falle eines Widerspruches bzw. Unterliegens vor Gericht einfach immer in die nächste Instanz gehen , weil 1. eine Rücknahme ja bedeuten würde, dass der Mitarbeiter etwas falsch gemacht hat oder sich geirrt hat und 2. im Gegensatz zu dem Betroffenen das weitere Vorgehen den mitarbeiter weder finanziell belastet (sondern die Allgemeinheit) und er das ausserdem , wiederum im Gegensatz zu dem Betroffenen, das auch noch in seiner Arbeitszeit regeln kann.
Das den Betroffenen, sofern sie überhaupt angesichts dieses einseitigen Nachteils etwas unternehmen, dann irgendwann die Zeit, das Geld und die Lust ausgeht und sie klein beigeben, wird dann natürlich als Erfolg gefeiert und der Behördenmitarbeiter und seine Kollegen und Vorgesetzten fühlen sich bestätigt.
In diesem Fall hat eben mal jemand nicht klein beigegeben.
mfG Volker

Zitat:

@Ascender schrieb am 17. Juni 2024 um 21:54:26 Uhr:



Ich frage mich ob die Ordnungsämter dieses Landes bereits in Panik verfallen sind, und wie viele am Ende Einspruch erheben werden. 😁
Oder die Kommunen werden versuchen Parkplätze mit Videoüberwachung auszustatten...

Brauchen sie ja nicht. Das Problem ist ja nur dass das OA nicht den üblichen Anhörungsbogen verschickt hat.

Sonst ändert sich nichts.
Die Ämter werden nach wie vor Anhörungsbogen schicken.
Entweder der Halter zahlt oder benennt den Fahrer oder er bezahlt ganz einfach die Gebühren.

Die könnten in Anbetracht der Preissteigerungen aber eher steigen.
Der Behörde ist es egal ob sie dann die 30 EUR vom eigentlichen Fahrer bekommt oder diese vom Halter als Gebühren.

Ziel ist auf jeden Fall erfüllt. Spätestens wenn der brave, unschuldige Halter zum 3. mal die notwendigen Auslagen zahlen muss wird er schon den richtigen Fahrer benennen ;-)

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Zitat:

@Ascender schrieb am 17. Juni 2024 um 21:54:26 Uhr:


Ich las davon die vergangenen Tage. Wegen 30 EUR vor das Verfassungsgericht zu ziehen. Bemerkenswert. 😁

Das machen nur Leute, denen es "ums Prinzip" geht. Würde man in den Stunden, die man für das Anliegen beschäftigt ist einen Nebenjob machen, würde man mehr verdienen, als die höhe der Strafe.

Zitat:

@MvM schrieb am 18. Juni 2024 um 22:13:11 Uhr:


Das machen nur Leute, denen es "ums Prinzip" geht.

Vor allem trifft das auf den Sachbearbeiter des Ordnungsamtes bzw. auf das Ordnungsamt selbst zu, wegen 6,50 € so viel finanzielle Mittel und Personalkapazität zu verbraten. Ach was, der Steuerzahler zahlt das ja. 🙁

Für den Halter des Fahrzeugs ging es da schon um eine deutlich höhere Summe, um 58,50 €. Warum soll er sich da nicht wehren, wenn er im Recht ist und es von vornherein klar ist, dass das Ordnungsamt den Kürzeren ziehen wird. Es ist richtig so und anerkennenswert, wenn sich der Bürger nicht alles gefallen lässt. 🙂

Gruß

Uwe

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 18. Juni 2024 um 10:54:37 Uhr:


Die Störerhaftung beim Filesharing kann man damit nicht vergleichen.

Hier steckt auch eine Lobby dahinter, die ein sehr sehr sehr großes finanzielles Interesse hat.

Lobby hin, Lobby her. Nicht hinter allem stecken Weltverschwörungen. Manchmal geht es einfach nur darum, das Recht richtig und sachangemessen anzuwenden.
Im Übrigen hat @Uwe Mettmann völlig recht.

Hat für mich einen faden Beigeschmak das ganze, wer bitteschön weiß als Privatmann nicht wer mit seinem Auto gefahren ist ?

Zitat:

@Ascender schrieb am 18. Juni 2024 um 10:28:21 Uhr:



Zitat:

Es ist die einzig rechtsstaatlich korrekte Konsequenz.

In anderen EU-Ländern gilt die Halterhaftung. Darum wird man dort auch nicht von vorne geblitzt. Die kennen das Theater mit der Fahrerermittlung nicht. Haben die keinen Rechtsstaat?

Es gibt bei uns ja auch die Gefährdungshaftung bzw. die "Haftung aus Betriebsgefahr", d.h. man erhält bei Unfällen auch eine Mitschuld, obwohl man absolut regelkonform gefahren ist.

Nach dem Motto "wer ein Fzg in Verkehr bringt, erzeugt eine neue Gefahrenquelle und haftet deshab für Schäden"

Warum sollte man dann nicht auch bei Parkverstößen die Halterhaftung einführen? Das ginge dann nach dem Motto "wer ein Fzg in Verkehr bringt und seine Schlüssel nicht so verwahrt, daß er jederzeit weiß, wer das Auto benutzt, haftet auch für Parkverstöße"?

Zitat:

@nogel schrieb am 19. Juni 2024 um 10:33:51 Uhr:



Warum sollte man dann nicht auch bei Parkverstößen die Halterhaftung einführen? Das ginge dann nach dem Motto "wer ein Fzg in Verkehr bringt und seine Schlüssel nicht so verwahrt, daß er jederzeit weiß, wer das Auto benutzt, haftet auch für Parkverstöße"?

Weil das nicht funktioniert. Wenn beispielsweise meine beiden erwachsenen Kinder zu Besuch sind und meine Frau fährt mit ihnen in meinem Auto nach Stuttgart zum Shoppen kann ich als Halter nicht wissen, wer das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt abgestellt hat.
Auch darf man nicht davon ausgehen, dass in einem Haushalt mit 3 oder 4 Führerscheininhabern jeder ein eigenes Auto hat. Da ist es praktisch nicht umsetzbar, dass der Halter die Hoheit über die Schlüssel hat.

Warum? Dann muß man den Kindern klarmachen, daß sie dem Vater die Bußgelder ersetzen müssen, wenn sie falschparken. Oder sie haben das väterliche Auto das letzte Mal ausgeliehen.

Wie das ganze im "Innenverhältnis" der Familie geregelt wird, kann doch dem Ordnungsamt egal sein.

Zitat:

@nogel schrieb am 19. Juni 2024 um 11:05:13 Uhr:



Wie das ganze im "Innenverhältnis" der Familie geregelt wird, kann doch dem Ordnungsamt egal sein.

Oder es kann mir egal sein, was das Ordnungsamt macht, wenn ich wahrheitsgemäß die potentiellen Fahrer benenne.
Die Fahrerermittlung obliegt ja nicht mir.

Zitat:

@SuedschwedeV70 schrieb am 19. Juni 2024 um 10:00:31 Uhr:


Hat für mich einen faden Beigeschmak das ganze, wer bitteschön weiß als Privatmann nicht wer mit seinem Auto gefahren ist ?

Mir passiert das regelmäßig jedes Wochenende, nach einer durchzechten Nacht, wenn mich mal wieder ein Kumpel mit meinem Fahrzeug nach Hause gebracht hat. Ich weiß dann am nächsten Tag nicht mehr, wer das war und wenn ein Ticket wegen falsch Parkens kommt, halten alle meine Kumpels dicht und verrate mir das nicht.

Ist aber alles auch kein Problem, wenn dann so ein Anhörungsschreiben kommt. Ich antworte einfach nicht darauf, so dass ein paar Wochen später dann der Kostenbescheid von 23,50 € wegen Gebühren und Auslagen ins Haus flattert. Der wird bezahlt und gut ist.

Das nenne ich ein effektives Verfahren der Behörden, gut so. So muss das sein, es läuft alles rechtlich konform ab. 🙂

Manchmal folgt aber ein Bußgeldbescheid und ich schreibe dann wahrheitsgemäß zurück, dass ich den Wagen nicht gefahren und dort auch nicht abgestellt habe. Spätestens dann kommt anschließend der Kostenbescheid.

😉 😉 😉 😉 😉 😉

Zitat:

@nogel schrieb am 19. Juni 2024 um 10:33:51 Uhr:


Es gibt bei uns ja auch die Gefährdungshaftung bzw. die "Haftung aus Betriebsgefahr", d.h. man erhält bei Unfällen auch eine Mitschuld, obwohl man absolut regelkonform gefahren ist.

Haftung aus Betriebsgefahr gibt es nur privatrechtlich bzw. nur dann strafrechtlich, wenn das Fahrzeug technisch nicht in Ordnung ist.

Was hat das also mit unserem Fall des falschen Parkens zu tun, denn da gibt es keine Haftung resultierend aus der Betriebsgefahr.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 19. Juni 2024 um 11:22:12 Uhr:



Zitat:

@nogel schrieb am 19. Juni 2024 um 10:33:51 Uhr:


Es gibt bei uns ja auch die Gefährdungshaftung bzw. die "Haftung aus Betriebsgefahr", d.h. man erhält bei Unfällen auch eine Mitschuld, obwohl man absolut regelkonform gefahren ist.

Haftung aus Betriebsgefahr gibt es nur privatrechtlich bzw. nur dann strafrechtlich, wenn das Fahrzeug technisch nicht in Ordnung ist.

Was hat das also mit unserem Fall des falschen Parkens zu tun, denn da gibt es keine Haftung resultierend aus der Betriebsgefahr.

Gruß

Uwe

Damit wollte ich nur unterstreichen, daß es man auch in anderen Bereichen haften muß, obwohl man ja nicht "schuld" war. Es würde also nichts dagegen sprechen, bei uns die Rechtsprechung entsprechend zu ändern, wie es wohl in anderen Ländern auch der Fall ist.

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