Bundesverfassungsgericht entscheidet über 30 € Knöllchen wegen Falschparken

https://www.zdf.de/.../...rkverstoss-bundesverfassungsgericht-100.html

Zitat:

Die Parkscheibe des Fahrers war seit über drei Stunden abgelaufen, daher hatte die Stadt Siegburg Ende 2022 ein Bußgeld verhängt und den Bescheid an den Halter geschickt. Doch dieser legte Einspruch ein. Als Halter sei er nicht automatisch Fahrer und nur dieser würde haften

...

Der Halter zog daraufhin vor das Bundesverfassungsgericht - Karlsruhe gab dem Kläger diese Woche recht. Die Beweiserhebung sei unzureichend gewesen. Aus der Eigenschaft des Mannes als Halter habe nicht automatisch auf ihn als Fahrer geschlossen werden dürfen.

89 Antworten

Zitat:

@nogel schrieb am 19. Juni 2024 um 11:25:35 Uhr:



Damit wollte ich nur unterstreichen, daß es man auch in anderen Bereichen hafte muß, obwohl man ja nicht "schuld" war.

Naja, die Gefährdungshaftung zielt ja darauf ab, dass man sich durch Bewegung eines KFZ der allgemeinen Gefahrenerhöhung „schuldig“ macht.
Was ja auch nicht komplett von der Hand zu weisen ist.

Zitat:

@SuedschwedeV70 schrieb am 19. Juni 2024 um 10:00:31 Uhr:


Hat für mich einen faden Beigeschmak das ganze, wer bitteschön weiß als Privatmann nicht wer mit seinem Auto gefahren ist ?

--
Eben. 🙄

Und dann gehe ich zu demjenigen hin und sage : Hey Langer - ich bekomme noch 30 Euronen von Dir aber ratzfatz...
Wo ist das Problem...???

Und mit so einem Sche..s müssen sich unsere Gerichte herumschlagen (ich sage nur : Abteilung Gartenzwerge...😮).
Nur weil so ein paar Honks langweilig ist und meinen wegen jedem Dreck Gott und die Welt verklagen zu müssen.
Als wenn unsere Gerichte nichts anderes zu treiben hätten.

Sorry - aber das ist nur meine persönliche Meinung.
Könnte ich kotzen wegen solchen Idioten...😠

Zitat:

@nogel schrieb am 19. Juni 2024 um 11:25:35 Uhr:



Es würde also nichts dagegen sprechen, bei uns die Rechtsprechung entsprechend zu ändern, wie es wohl in anderen Ländern auch der Fall ist.

Und an welchem Land soll man sich dann orientieren?
Deutschland hat, wie jeder souveräne Staat, seine eigene Rechtsprechung.
Eine Vereinheitlichung des Verkehrsrechts innerhalb der EU wäre erstrebenswert, wird aber in alle Ewigkeit Wunschdenken bleiben. Man schafft es ja nicht mal, von der Zeitumstellung abzurücken.

Zitat:

Der Halter zog daraufhin vor das Bundesverfassungsgericht - Karlsruhe gab dem Kläger diese Woche recht. Die Beweiserhebung sei unzureichend gewesen. Aus der Eigenschaft des Mannes als Halter habe nicht automatisch auf ihn als Fahrer geschlossen werden dürfen.

Dann wird der Anzeigenhauptmeister auch Arbeitslos.

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Zitat:

@nogel schrieb am 19. Juni 2024 um 11:25:35 Uhr:


Es würde also nichts dagegen sprechen, bei uns die Rechtsprechung entsprechend zu ändern, wie es wohl in anderen Ländern auch der Fall ist.

Es spricht aber nichts dagegen, es so zu lassen, wie es ist. Wir in Deutschland sind inzwischen weiter als in anderen Ländern und es kann nur derjenige zur Verantwortung gezogen werden, der die Tat auch begangen hat. Die Sippenhaftung gibt es bei uns zum Glück nicht und das ist gut so.

Gruß

Uwe

Zitat:

@migoela schrieb am 19. Juni 2024 um 11:34:00 Uhr:


Und mit so einem Sche..s müssen sich unsere Gerichte herumschlagen (ich sage nur : Abteilung Gartenzwerge...😮).

Müssen sie nicht, wenn die Behördenmitarbeiter das tun, was sie zu tun haben, wenn der Fahrer, der das Fahrzeug dort abgestellt hat, nicht bekannt ist, einen Kostenbescheid rauszuschicken. Das ist rechtlich alles geregelt.

Gruß

Uwe

Naja. Es gibt aber Situationen im Straßenverkehr wo es angebracht wäre. Man schaue sich nur mal so etliche Dashcam Videos an. Dort wurden auch schon, lt. Kommentator, etliche Anzeigen erstattet und jedes mal verlief sowas ins leer, weil der Fahrer nicht ermittelt werden konnte. Das lädt natürlich dazu ein sich gar nicht mehr an irgendwelche Regeln zu halten, weil man immer wieder damit durch kommt.

Ja, das ist leider so. Man kann aber nicht eine andere Person dafür betrafen.

Im fließenden Verkehr ist ja auch der Halter, der den Anhörungsbogen bekommt, dazu verpflichtet, den tatsächlichen Fahrer anzugeben (nur bei Verwanden besteht die Verpflichtung nicht). Dazu muss allerdings die Behörde es schaffen, den Anhörungsbogen innerhalb von 14 Tage zu verschicken.

Schon hier haperts oft. Ist ja auch logisch, wenn die Personalressourcen dafür verplempert werden, aussichtlose Klagen bis zum Verfassungsgericht zu treiben.

Gruß

Uwe

Damit hat der SB, welcher für den Anhörungsbogen zuständig ist, nichts zu tun.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 19. Juni 2024 um 11:50:40 Uhr:



Zitat:

@nogel schrieb am 19. Juni 2024 um 11:25:35 Uhr:


Es würde also nichts dagegen sprechen, bei uns die Rechtsprechung entsprechend zu ändern, wie es wohl in anderen Ländern auch der Fall ist.

Es spricht aber nichts dagegen, es so zu lassen, wie es ist. Wir in Deutschland sind inzwischen weiter als in anderen Ländern und es kann nur derjenige zur Verantwortung gezogen werden, der die Tat auch begangen hat. Die Sippenhaftung gibt es bei uns zum Glück nicht und das ist gut so.

Gruß

Uwe

Augenblick mal! Jetzt schießt du weit übers Ziel hinaus.

Wenn der Halter für die Parkverstöße haften soll, die er begeht oder die Leute, denen er sein Fahrzeug zur Benutzung überläßt (!), hat das ja wohl nichts mit Sippenhaft zu tun.

Jetzt verstehe ich, warum der FS alle paar Jahre erneuert werden muss.
So hat die FS-Stelle immer ein aktuelles Photo, welches dann bei Verstößen mit dem Beweisphoto abgeglichen werden kann.

Zitat:

@nogel schrieb am 19. Juni 2024 um 12:58:15 Uhr:



Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 19. Juni 2024 um 11:50:40 Uhr:


Es spricht aber nichts dagegen, es so zu lassen, wie es ist. Wir in Deutschland sind inzwischen weiter als in anderen Ländern und es kann nur derjenige zur Verantwortung gezogen werden, der die Tat auch begangen hat. Die Sippenhaftung gibt es bei uns zum Glück nicht und das ist gut so.

Augenblick mal! Jetzt schießt du weit übers Ziel hinaus.

Wenn der Halter für die Parkverstöße haften soll, die er begeht oder die Leute, denen er sein Fahrzeug zur Benutzung überläßt (!), hat das ja wohl nichts mit Sippenhaft zu tun.

Ich zitiere mal aus Wikipedia:

„Die Sippenhaftung (oftmals auch kurz Sippenhaft) ist eine Form der Kollektivhaftung. Sippenhaftung bedeutet die Pflicht der engeren oder auch weiteren Verwandtschaft, für die Schuld eines oder mehrerer Angehöriger einzustehen, insbesondere dann, wenn der Schuldige nicht zur Verantwortung gezogen werden konnte.

Ganz so unpassend ist das nicht. Wenn z.B. mein Onkel mein Auto falsch parkt, soll ich dafür haften, so habe ich dich verstanden.

Nichtverwandte sind natürlich mit dem Begriff nicht abgedeckt.

Gruß

Uwe

Du brichst dir aber auch keinen Zacken aus der Krone deinen Onkel die Strafe zahlen zu lassen.
Sich hinter "Ich weiß nicht, wer gefahren ist" zu verstecken ist in meinen Augen erbärmlich.

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 19. Juni 2024 um 12:59:55 Uhr:


Jetzt verstehe ich, warum der FS alle paar Jahre erneuert werden muss.
So hat die FS-Stelle immer ein aktuelles Photo, welches dann bei Verstößen mit dem Beweisphoto abgeglichen werden kann.

Beweisphoto bei Parkverstössen?

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 19. Juni 2024 um 13:46:18 Uhr:


Du brichst dir aber auch keinen Zacken aus der Krone deinen Onkel die Strafe zahlen zu lassen.
Sich hinter "Ich weiß nicht, wer gefahren ist" zu verstecken ist in meinen Augen erbärmlich.

Nö, ich breche mir keinen Zacken aus der Krone. Wie schon geschrieben, bin ich ja sogar dazu angehalten, den Onkel als Fahrer zu nennen, wenn mir innerhalb von 14 Tagen das Anhörungsschreiben zugesandt wird, danach nicht mehr und es ist freiwillig, wenn ich meinen Onkel als Fahrer benenne.

Und nu, was fängst du jetzt mit der Aussage an?

Geht es dir gegen den Strich, wenn sich Leute so rauswinden können? So ist sie aber nun einmal, die gesetzliche Regelung in Deutschland. Egal, ob es dir nun passt oder nicht, du musst dich mit diesen Tatsachen abfinden.

Gruß

Uwe

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