Bugeldbescheid und 1 Monat Fahrverbot
Hinter mir war ein Polizeiwagen mit eingeschaltetem Blaulicht.
Der Wagen ist mir hinterher gefahren und bin zügig gefahren und an der nächsten Bushaltestelle rechts ran gefahren ,Ich wollte die Streife nicht provozieren in dem ich die straße blockiere
und hab ihn Platz gemacht weil das die sicherste möglichkeit für mich war ohne jemanden zu gefährden,
auf bild 4 sind sogar noch Bäume am Straßenrand.
Laut BußgeldSchreiben erwartet mich 240 euro strafe, 2 punkte und 1 monat fahrverbot
§ 38 abs 1 49 stvO § 25 STVG .....
Zeuge 2 Polizisten
Ich hab kein Rechtschutz und auch keine Zeugen
Was würdet ihr machen ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Kornpeter schrieb am 28. Juli 2020 um 05:21:37 Uhr:
Danke! Logischer Ablauf. Sirene war aus. Strafe unberechtigt. Polizisten haben gelogen.
Ich nehme an und bezahle...
Passt scho!
…und
Zitat:
@windelexpress schrieb am 28. Juli 2020 um 06:09:14 Uhr:
Wenn Du Dir sicher bist,dass dem genau so war, dann wärst Du gegen angegangen. Du hast Zweifel gehabt und deshalb die Straf angenommen.
Wäre auch ernüchternd, wenn die Polizisten es belegen könnten und Du dich geirrt hättest.
…und
Zitat:
@Geisslein schrieb am 28. Juli 2020 um 07:14:15 Uhr:
Wenn das so war wie von Dir vermutet (Martinshorn aus, Polizisten haben gelogen, alles war nicht berechtigt), dann frage Ich mich, warum Du die Strafe angenommen hast.
Wenn Ich mir so sicher wäre, dann wäre Ich damit vor Gericht gegangen.
…usw.
Geht’s noch?
Erst wird in diesem Thread conan77 von vielen Usern hier massiv klar gemacht, dass, wenn das Martinhorn an war, der Bußgeldbescheid berechtigt ist, wenn das Martinshorn aus war, sie sich trotzdem falsch verhalten hat, man ihr wenig glauben wird, dass das Martinshorn aus war (zwei Polizisten als Zeugen) und, dass wenn Sie gegen den Bußgeldbescheid vorgeht, sie einen Anwalt braucht (kostet Geld), selbst dann, wenn sie nur Akteneinsicht haben möchte.
Es ist dann doch folgerichtig zu erwarten, dass conan77, die keine Rechtschutzversicherung hat, der die 240,- € mehr weh tun als das Fahrverbot, dann in den sauren Apfel beißt und den Bußgeldbescheid akzeptiert.
conan77 ist eben nicht auf Geldscheinen gebettet, dass sie sich es leisten kann, aus Prinzip gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen.
Insofern finde ich es jetzt unpassend, sie dafür zu kritisieren, dass sie den Bußgelbescheid akzeptiert hat.
Threads hier sind nicht immer nur zur Bespaßung mancher User hier, sondern die Antworten können auch zu Konsequenzen im realen Leben führen.
Gruß
Uwe
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Zitat:
@MPSDriver schrieb am 14. Juli 2020 um 07:56:21 Uhr:
Auf jeden Fall Einspruch einlegen. Das Gericht wird zumindest das Fahrverbot wegfallen lassen, vielleicht das Verfahren insgesamt gem. § 47 OWIG einstellen.
Wieso das? Das Gericht wird prüfen, ob der Bußgeld-Tatbestand nachweisbar ist oder nicht. Ist er nachweisbar, so wird auch die vorgesehene Sanktion verhängt, sofern nicht außergewöhnliche Umstände dagegensprechen. Die sind hier aber nicht zu erkennen, der Fall, so wie von der TE geschildert, wäre, falls das Gericht zu dem Schluss kommt, dass das Martinshorn doch an war, ein ziemlich "typischer" Fall für den Tatbestand.
Liegt wohl daran, dass jeder genau weiß was gemeint ist und es absolut unnötig ist, auf Rechtschreibfehlern rumzureiten.
Zitat:
@TaifunMch schrieb am 13. Juli 2020 um 11:25:59 Uhr:
Krasser Thread. "Nur Blaulicht? Dann mach ich doch keinen Platz. Sollen die doch sehen wie sie vorwärts kommen." <- Scheint eine häufige Sichtweise zu sein. Krass.
WOW !
Es gibt auch Einsätze, bei denen aus Gründen der Sicherheit / Gesundheit zunächst die Fahrten nur mit dem Blaulicht gefahrenen werden. Bei Krankentransporten sind das z.B. Herzinfakte !
Wenn dann so ein Mensch meint einem RTW keinen Platz zu machen, sollte dieser vielleicht besser auf seinen Führerschein verzichten und den Rest seines kümmerlichen Lebens zu Fuß gehen.
Was würdest Du machen, wenn ein Familienmitglied von Dir in einem RTW liegt mit einem akuten Infakt, dieser Mensch nicht unnötig durch die Sirene aufgeregt werden soll und dann so ein Spasti keinen Platz macht ?
Steiche Spasti und setze uneinsichter Mensch !
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Zitat:
@CV626 schrieb am 14. Juli 2020 um 12:31:32 Uhr:
Liegt wohl daran, dass jeder genau weiß was gemeint ist und es absolut unnötig ist, auf Rechtschreibfehlern rumzureiten.
Stimmt, das fehlende "h" ist völlig unwichtig 😉
Zitat:
@derbeste44 schrieb am 14. Juli 2020 um 12:47:49 Uhr:
WOW !Es gibt auch Einsätze, bei denen aus Gründen Der Sicherheit zunächst die Fahrten nur mit dem Blaulicht gefahrenen werden. Bei Krankentransporten sind das Z.B. Herzinfakte !
- na, ob dass so schlau ist...
wenn jede Minute zählt und der RTW dank Fanfare schon von weitem hörbar ist, scheint mir das doch sinnvoller;die unnötigen Gefahrensituationen und Zeitverzögerung durch fehlendes Signalhorn wiegen m.E. schwerer;
denn ein Herzinfarktpatient bekommt vom NA meist standardmäßig ein Beruhigungsmittel und wird da nicht zusätzlich durch die "Kapelle" belastet;
alter Internistenspruch: ist der Notarzt noch so dumm, kennt er dennoch Valium....😁
Gruß rmx
Zitat:
@remix schrieb am 14. Juli 2020 um 12:59:42 Uhr:
Zitat:
@derbeste44 schrieb am 14. Juli 2020 um 12:47:49 Uhr:
WOW !Es gibt auch Einsätze, bei denen aus Gründen Der Sicherheit zunächst die Fahrten nur mit dem Blaulicht gefahrenen werden. Bei Krankentransporten sind das Z.B. Herzinfakte !
- na, ob dass so schlau ist...
wenn jede Minute zählt und der RTW dank Fanfare schon von weitem hörbar ist, scheint mir das doch sinnvoller;die unnötigen Gefahrensituationen und Zeitverzögerung durch fehlendes Signalhorn wiegen m.E. schwerer;
denn ein Herzinfarktpatient bekommt vom NA meist standardmäßig ein Beruhigungsmittel und wird da nicht zusätzlich durch die "Kapelle" belastet;
alter Internistenspruch: ist der Notarzt noch so dumm, kennt er dennoch Valium....😁
Gruß rmx
Leider ist nicht immer ein Notarzt dabei ! Aus diesem Grund gibt es nunmal auch solche Fahrten !
Nun gut, noch ein Beispiel:
Polizei muss möglichst schnell und relativ ruhig an ein den Ort eines Verbrechens, welches möglicherweise noch im vollem Gang ist. Überraschungseffekt
Zitat:
@derbeste44 schrieb am 14. Juli 2020 um 13:03:45 Uhr:
...Nun gut, noch ein Beispiel:
Polizei muss möglichst schnell und relativ ruhig an ein den Ort eines Verbrechens, welches möglicherweise noch im vollem Gang ist. Überraschungseffekt
das haben wir alles schon diskutiert hier - "taktische" POL-Einsatzfahrten ohne Signalhorn, klar gibt es;
das ist aber eher selten und dann verliert auch POL natürlich das Wegerecht.... z.B. rote Ampel/Kreuzung;
übrigens genau eine der Hauptfragen in dem Fred hier.....
Gruß rmx
Ohne jetzt hier die Masse an Seiten gelesen zu haben, ich kann mir nicht vorstellen, dass selbst wenn am Anfang das Martinshorn ausgewesen ist, diese solange hinter dir hernuckeln ohne es zu aktivieren um auf sich aufmerksam zu machen.
Zitat:
@8848 schrieb am 14. Juli 2020 um 12:18:55 Uhr:
19 Seiten Diskussion und niemand hat erklärt, was ein "Bugeldbescheid" ist.
Für diese Frage sei es Dir gestattet, extra ein Thema zu eröffnen 😉
Zitat:
@CV626 schrieb am 14. Juli 2020 um 11:29:15 Uhr:
Wieso das? Das Gericht wird prüfen, ob der Bußgeld-Tatbestand nachweisbar ist oder nicht. Ist er nachweisbar, so wird auch die vorgesehene Sanktion verhängt, sofern nicht außergewöhnliche Umstände dagegensprechen. Die sind hier aber nicht zu erkennen, der Fall, so wie von der TE geschildert, wäre, falls das Gericht zu dem Schluss kommt, dass das Martinshorn doch an war, ein ziemlich "typischer" Fall für den Tatbestand.
Selbst wenn das Blaulicht gemeinsam mit dem Martinshorn angeschaltet war, müsste es bewiesen werden, ob die Themenstarterin die Polizei hier maßgeblich behindert und das Wegerecht nicht eingeräumt hat.
Ist von Situation zu Situation eben anders zu beurteilen. Und jeder Verkehrsteilnehmer reagiert da anders darauf.
Fakt ist, daß die Themenstarterin eine Reaktion gezeigt hat als Sie das Blaulicht gesehen hat.
Sie beschleunigte und entschied sich in die Bushaltestelle auszuweichen.
Diese Entscheidung hat Sie sicher von mehreren Faktoren abhängig gemacht und sich für beschleunigtes Weiterfahren bis zur Haltestelle entschieden.
Zitat:
@remix schrieb am 14. Juli 2020 um 13:23:45 Uhr:
das haben wir alles schon diskutiert hier - "taktische" POL-Einsatzfahrten ohne Signalhorn, klar gibt es;
das ist aber eher selten und dann verliert auch POL natürlich das Wegerecht.... z.B. rote Ampel/Kreuzung;übrigens genau eine der Hauptfragen in dem Fred hier.....
Gruß rmx
Nur der Form halber: Das überfahren einer roten Ampel zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben mit entsprechender Dringlichkeit hat nichts mit dem landläufigen "Wegerecht" zu tun sondern all das fällt unter Sonderrecht. Dieses kann man auch nicht verlieren.
Das einzige Recht das in diesem Fall verloren geht ist dir anzuordnen "freie Bahn" zu schaffen. ;-)
@ remix
Zitat:
@TaifunMch schrieb am 13. Juli 2020 um 11:25:59 Uhr:
Krasser Thread. "Nur Blaulicht? Dann mach ich doch keinen Platz. Sollen die doch sehen wie sie vorwärts kommen." <- Scheint eine häufige Sichtweise zu sein. Krass.
Es ging mir nicht um das Ganze zuvor geschriebene, sondern einfach nur um diese schlaue Aussage. Das vorherige ist m.E. für micht nicht von Interesse.
Damit will ich sagen, dass man immer Platz machen sollte, auch wenn das Martinshorn nicht eingeschaltete ist und wer sowas nicht begreift hat m.E. nicht im Straßenverkehr zu suchen. Das wollte sicherlich TaifunMch damit zum Ausdruck bringen.
Es sind nach wie vor Freund und Helfer im Einsatz für das Allgemeinwohl, da ist es doch möglich ein entgegenkommen zu bringen.
Allen die nicht der Meinung sind wünsche ich, dass sie nie in eine Notlage kommen und dann mal auf eine solche Hilfe angewiesen sind. Aber vielleicht steht dann auch einer auf der Straße und meint kein Platz machen zu müssen.
Nicht schlaue Aussage? Also das ist nicht meine Sichtweise, für den Fall, dass du das glaubst oder irgendwer der nun das Snippet von mir hier falsch versteht.
Zitat:
@TaifunMch schrieb am 14. Juli 2020 um 16:29:55 Uhr:
Nicht schlaue Aussage? Also das ist nicht meine Sichtweise, für den Fall, dass du das glaubst oder irgendwer der nun das Snippet von mir hier falsch versteht.
Damit bist du nicht gemeint. Das Gegenteil, ich gege davon aus, dass Deine Sichtweise so ist wie die meine