Bugeldbescheid und 1 Monat Fahrverbot
Hinter mir war ein Polizeiwagen mit eingeschaltetem Blaulicht.
Der Wagen ist mir hinterher gefahren und bin zügig gefahren und an der nächsten Bushaltestelle rechts ran gefahren ,Ich wollte die Streife nicht provozieren in dem ich die straße blockiere
und hab ihn Platz gemacht weil das die sicherste möglichkeit für mich war ohne jemanden zu gefährden,
auf bild 4 sind sogar noch Bäume am Straßenrand.
Laut BußgeldSchreiben erwartet mich 240 euro strafe, 2 punkte und 1 monat fahrverbot
§ 38 abs 1 49 stvO § 25 STVG .....
Zeuge 2 Polizisten
Ich hab kein Rechtschutz und auch keine Zeugen
Was würdet ihr machen ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Kornpeter schrieb am 28. Juli 2020 um 05:21:37 Uhr:
Danke! Logischer Ablauf. Sirene war aus. Strafe unberechtigt. Polizisten haben gelogen.
Ich nehme an und bezahle...
Passt scho!
…und
Zitat:
@windelexpress schrieb am 28. Juli 2020 um 06:09:14 Uhr:
Wenn Du Dir sicher bist,dass dem genau so war, dann wärst Du gegen angegangen. Du hast Zweifel gehabt und deshalb die Straf angenommen.
Wäre auch ernüchternd, wenn die Polizisten es belegen könnten und Du dich geirrt hättest.
…und
Zitat:
@Geisslein schrieb am 28. Juli 2020 um 07:14:15 Uhr:
Wenn das so war wie von Dir vermutet (Martinshorn aus, Polizisten haben gelogen, alles war nicht berechtigt), dann frage Ich mich, warum Du die Strafe angenommen hast.
Wenn Ich mir so sicher wäre, dann wäre Ich damit vor Gericht gegangen.
…usw.
Geht’s noch?
Erst wird in diesem Thread conan77 von vielen Usern hier massiv klar gemacht, dass, wenn das Martinhorn an war, der Bußgeldbescheid berechtigt ist, wenn das Martinshorn aus war, sie sich trotzdem falsch verhalten hat, man ihr wenig glauben wird, dass das Martinshorn aus war (zwei Polizisten als Zeugen) und, dass wenn Sie gegen den Bußgeldbescheid vorgeht, sie einen Anwalt braucht (kostet Geld), selbst dann, wenn sie nur Akteneinsicht haben möchte.
Es ist dann doch folgerichtig zu erwarten, dass conan77, die keine Rechtschutzversicherung hat, der die 240,- € mehr weh tun als das Fahrverbot, dann in den sauren Apfel beißt und den Bußgeldbescheid akzeptiert.
conan77 ist eben nicht auf Geldscheinen gebettet, dass sie sich es leisten kann, aus Prinzip gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen.
Insofern finde ich es jetzt unpassend, sie dafür zu kritisieren, dass sie den Bußgelbescheid akzeptiert hat.
Threads hier sind nicht immer nur zur Bespaßung mancher User hier, sondern die Antworten können auch zu Konsequenzen im realen Leben führen.
Gruß
Uwe
376 Antworten
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 13. Juli 2020 um 09:54:30 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 13. Juli 2020 um 08:58:47 Uhr:
.Ich hoffe auch das du, falls du mal mit der Polizei zu tun hast, auch so unkooperativ bist wie du dich hier gibst, dann hat sie nämlich richtig Spaß daran dir das Leben schwer zu machen.
Da hast du jetzt, vermutlich ungewollt, eines der Probleme angesprochen, die wir mit der Polizei haben. Aber diese Diskussion sollten wir hier besser nicht führen.
Nicht wir!
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 13. Juli 2020 um 09:59:53 Uhr:
Derselbe Gesetzgeber verlangt auch den Einsatz des Martinshorn für Inanspruchnahme des Wegerechts.
Bestreite ich auch nicht. Die Frage ist viel mehr beharre ich auf dem einen oder anderen.
Klar kann ich, ganz gesetzeskonform, das Horn laufen lassen. Unter der Woche nachts um drei, Sonntags morgens um sieben Uhr und auch unabhängig davon ob es nun einsatztaktisch sinnvoll ist oder nicht. Die unmittelbaren Anwohner freuts auf jeden Fall jeden Tag aufs neue, alle diejenigen die dann auf dem Weg zum Einsatzort liegen dann jeweils auch. Ok, wäre dann in Richtung der Einstellung: "Wenn wir wach sind könnens andere dann auch sein".
Das andere ist: Muss ich als als anderer Verkehrsteilnehmer darauf beharren ? Offensichtlich werden ja die Einsatzfahrzeuge sehr wohl wahrgenommen, auch ohne Martinhorn. Muss ich also dann wie ein Kleinkind auf irgendwas beharren ? Ok, beim Kleinkind ist es noch nachvollziehbar, die Wissens und können nicht anders. Nur bin ich eigentlich davon ausgegangen dass es zum führen eines Fahrzeuges im Straßenverkehr schon eines Mindestmaßes an geistiger reife gefordert ist. Wie verhalten sich diejenigen sonst ? kann ich davon ausgehen dass diese niemals in ihrem bisherigen leben falsch geparkt haben und dies auch garantiert niemals tun werden ? Niemals auch nur die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch nur um 1 km/h überschritten haben und dies auch niemals tun werden ? Niemals gegen irgendein Gesetz verstoßen haben, auch unwissentlich nicht.
Sorry, ist für mich nichts weiter als infantiles Verhalten. Da möchten welche die sonst nix zu melden haben einfach anderen zeigen wo der Hammer hängt
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 13. Juli 2020 um 10:26:18 Uhr:
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 13. Juli 2020 um 09:59:53 Uhr:
Derselbe Gesetzgeber verlangt auch den Einsatz des Martinshorn für Inanspruchnahme des Wegerechts.
Bestreite ich auch nicht. Die Frage ist viel mehr beharre ich auf dem einen oder anderen.
Klar kann ich, ganz gesetzeskonform, das Horn laufen lassen. Unter der Woche nachts um drei, Sonntags morgens um sieben Uhr und auch unabhängig davon ob es nun einsatztaktisch sinnvoll ist oder nicht. Die unmittelbaren Anwohner freuts auf jeden Fall jeden Tag aufs neue, alle diejenigen die dann auf dem Weg zum Einsatzort liegen dann jeweils auch. Ok, wäre dann in Richtung der Einstellung: "Wenn wir wach sind könnens andere dann auch sein".
Das andere ist: Muss ich als als anderer Verkehrsteilnehmer darauf beharren ? Offensichtlich werden ja die Einsatzfahrzeuge sehr wohl wahrgenommen, auch ohne Martinhorn. Muss ich also dann wie ein Kleinkind auf irgendwas beharren ? Ok, beim Kleinkind ist es noch nachvollziehbar, die Wissens und können nicht anders. Nur bin ich eigentlich davon ausgegangen dass es zum führen eines Fahrzeuges im Straßenverkehr schon eines Mindestmaßes an geistiger reife gefordert ist. Wie verhalten sich diejenigen sonst ? kann ich davon ausgehen dass diese niemals in ihrem bisherigen leben falsch geparkt haben und dies auch garantiert niemals tun werden ? Niemals auch nur die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch nur um 1 km/h überschritten haben und dies auch niemals tun werden ? Niemals gegen irgendein Gesetz verstoßen haben, auch unwissentlich nicht.
Sorry, ist für mich nichts weiter als infantiles Verhalten. Da möchten welche die sonst nix zu melden haben einfach anderen zeigen wo der Hammer hängt
Du erwartest also, dass man der Polizei Rechte einräumen soll, die sie in diesem Moment definitiv nicht haben? In der diskutierten Situation wird das auch in nahezu 100% der Fälle funktionieren. Dein Argument, man könne da ja mal ein Auge zudrücken, weil man ja selbst nicht immer regelkonform unterwegs ist, passt aber überhaupt nicht. Im Gegenzug könnte ich dann von dem Polizisten, der mich soeben geblitzt hat dieselbe Nachsicht erwarten, weil der ja auch hin und wieder gegen Vorschriften verstößt. Und das wird niemals funktionieren. Gleiches Recht für alle.
Natürlich sollte man einem Einsatzfahrzeug Platz machen, wenn es nur mit Blaulicht fährt. Das ist eine moralische Frage. Mir persönlich ist es wumpe, ob da ein Signalhorn an ist... sehe ich blaues Licht mache ich Platz. Allerdings kann es keinen Bußgeldbescheid geben, wenn das Einsatzfahrzeug nicht mit Signalhorn unterwegs war, da der § der StVO nicht zutrifft.
Möchten es die Beamten unbedingt ahnden, dass man ihnen nicht Platz machte, dann müssen sie das Signalhorn einschalten...auch nachts.
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@verkehrshindernis
Bei Einsätzen der Polizei geht es unter Umständen um Leben und Tod. Sicherlich machen due Beamten auch Fehler, aber woher willst du das in dem Moment wissen, ob die Zelte vergessen wurde oder nicht nötig ist?
Der Vergleich mit dem Tempoverstoss hingt, da Du im Gegensatz zur Polizei keine hoheitlichen Aufgaben erfüllst. Oder bist du auf dem Weg einen Verbrecher zu jagen, ein Kind zu suchen, einen Verkehrsunfall aufzunehmen oder oder oder.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 13. Juli 2020 um 10:53:13 Uhr:
Natürlich sollte man einem Einsatzfahrzeug Platz machen, wenn es nur mit Blaulicht fährt. Das ist eine moralische Frage. Mir persönlich ist es wumpe, ob da ein Signalhorn an ist... sehe ich blaues Licht mache ich Platz. Allerdings kann es keinen Bußgeldbescheid geben, wenn das Einsatzfahrzeug nicht mit Signalhorn unterwegs war, da der § der StVO nicht zutrifft.
Möchten es die Beamten unbedingt ahnden, dass man ihnen nicht Platz machte, dann müssen sie das Signalhorn einschalten...auch nachts.
Ja, sehr ich auch so.
Ich sehe das so wie immer, wenn ich ein Polizeiauto hinter mir habe mit Blaulicht dann ist es für mich selbstverständlich das ich diesem Platz mache, ob da nun noch die Sirene schrillt oder nicht. 😉
Den Bordstein werde ich natürlich nicht hochfahren, aber Blinker rechts und langsamer werden damit die sehen das ich Sie wahrgenommen habe. Das reicht vollkommen aus.
Die ziehen dann vorbei und ich setze meine Fahrt gemütlich fort.
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 13. Juli 2020 um 10:42:39 Uhr:
Du erwartest also, dass man der Polizei Rechte einräumen soll, die sie in diesem Moment definitiv nicht haben? In der diskutierten Situation wird das auch in nahezu 100% der Fälle funktionieren. Dein Argument, man könne da ja mal ein Auge zudrücken, weil man ja selbst nicht immer regelkonform unterwegs ist, passt aber überhaupt nicht. Im Gegenzug könnte ich dann von dem Polizisten, der mich soeben geblitzt hat dieselbe Nachsicht erwarten, weil der ja auch hin und wieder gegen Vorschriften verstößt. Und das wird niemals funktionieren. Gleiches Recht für alle.
Ja, warum bitte soll ich, hier der Pol. das Leben unnötig schwer machen ? Tut es mir weh ? Nö. Hat für mich auch nix mit "ein Auge zudrücken" zu tun sondern ganz einfach mit gesundem Menschenverstand, aber den sucht man mitunter im Straßenverkehr eh vergebens.
Die denkweise mancher die sich in ihrem vermeintlichen Heldentum sonnen möchten (Fw und RD mache ich Platz, Pol nicht) ist für mich noch unverständlicher. da bilden sich manche wunder was ein nur weil sie im roten Auto sitzen. da wundert es mich dann auch nicht weshalb es in manchen Gebieten dann immer wieder Probleme mit der Pol. an der Einsatzstelle gibt. Wenn mir da so ein ZF mir erzählen wollte wie ich meinen Job zu machen habe wäre es mir irgendwann auch zu blöd mit "dem" und ich würde ihn einfach immer kalt auflaufen lassen. Umgekehrt erzählt uns auch die Polizei nicht wie wir unseren Job zu machen haben. Komischerweise klappt dies bei uns direkt und auch in allen anderen Städten im Bezirk des zuständigen PP völlig problemlos ;-)
Und ja: Jemand der von anderen die strikte Einhaltung der Regeln, gerade in so einem Fall, beharrt, von dem erwarte ich dass er selbst sich natürlich absolut und immer auch an die regeln hält da ansonsten seine Argumentation absolut lächerlich ist. Und ja, stell dir vor: Polizisten haben einen gewissen Ermessensspielraum und können es, im Falle einer kleinen Geschwindigkeitsübertretung auch durchaus auch mal bei einer mündlichen Verwarnung belassen. Dass dieser natürlich irgendwo aufhört ist klar und dass dazu auch ein "Wie man in den wald hinein ruft.." gehört ebenso. Dass dies manche nie erfahren wundert mich teilweise nicht wenn ich entsprechende Diskussionsbeiträge lese.
immer wieder erstaunlich, dass im gesamten v&s immer wieder 2 bestimmte herrschaften auftauchnen, und egal um was es geht meinen hier die großen rebellen spielen zu müssen, egal obs um wege und sonderrechte geht, um aldi parklplätze, um parplätze auf wiesen oder was auch immer.
die bestimmte personen meinen hier die helden zu sein und alle anderen sind die behördengläubigen deppen und jeder steigt auf den mist, der von den beiden verzapft wird, drauf ein.
lasst diese kleinen d***en trolle doch einfach verhungern und gebt ihnen einfach recht, denn sie wissen ja eh alles besser
es sind aber im Gegenzug auch immer dieselben Teilnehmer, die immer wieder über dasselbe Stöckchen springen, das Ihnen da hingehalten wird, und die nahezu jeden Thread hier OT entgleisen lassen....
Krasser Thread. "Nur Blaulicht? Dann mach ich doch keinen Platz. Sollen die doch sehen wie sie vorwärts kommen." <- Scheint eine häufige Sichtweise zu sein. Krass.
Ich finde es normal, dass ich anderen in Notsituationen helfe. Die Polizei wird bei Blaulicht wohl unterwegs ein um einer Person in Not zu helfen. Warum genau mach ich denen das überholen dann nicht so einfach wie möglich? Schauen wie der Gegenverkehr ist und dann mit Blinker rechts leicht die Bremse drücken um auf 20-30 km/h runter zu bremsen. Natürlich nur, wenn ein überholen aufgrund der Gegenseite denkbar ist. Hier im Fall wäre das ganz sicher machbar gewesen. Und natürlich fällt es der Polizei einfacher ein Auto zu überholen, welches leicht runterbremst als eines welches konstant 50km/h fährt und der Fahrer nichtmal andeutet, das er etwas mitbekommen hat.
Der TE hat die Situation vollkommen falsch eingeschätzt und einige hier im Thread haben a) eine egoistische Grunddenkweise oder/und b) einen grundsätzlichen Hass auf die Polizei.
Hier werden mal wieder Dogmen diskutierte, die grundsätzlich einzuhalten sind. Das ist quatsch, denn man muss entsprechend der Situation handeln, wenn ein Einsatzfahrzeug nur mit Blaulicht hinter einem fährt. Ist es z.B. ein Rettungswagen, der großzügigen Abstand hält, dann fährt der wahrscheinlich nicht zum Einsatzort, sondern zurück ins Krankenhaus. Im Rettungswagen ist ein Verletzter oder Patient, der ins Krankenhaus gebracht wird. Dieser wird bereits im Rettungswagen versorgt, so dass keine Eile geboten ist.
Es ist dann absolut kontraproduktiv, wenn dann alle Fahrzeuge davor Platz machen, der Rettungswagen sich drumrumschlängeln und eventuell auch noch bremsen und beschleunigen muss. Das vereinfacht die Versorgung des Verletzten und Patienten im Rettungswagen nicht unbedingt.
Daher muss man mit Sinn und Verstand handeln und macht halt nur dann Platz, wenn anzunehmen ist, dass das Einsatzfahrzeug vorbei möchte. Das ist z.B. der Fall, wenn es sich sehr schnell nähert, die Lichthupe betätigt, dichter auffährt oder auch der Klassiker, das Martinshorn betätigt.
Das man mit dem Martinshorn alle Leute aus dem Bett holt, ist auch nicht richtig, denn die Fahrer im Einsatzfahrzeug handeln mit Sinn und Verstand. Die schalten bei Bedarf das Martinshorn nur kurz an, so dass das gar nicht richtig losplärrt, der Fahrer des vorherfahrenden Fahrzeugs aber weiß, dass er Platz machen muss. Alternativ verwenden sie die Lichthupe, die dann überhaupt keinen Krach macht.
Im Gegenzug heißt mit Sinn und Verstand aber auch, wenn man Platz macht, dann bitte vorher nachdenken. Einfach in die Eisen und rechts ranfahren, behindert das Einsatzfahrzeug oft mehr, als das es hilft (Klick mich).
Daher kann es durchaus auch mal sinnvoll sein, nicht direkt anzuhalten, sondern zügig weiterzufahren und dann einen gute Haltemöglichkeit zu wählen. Dies habe auch ich schon so gehandhabt, Landstraße, Gegenverkehr, wenn ich angehalten hätte, hätte das das Einsatzfahrzeug mehr behindert als geholfen. Also bin ich sehr zügig ein paar 100 m bis zum Kreisel weitergefahren und die nächste Ausfahrt aus dem Kreisel raus. Das hat dem Einsatzfahrzeug weniger Zeit gekostet, als wenn ich angehalten hätte, das Einsatzfahrzeug hätte bremsen müssen, um sich an mir vorbeizuschlängeln oder gar hinter mir hätte halten müssen, um erst den Gegenverkehr vorbeizulassen.
Ähnliches kann auch für die Situation der TE gelten. Wenn das Einsatzfahrzeug schon direkt hinter einem ist, wenn man es bemerkt, kann es kontraproduktiv sein, auf eine sehr geringe Geschwindigkeit abzubremsen, um sich dann mit geringer Geschwindigkeit auf den Bürgersteig zu quälen. Besser kann es also sein, zügig weiterzufahren, um sich dann die erste bessere Haltemöglichkeit zu suchen, so z.B. eine Haltebucht, ein Parkplatz, Einfahrt usw. neben der Fahrbahn. Man braucht nicht so stark abgebremsen, so dass das Einsatzfahrzeug schnell vorbei ist. Sinnigerweise setzt man rechtzeitig den Blinker, denn dann wird der Fahrer des Einsatzfahrzeug schon im Vorfeld etwas langsamer, so dass er weniger die Geschwindigkeit reduzieren muss, wenn man in die Haltemöglichkeit fährt.
Also, Dogmen sind auch hier, wie in den meisten Fällen falsch. Wenn ein Einsatzfahrzeug mit oder auch ohne Martinshorn aber Blaulicht kommt, erst denken, dann handeln.
Gruß
Uwe
Zitat:
@TaifunMch schrieb am 13. Juli 2020 um 11:25:59 Uhr:
Krasser Thread. "Nur Blaulicht? Dann mach ich doch keinen Platz. Sollen die doch sehen wie sie vorwärts kommen." <- Scheint eine häufige Sichtweise zu sein. Krass.
In erster Linie gehts hier darum, ob man ein Bußgeld aufgebrummt bekommen darf, weil man einem Polizeifahrzeug, welches nur mit Blaulicht unterwegs ist keinen Platz macht.
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 13. Juli 2020 um 11:32:10 Uhr:
In erster Linie gehts hier darum, ob man ein Bußgeld aufgebrummt bekommen darf, weil man einem Polizeifahrzeug, welches nur mit Blaulicht unterwegs ist keinen Platz macht.
Das wird im in der Situation aber niemand beantworten können. Es bleibt also nur: Die Buße akzeptieren oder eben Rechtsmittel zu nutzen, mit allen Chancen und Risiken.
Dann gab es entweder einen Fahrtenschreiber und es lässt sich hieb und stichfest beweisen dass die Tröte an oder aus war oder es gibt keinen. Mag blöd sein aber dann nutzt es ihm auch nichts wenn die Beamten sagen dass diese an war.
Ein vermeintliches "nicht gehört"...nun, dummerweise sind, zumindest die E-Hörner bei neuern Fahrzeugen der Pol mit Verlaub besch... nutzt aber nix.
Zumal dann wiederum das verhalten dann eher kontraproduktiv war. das Einsatzfahrzeug wurde ja gesehen und darauf reagiert, nur eben "falsch". Da kann man sich dann nicht mal rausreden.
Was der TE hätte besser machen können wurde ja mehrfach erläutert. Manchmal ist ein einfaches "rechten Blinker setzen" hilfreich. Damit zeigt man "Jungs, ich hab euch gesehen". Der ganze Rest ist dann wieder situationsabhängig und kann von moderatem verzögern oder einem ebenso moderatem beschleunigen oder was auch immer bedeuten; wie Uwe Mettmann geschrieben hat: Mitdenken.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 13. Juli 2020 um 09:52:11 Uhr:
Vor dem Einsatzfahrzeug voraus zu fahren und dabei auch noch die Geschwindigkeit drastisch (über das erlaubte TL)erhöht... Soll das Einsatzfahrzeug dann bis auf 100km/h beschleunigen müssen, um überhaupt vorbei zu kommen? Dass sich die Beamten verar… vorkommen, wenn das vorausfahrende Fahrzeug auch noch soweit beschleunigt, dass das Einsatzfahrzeug gar nicht vorbeikommt, ist verständlich. Man bedenke auch, dass das vorausfahrende Fahrzeug unter Umständen plötzlich Bremsen muss; auch darauf müssen die Beamten nun achten... also zusätzliche Belastung.
Ich denke, dass jeder Einsatz sehr belastend ist. Für die Polizei und Verkehsteilnehmer. Pauschale Antworten (wie das oft wiederhilte "rechts blinken und anhalten"😉 kann man nicht geben. Die in der Fahrschule gelernte Theorie lässt sich in der Praxis nicht immer anwenden. Sowas kann man machen, wenn der Einsatzwagen weit weg ist, und man vorrausschauend fahren kann.
Wie ich die TE einschätze hat sie den Einsatzwagen zu spät gesehen. Vielleicht wurde auch der Hintermann überholt, und war dank fehlender Sirene plötzlich hinter ihr. Da muss man individuell handeln. Polizeiwagen missachten beim Einsatz gerne den Mindestabstand, was ein rasches rechts ran fahren fast schon unmöglich macht. Die TE hatte die Entscheidung den Polizeiwagen möglicher Weise auszuremsen, damit er überholen kann, oder zügig zur nächsten Verbreiterung weiter zu fahren. Beide Entscheidungen wären auf ihrer Weise falsch gewesen. Ich vermute, dass es die unentschlossenheit der TE war, die bemängelt wurde. Erst langsam, dann schnell, ja was denn nun? Aber um das beurtelen zu können, muss man vor Ort gewesen sein, oder ein Video sehen.
Kommunikation ist wichtig, und diese sollte von demjenigen kommen, der überholen will. Ein normaler Verkehrsteilnehmer kann nur die Lichthupe und Blinker nutzen. Rettungskräfte haben aber den Lautsprecher, wo man nicht nur sagen kann das man rechts ran fahren soll, sondern auch an welcher Stelle man es machen soll... Ebenso hätten sie sagen können, dass die TE mal Gas geben soll, wenn sie zu langsam gewesen wäre. Aber auch hier ist das Thema, ob sie es gesagt haben, und es ignoriert wurde. Wir wissen es nicht.