Bugeldbescheid und 1 Monat Fahrverbot

Hinter mir war ein Polizeiwagen mit eingeschaltetem Blaulicht.

Der Wagen ist mir hinterher gefahren und bin zügig gefahren und an der nächsten Bushaltestelle rechts ran gefahren ,Ich wollte die Streife nicht provozieren in dem ich die straße blockiere
und hab ihn Platz gemacht weil das die sicherste möglichkeit für mich war ohne jemanden zu gefährden,
auf bild 4 sind sogar noch Bäume am Straßenrand.

Laut BußgeldSchreiben erwartet mich 240 euro strafe, 2 punkte und 1 monat fahrverbot
§ 38 abs 1 49 stvO § 25 STVG .....
Zeuge 2 Polizisten

Ich hab kein Rechtschutz und auch keine Zeugen

Was würdet ihr machen ?

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End
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Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Kornpeter schrieb am 28. Juli 2020 um 05:21:37 Uhr:


Danke! Logischer Ablauf. Sirene war aus. Strafe unberechtigt. Polizisten haben gelogen.
Ich nehme an und bezahle...
Passt scho!

…und

Zitat:

@windelexpress schrieb am 28. Juli 2020 um 06:09:14 Uhr:


Wenn Du Dir sicher bist,dass dem genau so war, dann wärst Du gegen angegangen. Du hast Zweifel gehabt und deshalb die Straf angenommen.
Wäre auch ernüchternd, wenn die Polizisten es belegen könnten und Du dich geirrt hättest.

…und

Zitat:

@Geisslein schrieb am 28. Juli 2020 um 07:14:15 Uhr:


Wenn das so war wie von Dir vermutet (Martinshorn aus, Polizisten haben gelogen, alles war nicht berechtigt), dann frage Ich mich, warum Du die Strafe angenommen hast.
Wenn Ich mir so sicher wäre, dann wäre Ich damit vor Gericht gegangen.

…usw.

Geht’s noch?

Erst wird in diesem Thread conan77 von vielen Usern hier massiv klar gemacht, dass, wenn das Martinhorn an war, der Bußgeldbescheid berechtigt ist, wenn das Martinshorn aus war, sie sich trotzdem falsch verhalten hat, man ihr wenig glauben wird, dass das Martinshorn aus war (zwei Polizisten als Zeugen) und, dass wenn Sie gegen den Bußgeldbescheid vorgeht, sie einen Anwalt braucht (kostet Geld), selbst dann, wenn sie nur Akteneinsicht haben möchte.

Es ist dann doch folgerichtig zu erwarten, dass conan77, die keine Rechtschutzversicherung hat, der die 240,- € mehr weh tun als das Fahrverbot, dann in den sauren Apfel beißt und den Bußgeldbescheid akzeptiert.

conan77 ist eben nicht auf Geldscheinen gebettet, dass sie sich es leisten kann, aus Prinzip gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen.

Insofern finde ich es jetzt unpassend, sie dafür zu kritisieren, dass sie den Bußgelbescheid akzeptiert hat.

Threads hier sind nicht immer nur zur Bespaßung mancher User hier, sondern die Antworten können auch zu Konsequenzen im realen Leben führen.

Gruß

Uwe

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Was lernt man denn in der Fahrschule, wie man sich zu verhalten hat, wenn ein Einsatzwagen sich nur mit Blaulicht und ohne eingeschaltetes Martinshorn annähert?

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 14. Juli 2020 um 06:18:37 Uhr:


Was lernt man denn in der Fahrschule, wie man sich zu verhalten hat, wenn ein Einsatzwagen sich nur mit Blaulicht und ohne eingeschaltetes Martinshorn annähert?

Gruß

Uwe

Daß man Platz macht.

Ich habe beide Töchter danach befragt, die wussten nicht zu differenzieren und haben beide den Führerschen dieses Jahr und in verschiedenen Fahrschulen gemacht. Mag sein, daß es im Theorieunterricht erwähnt wurde, das blieb dann aber nicht hängen.

Eine der beiden durfte es während der Fahrstunden sogar 2x in der Praxis lernen, der Einfachheit halber aber mit Trara. Dabei auch 1x legal eine rote Ampel überfahren.

Zitat:

@Levi 67 schrieb am 14. Juli 2020 um 06:28:27 Uhr:



Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 14. Juli 2020 um 06:18:37 Uhr:


Was lernt man denn in der Fahrschule, wie man sich zu verhalten hat, wenn ein Einsatzwagen sich nur mit Blaulicht und ohne eingeschaltetes Martinshorn annähert?

Daß man Platz macht.

Aha, es gibt im Internet viele Fahrschulseiten und da müsste man diese Aussage ja finden. Das ist mir nicht gelungen. Siehe z.B. hier, wo steht deine Behauptung:

Klick mich

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 14. Juli 2020 um 06:38:26 Uhr:



Zitat:

@Levi 67 schrieb am 14. Juli 2020 um 06:28:27 Uhr:


Daß man Platz macht.


Aha, es gibt im Internet viele Fahrschulseiten und da müsste man diese Aussage ja finden. Das ist mir nicht gelungen. Siehe z.B. hier, wo steht deine Behauptung: Klick mich

Gruß

Uwe

Das war keine Behauptung, sondern eine Erfahrung aus dem Real Life. Mag sein, daß nach Ausbildungsordnung eine Unterscheidung vorgesehen ist, aber was davon am Ende beim Schüler hängenbleibt, habe ich dann zu Hause gesehen.

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Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 13. Juli 2020 um 21:51:58 Uhr:



Das Problem ist vielmehr, dass von den Forenusern hier nur vage Vermutungen angestellt werden:

Da es nur dürftige Infos gibt bleibt nichts anderes übrig als die geschilderte Situation zu bewerten.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 13. Juli 2020 um 21:51:58 Uhr:



Nur die TE war dabei und ihr nicht, die ihr hier alle Vermutung anstellt.

Zugegeben, die TE hat sich hier im Forum unklug verhalten. Dennoch, so falsch war ihr Verhalten in der Realität nicht. Jedenfalls hat sie sich besser verhalten als viele anderen Verkehrsteilnehmer, die planlos angehalten hätten.

Gruß

Uwe

Nun, nach Meinung der Polizei eben schon. Wie schon geschrieben: Aufgrund der Schilderungen und der Reaktion gehe ich einfach davon aus dass wohl zu dem Zeitpunkt die TE eher alleine auf weiter Flur war. Es werden keine Reaktionen anderer Verkehrsteilnehmer beschrieben (es gibt ja wohl auch keine "Zeugen"😉, sie konnte offensichtlich problem- und nach ihrer Sicht auch gefahrlos auf 70-80 km/h beschleunigen (was auch nicht geht oder man eher nicht macht wenn zig andere Verkehrsteilnehmer auf der Straße sind). Und selbst wenn ihre Wahrnehmung nimmt dass das Martinhorn nicht eingeschaltet gewesen sein soll spricht dies dafür dass kein anderer Verkehr war.

Und, auch wie geschrieben: Die von den beamten empfundene Behinderung muss schon erheblich gewesen sein da es sonst nicht mal im Ansatz eine Anzeige gegeben hätte weil man sich dann mit sowas nicht aufhält. Erst ne zeitlang "aufregen" bis man zu dem Schluss kommt "Was macht die da ?!". Kennzeichen notieren, Fahrzeugtyp, im dann vorbeifahren noch die Fahrzeugführerin einprägen. Wenn ich das bei jeder vermeintlich böswilligen oder auch unbeabsichtigten kurzen Behinderung bei einer Einsatzfahrt machen wollte käme ich aus dem schreiben nicht mehr raus.

Ergo bleibe ich aufgrund dieser plausiblen Annahmen dabei dass es, soweit ich die Straße anhand der Fotos und eben jener Annahmen besser gefunden hätte zu erkennen zu geben dass man das Einsatzfahrzeug bemerkt hat und dann eben soweit rechts wie möglich verzögert hätte um ein zügiges und relativ gefahrloses überholen zu ermöglichen. Besser jedenfalls als erst gar nichts zu machen, dann auf 70-80 km/h zu beschleunigen um dann wiederum um so mehr und früher zu Verzögern um dann in eine Bushaltestelle auszuweichen (in diese ist sie bestimmt nicht mit 70 km/h reingefahren sondern hat zuvor dann wiederum um so mehr auf der Fahrspur verzögern müssen, das vergisst du bei deiner Rechnung ;-) ) Dass nämlich das Einsatzfahrzeug dann, als sie beschleunigt hat, auch wiederum entsprechend beschleunigt um dann auch wieder ordentlich zu verzögern weil vorne die Bremslichter aufleuchten und die Beamten sich dann fragen "Mein Gott, was macht die jetzt schon wieder" solltest du auch bedenken.

Aber, auch schon geschrieben: was will sie hier hören ? Ja, sie hat alles richtig gemacht und das Bußgeld ist zu unrecht angedroht ? Interessiert die Bußgeldstelle gleich gar nicht. Ihr bleiben dann nur Rechtsmittel die sie gehen muss. Vielleicht hat sie Glück, vielleicht auch Pech. Ich persönlich wurde davon ausgehen dass sie eher Pech hat, ist aber lediglich meine persönliche Meinung

Auf jeden Fall Einspruch einlegen. Das Gericht wird zumindest das Fahrverbot wegfallen lassen, vielleicht das Verfahren insgesamt gem. § 47 OWIG einstellen.

Zitat:

@MPSDriver schrieb am 14. Juli 2020 um 07:56:21 Uhr:


Auf jeden Fall Einspruch einlegen. Das Gericht wird zumindest das Fahrverbot wegfallen lassen, vielleicht das Verfahren insgesamt gem. § 47 OWIG einstellen.

Und, wie gesagt, wäre es interessant und fast schon ein Grundsatzurteil, ob ein Gericht dem folgt, dass diese Behinderung von den Sanktionen her der neuen, auf Autobahnen gemünzten grob fahrlässigen Blockierung einer Rettungsgasse gleichzusetzen ist.

NeuerBesitzer hat die Situation eben noch einmal gut und sachlich zusammengefasst. Sicher blöd gelaufen, mir fehlt hier aber auch einfach die kriminelle Energie zur harten Verurteilung. Ich bin mir sicher, daß die TE das zukünftig anders handhaben wird und für diesen "erzieherischen Effekt" langt auch ein "normales" Bussgeld ohne Fahrverbot und Punkte.

Eine derartige Verurteilung würde doch die TE nicht zur Kriminellen werden lassen. Das ist doch mal Blödsinn.

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 14. Juli 2020 um 08:06:13 Uhr:


Sicher blöd gelaufen, mir fehlt hier aber auch einfach die kriminelle Energie zur harten Verurteilung. Ich bin mir sicher, daß die TE das zukünftig anders handhaben wird und für diesen "erzieherischen Effekt" langt auch ein "normales" Bussgeld ohne Fahrverbot und Punkte.

Ich denke niemand hier unterstellt ihr "kriminelle Energie". Ansonsten ist es einfach die Buße die der Katalog dafür vorsieht. Ansonsten kann sie ihr Glück versuchen das Fahrverbot vielleicht einfach in ein höheres Bußgeld zu "verwandeln"

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 14. Juli 2020 um 09:30:00 Uhr:


Ansonsten kann sie ihr Glück versuchen das Fahrverbot vielleicht einfach in ein höheres Bußgeld zu "verwandeln"

Das stände den hier geäußerten Interessen der TE entgegen. Die TE stört sich am hohen Bußgeld, nicht am Fahrverbot. Kann man das Strafmaß eigentlich auch in die andere Richtung beeinflussen? Also statt dem Bußgeld ein längeres Fahrverbot erwirken?

Ich drücke der TE bei dem Versuch das abzubiegen die Daumen!

Wie ich das aus ihren Aussagen verstanden habe, stört sie gerade eher das hohe Bussgeld, statt des Fahrverbotes.

Ich wiederhole mich:

gar nix machen, keine Angaben zur Sache machen, es ist nicht bekannt, ob überhaupt Beweise vorliegen, wer gefahren ist.

Falls das geklärt ist, kann man immer noch dagegen vorgehen und anführen, es sei Blaulicht ohne Martinshorn gewesen. Das wäre dann als nächstes zu beweisen.

vor Gericht könnte man dann jedenfalls klären, was genau passiert ist;

schliesslich gibt es das sog. "Augenblicksversagen", wenn ein VT kurzzeitig nicht oder nicht richtig reagiert ;

die TE musste sich in sekunden entscheiden, was zu tun ist und hat eine Entscheidung getroffen, die für Sie in dem Moment plausibel und richtig erschien; es hat keine Gefährdung stattgefunden (dann wäre der Bescheid anders formuliert und noch höher) und das Ausmaß der Behinderung kann i.R. der Verhandlung geklärt werden;

wenn der TE Anhalten nicht möglich erschien (evtl. Fussgänger/Radfahrer?!) war das zügige Weiterfahren und Halt bei entspr. Gelegenheit ja nicht völlig unplausibel und die vermutete gefahrene Geschwindigkeit ist keine grössere Behinderung als ein Anhalten, oder wollte die POL 90-100 Km/h fahren ?!

im Falle einer freien Gegenfahrbahn wäre der Vorwurf der Behinderung auch schwach...

also wenn die TE dagegen vorgehen will, muss Sie das vor Gericht klären lassen; geht ja schliesslich um Fahrverbot, nicht wenig Geld und Punkte;

dass POL im "Vorbeifahren" solche Anzeigen macht, führt halt auch mal zu einem Gerichtsverfahren und da werden die Polizisten als Zeugen erscheinen müssen, um den Sachverhalt zu klären; wird darauf verzichtet (was häufig ist) steigen schonmal die Chancen der TE; es hängt dann auch viel von der Richterin/dem Richter ab und davon, ob es andere aktenkundige Verkehrsverstösse der TE gibt oder das ein dummer Einzelfall war ;

vor Gericht und auf hoher See.....

Ich würde es trotzdem versuchen, denn selbst wenn das Signal an war, oder die POL das behauptet und Zeugen fehlen ist immer noch nicht eindeutig, ob es jetzt eine Behinderung gegeben hat oder die TE nicht sogar versucht hat diese zu verhindern - wenn auch mit den evtl. falschen Mitteln;

das ist m.E. nicht so ein "schwarz-weiss-Fall"

Gruß rmx

Zitat:

@-colt- schrieb am 14. Juli 2020 um 09:47:01 Uhr:



Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 14. Juli 2020 um 09:30:00 Uhr:


Ansonsten kann sie ihr Glück versuchen das Fahrverbot vielleicht einfach in ein höheres Bußgeld zu "verwandeln"

Das stände den hier geäußerten Interessen der TE entgegen. Die TE stört sich am hohen Bußgeld, nicht am Fahrverbot. Kann man das Strafmaß eigentlich auch in die andere Richtung beeinflussen? Also statt dem Bußgeld ein längeres Fahrverbot erwirken?

Ich drücke der TE bei dem Versuch das abzubiegen die Daumen!

Hab ich in der tat überlesen...wohl weil dieser Weg eher ungewöhnlich ist. Ob es derartige Fälle, sinngemäß "Lieber zwei Monate Fahrverbot und nur 120 EUR Bußgeld" gibt.... wäre mir komplett unbekannt. Nur wenn der TE das Verhängte schon zu viel ist sollte sie sich ernsthaft Fragen ob sie das Risiko ggf. dann noch mehr Kosten durch Gerichtsverhandlungen zu haben erst Recht überlegen und, wenn es zu einer solchen dann kommt vor allem absolut standfest argumentieren (sie dürfte ja lügen). Auf Bild 1 z.B. sieht man nach der Brücke schon einen abgesenkten Bordstein (ich erkenne auf dem Bild zumindest zwei Stellen), sie hätte in die Einmündung nach der Ampel Platz machen können usw. Ferner stellt sich dann die Frage wem ein Richter dann ggf. mehr glaubt, einer Beschuldigten die ja Lügen darf oder im Zweifel zwei vereidigten Zeugen die dies nicht dürfen (und ich würde mich absolut nicht darauf verlassen dass die beamten nicht vor Gericht erscheinen bzw. alleine deshalb weil es zu viel Mühe machen würde das ganze fallen gelassen wird). Sprich: So unsicher wie sich die TE hier artikuliert und scheibchenweise nachgeschoben hat hätte sie vor einem Richter der ähnliche Fragen stellt und beim kleinsten Erkennen einer Unsicherheit noch mehr nachbohren wird wohl verloren. Das wiederum bedeutet: Ohne einen Rechtsanwalt sollte sie alleine auch nicht das Unterfangen starten. Das bedeutet aber im Zweifelsfall auch wieder Kosten die mit Sicherheit höher sind als das eigentliche Bußgeld. Selbst wenn es eingestellt werden bleiben ihr dann immer noch ihre Anwaltskosten

Mich würde jedenfalls interessieren wie sie sich entscheidet und, im Zweifel, wie das ganze dann letztendlich ausgegangen ist.

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 14. Juli 2020 um 08:06:13 Uhr:



NeuerBesitzer hat die Situation eben noch einmal gut und sachlich zusammengefasst. Sicher blöd gelaufen, mir fehlt hier aber auch einfach die kriminelle Energie zur harten Verurteilung. Ich bin mir sicher, daß die TE das zukünftig anders handhaben wird und für diesen "erzieherischen Effekt" langt auch ein "normales" Bussgeld ohne Fahrverbot und Punkte.

Was haben popelige OWis mit der Unterstellung von "krimineller Energie" zu tun?? Zumal die Strafen des BKat ohnehin erstmal unter der Unterstellung der Fahrlässigkeit gelten. Das gilt ausdrücklich auch für Fahrverbote.

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