Bugeldbescheid und 1 Monat Fahrverbot

Hinter mir war ein Polizeiwagen mit eingeschaltetem Blaulicht.

Der Wagen ist mir hinterher gefahren und bin zügig gefahren und an der nächsten Bushaltestelle rechts ran gefahren ,Ich wollte die Streife nicht provozieren in dem ich die straße blockiere
und hab ihn Platz gemacht weil das die sicherste möglichkeit für mich war ohne jemanden zu gefährden,
auf bild 4 sind sogar noch Bäume am Straßenrand.

Laut BußgeldSchreiben erwartet mich 240 euro strafe, 2 punkte und 1 monat fahrverbot
§ 38 abs 1 49 stvO § 25 STVG .....
Zeuge 2 Polizisten

Ich hab kein Rechtschutz und auch keine Zeugen

Was würdet ihr machen ?

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End
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Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Kornpeter schrieb am 28. Juli 2020 um 05:21:37 Uhr:


Danke! Logischer Ablauf. Sirene war aus. Strafe unberechtigt. Polizisten haben gelogen.
Ich nehme an und bezahle...
Passt scho!

…und

Zitat:

@windelexpress schrieb am 28. Juli 2020 um 06:09:14 Uhr:


Wenn Du Dir sicher bist,dass dem genau so war, dann wärst Du gegen angegangen. Du hast Zweifel gehabt und deshalb die Straf angenommen.
Wäre auch ernüchternd, wenn die Polizisten es belegen könnten und Du dich geirrt hättest.

…und

Zitat:

@Geisslein schrieb am 28. Juli 2020 um 07:14:15 Uhr:


Wenn das so war wie von Dir vermutet (Martinshorn aus, Polizisten haben gelogen, alles war nicht berechtigt), dann frage Ich mich, warum Du die Strafe angenommen hast.
Wenn Ich mir so sicher wäre, dann wäre Ich damit vor Gericht gegangen.

…usw.

Geht’s noch?

Erst wird in diesem Thread conan77 von vielen Usern hier massiv klar gemacht, dass, wenn das Martinhorn an war, der Bußgeldbescheid berechtigt ist, wenn das Martinshorn aus war, sie sich trotzdem falsch verhalten hat, man ihr wenig glauben wird, dass das Martinshorn aus war (zwei Polizisten als Zeugen) und, dass wenn Sie gegen den Bußgeldbescheid vorgeht, sie einen Anwalt braucht (kostet Geld), selbst dann, wenn sie nur Akteneinsicht haben möchte.

Es ist dann doch folgerichtig zu erwarten, dass conan77, die keine Rechtschutzversicherung hat, der die 240,- € mehr weh tun als das Fahrverbot, dann in den sauren Apfel beißt und den Bußgeldbescheid akzeptiert.

conan77 ist eben nicht auf Geldscheinen gebettet, dass sie sich es leisten kann, aus Prinzip gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen.

Insofern finde ich es jetzt unpassend, sie dafür zu kritisieren, dass sie den Bußgelbescheid akzeptiert hat.

Threads hier sind nicht immer nur zur Bespaßung mancher User hier, sondern die Antworten können auch zu Konsequenzen im realen Leben führen.

Gruß

Uwe

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Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 13. Juli 2020 um 16:37:03 Uhr:


Aber der TE hat es bemerkt. Ob nun mit oder ohne Tröte und hat wohl dennoch falsch gehandelt.

Im Sinne, das Einsatzfahrzeug so wenig wie möglich behindern, sehe ich das nicht so.

Sie hatte die Möglichkeit, die Geschwindigkeit stark zu reduzieren, um sich dann langsam auf den Bürgersteig zu quälen oder sehr zügig (sie hat 70 bis 80 km/h) gewählt weiterzufahren und die erste mögliche Haltemöglichkeit neben der Straße zu wählen.

Sie hat die zweite Variante gewählt und meiner Meinung nach hat das dem Einsatzwagen weniger Zeit gekostet, als die Variante sich auf den Bürgersteig zu quälen.

Alternativ wäre auch noch gewesen, dass sie langsam geworden wäre, bis zum Stillstand, so dass der Einsatzwagen sie überholt hätte. Das hätte aber vorausgesetzt, dass ein Überholen auf der Gegenfahrbahn möglich gewesen wäre, also z.B. kein Gegenverkehr. Diese Variante hätte aber gegenüber der von der TE gewählten auch nicht viel Zeitgewinn gebracht.

In einer langen Forumsdiskussion von 17 Seiten kann man sicherlich das optimale Verhalten in so einer Situation herausarbeiten, aber soviel Zeit hat man in der Realität nicht, die Entscheidung, was man macht muss in wenigen Sekunden erfolgen. Wenn dann nicht alles optimal ist, so das sicherlich verzeihbar.

Gruß

Uwe

Zu der weiter oben gemachten Behauptung:

Ich habe mich kundig gemacht, zumndest in BAYERISCHEN Streifenwagen ist keinerlei Aufzeichnungsgerät vorhanden, wann mit Sondersignal gefahren wird/wurde. Es ist auch keine Dashcam vorhanden.

In NRW soll es so sein, daß beim Einschalten des Sondersignals automatisch eine Dashcam aufzeichnet.

Hallo!

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 13. Juli 2020 um 11:30:27 Uhr:


[...]

Das hat dem Einsatzfahrzeug weniger Zeit gekostet, als wenn [es] hinter mir hätte halten müssen, um erst den Gegenverkehr vorbeizulassen.

[...]

.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 13. Juli 2020 um 20:39:48 Uhr:


[...]

Alternativ wäre auch noch gewesen, dass sie langsam geworden wäre, bis zum Stillstand, so dass der Einsatzwagen sie überholt hätte. Das hätte aber vorausgesetzt, dass ein Überholen auf der Gegenfahrbahn möglich gewesen wäre, also z.B. kein Gegenverkehr. [...]

[...]

Der Gegenverkehr ist ebenfalls verpflichtet, dem Fahrzeug mit Sondersignal Platz zu machen.

Auf einer Straße "normaler" Breite ist nach dem rechts ranfahren aller anderen Fahrzeuge inkl. LKW an den Straßenrand dann in der Regel mittig genug Platz, selbst für einen Löschzug.

Gruß
.SD

Zitat:

@.SD schrieb am 13. Juli 2020 um 20:51:50 Uhr:


Der Gegenverkehr ist ebenfalls verpflichtet, dem Fahrzeug mit Sondersignal Platz zu machen.

Auf einer Straße "normaler" Breite ist nach dem rechts ranfahren aller anderen Fahrzeuge inkl. LKW an den Straßenrand dann in der Regel mittig genug Platz, selbst für einen Löschzug.

...und, diese ganzen Aktionen kosten mehr als die maximalen 4 Sekunden, die die TE dem Einsatzwagen gekostet hat.

Weiterhin ist keinesfalls sicher, dass der Gegenverkehr angehalten hätte, wenn, wie die TE geschrieben hat, der Einsatzwagen das Martinshorn nicht eingeschaltet hat.

Zur Erinnerung, wie es aussehen kann, wenn ohne Nachzudenken rechts rangefahren und angehalten wird:

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 13. Juli 2020 um 08:52:23 Uhr:


Vor 2 oder 3 Wochen gab es da eine RTW-Fahrt bei uns auf der Staatsstraße (2078) zwischen unserer Abfahrt, und der Abfahrt nach Glonn. Der RTW fuhr mit Blaulicht, ich war 2 Autos hinter ihm. Auf der Spur die er befuhr bekommen natürlich gleich einige Panik, bremsen und versuchen auf dem schlecht zu befahrenden Seitenstreifen Platz zu machen. Da kannste aber nur mit der rechten Seite etwas auffahren, dann kommt eine Art Rinne (nicht tiefer Graben). Für einen PKW grade noch OK, für einen LKW sehr schlecht. Trotzdem steht auch der PKW min. noch halb auf der Straße.

Die 2078 ist stark befahren, von vorn kommt also was.
Die Panik-Bremser bringen also alle hinter sich fahrenden in Bedrängnis.
Auch die von vorn kommenden fangen an zu bremsen.
Viele der Bremser trauen sich aber nicht weit nach rechts - der Graben 😰
So entstand innerhalb weniger Sekunden (oder ca. halbe Minute) Chaos.
Einige der PKW überholten die Panik-Bremser.
Ein LKW war komplett angeschmiert.
Die von vorn kommend bremsenden taten den Rest dazu, der RTW mittendrin.

Da hat die TE es doch wohl wesentlich besser gemacht. 🙂

Gruß

Uwe

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Zitat:

@.SD schrieb am 13. Juli 2020 um 20:51:50 Uhr:


Hallo!

Zitat:

@.SD schrieb am 13. Juli 2020 um 20:51:50 Uhr:



Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 13. Juli 2020 um 11:30:27 Uhr:


[...]

Das hat dem Einsatzfahrzeug weniger Zeit gekostet, als wenn es hinter mir hätte halten müssen, um erst den Gegenverkehr vorbeizulassen.

[...]


.

Zitat:

@.SD schrieb am 13. Juli 2020 um 20:51:50 Uhr:



Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 13. Juli 2020 um 20:39:48 Uhr:


[...]

Alternativ wäre auch noch gewesen, dass sie langsam geworden wäre, bis zum Stillstand, so dass der Einsatzwagen sie überholt hätte. Das hätte aber vorausgesetzt, dass ein Überholen auf der Gegenfahrbahn möglich gewesen wäre, also z.B. kein Gegenverkehr. [...]

[...]

Der Gegenverkehr ist ebenfalls verpflichtet, dem Fahrzeug mit Sondersignal Platz zu machen.

......

Gruß
.SD

Aber doch nicht ohne Sirene, ne das glaube ich nicht, da kann ich meinen Stiefel weiter fahren.
Gleiches Recht für alle !

Zitat:

@nogel schrieb am 13. Juli 2020 um 20:43:33 Uhr:


Zu der weiter oben gemachten Behauptung:

Ich habe mich kundig gemacht, zumndest in BAYERISCHEN Streifenwagen ist keinerlei Aufzeichnungsgerät vorhanden, wann mit Sondersignal gefahren wird/wurde. Es ist auch keine Dashcam vorhanden.

In NRW soll es so sein, daß beim Einschalten des Sondersignals automatisch eine Dashcam aufzeichnet.

Hamburger Polizeifahrzeuge sind laut Medienberichten von Ende'19 /Anfang '20 ebenfalls nicht mit Dashcams ausgerüstet.
Allerdings erhalten Sie gerade neue Fahrzeuge, elektrisch, bei denen der Einsatz diskutiert wird.
Bodycams sind in Hamburg auch nur bei besonderen Einsätzen im Einsatz. Fußball/Kiezstreife etc etc..

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 13. Juli 2020 um 20:39:48 Uhr:



Im Sinne, das Einsatzfahrzeug so wenig wie möglich behindern, sehe ich das nicht so.

Sie hatte die Möglichkeit, die Geschwindigkeit stark zu reduzieren, um sich dann langsam auf den Bürgersteig zu quälen oder sehr zügig (sie hat 70 bis 80 km/h) gewählt weiterzufahren und die erste mögliche Haltemöglichkeit neben der Straße zu wählen.

Sie hat die zweite Variante gewählt und meiner Meinung nach hat das dem Einsatzwagen weniger Zeit gekostet, als die Variante sich auf den Bürgersteig zu quälen.

Alternativ wäre auch noch gewesen, dass sie langsam geworden wäre, bis zum Stillstand, so dass der Einsatzwagen sie überholt hätte. Das hätte aber vorausgesetzt, dass ein Überholen auf der Gegenfahrbahn möglich gewesen wäre, also z.B. kein Gegenverkehr. Diese Variante hätte aber gegenüber der von der TE gewählten auch nicht viel Zeitgewinn gebracht.

In einer langen Forumsdiskussion von 17 Seiten kann man sicherlich das optimale Verhalten in so einer Situation herausarbeiten, aber soviel Zeit hat man in der Realität nicht, die Entscheidung, was man macht muss in wenigen Sekunden erfolgen. Wenn dann nicht alles optimal ist, so das sicherlich verzeihbar.

Gruß

Uwe

Das Problem ist dass seitens der TE ja auch nur vage Vermutungen angestellt werden.
Weder zur zum Zeitpunkt vorliegenden Verkehrssituation noch ob das Horn nun an oder aus war.

Vermutlich war der Verkehr mehr als überschaubar. Sonst hätte sie kaum auf 70- 80km/h beschleunigt. Sie dürfte also relativ alleine auf weiter Flur unterwegs gewesen sein sonst wäre sie durch andere Fahrer die das Einsatzfahrzeug früher bemerkt hätten "ausgebremst
worden . In so einem Fall wäre es dann wohl wirklich das sinnvollste gewesen zu verzögern, rechts ran zu fahren und ein problemloses überholen zu ermöglichen. Vielleicht wollte die Pol. auch gerade zum überholen ansetzten und genau dann beschleunigte sie. Dass es da dann zu Missverständnissen kommen muss ist klar und logisch dass sich die Pol. dann behindert fühlen muss ebenso. Geht ja schon dem normalen Verkehrsteilnehmer so der sich aufregt wenn derjenige den man gerade überholen will genau in dem Moment beschleunigt.

War die Tröte an oder aus. Kuck dir den Verlauf an. Erst als mehrere auf sie "eingeredet" haben (meine das jetzt nicht negativ/vorwurfsvoll) kommt sie zu der Überzeugung dass sie eher nicht an war. Normales Verhalten.

"Gegen" die TE spricht zudem dass es überhaupt zu einer Anzeige kam. Bei einer "normalen" Einsatzfahrt mit all den Behinderung aus verschiedenen Gründen nimmt man sich nicht die Zeit einen Behinderer formgerecht "aufzunehmen". Hier ergab sich diese Zeit wohl, sprich: Die Behinderung muss schon deutlich und über längeren Zeitraum erfolgt sein. Im " vorbeifahren" nimmt sich keiner eben aus Lust und Laune die Zeit.

Kurzum: Wenn sie meint sie wäre ihm Recht bleibt ihr einzig und alleine Rechtsmittel einzulegen. Ausgang eben völlig ungewiss. Dass sie das Einsatzfahrzeug nicht bemerkt hat.. damit kann sie sich schon mal nicht mehr "rausreden". Das nimmt ihr kein Richter ab. Ergo: Ich würde die Chancen für sie eher schlecht sehen. Sie sollte sich damit anfreunden mal eben vier Wochen ohne Auto fortzubewegen. Ist in der Regel auch kein Problem. Zwei Wochen kann man schon mal einfach mit Urlaub abdecken.

Hallo!

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 13. Juli 2020 um 21:09:00 Uhr:


...und, diese ganzen Aktionen kosten mehr als die maximalen 4 Sekunden, die die TE dem Einsatzwagen gekostet hat.

Das mag sein! Nur ist ein Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit - auf der betreffenden Strecke waren wohl nur 50 km/h erlaubt und tagsüber in der Woche gar nur 30 km/h - nicht von der StVO gedeckt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde hier zwar nicht bemängelt, ebenso wie das Vortasten in den Bereich einer roten Ampel ggf. toleriert wird; wie jedoch die privat- und versicherungsrechtlichten Umstände sich im Falle eines Verkehrsunfalls verhalten, möchte ich für meinen Teil lieber nicht auf die Probe stellen. Immerhin war die TE nicht mit Sonderrechten unterwegs.

Zitat:

Weiterhin ist keinesfalls sicher, dass der Gegenverkehr angehalten hätte, wenn, wie die TE geschrieben hat, der Einsatzwagen das Martinshorn nicht eingeschaltet hat.

Von Gegenverkehr habe ich bei der TE - meiner Erinnerung nach - nichts gelesen. Nur von der im Eröffnungsbeitrag geäußerten Befürchtung die Straße zu blockieren.

Außerdem wäre das dann nicht das Problem der TE gewesen.

Ob das Einsatzhorn eingeschaltet war oder nicht konnte bisher nicht klar festgestellt werden. Insofern ist das Argument bis zum Beweis der einen oder anderen Möglichkeit wertlos.

Zitat:

Zur Erinnerung, wie es aussehen kann, wenn ohne Nachzudenken rechts rangefahren und angehalten wird:

[...]

Ohne Nachzudenken war auch nicht gefordert.

Zitat:

Da hat die TE es doch wohl wesentlich besser gemacht. 🙂

Da kann man geteilter Meinung sein. Wikipedia meint dazu:

Zitat:

„Freie Bahn zu schaffen“ bedeutet für die anderen Verkehrsteilnehmer (auch für den Gegenverkehr)
nach Möglichkeit rechts zu fahren,
ihre Fahrt zu verlangsamen und gegebenenfalls anzuhalten,

um dieser Anordnung zu folgen. Ist die Straße nicht breit genug, um einem Fahrzeug mit Sondersignal das Überholen zu ermöglichen, kann es auch erforderlich sein, mit normaler Geschwindigkeit weiter zu fahren, bis eine Stelle erreicht ist, an der das Einsatzfahrzeug überholen kann.

Wikipedia: Sondersignal

Gruß
.SD

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 13. Juli 2020 um 21:26:21 Uhr:


Das Problem ist dass seitens der TE ja auch nur vage Vermutungen angestellt werden.

Das Problem ist vielmehr, dass von den Forenusern hier nur vage Vermutungen angestellt werden:

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 13. Juli 2020 um 21:26:21 Uhr:


Vermutlich…

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 13. Juli 2020 um 21:26:21 Uhr:


Sie dürfte also…

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 13. Juli 2020 um 21:26:21 Uhr:


In so einem Fall wäre...

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 13. Juli 2020 um 21:26:21 Uhr:


Vielleicht wollte…

Nur die TE war dabei und ihr nicht, die ihr hier alle Vermutung anstellt.

Zugegeben, die TE hat sich hier im Forum unklug verhalten. Dennoch, so falsch war ihr Verhalten in der Realität nicht. Jedenfalls hat sie sich besser verhalten als viele anderen Verkehrsteilnehmer, die planlos angehalten hätten.

Gruß

Uwe

Zitat:

@.SD schrieb am 13. Juli 2020 um 21:44:32 Uhr:


Das mag sein! Nur ist ein Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit - auf der betreffenden Strecke waren wohl nur 50 km/h erlaubt und tagsüber in der Woche gar nur 30 km/h - nicht von der StVO gedeckt.

…und, erst bemängelt ihr hier, dass die TE sich doch so verhalten sollte, als wäre das Martinshorn an (dann wäre die Geschwindigkeitsüberschreitung tolerabel) und dann beschwert ihr euch, dass sie es gemacht hat. Nun, was denn nun?

Zitat:

@.SD schrieb am 13. Juli 2020 um 21:44:32 Uhr:


Außerdem wäre das dann nicht das Problem der TE gewesen.

Typisch dieses Forum hier. Erst soll die TE sich so verhalten, dass der Einsatzwagen möglichst wenig behindert wird und dann ist es plötzlich egal und nicht ihr Problem, wenn der Einsatzwagen wegen dem Gegenverkehr nicht durchkommt.

Was dann bei solchen Aktionen „ist nicht mein Problem, ich halte grundsätzlich an“ rauskommen kann, kann man hier nachlesen:

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 13. Juli 2020 um 08:52:23 Uhr:


Vor 2 oder 3 Wochen gab es da eine RTW-Fahrt bei uns auf der Staatsstraße (2078) zwischen unserer Abfahrt, und der Abfahrt nach Glonn. Der RTW fuhr mit Blaulicht, ich war 2 Autos hinter ihm. Auf der Spur die er befuhr bekommen natürlich gleich einige Panik, bremsen und versuchen auf dem schlecht zu befahrenden Seitenstreifen Platz zu machen. Da kannste aber nur mit der rechten Seite etwas auffahren, dann kommt eine Art Rinne (nicht tiefer Graben). Für einen PKW grade noch OK, für einen LKW sehr schlecht. Trotzdem steht auch der PKW min. noch halb auf der Straße.

Die 2078 ist stark befahren, von vorn kommt also was.
Die Panik-Bremser bringen also alle hinter sich fahrenden in Bedrängnis.
Auch die von vorn kommenden fangen an zu bremsen.
Viele der Bremser trauen sich aber nicht weit nach rechts - der Graben 😰
So entstand innerhalb weniger Sekunden (oder ca. halbe Minute) Chaos.
Einige der PKW überholten die Panik-Bremser.
Ein LKW war komplett angeschmiert.
Die von vorn kommend bremsenden taten den Rest dazu, der RTW mittendrin.

Warst du vielleicht einer derjenigen, die hier den RTW blockiert haben, weil sich nach der Bibel Wikipedia gerichtet haben. 😉

Gruß

Uwe

Hallo!

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 13. Juli 2020 um 22:04:06 Uhr:


…und, erst bemängelt ihr hier, dass die TE sich doch so verhalten sollte, als wäre das Martinshorn an (dann wäre die Geschwindigkeitsüberschreitung tolerabel) und dann beschwert ihr euch, dass sie es gemacht hat. Nun, was denn nun?

Ich bin nicht "ihr" und habe mich über gar nichts beschwert. Sondern lediglich meine Meinung geäußert. So wie du auch.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 13. Juli 2020 um 22:04:06 Uhr:


Typisch dieses Forum hier. Erst soll die TE sich so verhalten, dass der Einsatzwagen möglichst wenig behindert wird und dann ist es plötzlich egal und nicht ihr Problem, wenn der Einsatzwagen wegen dem Gegenverkehr nicht durchkommt.

Um was geht es in diesem Thread? Darum, wie ich durch "eigenes" Verhalten im Straßenverkehr es möglichst allen recht mache und auch Fehlverhalten anderer kompensiere? Oder um die Frage, ob ich die im Raum stehende Strafe zurecht bekomme und wie ich mich - so oder so - dagegen wehren kann?

Nach meinem Überblick über das Thema und die beteiligten Diskussionsteilnehmer haben sich ausnahmslos alle diejenigen, welche auch die Sicht aus dem Einsatzfahrzeug heraus kennen, dergestalt geäußert, dass das Verhalten der TE durchaus rechtlich sanktionierungswürdig sei (sofern optisch und akustisch signalisiert wurde). Und moralisch fragwürdig auch dann, wenn das Horn nicht eingeschaltet war.

Wer könnte das besser beurteilen als diese Diskussionsteilnehmer? Du? Ich jedenfalls nicht, denn ich verfüge nicht über eigene Erfahrungen aus diesem Blickwinkel und orientiere mich folgerichtig an deren (einmütigen) Aussagen.

Wenn du nicht ebenfalls eine derartig legitimierte Aussage treffen kannst ... dann käme es mir trotzdem nicht in den Sinn, "Typisch dieses Forum hier!" zu schreiben.

Zitat:

Was dann bei solchen Aktionen „ist nicht mein Problem, ich halte grundsätzlich an“ rauskommen kann, kann man hier nachlesen:

[...]

Warst du vielleicht einer derjenigen, die hier den RTW blockiert haben, weil sich nach der Bibel Wikipedia gerichtet haben.

Wie oft möchtest du das noch zitieren? Vielleicht kannst du dir das Zitat ja in deine Signatur kopieren? 😉

Ich hatte bereits den Originalbeitrag gelesen und auch nicht widersprochen. Aber erwähnte ich, dass ich "anhalten ohne nachzudenken" für keine gute Idee halte? Ach ja, hatte ich geschrieben (wenn auch vielleicht nicht unmissverständlich ausformuliert.) Ist dir sicher beim zitieren meines Beitrags "durchgerutscht". 😉

Was die "Bibel Wikipedia" anbelangt: Wikipedia ist sicherlich längst nicht fehlerfrei. Ich scheue mich nicht dazuzulernen und ggf. meine Meinung zu revidieren. Du darfst mir also gerne eine Quelle mit besserer Reputation zeigen, die Wikipedia widerspricht und das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit gutheißt.

Gruß
.SD

Zitat:

@.SD schrieb am 13. Juli 2020 um 23:17:01 Uhr:


Wenn du nicht ebenfalls eine derartig legitimierte Aussage treffen kannst ... dann käme es mir trotzdem nicht in den Sinn, "Typisch dieses Forum hier!" zu schreiben.

Da ich schon länger dabei bin kann ich die Aussage von Uwe Mettmann verstehen. Früher war das Niveau des Forums noch häufiger im Keller.

Hallo!

Zitat:

@MvM schrieb am 13. Juli 2020 um 23:44:27 Uhr:



Zitat:

@.SD schrieb am 13. Juli 2020 um 23:17:01 Uhr:


Wenn du nicht ebenfalls eine derartig legitimierte Aussage treffen kannst ... dann käme es mir trotzdem nicht in den Sinn, "Typisch dieses Forum hier!" zu schreiben.

Da ich schon länger dabei bin kann ich die Aussage von Uwe Mettmann verstehen. Früher war das Niveau des Forums noch häufiger im Keller.

Was hat das frühere Niveau des Forums mit der aktuellen und bis jetzt nach meinem Dafürhalten doch sehr sachlich geführten Debatte zu tun?

Meiner Meinung nach wird anders herum ein Schuh daraus: Aussagen wie "Typisch dieses Forum hier!" sind nicht dafür geeignet, das Niveau einer Diskussion hoch zu halten.

Gruß
.SD

Zitat:

@.SD schrieb am 13. Juli 2020 um 23:17:01 Uhr:


Nach meinem Überblick über das Thema und die beteiligten Diskussionsteilnehmer haben sich ausnahmslos alle diejenigen, welche auch die Sicht aus dem Einsatzfahrzeug heraus kennen, dergestalt geäußert, dass das Verhalten der TE durchaus rechtlich sanktionierungswürdig sei (sofern optisch und akustisch signalisiert wurde). Und moralisch fragwürdig auch dann, wenn das Horn nicht eingeschaltet war.

Ja, wie wäre das Verhalten denn richtig gewesen, etwa so:

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 13. Juli 2020 um 08:52:23 Uhr:


Vor 2 oder 3 Wochen gab es da eine RTW-Fahrt bei uns auf der Staatsstraße (2078) zwischen unserer Abfahrt, und der Abfahrt nach Glonn. Der RTW fuhr mit Blaulicht, ich war 2 Autos hinter ihm. Auf der Spur die er befuhr bekommen natürlich gleich einige Panik, bremsen und versuchen auf dem schlecht zu befahrenden Seitenstreifen Platz zu machen. Da kannste aber nur mit der rechten Seite etwas auffahren, dann kommt eine Art Rinne (nicht tiefer Graben). Für einen PKW grade noch OK, für einen LKW sehr schlecht. Trotzdem steht auch der PKW min. noch halb auf der Straße.

Die 2078 ist stark befahren, von vorn kommt also was.
Die Panik-Bremser bringen also alle hinter sich fahrenden in Bedrängnis.
Auch die von vorn kommenden fangen an zu bremsen.
Viele der Bremser trauen sich aber nicht weit nach rechts - der Graben 😰
So entstand innerhalb weniger Sekunden (oder ca. halbe Minute) Chaos.
Einige der PKW überholten die Panik-Bremser.
Ein LKW war komplett angeschmiert.
Die von vorn kommend bremsenden taten den Rest dazu, der RTW mittendrin.

Sorry, dass ich das jetzt nochmal zitiere, aber irgendwie sehe ich von keinen hier eine bessere Lösung vorgetragen als die, die die TE gewählt hat mit ihren maximal 4 Sekunden Zeitverlust für den Einsatzwagen. Anhalten ist nicht immer die richtige Lösung (wie man hier anscheinend nicht oft genug zeigen kann), sondern da anhalten, wo man am wenigsten im Wege steht und genau das hat die TE versucht zu machen.

Ich vermute mal, dass die Diskussionsteilnehmer mit der Sicht aus dem Einsatzfahrzeug inzwischen auch erkannt haben, denn sonst hätten sie auf meinen berechtigten Einwand inzwischen geanwortet.

Jedenfalls finde ich es unangebracht, dass 17 Seiten lang die TE fast nur kritisiert wurde. Genau das ist aber inzwischen das Problem dieses Forums, jeder versucht dem oder hier der TE etwas anzukreiden, ohne überhaupt ausreichend Informationen über Hergang der Sache zu haben. Wenn man sich die Strecke nämlich mal anschauen würde, findet man rechts neben der Fahrtrichtung der TE nur Bürgersteig, die erste Haltemöglichkeit neben der Fahrbahn war die Bushaltestelle. Weiterhin handelt es sich um eine Großstadt, also auch anzunehmen, dass Gegenverkehr herrschte. Weiterhin alles übersichtlich und somit keine parkenden Autos, wodurch das Risiko über 50 km/h zu fahren nicht so groß ist. Das ist sind Faktoren, die für die Handlungsweise der TE sprechen, aber nein, es wird alles nur zu ihren Ungunsten angenommen, damit man seine Kritik äußern kann.

Vielleicht hätte die TE bessere handeln können, aber der Tatvorwurf, der ihr gemacht wird, ist aus meiner Sicht nicht gerechtfertigt.

Jedenfalls dieses Dogma, sofort anhalten, wenn Blaulicht mit oder ohne Martinshorn hinter einem erscheint, ist nicht immer richtig. Man sollte erst nachdenken, wie zu handeln ist und durch das Einschalten des Ohrenhalters kommt man manchmal darauf, dass das schlagartige Anhalten doch nicht die beste Lösung ist, siehe auch hier:

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 13. Juli 2020 um 08:52:23 Uhr:


Vor 2 oder 3 Wochen gab es da eine RTW-Fahrt bei uns auf der Staatsstraße (2078) ....

😉

Gruß

Uwe

Es geht nicht darum, dass der Einsatzwagen möglicherweise behindert wurde oder später angekommen ist. Es geht nur darum, dass man bei Annäherung des Einsatzfahrzeuges keinerlei Reaktion zeigte. Der Einsatzfahrer also nun raten muss, was der TE überhaupt oder eben auch nicht macht. In der Fahrschule lernt man doch, wie man sich zu verhalten hat. Genau das hat aber der TE nicht gezeigt.

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