Bridgestone BT 45 für die GPZ 600 R

Kawasaki GPZ 600 R

Hallo zusammen,

benötige neue Reifen für meine GPZ u. bin auf die Bridgestone BT 45 gestoßen. Habe von verschiedenen Forumskollegen gesagt bekommen, dass die Reifen sehr gut sind und ohne Bedenken auf die Serienfelgen montiert werden können. Seitens Bridgestone existiert ja eine Freigabe für die GPZ 600 R.

OBWOHL die Größe der BT 45 NICHT im Fahrzeugschein eingetragen ist. Als Größe ist 110 bzw. 130 eingetragen, die BT 45 sind 120 bzw. 150 groß.

Weil mir das keine Ruhe gelassen hat, habe ich unter Motorradreifendirekt.de mal unter den FAQ´s die Erläuterungen unter den Freigaben durchgelesen. Dort steht, dass freigegebene Reifen anderer Hersteller bedenkenlos montiert werden können, sofern die Größe mit den Eintragungen im Fahrzeugschein übereinstimmt.

Habe dann eine E-Mail und eine Kopie des Fahrzeugscheins an Motorradreifendirekt.de geschickt und heute die Nachricht erhalten, dass ich zwingend bei der Originalgröße bleiben muss und die BT 45 NICHT montieren darf. Ist zwar schade, denn ich hätte die Reifen gerne montiert, aber das bestätigt das, was ich vermutet habe!

Zumindest für MEINE GPZ ist das so, weiß nicht, was bei anderen eingetragen ist. Man darf sich also nicht blind auf die Freigabe verlassen...

Viele Grüße
Ronny

92 Antworten

Ja Jason,

da kommen wir der Sache schon näher.

Ich habe gar keine BT 45 in den Papieren eingetragen. In den Papieren steht nur "Dunlop"; bei den Größen nur 110/130!

Was steht denn bei Dir? Steht da als Größe auch 120/150 drin?

Wusste auch nicht, dass es den BT 45 auch in der Größe 110/130 gibt!

Viele Grüße
Ronny

Zitat:

Original geschrieben von jabadabaduh


Ja Jason,

da kommen wir der Sache schon näher.

Ich habe gar keine BT 45 in den Papieren eingetragen. In den Papieren steht nur "Dunlop"; bei den Größen nur 110/130!

Was steht denn bei Dir? Steht da als Größe auch 120/150 drin?

Wusste auch nicht, dass es den BT 45 auch in der Größe 110/130 gibt!

Viele Grüße
Ronny

ich habe sogar Markennamen (Markenbindung) UND das Profil der im Schein stehenden Marken im schein eingetragen.

Ist natürlich Quatsch weil es diese reifen mit dem eingetragenen Profil schon längst nicht mehr gibt. Deshalb ja auch die neueren Reifen mit der dazugehörigen Freigabe druff und gutis

Gruß Karmil

110/80 19" vorn
und 130/80 16" hinten werd ich mir aber das nächste mal von Bridgestone auf meine 700er aufziehen lassen.
Gruß Karmil

Im schein steht sogar bei mir nichts ausser

"Reifenfabrikatsbindung Gem. Betriebserlaubnis Beachten"

Im Breif sind allerdings bei mir die Dunlop und Bridgestone namentlich aufgelistet mit der größe 110 vorne und 130 hinten.

und zur Zeit, bzw bis jetzt, hatte ich die BT45 in 110 und 130 drauf.

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Was ich oben vielleicht bisserl verwirrend versuchte darzustellen, war, dass man die Reifenfabrikatsbindung, die im Schein/Brief steht getrost und legalerweise vergessen kann, denn da stehen ja bei Youngtimern meist Reifentypen drin, die es schon lange nicht mehr gibt. An die Stelle dieser Reifenfabrikatsbindung tritt eben nun die Reifenfreigabe vom Reifen-Hersteller für das jeweilige Motorrad, welche der Reifenhändler abstempeln und unterzeichnen und damit validitieren muss, dass die auch stimmt und aktuell ist usw.
Was man aber meines Wissens nicht ignorieren darf, ist die Eintragung der Reifengrößen im Schein/Brief, die muss man dann wohl vom TÜV/Zulassungsstelle umtragen lassen; aber da bin ich mir jetzt nicht ganz sicher, vielleicht hat sich da mittlerweile etwas geändert und es reichen da mittlerweile ja auch die Reifenfreigaben vom Reifenhersteller, denn dieser muss ja, wie gesagt den speziellen Reifentyp in der speziellen Größe auf dem speziellen Motorrad erfolgreich testgefahren haben...
Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Kawa_Harlekin


was man aber meines Wissens nicht ignorieren darf, ist die Eintragung der Reifengrößen im Schein/Brief, die muss man dann wohl vom TÜV/Zulassungsstelle umtragen lassen; aber da bin ich mir jetzt nicht ganz sicher

und genau das ist der springender Punkt , in der Unbedenklichkeitsbescheinigung steht extra das eine Eintragung nicht pflichtig ist, nur das der Schein immer mitgeführt werden muss.

ich fahre eine 98er gpx 600r, habe im schein dunlop 110/130 eingetragen. die dinger gibt es nicht mehr, bridgestone hat freibgabe für bt 45 120/150 bei gleicher felge. dinger drauf und gut, tüv kein problem da unbedenklichkeitsbescheinigung.

man beachte: Bei bestimmungsgemäßer Umrüstung unter
Beachtung der ggf. beschriebenen Auflagen bleibt der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges gemäß §29
und §31 StVZO erhalten. ( so laut bridgestone )

somit kann sich kein abstand verringern.

gruß bepo

Zitat:

Original geschrieben von BePo600


ich fahre eine 98er gpx 600r, habe im schein dunlop 110/130 eingetragen. die dinger gibt es nicht mehr, bridgestone hat freibgabe für bt 45 120/150 bei gleicher felge. dinger drauf und gut, tüv kein problem da unbedenklichkeitsbescheinigung.

man beachte: Bei bestimmungsgemäßer Umrüstung unter
Beachtung der ggf. beschriebenen Auflagen bleibt der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges gemäß §29
und §31 StVZO erhalten. ( so laut bridgestone )

somit kann sich kein abstand verringern.

gruß bepo

Und wie ist deine Erfahrungen mit der breiterer Reifen ?

Zitat:

Original geschrieben von Jason2002



Zitat:

Original geschrieben von Kawa_Harlekin


was man aber meines Wissens nicht ignorieren darf, ist die Eintragung der Reifengrößen im Schein/Brief, die muss man dann wohl vom TÜV/Zulassungsstelle umtragen lassen; aber da bin ich mir jetzt nicht ganz sicher
und genau das ist der springender Punkt , in der Unbedenklichkeitsbescheinigung steht extra das eine Eintragung nicht pflichtig ist, nur das der Schein immer mitgeführt werden muss.

Nee sorry.. so nicht!
Du darfst die größeren Reifen zwar aufziehen und musst die Freigabe dann mitführen (oder die neue reifengröße nach Vorlage der Freigabe kostenpflichtig im Schein eintragen lassen) ABER..
das entbindet dich nicht die entsprechende Reifengröße auch zusätzlich eintragen zu lassen.. das ist ein MUSS. Die Betriebserlaubnis erlischt sonst.
Die Eintragung der zusätzlich erlaubten Reifengröße dürfte aber kein Prob sein wenn du :
1. Die Freigabe dir vorher mal runterziehst und ausdruckst
2. Kawasaki mal kontaktierst was die dazu sagen

3. mal bei einem motorradbewanderten Tüv-Prüfer der für Eintragungen zuständig ist vorher anrufst und ihm den Sachverhalt in Ruhe schilderst.
Die Typen sinddann sogar hilfsbereit und machen was machbar ist.

(ich hatte nicht mal ne EU-Zulassung meiner 700er ... AMI-Iimport also Einzelabnahme... der Tüver hat mich sehr gut beraten... Umbau... Einzelabnahme... Ausstellung des Gutachtens... damit zur Zulassungsstelle und bekam dort auch ein deutschen Brief. Die Tüvgebühr für die komplette Einzelabnahme lag bei irgendetwas um die 100€) incl. 2jährigem Tüv).

Es ist vieles machbar wenn du die betreffenden Menschen kontaktierst.. soviel kostet es auch nicht.

OK.. manchmal hat man störrische Gutachter... such dir nen passenden... das merkt man schon während des telefonats. Wenns bei einem nicht klappt.. einfach im nächsten Ort anrufen und dort weiterfragen..
Viel Glück
Gruß Karmil
Gruß Karmil

Also ich habe auf meiner GPX600R auch die BT45 als 130/150er drauf. Habe auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung von Bridgestone dabei und gut ist. Hat der GTÜ-Prüfer nichts zu gesagt obwohl nur die 110/130er Dunlop eingetragen sind.

Zitat:

Original geschrieben von V8_Driver


Also ich habe auf meiner GPX600R auch die BT45 als 130/150er drauf. Habe auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung von Bridgestone dabei und gut ist. Hat der GTÜ-Prüfer nichts zu gesagt obwohl nur die 110/130er Dunlop eingetragen sind.

ganz koscher ist das nicht.. ich sach ja.. der eine so.. der andere so.

Einfach vorher anfragen.

Wenn zwei Reifengrößen eingetragen sind im Schein (so wie in nem alten KFZ-Schein von meiner Karre.... 175/70 sr13 oder 185/60 sr14.... gibts nicht mal Probs bei ner Kontrolle bei den Uddels.

Mahlzeit!

Zitat:

Original geschrieben von karmil



Nee sorry.. so nicht!
Du darfst die größeren Reifen zwar aufziehen und musst die Freigabe dann mitführen (oder die neue reifengröße nach Vorlage der Freigabe kostenpflichtig im Schein eintragen lassen) ABER..
das entbindet dich nicht die entsprechende Reifengröße auch zusätzlich eintragen zu lassen.. das ist ein MUSS. ...

Quark.

Gestempelte Freigabe dabei, auch in anderen Reifengrößen, passt.

Dafür ist die Freigabe da und deswegen heißt sie Freigabe.

ciao, Jockel

Hallo zusammen,

mir hat das Ganze jetzt keine Ruhe gelassen und ich habe heute morgen eine Mail direkt an den Hersteller Bridgestone geschickt. Im Handumdrehen kam ´ne Antwort, das nenn ich Service!

Ich hatte explizit gefragt, ob die 120-er bzw. 150-er BT 45 auf den Serienfelgen der GPZ 600 R gefahren werden dürfen und ob die abweichende Größe eingetragen werden muss.

Hier als Auflösung des Ganzen die Antwortmail, als PDF war noch die Unbedenklichkeitsbescheinigung dabei. Werde mir nun doch die BT 45 in 120/150 besorgen! :-)

"Hallo Herr Schweighofer,

ich hatte seinerzeit den Fahrversuch gemacht.
Problem bei den Seriengrößen war, daß einige GPZ und GPX Modelle damit stark gependelt hatten.
Das war also nicht so, daß man es freigeben konnte.

Mit 150er Hinterrad war es fast gut und mit 120er Vorderrad dazu absolut perfekt.
So und nur so läuft das Motorrad in jedem Falle problemlos.

Wir dürfen als Reifenhersteller auch UB abseits der Serie erstellen.
Hier gibt es einiges bezüglich Freigängigkeiten, Abrollumfängen usw. zu beachten.
Zusätzlich darf keine bauliche Veränderung nötig werden.
Alles das ist hier gegeben.

Sie können die Reifen also in der Tat einfach so verwenden und brauchen diese NICHT eintragen zu lassen."

Mit Freundlichen Grüßen

Clemens Goth
Bridgestone Deutschland GmbH
Technischer Kundendienst Motorradreifen

für jason2002: fährt viel besser als vorher.

für kamil: bei bridgestone steht ganz klar: 4: Freigabe Reifenhersteller ohne Eintragung !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

wenn nu noch jemand den offiziellen "gesetzestext" besorgen könnte um ihn den entsprechenden mitgliedern der tr8engruppe bzw prüfkommision unter die nase halten zu können .....😁
die pappnasen (tr8engruppe) können einem ja einfach so ne mängelkarte andrehen + man hat den ärger, kosten, lauferei, .....🙄

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