Bridgestone BT 45 für die GPZ 600 R
Hallo zusammen,
benötige neue Reifen für meine GPZ u. bin auf die Bridgestone BT 45 gestoßen. Habe von verschiedenen Forumskollegen gesagt bekommen, dass die Reifen sehr gut sind und ohne Bedenken auf die Serienfelgen montiert werden können. Seitens Bridgestone existiert ja eine Freigabe für die GPZ 600 R.
OBWOHL die Größe der BT 45 NICHT im Fahrzeugschein eingetragen ist. Als Größe ist 110 bzw. 130 eingetragen, die BT 45 sind 120 bzw. 150 groß.
Weil mir das keine Ruhe gelassen hat, habe ich unter Motorradreifendirekt.de mal unter den FAQ´s die Erläuterungen unter den Freigaben durchgelesen. Dort steht, dass freigegebene Reifen anderer Hersteller bedenkenlos montiert werden können, sofern die Größe mit den Eintragungen im Fahrzeugschein übereinstimmt.
Habe dann eine E-Mail und eine Kopie des Fahrzeugscheins an Motorradreifendirekt.de geschickt und heute die Nachricht erhalten, dass ich zwingend bei der Originalgröße bleiben muss und die BT 45 NICHT montieren darf. Ist zwar schade, denn ich hätte die Reifen gerne montiert, aber das bestätigt das, was ich vermutet habe!
Zumindest für MEINE GPZ ist das so, weiß nicht, was bei anderen eingetragen ist. Man darf sich also nicht blind auf die Freigabe verlassen...
Viele Grüße
Ronny
92 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von urmeldaehn
wenn nu noch jemand den offiziellen "gesetzestext" besorgen könnte um ihn den entsprechenden mitgliedern der tr8engruppe bzw prüfkommision unter die nase halten zu können .....😁
die pappnasen (tr8engruppe) können einem ja einfach so ne mängelkarte andrehen + man hat den ärger, kosten, lauferei, .....🙄
Steht in der Unbedenklichkeitschein:
UNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNGfür REIFENUMRÜSTUNGEN an KAWASAKI - Krafträdern
Die BRIDGESTONE Deutschland GmbH, als Generalimporteur für BRIDGESTONE Reifen in der Bundesrepublik Deutschland, bestätigt hiermit, daß gegen die Verwendung der nachstehend aufgeführten Reifenkombinationen keine technischen Bedenken bestehen. Bei bestimmungsgemäßer Umrüstung unter Beachtung der ggf. beschriebenen Auflagen bleibt der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges gemäß §29 und §31 StVZO erhalten.
Wichtige Hinweise: Unbedingt beachten !
Diese Bescheinigung ist nur gültig mit Unterschrift der Fa. BRIDGESTONE Deutschland GmbH.
Sie ist vom Fahrzeugführer ständig mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen.
Die aufgeführten Reifenkombinationen wurden von der Fa. BRIDGESTONE Deutschland GmbH geprüft.
Alle o.g. Reifen ab Produktionsdatum 10/98 besitzen eine Bauartgenehmigung nach ECE-R 75 oder 97/24/EG.
Die Verwendung der oben aufgelisteten Reifenkombinationen an einem Fahrzeug im Originalzustand gemäß ABE bzw. EG-BE unter Beachtung der ggf. genannten Auflagen, stellt bei Einhaltung der unter Kapitel I Anh. III der Richtlinie 97/24/EG zur Reifenbreite einzuhaltenden Forderungen keine Änderung im Sinne des §19 Abs. 2 StVZO dar, somit ist eine Änderungsabnahme im Sinne des §19 Abs. 3 StVZO nicht erforderlich. Eine amtliche Befassung sowie die Änderung der Fahrzeug-Papiere sind nicht erforderlich.
Zitat:
Original geschrieben von Jason2002
Steht in der Unbedenklichkeitschein:Zitat:
Original geschrieben von urmeldaehn
wenn nu noch jemand den offiziellen "gesetzestext" besorgen könnte um ihn den entsprechenden mitgliedern der tr8engruppe bzw prüfkommision unter die nase halten zu können .....😁
die pappnasen (tr8engruppe) können einem ja einfach so ne mängelkarte andrehen + man hat den ärger, kosten, lauferei, .....🙄UNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNG
für REIFENUMRÜSTUNGEN an KAWASAKI - Krafträdern
Die BRIDGESTONE Deutschland GmbH, als Generalimporteur für BRIDGESTONE Reifen in der Bundesrepublik Deutschland, bestätigt hiermit, daß gegen die Verwendung der nachstehend aufgeführten Reifenkombinationen keine technischen Bedenken bestehen. Bei bestimmungsgemäßer Umrüstung unter Beachtung der ggf. beschriebenen Auflagen bleibt der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges gemäß §29 und §31 StVZO erhalten.Wichtige Hinweise: Unbedingt beachten !
Diese Bescheinigung ist nur gültig mit Unterschrift der Fa. BRIDGESTONE Deutschland GmbH.
Sie ist vom Fahrzeugführer ständig mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen.
Die aufgeführten Reifenkombinationen wurden von der Fa. BRIDGESTONE Deutschland GmbH geprüft.
Alle o.g. Reifen ab Produktionsdatum 10/98 besitzen eine Bauartgenehmigung nach ECE-R 75 oder 97/24/EG.
Die Verwendung der oben aufgelisteten Reifenkombinationen an einem Fahrzeug im Originalzustand gemäß ABE bzw. EG-BE unter Beachtung der ggf. genannten Auflagen, stellt bei Einhaltung der unter Kapitel I Anh. III der Richtlinie 97/24/EG zur Reifenbreite einzuhaltenden Forderungen keine Änderung im Sinne des §19 Abs. 2 StVZO dar, somit ist eine Änderungsabnahme im Sinne des §19 Abs. 3 StVZO nicht erforderlich. Eine amtliche Befassung sowie die Änderung der Fahrzeug-Papiere sind nicht erforderlich.
ne, das is nix "gesetzliches" - ich kann ja auch einfach behaupten was ich schreibe wär legal. (hiermit rufe ich mich zum herrscher deutschlands aus + alles anderen sind doof + haben mir zu dienen!😁😛)
ich mein ein von deutschen behörden offiziell in umlauf gebr8es statement, in dem reifenherstellern das recht bescheinigt wird, solche rechtsverbindlichen aussagen zu treffen!
ob es überhaupt sowas gibt ... auf die andere Seite gibt es kein Verbotstexte 🙂
Keine ahnung wer sowas schreiben wurde. StvO ?
So, ich ruf jetzt mein Kawa Händler an .... will wissen was er sagt !
Also. Kawa angerufen.
Wenn der Unbedenklichkeitschein mit geführt wird, reicht das für ALLE offizielle kontrollierenden Behörde. Ink Polizei, BAG, ZOLL, wer auch immer.
Auch dies bestätigte mir gerade den Tüv vor Ort. Der Schein ist nur dafür da, es soll verhindern das mann jedes mal die Reifen extra eintragen muss, aufgrund dessen das die Markenbindung nicht immer eingehalten werden kann (Produktionsende usw)
Eine Eintragung steht jedem Frei, ist aber nicht notwendig, und das was auf dem Wisch steht ist GESETZ. Nichts mit "da kann doch jeder behaupten was er will" das ist gesetzt, genau so wie ein Tüv Bericht gesetz ist. Im übrigens, ein Tüv Technisch 100% in Ordnung PKW/Krad kann genau so von die Behörden eingezogen werden zwecks Technische Untersuchung.
Also, alles ist gut.
Hallo jabadabaduh,
danke Dir und Bridgestone für die Auflösung des Rätsels, bei den eingetragenen Reifengrößen war ich mir eben auch nicht ganz sicher.
Und ich glaube ganz sicher, wenn Bridgestone und andere Reifenhersteller die Reifenfreigabe-Formulare mit diesem gesetzesähnlichen Text in Umlauf bringen, wird das auch ganz sicher so stimmen, da würde ich privaten Firmen sogar viel mehr vertrauen (weil die ja ihr Geschäft riskieren würden bei Gesetzesverstoß) als den Verordnungs-Wust mit Gesetzeskraft generierenden dümpelnden Amtsstuben, die ja von der Verfassung nie als Gesetz-gebende Organe vorgesehen waren.
Deswegen würde mich eigentlich auch so rein spaßeshalber, wie den urmel und den Jason, der eigentliche Gesetzestext interessieren, der den Reifenherstellern diese Befügnis erteilt, wobei mich bisserl wundert, dass nicht auch die Motorradhersteller an diesen Freigaben beteiligt sind. Allerdings bin ich aber in diesem Fall sehr froh, dass das "Zepter" von den Amtsstuben auf die Leute übergegangen ist, die was von der Materie verstehen, nämlich die Testfahrer und Techniker vom Reifenhersteller wie Bridgestone z.B. Vor'm TÜV habe ich zwar auch echte Hochachtung, aber bei der Mopped-HU macht der ja auch keine nennenswerte Probefahrt, während die Testfahrer der Reifenhersteller für solch eine Freigabe meines Wissen die Maschine mit den jeweiligen Reifen volle Pulle bis an ihre Grenzen jagen, also wirklich "testfahren".
Gruß
Edit: Thanks Jason, ich war mir ja auch sicher, dass das natürlich so stimmt, wie Bridgestone u.v.a. das auf seinen/ihren Freigaben schreibt, aber ein "Gesetz" steht immer im Gesetzbuch (BGB, StGB oder so), bzgl. Straßenverkehr mindestens in der STVO, also einer Verordnung mit Gesetzeskraft/-rang oder so ähnlich, und in solchen Gesetzbüchern steht sicher nicht der Name eines bestimmten Reifenherstellers erwähnt,
aber wie gesagt, bei den Moppedreifen ist mir ein Bridgestone-Testfahrer (plus TÜV plus Motorradhersteller) als "Reifen-Legislative" auch deutlich lieber als der "Amtsschimmel".🙂
Edit2: Ich hatte auch schonmal mit einem Reifenhersteller telefoniert, da ich einen bestimmten modernen Reifen auf mein älteres (sehr schnelles aber schweres) Motorrad aufziehen wollte, für den es für mein Mopped eben (noch) keine Freigabe gibt/gab. Die waren sogar so freundlich, mir anzubieten, ich solle doch einfach zu ihnen kommen, die ziehen den Reifen dann auf und versuchen mir die Freigabe im Falle erfolgreicher Testfahrt zu machen, indem eben der Testfahrer die Maschine ca. 200km auf- und abjagt und wohl auch etwas Kurven-heizen betreibt. Das nenne ich Kunden-freundlich !
Alles ist gut...😁...
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Um Irritationen auszuräumen, hat das Bundesverkehrsministerium im Juni 2008 eine Klarstellung zum Thema „Unbedenklichkeitsbescheinigungen“ verfasst. Bei Motorrädern, die eine Fabrikatsbindung haben, aber mit geänderten Reifendimensionen ausgerüstet werden, heißt es: „Erfüllt ein Reifen alle Bedingungen, die an Reifen und an deren Anbau gestellt werden, ist er zulässig. Es bedarf für den rechtmäßigen Anbau keiner zusätzlichen amtlichen Befassung oder besonderen Prüfung. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist entbehrlich, aber für alle Beteiligten wie Händler, Endverbraucher, Überwachungsorganisationen oder die Polizei eine nützliche Hilfe.“ Sollte bei einer Fabrikatsbindung auf eine andere Marke in einer anderen Dimension um-gerüstet werden, „muss [...] eine Unbedenklich-keitsbescheinigung vorliegen“. Dieser Rechtsauffassung sind auch die Länder in der 146. Sitzung des Bund-Länder-Fachausschusses „Technisches Kraftfahrwesen“ gefolgt und haben die Überwachungsinstitutionen angewiesen, „entsprechend dem geltenden Recht zu verfahren“.
Stellungsnahme der Dekra
In einer anderen Dimension
Das Problem, so urteilt Mario Schwarz, Technischer Leiter der Dekra, sind „Unzulänglichkeiten in der Unbedenklichkeitsbescheinigung“, die dazu führen können, dass Prüfer im Rahmen der HU einen erheblichen Mangel konstatieren und keine Plakette erteilen. Werden die Freigaben erstellt, müssen die Hersteller laut Schwarz darauf achten, dass „sich die Abmessungen – insbesondere der Abrollumfang – im Bereich der Serienreifen bewegen und die Freigängigeit der geänderten Reifendimension gewährleistet“ ist. Generell müsse man, so der Dekra-Mann, „eine Qualitätsverbesserung bei den Unbedenklichkeitsbescheinigungen“ erreichen.
quelle:
http://www.burnout-shop.de/motorradforum/index.php?topic=375.0
Danke, Jason, für die Klarstellung vom Bundesverkehrsministerium von 2008, aber wenn ich sie genau lese, heißt es dort, dass für ein anderes Reifen-Fabrikat (wohl bei gleichen Reifendimensionen) nichtmal die Unbedenklichkeitsbescheinigung wirklich erforderlich ist (nur sehr hilfreich für alle Beteiligten), allerdings für eine andere Reifen-Größe/Dimension ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung dann wohl zwingend erforderlich.
Aber ich würde mich da nicht darauf verlassen und halt immer penibel auf die Reifenfreigabe achten (weil da eben wirklich eine gründliche Testfahrt von Profis dahintersteht), dann gibt's keine Probleme, denn ein moderner Reifen kann z.B. für die leichten Supersportler ausgelegt sein, und wenn ich diesen Reifen dann auf meinen 300kg schweren Tourensportler-Brocken aufziehe, könnte er mir ja dann um die Ohren fliegen, weil er zu heiß wird, selbst bei gleicher eingetragener Reifengröße.
Gruß
Sehr interessante Thema.
Es gibt nun viel Leserstoff, und irgendwie ist mann doch noch leicht verunsichert.
Ich habe nun die 120/150 BT45 drauf gezogen und führe mein Wisch dabei. Wenn es mir in den Kopf kommt, lass ich sie vielleicht sogar eintragen 🙂
ob man damit auch in dem winterreifen-thread weiterkommt?
früher gabs doch die regelung daß ich mir hinten n 100km/h-schild aufs auto pappe + dann darf ich auch reifen fahren die nich für die v-max meines gefährts zugelassen sind - ich muß mich nur an beklebte - äh - besagte 100km/h halten .....🙄😁
Zitat:
Original geschrieben von Jason2002
Sehr interessante Thema.
Es gibt nun viel Leserstoff, und irgendwie ist mann doch noch leicht verunsichert.
Ich habe nun die 120/150 BT45 drauf gezogen und führe mein Wisch dabei. Wenn es mir in den Kopf kommt, lass ich sie vielleicht sogar eintragen 🙂
Genau Jason, und die montiere ich auch im Frühling. Mit der Hoffnung dass die besser sind als meine vorherigen.
So wird das doch was...
Freigebe.. zUSICHERUNG VOM hERSTELLER:: DIE wISSEN WAS sACHE IST: EVTL 8NUR UM SICHER ZU GEHEN:: NOCH tÜVER fRAGEN:: MUSS ABER NICHT UNBEDINGT:: NUR ZUR sICHERHEIT)...
Sorry... groß und kleinschr. war mal wieder verwechselt.
Info vom Hersteller aus erster Quelle... nicht auf Handel verlassen.. das war men reden..
und.
ES GIBT IMMER wEGE::legale und fachkompetente!🙂
##
LG Karmil
Zitat:
Original geschrieben von urmeldaehn
ob man damit auch in dem winterreifen-thread weiterkommt?
früher gabs doch die regelung daß ich mir hinten n 100km/h-schild aufs auto pappe + dann darf ich auch reifen fahren die nich für die v-max meines gefährts zugelassen sind - ich muß mich nur an beklebte - äh - besagte 100km/h halten .....🙄😁
also irgendwie bringst du da was durcheinander, der 100km/h aufkleber hinten am auto hat was mit
anhängerfahrten zu tun, wenn du winterreifen fahren möchtest deren v/max weniger ist als das auto kann, muss ein aufkleber im direkten sichtfeld des fahrers sein.
Zitat:
Original geschrieben von BePo600
also irgendwie bringst du da was durcheinander, der 100km/h aufkleber hinten am auto hat was mitZitat:
Original geschrieben von urmeldaehn
ob man damit auch in dem winterreifen-thread weiterkommt?
früher gabs doch die regelung daß ich mir hinten n 100km/h-schild aufs auto pappe + dann darf ich auch reifen fahren die nich für die v-max meines gefährts zugelassen sind - ich muß mich nur an beklebte - äh - besagte 100km/h halten .....🙄😁
anhängerfahrten zu tun, wenn du winterreifen fahren möchtest deren v/max weniger ist als das auto kann, muss ein aufkleber im direkten sichtfeld des fahrers sein.
ok, das mit dem v-max im sichtfeld m8 sinn + im gegensatz zu vielen hier lern ich ja auch gerne was dazu.
trotzdem wüßte ich gern, obs so ne regelung auch für mopeds gibt .....
Zitat:
Original geschrieben von urmeldaehn
ok, das mit dem v-max im sichtfeld m8 sinn + im gegensatz zu vielen hier lern ich ja auch gerne was dazu.Zitat:
Original geschrieben von BePo600
also irgendwie bringst du da was durcheinander, der 100km/h aufkleber hinten am auto hat was mit
anhängerfahrten zu tun, wenn du winterreifen fahren möchtest deren v/max weniger ist als das auto kann, muss ein aufkleber im direkten sichtfeld des fahrers sein.
trotzdem wüßte ich gern, obs so ne regelung auch für mopeds gibt .....
diese regelung kann bei pkws lediglich NUR bei winterreifen angewendet werden, sommerreifen MÜSSEN die v/max des pkw überschreiten können.
da mir keine winterreifen für kräder bekannt sind, hat sich die frage wohl geklärt.
Zitat:
Original geschrieben von BePo600
diese regelung kann bei pkws lediglich NUR bei winterreifen angewendet werden, sommerreifen MÜSSEN die v/max des pkw überschreiten können.Zitat:
Original geschrieben von urmeldaehn
ok, das mit dem v-max im sichtfeld m8 sinn + im gegensatz zu vielen hier lern ich ja auch gerne was dazu.
trotzdem wüßte ich gern, obs so ne regelung auch für mopeds gibt .....
da mir keine winterreifen für kräder bekannt sind, hat sich die frage wohl geklärt.
Die Regelung gilt für Kraftfahrzeuge allgemein.
Über Geschwindigkeitsindex (die Formel) informierst du dich hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Geschwindigkeitsindex
und hier
http://de.wikipedia.org/wiki/Autoreifen
Gruß Karmil
Hallo, habe gerade sicher etwas spät die Bridgstone Diskusion gelesen.
Meine 600 gpx hat auch die BT45F 120/80-16 vorne und hinten 150/80-16 montiert. Maschine hat vor gut 2 Jahren den TÜV ohne Beanstandungen erhalten. Die Reifengröße ist im Fahrzeugschein unter Punkt 22 eingetragen. Als Orginalbereifung steht auch eine Abmessung vorn 110/80V16-V240 und hinten besagte 130/80V16-V240 in den Papieren.
Also soweit ich es beurteilen kann, gibt es keine Probleme beim TÜV.
Schöne Weihnachten!!!
Gruß Jürgen