Bremswerte TÜV
Hallo zusammen,
ich habe einen gebrauchten Ford Fiesta als Jahreswagen gekauft. Der Verkäufer hat mir die Inspektion und HU/AU neu gemacht. Das Fahrzeug hat "ohne Mängel" bestanden, dennoch wundern mich die Bremsenwerte:
Achse 1: Links 230, Rechts 180
Achse 2: Links 120, Rechts 130
Feststellbremse: Links 90, Rechts 110
Blockiergrenzen erreicht.
Abbremsung BBA: 42%, FBA 13%, Berechnungsmasse BBA 1555kg
Während der Fahrt (auf Landstraße bis ca. 100 km/h getestet) fällt nichts auf. Spur ist gerade, auch beim Bremsen "verzieht" nichts.
Bei Autobahnfahrten wird es ab ca. 120km/h ein wenig lauter, ich vermute hier allerdings die Goodyear 4Seasons als Geräuschquelle in Verbindung mit "Kleinwagen".
Der Wagen hat vorne Scheibenbremsen, Hinten Trommelbremsen.
EZ 04/2014, 13tkm gelaufen.
Ich habe versucht mich ein wenig Schlau zu machen....
Die Werte der ersten Achse scheinen innerhalb der Toleranz von 25% zu liegen. Für die BBA konnte ich einen Mindestwert von 50% finden, mein FoFi scheint jedoch darunter zu liegen.
Beste Antwort im Thema
Will mich hier auch mal kurz und knapp einmischen.
Bin selber in dem Bereich tätig (Plakettenkleber).
Wenn der HU-Adapter benutzt wurde stehen auch die Bremsdrücke auf dem Papier.
Stehe diese nicht dort, wurde er nicht verwendet.
Das kann diverse Gründe haben, Hauptgrund momentan aber: Klappt nicht bei allen Fahrzeugen und das Ding ist alles aber nicht ausgereift.
Das Fahrzeug muss 58+% Abbremsung zum bestehen haben. "Früher" war es möglich: eine Achse blockiert = bestanden.
Praxis: Wird immer noch so gelöst.
Das Problem ist hier Theorie und Realität.
Viele Neuwagen schaffen auf einem Bremsenprüfstand die 58% nicht.
Warum? Auch hier wieder verscheidenste Gründe:
Die "Geeichten Prüfstände" zeigen je nach Untersuchtungsstelle beim gleichen Auto schon völlig verschiedene Werte an. Wenn es draußen nass ist fährt das Fahrzeug mit feuchten Reifen auf den Prüfstand und rutscht vor dem Erreichen der Mindestabbremsung einfach durch.
Ein technischer Defekt könnte natürlich auch vorliegen.
Aber hier spielt der Faktor Erfahrung eine große Rolle.
Wenn ich weiß: Auf dem Prüfstand sind alle Autos von den Werten niedriger... dann weiß man auch das bei diesem Auto alles im Rahmen ist.
Rollen vs. Plattenprüfstand ist auch ein anderes Thema, hier würden oftmals Fahrzeuge mit wirklich schlechter Bremse auf der Platte trotzdem die 58% schaffen.
Um mal eine grobe idee zu geben:
Passat von 2014:
"Guter" Rollenprüfstand: 440dN vorne 270dN hinten (müsste 58+% sein)
gleiches Auto auf "schlechtem" Rollenprüfstand: 300dN vorne 170dN hinten ... (unter 58%)
und auf der Platte: 790dN vorne 230dN hinten (weit über 58%).
Natürlich ist das "scheisse" aber leider Realität.
Genauso wie ein 2012+ Touareg niemals eine Bremsenprüfung auf einer Platte bestehen kann.
Warum? Weil die elektronische Handbremse zu sanft eingreift. Hier wird kein blockieren und keine 16+% erreicht.
Habe diverse Fahrzeuge deswegen durchfallen lassen, bis ich dann diese auch auf der Rolle geprüft habe und sie dort bestehen.
Leider kann man sich als Prüfer vor Ort nicht aussuchen ob man Platte oder Rolle hat ... genausowenig ob die Rolle nass oder trocken ist... oder verschlissen oder neu.
Laut Eichamt sind alle Bremsenprüfstände ok.... aber in der Praxis...
Also am Ende mal kurz mein Fazit: Am geprüften Auto ist alles ok, hier wurde die Abweichung links&rechts sauber und korrekt eingetragen, es wurden keine Werte geschönt nur um eine Mindestabremsung zu erreichen oder es besser aussehen zu lassen.
Der Prüfer hat hier nach bestem Gewissen eine Plakette zugeteilt.
Das ganze Thema wird ab 2018 richtig lustig, wenn die Bremsenprüfstände die Werte direkt an die Software übermitteln.
Dann besteht z.B. ein VW UP überhaupt keine HU mehr, die momentanen Bezugskräfte an der Hinterachse die mit dem HUA gemessen werden sollen erreichen diese nämlich auch im Neuzustand nicht. (getestet am 1000km 2015er Baujahr).
Wer wirklich bedenken hat das seine Bremse nicht verkehrssicher ist fährt am besten bei einer Prüfstelle vorbei und fragt mal nett ob das Fahrzeug mal jemand bremsen kann.
Das sollte in den meisten Fällen gratis + Erklärung wieso&warum&weshalb funktionieren.
Die meisten Prüfer haben hier nichts zu verstecken und erklären gerne wie sie auf ihre Angaben kommen.
Das wäre überhaupt vielleicht eine Idee: Adresse und Telefonnummer sollten auf dem Bericht stehen, vielleicht einfach anrufen und mal nett nachfragen.
97 Antworten
Ich habe eben bei unserer Werkstatt aus Jucks mal den Bremsenprüfstand missbraucht. Mit 9kg Pedalkraft bei laufendem Motor, fliegt mein Auto bei 270/280Nm aus der Rolle.
Okay, mit der Haushaltswaage ist es vielleicht nicht so wirklich genau, aber es reicht um zu sagen, dass das weit von 50kg entfernt ist.
@Moers75: Wo hast du die Werte für die Mindestabbremsung ohne BKV her? Die 12% unterschreiten sogar (lt. meiner Unterlagen) die Restbremswirkung bei ausgefallenem Bremskreis.
Wenn ein Transporter die Mindestanforderung von 5m/s² erreicht, liegt er in den gesetzlichen Vorschriften. Leider, sind dies doch etwas mehr, wie 38m Bremsweg aus 100km/h.
MfG
Zitat:
@Johnes schrieb am 19. August 2015 um 10:28:03 Uhr:
@Moers75: Wo hast du die Werte für die Mindestabbremsung ohne BKV her? Die 12% unterschreiten sogar (lt. meiner Unterlagen) die Restbremswirkung bei ausgefallenem Bremskreis.
Richtlinie für die Bremsprüfung von KFZ u. Anhängern, Abschnitt 2(5): "Bei KFZ mit einer zweikreisigen Hilfskraftbremsanlage muss bei Ausfall der Hilfskraft (=der Bremskraftverstärkung) eine Abbremsung von mindestens 12% erreicht werden".
Bei Kreisaufall wenn der andere Kreis als Hilfsbremsanlage gilt müssen 25% bei funktionierendem BKV und 80kg Pedalkraft erreicht werden.
So sagt es die aktuelle Vorgabe bei Erstabnahme/Typprüfung nach nationalem Stand.
Will mich hier auch mal kurz und knapp einmischen.
Bin selber in dem Bereich tätig (Plakettenkleber).
Wenn der HU-Adapter benutzt wurde stehen auch die Bremsdrücke auf dem Papier.
Stehe diese nicht dort, wurde er nicht verwendet.
Das kann diverse Gründe haben, Hauptgrund momentan aber: Klappt nicht bei allen Fahrzeugen und das Ding ist alles aber nicht ausgereift.
Das Fahrzeug muss 58+% Abbremsung zum bestehen haben. "Früher" war es möglich: eine Achse blockiert = bestanden.
Praxis: Wird immer noch so gelöst.
Das Problem ist hier Theorie und Realität.
Viele Neuwagen schaffen auf einem Bremsenprüfstand die 58% nicht.
Warum? Auch hier wieder verscheidenste Gründe:
Die "Geeichten Prüfstände" zeigen je nach Untersuchtungsstelle beim gleichen Auto schon völlig verschiedene Werte an. Wenn es draußen nass ist fährt das Fahrzeug mit feuchten Reifen auf den Prüfstand und rutscht vor dem Erreichen der Mindestabbremsung einfach durch.
Ein technischer Defekt könnte natürlich auch vorliegen.
Aber hier spielt der Faktor Erfahrung eine große Rolle.
Wenn ich weiß: Auf dem Prüfstand sind alle Autos von den Werten niedriger... dann weiß man auch das bei diesem Auto alles im Rahmen ist.
Rollen vs. Plattenprüfstand ist auch ein anderes Thema, hier würden oftmals Fahrzeuge mit wirklich schlechter Bremse auf der Platte trotzdem die 58% schaffen.
Um mal eine grobe idee zu geben:
Passat von 2014:
"Guter" Rollenprüfstand: 440dN vorne 270dN hinten (müsste 58+% sein)
gleiches Auto auf "schlechtem" Rollenprüfstand: 300dN vorne 170dN hinten ... (unter 58%)
und auf der Platte: 790dN vorne 230dN hinten (weit über 58%).
Natürlich ist das "scheisse" aber leider Realität.
Genauso wie ein 2012+ Touareg niemals eine Bremsenprüfung auf einer Platte bestehen kann.
Warum? Weil die elektronische Handbremse zu sanft eingreift. Hier wird kein blockieren und keine 16+% erreicht.
Habe diverse Fahrzeuge deswegen durchfallen lassen, bis ich dann diese auch auf der Rolle geprüft habe und sie dort bestehen.
Leider kann man sich als Prüfer vor Ort nicht aussuchen ob man Platte oder Rolle hat ... genausowenig ob die Rolle nass oder trocken ist... oder verschlissen oder neu.
Laut Eichamt sind alle Bremsenprüfstände ok.... aber in der Praxis...
Also am Ende mal kurz mein Fazit: Am geprüften Auto ist alles ok, hier wurde die Abweichung links&rechts sauber und korrekt eingetragen, es wurden keine Werte geschönt nur um eine Mindestabremsung zu erreichen oder es besser aussehen zu lassen.
Der Prüfer hat hier nach bestem Gewissen eine Plakette zugeteilt.
Das ganze Thema wird ab 2018 richtig lustig, wenn die Bremsenprüfstände die Werte direkt an die Software übermitteln.
Dann besteht z.B. ein VW UP überhaupt keine HU mehr, die momentanen Bezugskräfte an der Hinterachse die mit dem HUA gemessen werden sollen erreichen diese nämlich auch im Neuzustand nicht. (getestet am 1000km 2015er Baujahr).
Wer wirklich bedenken hat das seine Bremse nicht verkehrssicher ist fährt am besten bei einer Prüfstelle vorbei und fragt mal nett ob das Fahrzeug mal jemand bremsen kann.
Das sollte in den meisten Fällen gratis + Erklärung wieso&warum&weshalb funktionieren.
Die meisten Prüfer haben hier nichts zu verstecken und erklären gerne wie sie auf ihre Angaben kommen.
Das wäre überhaupt vielleicht eine Idee: Adresse und Telefonnummer sollten auf dem Bericht stehen, vielleicht einfach anrufen und mal nett nachfragen.
Die geeichten Prüfstände werden die Radbremskräfte schon genau messen, das wird ja nicht das Problem sein aber ohne einheitlichen Bremsdruck oder Pedalkraft müssen doch trotzdem immer verschiedene Bremswerte rauskommen oder hab ich da immernoch was falsch verstanden?
Ähnliche Themen
Zitat:
@Kung Fu schrieb am 24. August 2015 um 02:25:21 Uhr:
Die geeichten Prüfstände werden die Radbremskräfte schon genau messen, das wird ja nicht das Problem sein aber ohne einheitlichen Bremsdruck oder Pedalkraft müssen doch trotzdem immer verschiedene Bremswerte rauskommen oder hab ich da immernoch was falsch verstanden?
Zitat:
@Kung Fu schrieb am 24. August 2015 um 02:25:21 Uhr:
Die geeichten Prüfstände werden die Radbremskräfte schon genau messen, das wird ja nicht das Problem sein aber ohne einheitlichen Bremsdruck oder Pedalkraft müssen doch trotzdem immer verschiedene Bremswerte rauskommen oder hab ich da immernoch was falsch verstanden?
Zitat:
@Kung Fu schrieb am 24. August 2015 um 02:25:21 Uhr:
Die geeichten Prüfstände werden die Radbremskräfte schon genau messen, das wird ja nicht das Problem sein aber ohne einheitlichen Bremsdruck oder Pedalkraft müssen doch trotzdem immer verschiedene Bremswerte rauskommen oder hab ich da immernoch was falsch verstanden?
bei der "normalen Messung" (ohne HUA) wird hier ins Pedal gelatscht bis das Bein abfällt.
Also einheitliche Kraft gibt es nicht, irgendwann wird die Bremsleistung aber einfach nicht mehr egal wie feste Mann tritt.
Mit Bremskraftverstärker schafft das eigentlich jeder, bei alten Fahrzeugen ohne Verstärkung weicht es schonmal je nach Prüfbein etwas ab.
Viele Fahrzeuge "wirft" es auch aus dem Prüfstand, also sie blockieren und man rutscht aus dem Prüfstand. Ist bei Handbremsen fast immer der Fall da die 1. Achse frei rollt und es für den Rauswurf nicht viel Kraft braucht.
Wenn du mal 5-6 verschiedene Prüfstande benutzt hast zweifelst du an das überhaupt einer richtig anzeigt. Dabei sind alle geeicht.
Bei der Messung mit HUA sind die Ergebnisse besser vergleichbar, hier muss man nicht am Grip Limit bremsen sondern es wird hochgerechnet.
Gebremst werden muss nur zwischen 10 und 100 bar Bremsdruck.
Denke ähnlich wird bei der Eichung geprüft denn hier sind die Ergebnisse viel nähere beisammen als bei der Bremsung bis zur Blockiergrenze.
Zitat:
@snooopy365 schrieb:
Viele Fahrzeuge "wirft" es auch aus dem Prüfstand, also sie blockieren und man rutscht aus dem Prüfstand. Ist bei Handbremsen fast immer der Fall da die 1. Achse frei rollt und es für den Rauswurf nicht viel Kraft braucht.
Wie ist es bei euch geregelt? Bei erreichen der Blockiergrenze Nachweis erbracht? So wie es z.B. in den Vorgaben unserer Prüfstation steht?
MfG
Genau, wenn die seitliche Abweichung bis dahin in der Toleranz war ist damit der Nachweis erbracht.
Wobei das vom Gesetzgeber eigentlich nicht mehr so vorgesehen ist bei neueren Fahrzeugen. Was die sich dabei denken ist leider wieder eine ganz andere Schublade.
Bei älteren Fahrzeugen ja auch nicht.
Hallo,
ich habe mir einen gebrauchten Passat Variant (Leasingrückläufer) zugelegt.
Der Verkäufer (Vertragshändler) hat noch TÜV neu machen lassen.
Die Bremswerte der Vorderachse machen mich allerdings stutzig
Hier die Daten:
Passat Variant
EZ (06/2012)
Zulässiges Gesamtgewicht: 2180 Kg
Bremswerte TÜV:
BetriebsBremse: 1.Achse 340 (links) / 390 (rechts)
BetriebsBremse: 2.Achse 230 / 250
Feststellbresme: 200 / 220
Abremsung BBA: Räder blockiert
Abremsung FBA: Räder blockiert
Grundsätzlich scheint hier alles im grünen Bereich zu sein, da
Betriebsbremse: 55%
Feststellbremse: 19 %
Differenz Vorderachse: 12% (von 390 ausgehend), im Bereich der max erlaubten 25%
Allerdings frage ich mich:
a) ist die Differenz auf der Vorderachse nicht doch zu hoch. Habe gelesen, bei Scheibenbremsen ist eine Abweichung von über 10% heutzutage eigentlich nicht OK.
b) kann es eine so große Differenz überhaupt geben, wenn der Verkäufer - wie zugesichtert - vorne die Bremsklötze neu gemacht hat?
c) kann das mit Vorschäden zu tun haben, das die Werte links generell niedriger sind? Linke Seite wurde neu lackiert.
Bei der Probefahrt war der Wagen soweit OK. Beim Bremsen kein feststellbares Ziehen zu einer Seite.
Ich bedanke mich im Voraus für fachkundige Antworten.
Blitz
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'TÜV Bremswerte VA unterschiedlich' überführt.]
Es kann schon reichen wenn die Beläge nicht gescheit eingefahren wurden.
Sofern das Fahrzeug nicht merklich zur Seite zieht, ist alles gut
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'TÜV Bremswerte VA unterschiedlich' überführt.]
Auffällig ist eher, dass offensichtlich keine Bezugsbremskraftprüfung durchgeführt wurde, obwohl das vom Baujahr her eigentlich möglich sei müsste. Aber das ist vermutlich kein Fehler vom Fahrzeug 😉
Dass die eigentlich vorgeschriebene Mindestabbremsung (58%) nicht erreicht wurde ist ebenfalls kein Problem, wenn das durch das vorzeitige Blockieren der Räder zu begründen ist.
Die Links-/Rechts-Abweichung von 12% würde mir keine Sorgen bereiten, gerade bei neuen (noch nicht richtig eingefahrenen) Bremsbelägen nicht. Vielleicht zur Sicherheit (und zur Beruhigung der Nerven) beim Wechsel von Winter- auf Sommerreifen nochmal schauen, ob Tragbild und Verschleiß gleichmäßig sind...
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'TÜV Bremswerte VA unterschiedlich' überführt.]
besten dank an Euch, black rider hk_do.
@hk_do: zur Bezugsbremskraftprüfung.
Wenn ich das richtig verstanden habe, werden für diese Prüfung Bezugs- bzw. Sollwerte vom Hersteller mit dem Ist-Wert vom zu prüfenden KFZ verglichen.
Meinst Du, in meinem Fall wurde vorsätzlich darauf verzichtet, weil die ermittelten Werte zu schlecht sind?
In welchen Prozentbereich liegen gut gewartete KFZ normalerweise....kommt man locker und weit über die 58% hinaus?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'TÜV Bremswerte VA unterschiedlich' überführt.]
Bei der Bezugsbremskraftprüfung wird der Bremsdruck gemessen, wieviel Pedaldruck wieviel Bremsleistung ergeben.
Der Adapter der dafür am Fahrzeug an die OBD Dose angeschlossen wird, funktioniert aber noch nicht so wie er soll und auch noch nicht an jedem Fahrzeug.
Wenn du mehr Bremskraft auf dem Prüfstand übertragen willst, dann musst du mehr Gewicht in das Fahrzeug packen, dann blockieren die Räder später. Wenn es drausen Regnet und die Reifen feucht sind, blockiert die Achse schneller. Hast du unterschiedliche Luftdrücke in den Reifen links und rechts, hast du unterschiedliche werte von links zu rechts (das fängt schon beim Rollwiderstand an)
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'TÜV Bremswerte VA unterschiedlich' überführt.]
Zitat:
@_Blitz schrieb am 31. Oktober 2015 um 01:38:31 Uhr:
Wenn ich das richtig verstanden habe, werden für diese Prüfung Bezugs- bzw. Sollwerte vom Hersteller mit dem Ist-Wert vom zu prüfenden KFZ verglichen.
genau.
Es wird die Bremskraft in Bezug auf den eingesteuerten Hydraulikdruck mit den Vorgaben verglichen.
Damit erfolgt eine wesentlich realistischere Aussage, was die Bremsanlage wirklich kann. Üblicherwei ist das nämlich deutlich mehr, als "bei unbeladenem Fahrzeug die Räder auf der Rolle zum Blockieren bringen". Bei der Prüfung geben die dokumentierte Werte auch eine bessere Aussage über die Seitengleichheit; die kurz vor der Blockiergrenze abgenommenen Werte der konventionellen Prüfung divergieren da teilweise schon wieder aufgrund der Vorgänge am Übergang zwischen Haft- und Gleitreibung. Ebenfalls kann man nur mit der Bezugsbremskraftprüfung eine belastbare Aussage über die Gleichmäßigkeit vorne/hinten machen. Was allerdings bei neuen Bremsenteilen auf (nur) einer Achse ggf. zu Problemen führt, wenn man eine Achse mit eingebremster Bremse und eine Achse mit neuer Bremse vergleicht...
Zitat:
Meinst Du, in meinem Fall wurde vorsätzlich darauf verzichtet, weil die ermittelten Werte zu schlecht sind?
Das würde ich nicht behaupten.
Das Verfahren der Bezugsbremskraftprüfung ist noch sehr neu und funktioniert noch nicht in allen Fällen zuverlässig. In diesen Fällen ist dann wie im vorliegenden Fall die Wirkungsprüfung konventionell durchzuführen.
Zitat:
In welchen Prozentbereich liegen gut gewartete KFZ normalerweise....kommt man locker und weit über die 58% hinaus?
ja, unbedingt.
Allerdings lässt sich das zumindestens mit leerem Fahrzeug auf einem Rollenprüfstand mit der konventionellen Prüfung niemals nachweisen, weil dafür die Räder zu früh blockieren. (die Bremse kann also mehr Bremskraft entwickeln, als die Reifen auf die Rollen übertragen können)
Weniger als 58% Abbremsung ist deswegen nicht als Beweis für eine mangelhafte Bremsanlage zu verstehen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'TÜV Bremswerte VA unterschiedlich' überführt.]
Mach dich nicht verrückt, es besteht kein grund zur sorge. Du hast super bremswerte.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'TÜV Bremswerte VA unterschiedlich' überführt.]