Bremsscheiben ohne ABE eintragen lassen
Hallo zusammen,
ich stehe vor folgender Miesere:
Ich habe mir vor ca. 2 Monaten ein Kit bestehend aus Bremsscheiben V+H / Klötze V+H bei DBA "Disk Brakes Australia" für meinen I30N Facelift bestellt.
Alles in allem knapp 1200€ Material.
Schlau wie ich bin hab ich beim Kauf nicht darauf geachtet, ob die ECE 90 vorliegt, auf der Website wurde nicht explizit auf das "nicht vorhandensein" dieser Norm hingewiesen. Zu dem Zeitpunkt bin ich, naiv wie ich bin, davon ausgegangen dass sowas ja wohl ausgeschrieben ist, wenn es über eine .DE Seite vertrieben wird...
Nach nun 2 Monaten ist natürlich auch die Widerrufsfrist verstrichen.
Jetzt wollte ich heute beim Tüv nen Termin machen zur Einzelabnahme und mich trifft der Schlag.
"Tragen wir ihnen nicht ein", "Keine Chance".
Hat da jemand Erfahrung? Die Bremsscheiben sind zweifelsfrei qualitativ besser als die original Hyundai Scheiben, ich will aber natürlich nicht einfach einbauen, sonst verwickele ich mich irgendwann in einen Verkehrsunfall und die Versicherung zahlt nicht....
Habe ich irgendwelche Optionen, oder hab ich 1200€ zum Fenster rausgeworfen und neue Papiergewichte?
LG
Max
97 Antworten
Zitat:
@twindance schrieb am 08. Dez. 2024 um 11:23:53 Uhr:
Jetzt krieg Dich endlich mal wieder ein
Falls du wirklich mich meinen solltest: bin ganz entspannt 🙂
Und ich war keiner, der Bestrafung gefordert hatte, sondern im Gegenteil
Hi
Der TE hat geschieben, Scheiben und Beläge ( keine Bremssattel )
In DE gibt es die Fa. Zimmermann die ( Serie, (vielleicht) ) Bremsscheiben auch
in geschlitzt und auch gelocht anbietet. ( ohne Eintrag in die Fahrzeugpapiere )
Das auf Bremsscheiben sichbar eine ECE Nummer drauf ist halte ich für
unwarscheinlich, denn gesehen habe ich das noch nicht.
Die Bremsbeläge in Serie sind Schwarz und Sportbeläge meisten in Rot oder Gelb.
Wenn also die Teile aus Australien die selbe Größe in den Scheiben haben,
aber nur gelocht oder geschlitzt sind, ist das kein Hinweis.
Sind die Beläge in Schwarz gibt es hier auch keinen Hinweis woher die sind.
Wenn also ein Unfall durch eine zerbröselte Bremsscheibe erfolgen sollte,
muss ( wenn der Halter dazu nix sagt ) erst mal aufwändig geklärt werden,
warum es dazu kam.
Einfach so zu meinen die BE ist erloschen wird schwierig zu beweisen.
Dem Prüfer interessiert beim TÜV auch nicht, was das für Teile sind,
der schaut nur Scheibe ist OK und Beläge sind auch OK, gut.
Die Staatsmacht sieht das auch nicht und wenn da wirklich einer fragt,
was ist das ? "das sind Zimmermann Bremsen" und schon hat sich das erledigt.
Tom
Zitat:
@speedrs4 schrieb am 8. Dezember 2024 um 11:43:39 Uhr:
Das auf Bremsscheiben sichbar eine ECE Nummer drauf ist halte ich für
unwarscheinlich, denn gesehen habe ich das noch nicht.
Doch, stehen drauf.
Sieht man halt meist nur im ausgebauten Neuzustand.
Bei den Zimmermann weiß ich es nicht, bei den ATE steht es meist am Außenrand bzw. am Topf. Sind die Bremsen 'ne Weile gelaufen, sieht man da nix mehr.
Ich fahre eine legale BigBrake Anlage. Da steht auf den Scheiben nix. Auf dem Topf sieht man die Nummern nur, wenn die Räder runter sind. Einzig auf den Sätteln könnte man was von innen, wenn man unterm Auto steht, was sehen. Und ich könnte jede passende Reibscheibe (Bremsscheibe ist ja mehrteilig) nehmen, Hauptsache die Abmessungen passen.
Bei den Belägen könnte man was sehen, wenn die Schwimmsättel außen offen sind. Bei den Seriensätteln vorher, sah man höchstens die E-Nummer. Bei den Serienbelägen sah man nix im eingebauten Zustand.
Es gibt auch von Rotinger gelochte und geschlitzte Scheiben. Die hatte ich früher drauf. Bei der HU wollte der Prüfer nur die Bescheinigung sehen, das war für ihn OK. Also von daher... 😉
VG
Dazu noch
Die sogenannten ECE-Regelungen bezeichnen international einheitliche Vorschriften für Kraftfahrzeuge und Ersatzteile. Aufgrund der hohen Anforderungen an die Bauteileigenschaften gilt das ECE-Label als Qualitätsmerkmal im KFZ-Bereich. Seit dem 1. November 2016 müssen Bremsscheiben und -trommeln bei neuen Fahrzeugtypen (die nach dem 01.11.2016 homologiert wurden) verbindlich die ECE-R90-Norm erfüllen.
Wer nach ECE Bremsscheiben sucht stößt auch auf dbabrakes.de des Australischen
Hersteller mit ECE R90 !
Tom
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Zitat:
@nogel schrieb am 8. Dezember 2024 um 11:29:25 Uhr:
Zitat:
@twindance schrieb am 08. Dez. 2024 um 11:23:53 Uhr:
Jetzt krieg Dich endlich mal wieder einFalls du wirklich mich meinen solltest: bin ganz entspannt 🙂
Und ich war keiner, der Bestrafung gefordert hatte, sondern im Gegenteil
Hatte editiert und der Beitrag ist runtergerutscht - natürlich meinte ich nicht Dich 😉
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 7. Dezember 2024 um 12:47:19 Uhr:
Ich wiederhole mich: die Polizeikontrolle ist doch nur ein kleines Problem. Wenn Du mal erlebt hast was abläuft wenn Dein Wagen von einer Unfallstelle weg sichergestellt wird und was dann alles links gemacht wird - dann überlegst Du dir das nicht mal mehr. Bei mir hat es ausgereicht, dass ich nix mehr selber mache sondern alles im Fachbetrieb mit Rechnung. Selbst Radwechsel. Denn zum auseinander nehmen des Wagens wurde die gesamte Historie angefordert „wer hat wann was an der Karre gemacht“ und musste belegt werden. Da willst Du in einem Ermittlungsverfahren nach Unfall mit Personenschaden nicht derjenige sein, der selbst unerlaubte Bremsen eingebaut hat …
Das kann ich nur bestätigen!
In meiner Ausbildungszeit hatte ich einen alten Kleinwagen. Das Geld war damals bei den "Lehrlingen" noch knapp, und so habe ich am Auto alles selbst gemacht. Das war allgemein bekannt, da ich gar nicht in einem entsprechenden Beruf ausgebildet wurde und gelegentlich auch mal zum testen mit einem halbfertigen Auto unterwegs war.
Bei Bremsen und Lenkung habe ich aber nie etwas selbst gemacht. Als es mir dann finanziell besser ging, habe ich mir was anderes gekauft und das alte Auto an einen Bekannten verkauft, der von meinen Basteleien wusste.
Mit diesem Auto hat es dann nach einiger Zeit einen tödlichen Unfall ohne Fremdbeteiligung gegeben, der jugendliche Fahrer hat nicht überlebt. Obwohl bei der Unfallaufnahme bekannt wurde, dass der Fahrer keinen Führerschein und dem neuen Besitzer die Schlüssel entwendet hatte und die Umstände auf Fahrfehler hinwiesen, wurde das Auto beschlagnahmt und der Rest wegen meinen Basteleien daran auf links gedreht. Den Verunglückten und dessen Eltern kannte ich und die mich auch.
Die Zeit mit den ganzen Anfeindungen wegen meiner angeblichen Schuld aufgrund meiner fehlenden Fachkenntnis bei den Basteleien war extrem hart.Das wurde erst ganz allmählich besser, als das Unfallauto freigegeben wurde mit dem Bericht, dass keine technischen Mängel am Auto gefunden wurden und der Unfall einzig und allein durch Fahrfehler des Fahrers verursacht worden sein konnte.
Zitat:
@speedrs4 schrieb am 8. Dezember 2024 um 13:11:22 Uhr:
Dazu nochDie sogenannten ECE-Regelungen bezeichnen international einheitliche Vorschriften für Kraftfahrzeuge und Ersatzteile. Aufgrund der hohen Anforderungen an die Bauteileigenschaften gilt das ECE-Label als Qualitätsmerkmal im KFZ-Bereich. Seit dem 1. November 2016 müssen Bremsscheiben und -trommeln bei neuen Fahrzeugtypen (die nach dem 01.11.2016 homologiert wurden) verbindlich die ECE-R90-Norm erfüllen.
Wer nach ECE Bremsscheiben sucht stößt auch auf dbabrakes.de des Australischen
Hersteller mit ECE R90 !Tom
Im Ersatzteilhandel galt dieses Regelwerk schon erheblich länger
Zitat:
@twindance schrieb am 8. Dezember 2024 um 11:23:53 Uhr:
Jetzt krieg Dich endlich mal wieder ein! Der TE hat doch nun mehrfach erklärt, dass er die Teile nicht einbauen wird, also komm einfach von der Palme wieder runter.Deine Forderung nach maximaler Bestrafung der "Regelbrecher" und "Nichtnormbefolger" ist überzogen, nicht jede Regel und Norm ist sinnvoll.
Falls diesmal ich gemeint war, dann würde ich empfehlen, emotionslos meine Einlassungen zum Thema zu lesen. Mir ist bekannt, dass es viele praxisfremde Regeln gibt, die auch ich gelegentlich mit Vorsatz übersehe, aber mir ist schon vorher klar, dass es Konsequenzen haben kann, die ich bewusst einkalkuliere und auch bereit bin zu tragen.
Der Vorwurf bezüglich der maximalen Bestrafung der "Regelbrecher" und "Nichtnormbefolger" ist auch nicht an mich gerichtet und wenn doch, dann unbegründet, weil sachlich falsch.
Zitat:
@Minzestrauch schrieb am 7. Dezember 2024 um 13:43:47 Uhr:
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 7. Dezember 2024 um 13:03:43 Uhr:
Es bleibt ja trotzdem nicht zugelassen - Sinn hin oder her. . . . Das ist halt eben so.Stimmt leider. Das ist ja gerade sooo typisch deutsch: Hat zwar keinen Sinn - ist aber vorgeschrieben. So lernt man die Hinnahme von Inkompetenz und Gehorsam. Nicht mein Ding.
Tja - im Falle meiner neuen Heizung war es ganz klar die Aussage des Bezirksschornsteinfegers: ihm ist völlig egal, ob die Beschaffenheit der Rohre identisch ist. Ist auf dem Rohr nicht der Schriftzug des Heizungsherstellers, dann verweigert er die Inbetriebnahme der Heizung und es bleibt eben kalt. Wenn es dann Dein Ding ist, "nicht gehorsam" zu sein und bei -5 Grad ohne Heizung da zu sitzen so sei Dir das unbenommen 😉
Zur Betriebserlaubnis: in meinem Gerichtsfall, in dem aufgrund des Personenschadens gegen mich ermittelt wurde wegen fahrlässiger Tötung und im Zuge dessen der Wagen auseinander genommen wurde, hat das Gericht ein eindeutiges Signal des Staatsanwaltes gegeben: nämlich dass man auch zur Erkenntnis kommen könne, dass - sollte ich mit einem Fahrzeug mit erloschener Betriebserlaubnis unterwegs gefahren sein und mir das auch bewusst gewesen sein - ich allein aufgrund dieser Tatsache mind. eine erhebliche Mitschuld bekommen könne, eben weil es ganz einfach gewesen wäre den Unfall zu vermeiden: Nämlich einfach durch nicht Nutzung im Straßenverkehr. Man würde in diesem Fall eine Freiheitsstrafe anvisieren ... Und wir haben den Auseinander genommenen Wagen ja wieder bekommen nach dem Verfahren und haben sichten können, was alles auseinander genommen und geprüft wurde. Ebenso haben wir erfahren, was alles von der wartenden Werkstatt gerichtlich an Historie angefordert wurde. Das war schon sehr sehr gründlich ...
Ein 2. mal war ich involviert als ein Mitfahrer in der Motorradgruppe tödlich verunglückt ist. Da wurde die gesamte Truppe noch vor Ort dazu befragt, wie das normale Wartungsverhalten des Kollegen denn gewesen sei, ob wir wüssten welche Werkstatt der beauftragt für gewöhnlich ...
Wie gesagt, mir hat das ausgereicht - ich mache nix mehr was nur ansatzweise aus der Reihe geht oder nur im Ansatz rechtlich bedenklich sein könnte. Und nix privat ohne Rechnung. Denn im Zweifel nutzt es mir nix, wenn ich wegen unwichtigem Schnulli wie Reifen Anbauteile oder Bremse eine Vorstrafe habe im Fall des Falles, aber mir einen drauf abwi...en kann dass ich mich gegen Inkompetenz und Gehrosam "gewehrt" habe.
Oh man, seit wann erlischt die BE, wenn ich an meinem Fahrzeug gewisse Dinge instand setze?
Leute Leute, jetzt kommt wieder alles Mögliche ins Spiel.
@Roadrunner-07, solche Fälle wie deinem stiften hier nur Verwirrung.
Mir ist ein Beispiel aus der Vergangenheit eingefallen. Bei meinem Smart sehen die Trommelbremsen sehr unschön aus und ein Entrosten mit Nachlackieren bringt nur kurzzeitige Besserung. Deshalb kam ich auf den Gedanken, dass man zwischen der Trommel und Felge eine Bremsscheiben-Attrappe setzen könnte, die die Trommel verdeckt. Wurde auch schnell fündig, weil für mein Fahrzeug auch eine Ausführung verfügbar war, aber eben ohne ABE.
Das Teil besteht aus Edelstahl und ist ca. 0,8mm dick. Mit den Infos und ausgedruckten Artikelbeschreibung habe ich mich auf den Weg zum TÜV gemacht, um nachzufragen, ob der Einbau offiziell möglich ist. Um es für den Leser abzukürzen: Nein geht nicht. Auch ein Autosachverständiger hat mir dies auf Nachfrage bestätigt, weil wenn es zum Unfall kommt und womöglich mit Personenschaden, dann wird noch genauer auf neuralgische Punkte am Auto geachtet.
Wenn so eine Kleinigkeit nicht geht, bei der sich ein eventueller Schaden, der durch eine theoretische Materialermüdung entstehen kann, vorher deutlich akustisch und fühlbar ankündigt, dann werden die hier angefragten Bremsen erst recht nicht gesetzeskonform sein.
So, Rückmeldung vom Händler ist da, ich kann die Scheiben nicht zurückgeben.
Dafür habe ich auf meine Anfrage beim Hersteller hin, wann die ECE für meine Scheiben bereitgestellt wird folgende Antwort erhalten:
Zitat:
Hello Max,
Thank you very much for your suggestion.
We do not often get feedback from the market as useful as yours and we really appreciate it. We have recently completed a large group of approvals and are in the process of putting together our next list. These part numbers have been added to the list of items to be done.
This is not a quick process as there needs to be a certain amount of testing involved so I cannot give a certain date when this will happen.
I have also forwarded this email to our European Distributor so that they can be aware of the request.
Thank you once again for your suggestion.
Regards ...
Ich werde die Teile also nun in den Keller verfrachten und hoffen, dass diese ECE dann vor dem nächsten Bremsbelagwechsel aktiv wird.
In D ist es selbstverständlich nicht verboten, sein Auto selber zu reparieren. Einen Werkstattzwang gibt es nicht, und das schließt auch sicherheitsrelevante Funktionen ein. Ich rede hier natürlich nur von privater Eigenarbeit, nicht von gewerblicher Erwerbstätigkeit. So viel zu den Fakten.
Klar ist jedoch, dass das Ergebnis der Reparatur fachgerecht sein muss! Der DIY-Reparateur muss also wissen, was er tut. Aber so ist das nicht nur beim Autoreparieren, sondern in allen Lebensbereichen, z.B. beim Autofahren (!), bei Pilzesammeln, beim Arbeiten im Garten oder am Haus. Ja sicher, wer etwa von seiner Gasheizung keine Ahnung hat, sollte die Wartung unbedingt dem Installateur überlassen, und nicht dran rum probieren. Allgemein: Wer etwas nicht kann, muss es eben lassen. Und wer es kann, kann es im Rahmen seiner Fähigkeiten auch machen, und das auch ohne förmliche Berufsausbildung.
Und zum Thema krasse lebensgefährliche Fehler einer Fachwerkstatt folgendes Erlebnis: Eine Fachwerkstatt macht die Bremsen meines Dienst-Sprinters, der regelmäßig mit 800 Litern Flüssigsauerstoff (!) unterwegs ist, neu. Als ich das Fahrzeug abhole, knirscht und schabt es beim ersten Bremsen schon in der Hofausfahrt kräftig. Also retour und reklamiert. Der Service-Empfangsmensch sagt, nein, kein Fahler, das bremst sich noch ein, das ist normal und alles vom Meister überprüft bla bla bla . . . Ich weigere mich, mit dem Wagen zu fahren, rufe meinen Chef an und erkläre das. Der ruft die Werkstatt an und verlangt eine neue Überprüfung. Ergebnis: Die Bremsklötze wurden verkehrt herum, mit dem Metallrücken zur Scheibe, vom Azubi montiert und niemand hat es überprüft. So viel zum Thema Fachwerkstatt, und es gibt leider viele solche Berichte. Jeder macht Fehler, aber SO ETWAS darf nicht passieren und passiert mir jedenfalls nicht.
Also bitte keine Panikmache bzgl. Eigenreparaturen. Und die Betriebserlaubnis erlischt natürlich bei Eigenreparaturen auch nicht.
Die BE erlischt auch nicht bei gewerblichen Reparaturen.
Hier geht es ja eigentlich auch nicht um Reparaturen.
Im Grunde können wir das ja hier abhaken, bevor hier alle uns leben kommen, denn der TE hat von dem Vorhaben unlängst abgesehen.
Also aus Fehlern lernen, oder auch drauf hoffen, dass es zukünftig Hersteller mit entsprechender Zulassung gibt. Zimmermann, brembo u.co.