Bremsscheiben ohne ABE eintragen lassen
Hallo zusammen,
ich stehe vor folgender Miesere:
Ich habe mir vor ca. 2 Monaten ein Kit bestehend aus Bremsscheiben V+H / Klötze V+H bei DBA "Disk Brakes Australia" für meinen I30N Facelift bestellt.
Alles in allem knapp 1200€ Material.
Schlau wie ich bin hab ich beim Kauf nicht darauf geachtet, ob die ECE 90 vorliegt, auf der Website wurde nicht explizit auf das "nicht vorhandensein" dieser Norm hingewiesen. Zu dem Zeitpunkt bin ich, naiv wie ich bin, davon ausgegangen dass sowas ja wohl ausgeschrieben ist, wenn es über eine .DE Seite vertrieben wird...
Nach nun 2 Monaten ist natürlich auch die Widerrufsfrist verstrichen.
Jetzt wollte ich heute beim Tüv nen Termin machen zur Einzelabnahme und mich trifft der Schlag.
"Tragen wir ihnen nicht ein", "Keine Chance".
Hat da jemand Erfahrung? Die Bremsscheiben sind zweifelsfrei qualitativ besser als die original Hyundai Scheiben, ich will aber natürlich nicht einfach einbauen, sonst verwickele ich mich irgendwann in einen Verkehrsunfall und die Versicherung zahlt nicht....
Habe ich irgendwelche Optionen, oder hab ich 1200€ zum Fenster rausgeworfen und neue Papiergewichte?
LG
Max
97 Antworten
Die einzige Frage die jetzt noch bleibt: Muss die Bremsscheibe eine ECE R90 Markierung haben, oder ist meine Bremse auch i.O wenn ich diese vor Zulassung gekauft habe....
Ja, muss gekennzeichnet sein:
Auszug aus ECE-R90:
Zitat:
Kennzeichnung
Jede nach dieser Regelung genehmigte Bremsscheibe und -trommel
muss mit einer dauerhaften Kennzeichnung versehen sein, die mindestens
die folgenden Angaben enthält:
6.2.2.1 den Namen des Herstellers oder die Handelsmarke;
6.2.2.2 den Genehmigungscode;
6.2.2.3 Teilenummer;
6.2.2.4 eine Angabe, die die Rückverfolgbarkeit des Produktionsprozesses ermöglicht
(z. B. Datum, Seriennummer, Quellcode);
6.2.2.5 die Mindestdicke der Bremsscheibe oder der maximal zulässige Innendurchmesser
der Bremstrommel.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 9. Dezember 2024 um 12:05:16 Uhr:
Ja, muss gekennzeichnet sein:
Auszug aus ECE-R90:
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 9. Dezember 2024 um 12:05:16 Uhr:
Zitat:
Kennzeichnung
Jede nach dieser Regelung genehmigte Bremsscheibe und -trommel
muss mit einer dauerhaften Kennzeichnung versehen sein, die mindestens
die folgenden Angaben enthält:
6.2.2.1 den Namen des Herstellers oder die Handelsmarke;
6.2.2.2 den Genehmigungscode;
6.2.2.3 Teilenummer;
6.2.2.4 eine Angabe, die die Rückverfolgbarkeit des Produktionsprozesses ermöglicht
(z. B. Datum, Seriennummer, Quellcode);
6.2.2.5 die Mindestdicke der Bremsscheibe oder der maximal zulässige Innendurchmesser
der Bremstrommel.
Die Frage wäre dann ob mich das nur Bußgeld kostet (das wird eh keinen von der Polizei interessieren), wichtig wäre mir nur ob die Versicherung dann Stress macht.
Bei Bremsbelägen bspw. kann sich die E-Markierung ja auch "rausbrennen" und man sieht sie nicht mehr. Trotzdem hat das Teil eine ECE R90 Genehmigung.
Schreib der Versicherung deine Frage per E-Mail, dann bekommst du eine richtige Antwort. Hier ist das nur Rätselraten.
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Zitat:
@remarque4711 schrieb am 9. Dezember 2024 um 12:34:04 Uhr:
Schreib der Versicherung deine Frage per E-Mail, dann bekommst du eine richtige Antwort. Hier ist das nur Rätselraten.
Wenn ich das meiner Versicherung als Frage stelle, kann ich im Vollkasko Fall auch direkt jetzt zusammen mit der Frage die "Bitte mein Auto extra gründlich auf Links drehen, inkl. Vorverdacht" Karte unterschrieben abgeben....
Du hattest bis vor kurzem alle hier beruhigt mit der Idee die Teile im Keller verschwinden zu lassen und nun kommst du plötzlich so um die Ecke .
Nicht wirklich gut .
Zitat:
@ME1200 schrieb am 9. Dezember 2024 um 12:39:09 Uhr:
Du hattest bis vor kurzem alle hier beruhigt mit der Idee die Teile im Keller verschwinden zu lassen und nun kommst du plötzlich so um die Ecke .
Nicht wirklich gut .
Sicher, das ist ja auch immer noch der Plan. Wenn allerdings der Hersteller mir jetzt meldet dass diese Bremsscheiben in absehbarer Zukunft ECE erhalten ist das natürlich höchstinteressant für mich.
Solange die Scheiben keine ECE haben, werde ich diese natürlich auch nicht fahren. Es geht ja gerade um den Fall, dass der Hersteller diese Zertifizierung nachreicht.
Sollten meine Scheiben weiterhin auch nach nachreichen der ECE nicht zu gebrauchen sein, weil da irgendein ECE Logo fehlt, kann ich die Dinger dann jetzt auch aktiv auf den Schrott werfen und verschwende keinen Platz im Keller.
Mir geht es nur darum ob es einer Versicherung am Ende um ein Logo geht, oder ob das Bauteil eine ECE Genehmigung hat. Denn diese hätte es ja dann.
Diese hat sie dann eigentlich nur wenn die Scheiben über eine passende Kennzeichnung eindeutig dem Gutachten zugeordnet werden können .
Du hast drei Möglichkeiten:
1. montieren und fahren
2. nur auf Rennstrecken montieren und fahren
3. verkaufen
Zitat:
@MaxKemm2001 schrieb am 9. Dezember 2024 um 12:46:42 Uhr:
Zitat:
@ME1200 schrieb am 9. Dezember 2024 um 12:39:09 Uhr:
Du hattest bis vor kurzem alle hier beruhigt mit der Idee die Teile im Keller verschwinden zu lassen und nun kommst du plötzlich so um die Ecke .
Nicht wirklich gut .Sicher, das ist ja auch immer noch der Plan. Wenn allerdings der Hersteller mir jetzt meldet dass diese Bremsscheiben in absehbarer Zukunft ECE erhalten ist das natürlich höchstinteressant für mich.
Solange die Scheiben keine ECE haben, werde ich diese natürlich auch nicht fahren. Es geht ja gerade um den Fall, dass der Hersteller diese Zertifizierung nachreicht.
Sollten meine Scheiben weiterhin auch nach nachreichen der ECE nicht zu gebrauchen sein, weil da irgendein ECE Logo fehlt, kann ich die Dinger dann jetzt auch aktiv auf den Schrott werfen und verschwende keinen Platz im Keller.
Mir geht es nur darum ob es einer Versicherung am Ende um ein Logo geht, oder ob das Bauteil eine ECE Genehmigung hat. Denn diese hätte es ja dann.
Ist irrelevant - deine Scheiben haben keine E-Nummer und selbst wenn die in Zukunft Eine erhalten, ist auf deinen Scheiben trotzdem keine drauf.
Das bringt nix, da hat er die Scheiben ja immer noch zu Hause und muss entscheiden ob er die an die Wand hängt oder im Keller verschwinden lässt.