Bremsscheiben ohne ABE eintragen lassen
Hallo zusammen,
ich stehe vor folgender Miesere:
Ich habe mir vor ca. 2 Monaten ein Kit bestehend aus Bremsscheiben V+H / Klötze V+H bei DBA "Disk Brakes Australia" für meinen I30N Facelift bestellt.
Alles in allem knapp 1200€ Material.
Schlau wie ich bin hab ich beim Kauf nicht darauf geachtet, ob die ECE 90 vorliegt, auf der Website wurde nicht explizit auf das "nicht vorhandensein" dieser Norm hingewiesen. Zu dem Zeitpunkt bin ich, naiv wie ich bin, davon ausgegangen dass sowas ja wohl ausgeschrieben ist, wenn es über eine .DE Seite vertrieben wird...
Nach nun 2 Monaten ist natürlich auch die Widerrufsfrist verstrichen.
Jetzt wollte ich heute beim Tüv nen Termin machen zur Einzelabnahme und mich trifft der Schlag.
"Tragen wir ihnen nicht ein", "Keine Chance".
Hat da jemand Erfahrung? Die Bremsscheiben sind zweifelsfrei qualitativ besser als die original Hyundai Scheiben, ich will aber natürlich nicht einfach einbauen, sonst verwickele ich mich irgendwann in einen Verkehrsunfall und die Versicherung zahlt nicht....
Habe ich irgendwelche Optionen, oder hab ich 1200€ zum Fenster rausgeworfen und neue Papiergewichte?
LG
Max
97 Antworten
Zitat:
@Roman1971 schrieb am 8. Dezember 2024 um 05:45:56 Uhr:
Zitat:
@MaxKemm2001 schrieb am 7. Dezember 2024 um 23:01:34 Uhr:
Ich hab auf jeden Fall keinen Bock irgendwem die nächsten 50 Jahre Alimente und nen Rollstuhl zu bezahlen, weil die Millardenschwere Versicherung meint nicht zahlen zu müssen, weil auf meiner Bremsscheibe kein ECE Logo drauf war.Versuch, es aus der Sicht einer Versicherung zu betrachten. Warum sollte die zahlen, wenn der Versicherungsnehmer ein Teil eingebaut hat, welches für den öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen ist. Eigentlich ist die Ausgangslage eindeutig und klar definiert.
Die KFZ-Haftpflicht-Versicherung muss zahlen (wenn der Versicherungsnehmer Schuld am Unfall hat), sonst hätte sie sich nicht eine Versicherung werden dürfen.
Die KFZ-Haftpflicht-Versicherung kann allerdings anschließend den Versicherungsnehmer in Regress nehmen, das sind üblicherweise 2500,- € oder 5000,- €. Ob das auch geht, wenn die nicht zugelassenen Bremsscheiben nicht für den Unfall (mit-) verantwortlich sind oder ob ein höherer Regress möglich ist, weiß ich nicht. Darum geht es mir auch nicht, sondern nur darum, dass die KFZ-Haftpflicht-Versicherung überhaupt nicht zahlen muss, so dass der geschädigte auf seinen Schaden sitzen bleibt, denn diese Aussage ist falsch.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 8. Dezember 2024 um 09:47:18 Uhr:
Die KFZ-Haftpflicht-Versicherung kann allerdings anschließend den Versicherungsnehmer in Regress nehmen, das sind üblicherweise 2500,- € oder 5000,- €. Ob das auch geht, wenn die nicht zugelassenen Bremsscheiben nicht für den Unfall (mit-) verantwortlich sind oder ob ein höherer Regress möglich ist, weiß ich nicht. Darum geht es mir auch nicht, sondern nur darum, dass die KFZ-Haftpflicht-Versicherung überhaupt nicht zahlen muss, so dass der geschädigte auf seinen Schaden sitzen bleibt, denn diese Aussage ist falsch.
Guten Morgen Udo,
ich habe mich nicht eindeutig genug ausgedrückt und deshalb konnte man es so deuten, dass der Versicherer nicht zahlen muss, was aber falsch ist.
Klar muss die Versicherung den Geschädigten, der ja unverschuldet ist, Geld auszahlen, aber der Versicherungsnehmer kann und wird seitens der Versicherungsgesellschaft belangt werden, wenn er z.B ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt hat, welches aufgrund technischer Änderungen seine Zulassung verloren hat.
Und das ist auch gut so.
Schönen Sonntag
Roman
Zitat:
@Roman1971 schrieb am 08. Dez. 2024 um 09:58:23 Uhr:
der Versicherungsnehmer kann und wird seitens der Versicherungsgesellschaft belangt werden, wenn er z.B ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt hat, welches aufgrund technischer Änderungen seine Zulassung verloren
Wir wollen das Thema "erloschene BE" hier nicht zum hundertsten Mal durchkauen.
Nur noch mal im Ergebnis:
Ja, der Einbau dieser Bremsscheiben stellt eine Unvorschriftsmäßigkeit dar, die z.B. zur Nichterteilung einer HU Plakette führen kann.
Und Nein, die Betriebserlaubnis ist nicht erloschen und die Versicherung (egal welche) kann keine Leistung verweigern, außer sie weist nach, daß eben diese Bremsscheiben die Ursache für den Unfall waren (-> ausgeschlossen).
Zitat:
@Roman1971 schrieb am 8. Dezember 2024 um 09:58:23 Uhr:
ich habe mich nicht eindeutig genug ausgedrückt und deshalb konnte man es so deuten, dass der Versicherer nicht zahlen muss, was aber falsch ist.
Das ist aber ein entscheidender Unterschied, denn wenn die Versicherung erst zahlt und sich später das Geld vom Versicherungsnehmer zurückholen muss, ist es an der Versicherung dies einzuklagen und wenn die technische Änderung keinen Einfluss auf das Unfallgeschehen hatte, wird es zumindest schwierig einen Richter zu finden, der einen Regress höher als im Versicherungsvertrag festgelegt, als angemessen ansieht.
Das mit dem auf Kosten in Millionenhöhe sitzenzubleiben, halte ich daher eher für ausgeschlossen.
Ich tendiere eher zu dem, was nogel in seinem letzten Beitrag geschrieben hat, weiß es natürlich aber nicht.
Gruß
Uwe
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Zitat:
@nogel schrieb am 8. Dezember 2024 um 10:15:34 Uhr:
...Und Nein, die Betriebserlaubnis ist nicht erloschen und die Versicherung (egal welche) kann keine Leistung verweigern, außer sie weist nach, daß eben diese Bremsscheiben die Ursache für den Unfall waren (-> ausgeschlossen).
Und welche Glaskugel hat dir verraten, das eine Versicherung niemals nie nachweisen kann das Unfall XY durch eine nicht zugelassen Bremse hätte anders verlaufen oder garnicht eintreten können?
Jetzt nicht konkret das Beispiel vom Te, hier im Threat wurde bereits angesprochen das es durchaus Rennsportbremsen gibt, die können völlig ungeeignet für den Straßenverkehr sein ...
Wobei sie Versicherung durchaus behaupten kann die nicht vorhandene Betriebserlaubnis reicht als Beweis.
Dann müsste man als Versicherungsnehmer erst mal selbst nachweisen daß der illegale Umbau eben nicht ursächlich ist .
Zitat:
@nogel schrieb am 8. Dezember 2024 um 10:20:55 Uhr:
Die BE des Fahrzeugs ist nicht erloschen. Lies, was ich eben schrieb.
Dan frage ich etwas anders.
Ich bestelle mir irgendwelche Bremsanlage, die für mein Fahrzeug bauartbedingt geeignet ist, aber nicht freigegeben ist. Wenn ich Deine Ausführung richtig deute, dann kann ich damit sorglos rumfahren, weil das schwarze Szenario wäre eine nicht erteilte Plakette bei der nächsten Hauptuntersuchung, wenn es auffällt. Der Versicherungsschutz bleibt unberührt, weil der Versicherer mir erst mal beweisen muss, dass die illegalen Bremsen unfalluhrsächlich waren.
Richtig?
Ja so ist es.
Auch wenn seit 30 Jahren an jedem Stammtisch die Panikmache verbreitet wird, jede Änderung würde zum Erlöschen der BE führen und sogar der Versicherungsschutz sei in Gefahr.
Ist halt nicht so.
Zitat:
@nogel schrieb am 8. Dezember 2024 um 10:51:08 Uhr:
Ja so ist es.
Also kann jeder Trottel machen was er will. Genau das kann ich nicht glauben, weil es nicht der Realität entspricht.
Ich schrieb oben, ich will das Thema Erlöschen der BE nicht schon wieder durchkauen.
Wenn du willst durchsuche meine Beiträge im Forum oder gehe auf verkehrsportal.de dort wird im Forum unter FAQ das ganze auch schön dargelegt.
Von "jeder kann machen was er will" habe ich nirgends geschrieben
Man muss sich nicht am BE Thema aufhängen ... Tatsache ist schlicht, das man sich unnütz Ärger/Stress einfangen kann...
Ich spreche da aus Erfahrung, habe auch mal ein auffäliges Auto gefahren, alles legal und orginal und trotzdem war nahezu jede Kontrolle auch meine Kontrolle + spontane Stopps von Zivilpolizei zu den unmöglichsten Zeiten... und man hat jedesmal gemerkt, es wurde durchaus nach Auffälligkeiten akribisch gesucht, nie was gefunden, hat trotzdem jedes mal Zeit gekostet... Und hätten sie was gefunden ... sicherlich man wird nicht gefoltert😁, aber Mängelkarte... evtl. Bußgeld+ Punkte .. also alles nervig = Geld und Zeit..
Zitat:
@nogel schrieb am 8. Dezember 2024 um 10:55:58 Uhr:
Von "jeder kann machen was er will" habe ich nirgends geschrieben
Das kann aber daraus geschlussfolgert werden.
Nein, natürlich nicht.
Wenn du dich eingelesen hast, sprechen wir weiter.
Es gibt sehr wohl Änderungen, die zum Erlöschen der BE führen können. Daher kann nicht "jeder machen was er will".
Zitat:
@Roman1971 schrieb am 8. Dezember 2024 um 09:45:51 Uhr:
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 8. Dezember 2024 um 09:32:18 Uhr:
Mehr Freiheit würde aber Selbstverantwortung bedeuten.Leider sind dazu immer weniger fähig, deshalb braucht es Regeln, die idiotensicher, also ziemlich starr sind.
Zitat:
@Roman1971 schrieb am 8. Dezember 2024 um 09:45:51 Uhr:
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 8. Dezember 2024 um 09:32:18 Uhr:
Leider fahren heute trotz Abnahmepflicht genug gemeingefährliche Kisten rum.
Ich möchte nicht wissen was auf unseren Straßen los wäre wenn man mit den Autos machen könnte was man will.Und genau deshalb sollen die Versicherungen bei solchen Kandidaten alle Möglichkeiten, die rechtlich zulässig sind, ausschöpfen, um die in Haftung zu nehmen. So ein Fehlverhalten sollte nicht durch die anderen Beitragszahler finanziert werden.
Jetzt krieg Dich endlich mal wieder ein! Der TE hat doch nun mehrfach erklärt, dass er die Teile nicht einbauen wird, also komm einfach von der Palme wieder runter.
Deine Forderung nach maximaler Bestrafung der "Regelbrecher" und "Nichtnormbefolger" ist überzogen, nicht jede Regel und Norm ist sinnvoll. Beispiel Reifenfabrikatsbindung der Motorräder. Meine SV ist Bj 2001 mit Fabrikatsbindung Bridgestone BT 20 und Metzeler Z2.Die sind im Vergleich zu modernen Reifen glatt wie ein geölter Pavianar..h. Bis vor kurzer Zeit konnte man problemlos die neuen wesentl. besseren Reifen mit der Freigabe der Hersteller fahren. Dann kamen TÜV und Verkehr(t)minister (be)Scheuer(t) auf die Idee, diese Regelung abzuschaffen. Jetzt muss ich wieder diese Uralt-Pellen fahren oder jeden neuen Satz extra beim TÜV vorführen und gegen ein nicht unerhebl. Entgeld eintragen lassen.