Bremsscheiben Garantie?

Mercedes C-Klasse W204

Hallo Ihr,

ich hätte mal eine Frage, ich hab mir vor nem Monat nen C63 AMG gegönnt, von einem freien Mercedes Benz Jahreswagen Händler. Als ich den Wagen mir anschaute(mit einem KFZ Fachmann) bemerkten wir, dass die Bremsscheiben von dem Auto bei erst 33.000km schon Risse haben(in der große von ca. 2 cm) als wir ihn drauf angesprochen hab war seine Antwort, darauf hat Mercedes Garantie, das ist ein Materialfehler, die Garantie beläuft sich auf 80.000km bei Bremsschreiben. Ich habe ihm Glauben geschenkt, da er ja selbst unter Mercedes arbeitet. Ich bin dann mit kaputten Bremsschreiben 400 Km von dort nach Hause gefahren und wollte das dann direkt machen lassen. Bin dann noch zu einer KFZ Werkstatt meines Vertrauens gefahren, dort wurde festgestellt, dass die Bremsscheiben ansich, keinen/kaum verschleiß zeigen und die Scheiben gebrochen sind. Bin dann sofort zur MB NL gefahren und wollte dies auf Garantie machen lassen(Garantie läuft noch bis 2012, da Jahreswagen) nun hat der Mitarbeiter das zeug in seinem PC eingegeben und meinte darauf haben wir keine Garantie, dies würde sich auf ca. 1500€ (nur vorne) belaufen, hatte sogar mit mehr gerrechnet.

Da jetzt auch ne Inspektion ansteht müsste ich das alles nun mal machen, da es wirklich gefährlich wird mit solchen Bremsen zu fahren.

Jetzt würde ich euch gern fragen, was sollte ich weiterhin machen? sollte ich dem Verkäufer bisschen auf dem Zahn fühlen? Ich hatte ja auch Zeugen zu dem Zeitpunkt als er mir es versprochen(!) hat, dass garantie übernommen wird.

Sollte ich lieber noch einen Gutachter dazu holen? oder macht das wenig Sinn da ich eh nicht im Recht bin?

Oder einfach mal eine ander NL aufsuchen, da ich bisher nur bei einer in meinem Ort war.

Hatte jemand schon eine ähnliche Situation oder Ahnung welches Recht mir zu steht?

Bitte um Eure Hilfe

MfG

Navis

Beste Antwort im Thema

Ich versteh die Diskussion nicht, da hat ein Fähnchenhändler etwas von Bremsscheiben fallen unter Mercedes Garantie gefaselt und Du hast das geglaubt. Das viele solcher Händler lügen wenn sie den Mund aufmachen sollte doch nichts neues sein. Bremsscheiben sind ganz selten ein Fall für die Garantie, und bei einem solchen Wagen sind defekte Scheiben nach 33.000 km sicherlich kein Indiz für einen Materialfehler, sondern für artgerechte Fortbewegung.

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Zitat:

Original geschrieben von Navis88


Als ich den Wagen mir anschaute(mit einem KFZ Fachmann) bemerkten wir, dass die Bremsscheiben von dem Auto bei erst 33.000km schon Risse haben(in der große von ca. 2 cm) als wir ihn drauf angesprochen hab war seine Antwort, darauf hat Mercedes Garantie, das ist ein Materialfehler, die Garantie beläuft sich auf 80.000km bei Bremsschreiben. Ich habe ihm Glauben geschenkt, da er ja selbst unter Mercedes arbeitet.

Das klingt für mich erst mal auch nach einer Zusicherung des Verkäufers, für die er gerade stehen muß. Bei der Bewertung solcher Aussagen auf jedes Wort sowie den Zusammenhang an, ob es als zugesicherte Eigenschaft oder als unverbindliche Meinung / Willenserklärung bewertet wird.

Was bedeutet, der Verkäufer "arbeitet unter Mercedes" ?

Zitat:

Bin dann noch zu einer KFZ Werkstatt meines Vertrauens gefahren, dort wurde festgestellt, dass die Bremsscheiben ansich, keinen/kaum verschleiß zeigen und die Scheiben gebrochen sind.

Was bedeutet gebrochen ?

Rissbildung bei gelochten Bremsscheiben wird als "normal" angesehen, solange die Risse bestimmte Ausmaße etc. nicht überschreiten.

Das grundsätzliche Problem der Rissbildung an gelochten Scheiben ist nicht die Materialqualität, also auch kein "Materialfehler", sondern die Löcher selbst. Die Risse die oft aus den Löchern von gelochten Bremsscheiben wachsen sind mehr oder weniger "normal". Auch jede ungelochte Bremsscheibe bekommt bei entsprechender Belastung (Überlastung) irgendwann Risse. Wenn Bremsscheiben durch Löcher geschwächt sind passiert das schon bei viel geringerer Belastung. Trotzdem werden viele Autos ab Werk mit den durchlöcherten Bremsscheiben ausgerüstet.

Mercedes und andere Autohersteller haben genaue Vorgaben und Werte betreffend dem maximalen Ausmaß der Rissbildung und der maximalen Länge der Risse. Bis zu den Grenzen dieser Vorgaben gelten die Risse als unbedenklich, darüberhinaus müssen die Scheiben erneuert werden.

FP

also ich hatte noch nie einen Riss auf gelochten/geschlitzten Bremsen - weder auf dem Carrera 4S, noch auf den C55 oder C63.
Und da waren auch einige Fahrten Nürburgring/Spa etc dabei, d.h Fahrzeuge wurden/werden artgerecht fortbewegt.....😁😁

Zitat:

Original geschrieben von Fuhr-Parker



Zitat:

Original geschrieben von Navis88


Als ich den Wagen mir anschaute(mit einem KFZ Fachmann) bemerkten wir, dass die Bremsscheiben von dem Auto bei erst 33.000km schon Risse haben(in der große von ca. 2 cm) als wir ihn drauf angesprochen hab war seine Antwort, darauf hat Mercedes Garantie, das ist ein Materialfehler, die Garantie beläuft sich auf 80.000km bei Bremsschreiben. Ich habe ihm Glauben geschenkt, da er ja selbst unter Mercedes arbeitet.
Das klingt für mich erst mal auch nach einer Zusicherung des Verkäufers, für die er gerade stehen muß. Bei der Bewertung solcher Aussagen auf jedes Wort sowie den Zusammenhang an, ob es als zugesicherte Eigenschaft oder als unverbindliche Meinung / Willenserklärung bewertet wird.

Was bedeutet, der Verkäufer "arbeitet unter Mercedes" ?

Zitat:

Original geschrieben von Fuhr-Parker



Zitat:

Bin dann noch zu einer KFZ Werkstatt meines Vertrauens gefahren, dort wurde festgestellt, dass die Bremsscheiben ansich, keinen/kaum verschleiß zeigen und die Scheiben gebrochen sind.

Was bedeutet gebrochen ?

Rissbildung bei gelochten Bremsscheiben wird als "normal" angesehen, solange die Risse bestimmte Ausmaße etc. nicht überschreiten.

Das grundsätzliche Problem der Rissbildung an gelochten Scheiben ist nicht die Materialqualität, also auch kein "Materialfehler", sondern die Löcher selbst. Die Risse die oft aus den Löchern von gelochten Bremsscheiben wachsen sind mehr oder weniger "normal". Auch jede ungelochte Bremsscheibe bekommt bei entsprechender Belastung (Überlastung) irgendwann Risse. Wenn Bremsscheiben durch Löcher geschwächt sind passiert das schon bei viel geringerer Belastung. Trotzdem werden viele Autos ab Werk mit den durchlöcherten Bremsscheiben ausgerüstet.

Mercedes und andere Autohersteller haben genaue Vorgaben und Werte betreffend dem maximalen Ausmaß der Rissbildung und der maximalen Länge der Risse. Bis zu den Grenzen dieser Vorgaben gelten die Risse als unbedenklich, darüberhinaus müssen die Scheiben erneuert werden.

FP

Hast mal ein Bild von den Rissen, denn wie schon vorher erwähnt, sind kleinere Risse nicht wirklich gefährlich, aber 2-3 cm sind m.M. schon extrem. Ansonsten gibts wohl noch eines zu klären, was meinst du mit " der Händler arbeitet unter Mercedes" oder so ähnlich?
Wer war denn Vorbesitzer von dem Wagen?

Danke für eure antworten.

Ich meine oben nicht gebrochen sondern große, tiefe Risse da sind die sehr schnell zum Bruch führen.

Zitat:

was meinst du mit " der Händler arbeitet unter Mercedes" oder so ähnlich?

Es Handelt sich in dem Fall um eine Mercedes Jahreswagenvermittlungs GmbH, er bekomme die Autos als Jahreswagen vom Werk, so meinte er es.

ähhm Vorbesitzer muss ich nachschaun, ist als Firmenwagen zugelassen gewesen(was auch sonst bei nem Jahreswagen)

MfG

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naja Jahreswagen gibts ja auch von Werksangehörigen, aber auch Leasingrücklaufer mit 1 Jahr oder Vorführwägen oder auch Mietfahrzeuge. Das kann vieles sein.
Ich kann mir jetzt schlecht vorstellen, dass Daimler Fahrzeuge in solch einem Zustand verkauft.

Zitat:

Original geschrieben von Navis88


Danke für eure antworten.

Ich meine oben nicht gebrochen sondern große, tiefe Risse da sind die sehr schnell zum Bruch führen.

Zitat:

Original geschrieben von Navis88



Zitat:

was meinst du mit " der Händler arbeitet unter Mercedes" oder so ähnlich?

ähhm Vorbesitzer muss ich nachschaun, ist als Firmenwagen zugelassen gewesen(was auch sonst bei nem Jahreswagen)

MfG

Ein Jahreswagen ist nicht zwingend ein Firmenwagen.

Zitat:

Ein Jahreswagen ist nicht zwingend ein Firmenwagen.

ist logisch, dass es nicht zwingend ist aber meist ist das doch der Fall bei solchen Fahrzeugen 🙂 hatte beim vorbesitzer auch irgendwas mit GmbH gelesen gehabt, daher bin ich mir sicher, dass er in einer Firma war, in welcher müsste ich nocheinmal nachschaun, tut aber ja eigentlich nichts zur sache.

Ich hab das Auto jetzt in der MB Werkstatt und ich lass mir auch bestätigen, dass so keine Fahrsicherheit mehr gewährleistet ist. Evtl krieg ich da doch noch bisschen etwas heraus, mal sehn. Wenn nicht

Shit happens

MfG

Zitat:

Original geschrieben von Navis88



Zitat:

Ein Jahreswagen ist nicht zwingend ein Firmenwagen.

Ich hab das Auto jetzt in der MB Werkstatt und ich lass mir auch bestätigen, dass so keine Fahrsicherheit mehr gewährleistet ist. Evtl krieg ich da doch noch bisschen etwas heraus, mal sehn. Wenn nicht

Shit happens

MfG

Der Verkäufer hat Dir doch bestätigt das die Scheiben auf Garantie gemacht werden und dafür hast Du Zeugen und fertig soll er bezahlen.

Ich würde auch mal diskret daraufhinweisen das,er Dir ein Fahrzeug verkauft hat was nicht Verkehrssicher war/ist.

also ab ans Telefon und fertig machen den Typ, die Scheiben kosten nicht nur 50€ 🙂

Ich weiss nicht was das bringen soll.
Du bist Eigentümer und Besitzer und bist verantwortlich für die Verkehrssicherheit.

Du hast den Wagen gekauft, und ohne Deinen Vertrag zu kennen, gehe ich fest davon aus, dass dort ein Passus drin ist der die Sachmängelhaftung für Verschleissteile ausschliesst und etwas wie das frühere "Gekauft wie besichtigt" enthält.

Mercedes hat im Regelfall gar nichts mehr damit zu tun, es sei denn Mercedes erkennt an dass es sich um einen Materialfehler und nicht um Verschleiss handelt. Wenn ich das richtig verfolgt habe, machen sie das aber nicht, und ein Gutachter der Dir das gerichtsverwertbar bescheinigt wird teuerer als die Reparatur sein.

Bleibt noch die Frage ob Du einen Zeugen hast, der Dir hilft Deine Ansprüche gegen den Verkäufer durchzusetzen, wenn er aussagt dass der Händler gesagt hat: "Die Bremse ist defekt, aber das fällt unter die Garantie von Mercedes, die reparieren das kostenlos, dafür garantiere ich".
Dann hast Du eine kleine Chance vor Gericht, aber diese Nerven würde ich dafür nicht opfern.

Ich vermute Dir wird nichts anderes übrig bleiben als die neuen Scheiben und beläge selbst zu bezahlen. Beie einem Fahrzeug welches ca. 18 Liter im Stadtverkehr und alle ca. 10.000 km neue 19" Reifen an der Hinterachse benötigt, sollte das doch zu stemmen sein, oder?

Zitat:

Original geschrieben von lulesi


Ich weiss nicht was das bringen soll.
Du bist Eigentümer und Besitzer und bist verantwortlich für die Verkehrssicherheit.

Du hast den Wagen gekauft, und ohne Deinen Vertrag zu kennen, gehe ich fest davon aus, dass dort ein Passus drin ist der die Sachmängelhaftung für Verschleissteile ausschliesst und etwas wie das frühere "Gekauft wie besichtigt" enthält.

Selbst dann, wenn die Haftung des Verkäufers für Mängel vertraglich (wirksam) ausgeschlossen ist, besteht die Haftung in folgenden Fällen weiter:

Bei der Zusicherung von bestimmten Eigenschaften: Hier muss der Verkäufer in jedem Fall für deren Vorhandensein einstehen.
Sind dem Verkäufer Mängel oder andere wichtige Umstände (z.B. einen Unfall) bekannt und verschweigt er sie trotzdem, ist der Haftungsausschluss insoweit unwirksam.
Bei Klauseln "gekauft wie besichtigt" oder "wie besichtigt und probegefahren" hat der Haftungsausschluss nur insoweit Gültigkeit, wie der Käufer Mängel bei der Besichtigung und/oder Probefahrt auch erkennen konnte. Versteckte Mängel werden von dem Haftungsausschluss dagegen nicht erfasst.
Drängt sich einem Händler der Verdacht auf, dass das Kfz Mängel hat und unterlässt er trotzdem die genaue Untersuchung, ist der Haftungsausschluss unzulässig.
Der Verkäufer muss auf ihm bekannte erhebliche Schäden (z.B. durch einen Unfall) von sich aus hinweisen, andernfalls haftet er auch bei vereinbartem Haftungsausschluss.

Zitat:

Original geschrieben von Andy2266



Zitat:

Original geschrieben von lulesi


Ich weiss nicht was das bringen soll.
Du bist Eigentümer und Besitzer und bist verantwortlich für die Verkehrssicherheit.

Du hast den Wagen gekauft, und ohne Deinen Vertrag zu kennen, gehe ich fest davon aus, dass dort ein Passus drin ist der die Sachmängelhaftung für Verschleissteile ausschliesst und etwas wie das frühere "Gekauft wie besichtigt" enthält.

Selbst dann, wenn die Haftung des Verkäufers für Mängel vertraglich (wirksam) ausgeschlossen ist, besteht die Haftung in folgenden Fällen weiter:

Bei der Zusicherung von bestimmten Eigenschaften: Hier muss der Verkäufer in jedem Fall für deren Vorhandensein einstehen.
Sind dem Verkäufer Mängel oder andere wichtige Umstände (z.B. einen Unfall) bekannt und verschweigt er sie trotzdem, ist der Haftungsausschluss insoweit unwirksam.
Bei Klauseln "gekauft wie besichtigt" oder "wie besichtigt und probegefahren" hat der Haftungsausschluss nur insoweit Gültigkeit, wie der Käufer Mängel bei der Besichtigung und/oder Probefahrt auch erkennen konnte. Versteckte Mängel werden von dem Haftungsausschluss dagegen nicht erfasst.
Drängt sich einem Händler der Verdacht auf, dass das Kfz Mängel hat und unterlässt er trotzdem die genaue Untersuchung, ist der Haftungsausschluss unzulässig.
Der Verkäufer muss auf ihm bekannte erhebliche Schäden (z.B. durch einen Unfall) von sich aus hinweisen, andernfalls haftet er auch bei vereinbartem Haftungsausschluss.

Aber Hallo Andy,

machst du jetzt nebenbei Jura-Abendkurse mit Spezialfach Vertragsrecht ? - Respekt mein Lieber🙂😉

Zitat:

Original geschrieben von CLK-OPA



Zitat:

Original geschrieben von Andy2266


Selbst dann, wenn die Haftung des Verkäufers für Mängel vertraglich (wirksam) ausgeschlossen ist, besteht die Haftung in folgenden Fällen weiter:

Bei der Zusicherung von bestimmten Eigenschaften: Hier muss der Verkäufer in jedem Fall für deren Vorhandensein einstehen.
Sind dem Verkäufer Mängel oder andere wichtige Umstände (z.B. einen Unfall) bekannt und verschweigt er sie trotzdem, ist der Haftungsausschluss insoweit unwirksam.
Bei Klauseln "gekauft wie besichtigt" oder "wie besichtigt und probegefahren" hat der Haftungsausschluss nur insoweit Gültigkeit, wie der Käufer Mängel bei der Besichtigung und/oder Probefahrt auch erkennen konnte. Versteckte Mängel werden von dem Haftungsausschluss dagegen nicht erfasst.
Drängt sich einem Händler der Verdacht auf, dass das Kfz Mängel hat und unterlässt er trotzdem die genaue Untersuchung, ist der Haftungsausschluss unzulässig.
Der Verkäufer muss auf ihm bekannte erhebliche Schäden (z.B. durch einen Unfall) von sich aus hinweisen, andernfalls haftet er auch bei vereinbartem Haftungsausschluss.

Aber Hallo Andy,

machst du jetzt nebenbei Jura-Abendkurse mit Spezialfach Vertragsrecht ? - Respekt mein Lieber🙂😉

Nein geht nicht darf ab 20:00 Uhr nicht mehr raus.

Ich muss ab 20:00 Uhr Fernsehen mit meiner Frau, wie gestern Abend Topf-Modell 🙂

Verstehe, wer hat den gewonnen Silit oder WMF?😉

Zitat:

Original geschrieben von CLK-OPA


Verstehe, wer hat den gewonnen Silit oder WMF?😉

keine ahnung bin eingeschlafen 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Andy2266


Selbst dann, wenn die Haftung des Verkäufers für Mängel vertraglich (wirksam) ausgeschlossen ist, besteht die Haftung in folgenden Fällen weiter:

Bei der Zusicherung von bestimmten Eigenschaften: Hier muss der Verkäufer in jedem Fall für deren Vorhandensein einstehen.
Sind dem Verkäufer Mängel oder andere wichtige Umstände (z.B. einen Unfall) bekannt und verschweigt er sie trotzdem, ist der Haftungsausschluss insoweit unwirksam.
Bei Klauseln "gekauft wie besichtigt" oder "wie besichtigt und probegefahren" hat der Haftungsausschluss nur insoweit Gültigkeit, wie der Käufer Mängel bei der Besichtigung und/oder Probefahrt auch erkennen konnte. Versteckte Mängel werden von dem Haftungsausschluss dagegen nicht erfasst.
Drängt sich einem Händler der Verdacht auf, dass das Kfz Mängel hat und unterlässt er trotzdem die genaue Untersuchung, ist der Haftungsausschluss unzulässig.
Der Verkäufer muss auf ihm bekannte erhebliche Schäden (z.B. durch einen Unfall) von sich aus hinweisen, andernfalls haftet er auch bei vereinbartem Haftungsausschluss.

Nun aber genau das hat der Händler ja nun explizit gemacht.

Er hat darauf hingwiesen dass die Bremsen einer Überholung bedürfen und dass sie so nicht in Ordnung sind.

Somit ist das kein versteckter Mangel mehr.

Dummerweise erinnert sich der Händler sicherlich vor Gericht nicht mehr daran, dass er auch gesagt hat dass dies durch die Mercedes Garantie abdeckt ist.

Bleibt noch die Frage ob der Händler den Wagen mit diesen Bremsen hätte vom Hof lassen dürfen, das dürfte dann ein Fall für Gutachter sein.

Ich bin kein Jurist, auch kein Hobbyjurist, dies ist nur meine private Einschätzung und ich galube dass für den Threadersteller da nichts rauszuholen ist. Ich würde das unter Lehrgeld verbuchen.

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