Bremsscheiben Garantie?
Hallo Ihr,
ich hätte mal eine Frage, ich hab mir vor nem Monat nen C63 AMG gegönnt, von einem freien Mercedes Benz Jahreswagen Händler. Als ich den Wagen mir anschaute(mit einem KFZ Fachmann) bemerkten wir, dass die Bremsscheiben von dem Auto bei erst 33.000km schon Risse haben(in der große von ca. 2 cm) als wir ihn drauf angesprochen hab war seine Antwort, darauf hat Mercedes Garantie, das ist ein Materialfehler, die Garantie beläuft sich auf 80.000km bei Bremsschreiben. Ich habe ihm Glauben geschenkt, da er ja selbst unter Mercedes arbeitet. Ich bin dann mit kaputten Bremsschreiben 400 Km von dort nach Hause gefahren und wollte das dann direkt machen lassen. Bin dann noch zu einer KFZ Werkstatt meines Vertrauens gefahren, dort wurde festgestellt, dass die Bremsscheiben ansich, keinen/kaum verschleiß zeigen und die Scheiben gebrochen sind. Bin dann sofort zur MB NL gefahren und wollte dies auf Garantie machen lassen(Garantie läuft noch bis 2012, da Jahreswagen) nun hat der Mitarbeiter das zeug in seinem PC eingegeben und meinte darauf haben wir keine Garantie, dies würde sich auf ca. 1500€ (nur vorne) belaufen, hatte sogar mit mehr gerrechnet.
Da jetzt auch ne Inspektion ansteht müsste ich das alles nun mal machen, da es wirklich gefährlich wird mit solchen Bremsen zu fahren.
Jetzt würde ich euch gern fragen, was sollte ich weiterhin machen? sollte ich dem Verkäufer bisschen auf dem Zahn fühlen? Ich hatte ja auch Zeugen zu dem Zeitpunkt als er mir es versprochen(!) hat, dass garantie übernommen wird.
Sollte ich lieber noch einen Gutachter dazu holen? oder macht das wenig Sinn da ich eh nicht im Recht bin?
Oder einfach mal eine ander NL aufsuchen, da ich bisher nur bei einer in meinem Ort war.
Hatte jemand schon eine ähnliche Situation oder Ahnung welches Recht mir zu steht?
Bitte um Eure Hilfe
MfG
Navis
Beste Antwort im Thema
Ich versteh die Diskussion nicht, da hat ein Fähnchenhändler etwas von Bremsscheiben fallen unter Mercedes Garantie gefaselt und Du hast das geglaubt. Das viele solcher Händler lügen wenn sie den Mund aufmachen sollte doch nichts neues sein. Bremsscheiben sind ganz selten ein Fall für die Garantie, und bei einem solchen Wagen sind defekte Scheiben nach 33.000 km sicherlich kein Indiz für einen Materialfehler, sondern für artgerechte Fortbewegung.
35 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von CLK-OPA
Aber Hallo Andy,Zitat:
Original geschrieben von Andy2266
Selbst dann, wenn die Haftung des Verkäufers für Mängel vertraglich (wirksam) ausgeschlossen ist, besteht die Haftung in folgenden Fällen weiter:
Bei der Zusicherung von bestimmten Eigenschaften: Hier muss der Verkäufer in jedem Fall für deren Vorhandensein einstehen.
Sind dem Verkäufer Mängel oder andere wichtige Umstände (z.B. einen Unfall) bekannt und verschweigt er sie trotzdem, ist der Haftungsausschluss insoweit unwirksam.
Bei Klauseln "gekauft wie besichtigt" oder "wie besichtigt und probegefahren" hat der Haftungsausschluss nur insoweit Gültigkeit, wie der Käufer Mängel bei der Besichtigung und/oder Probefahrt auch erkennen konnte. Versteckte Mängel werden von dem Haftungsausschluss dagegen nicht erfasst.
Drängt sich einem Händler der Verdacht auf, dass das Kfz Mängel hat und unterlässt er trotzdem die genaue Untersuchung, ist der Haftungsausschluss unzulässig.
Der Verkäufer muss auf ihm bekannte erhebliche Schäden (z.B. durch einen Unfall) von sich aus hinweisen, andernfalls haftet er auch bei vereinbartem Haftungsausschluss.machst du jetzt nebenbei Jura-Abendkurse mit Spezialfach Vertragsrecht ? - Respekt mein Lieber🙂😉
Nein, er hat nur geGUTTENBERGt 😁
Guckst Du hier:
www.internetratgeber-recht.de/Kaufrecht/Autokauf/kfz_kauf_2_3.htmDa hat Andy bestimmt nur (wie unser Ex-Verteidigungsminister) vergessen, die Zitate zu kennzeichnen... 😁
Zitat:
Original geschrieben von R-Zwo-D-Zwo
Nein, er hat nur geGUTTENBERGt 😁Zitat:
Original geschrieben von CLK-OPA
Aber Hallo Andy,
machst du jetzt nebenbei Jura-Abendkurse mit Spezialfach Vertragsrecht ? - Respekt mein Lieber🙂😉
Guckst Du hier: www.internetratgeber-recht.de/Kaufrecht/Autokauf/kfz_kauf_2_3.htmDa hat Andy bestimmt nur (wie unser Ex-Verteidigungsminister) vergessen, die Zitate zu kennzeichnen... 😁
Muss ich jetzt zurücktreten?
Zitat:
Original geschrieben von Andy2266
Muss ich jetzt zurücktreten?Zitat:
Original geschrieben von R-Zwo-D-Zwo
Nein, er hat nur geGUTTENBERGt 😁
Guckst Du hier: www.internetratgeber-recht.de/Kaufrecht/Autokauf/kfz_kauf_2_3.htmDa hat Andy bestimmt nur (wie unser Ex-Verteidigungsminister) vergessen, die Zitate zu kennzeichnen... 😁
Wir verraten's nicht weiter..... sind ja unter uns.... 😁
Zitat:
Original geschrieben von Andy2266
Muss ich jetzt zurücktreten?Zitat:
Original geschrieben von R-Zwo-D-Zwo
Nein, er hat nur geGUTTENBERGt 😁
Guckst Du hier: www.internetratgeber-recht.de/Kaufrecht/Autokauf/kfz_kauf_2_3.htmDa hat Andy bestimmt nur (wie unser Ex-Verteidigungsminister) vergessen, die Zitate zu kennzeichnen... 😁
Nein, aber einen Monat lang ein Schalke 04 Logo als Benutzerbild tragen! 😁
Strafe muss sein. 😉
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von dinamo79
Nein, aber einen Monat lang ein Schalke 04 Logo als Benutzerbild tragen! 😁Zitat:
Original geschrieben von Andy2266
Muss ich jetzt zurücktreten?
Strafe muss sein. 😉
Nö den lass ich mir lieber die Finger abhaken 🙂 Das geht ja mal gar nicht
Zitat:
Original geschrieben von Andy2266
Muss ich jetzt zurücktreten?Zitat:
Original geschrieben von R-Zwo-D-Zwo
Nein, er hat nur geGUTTENBERGt 😁
Guckst Du hier: www.internetratgeber-recht.de/Kaufrecht/Autokauf/kfz_kauf_2_3.htmDa hat Andy bestimmt nur (wie unser Ex-Verteidigungsminister) vergessen, die Zitate zu kennzeichnen... 😁
Ja, tritt ihn zurück.
Wer jemand anschwärzt muss zurückgetreten werden. 😁
Tritt Ihn.
Gruß, Rudi
(SCNR)