Bremsleitungen - Werkstatt droht mit Polizei

Hallo zusammen,
ich bin mir nicht ganz sicher ob ich hier richtig bin aber es erscheint mir noch am Passendsten.

Ich hatte letzten Freitag einen Termin bei Audi-Partner mit dem ich eigentlich immer top zufrieden war.
Es sollte der DSG sowie der Haldex-Service gemacht werden.
Am Freitag Abend bekomme ich einen Anruf das es Probleme gäbe und ich mein Auto so nicht mitnehmen dürfe.
Ich bin hingefahren und mir wurde mitgeteilt, dass der Werkstattleiter das Auto so nicht rausgeben dürfe weil er ein Problem mit den Bremsleitungen hat.
Ich habe nach einem Bremsenupgrade auf die TTRS Bremse meines TT 8J eine längere Bremsleitung verbaut aber dies wurde alles vom TÜV abgenommen und war somit I.O..
Außerdem waren die Leitungen nur ein halbes Jahr alt und hatten keinerlei verschleiß oder sonstige Defekte.
Ich hatte mit ihm diskutiert warum er sich diese überhaupt anschaut.....diese Leistung habe ich weder verlangt noch werde ich sie bezahlen. Er meinte er sei vom Gesetzgeber verpflichtet das Auto abzunehmen und dürfe kein Auto in den Straßenverkehr lassen welches nicht tauglich wäre.
Ich meinte darauf hin das er nur ein Angestellter ist und kein Beamter oder Sachverständiger vom TÜV.
Darauf hin ruderte er etwas zurück und meinte er würde privat haften und würde die Polizei verständigen wenn ich so das Gelände verlasse.
"Wir können Ihnen das natürlich austauschen..." war dann die Aussage.

Da der Abschlepper wesentlich mehr Geld gekostet hätte und ich mich nicht mit der Polizei rumstreiten wollte habe ich mein Auto (ohne Leihwagen) bis Montags in der Werkstatt gelassen und nun eine Rechnung auf welcher der Tausch der Bremsleitungen steht.

Nun zur eigentlichen Frage:
Darf er das bzw. darf etwas so laufen?
Ich habe mich ziemlich erpresst gefühlt vor allem weil ich die Leitungen selbst hätte tauschen können aber die Möglichkeit wurde mir ja genommen.

Beste Antwort im Thema

Wenn alles so rechtens war mit der Bremse, verstehe ich nicht wieso du ihn hast stehen lassen, ergo da ist was nicht sauber/legal an der Bremse -> Werkstaatmitarbeiter hat vollkommen richtig gehandelt!

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Zitat:

@onzlaught schrieb am 8. Februar 2018 um 16:23:21 Uhr:



Zitat:

@Moers75 schrieb am 8. Februar 2018 um 16:02:09 Uhr:


Ist schon interessant was die Leute immer alles wissen, die Möglichkeit dass tatsächlich ein sicherheitsrelevanter Mangel vorliegt scheint für einige gar nicht zu existieren...

Sehe ich genau so, auch eine fabrikneue Bremsleitung kann doch irgendeinem Defekt zum Opfer fallen, wahrscheinlich sogar trotz TÜV Abnahme.

Wenn der Wagen einen Tag nach der Reparatur wegen defekter Bremse am Baum landet ist doch eh erst mal die Werkstatt Schuld.

Ich bitte meinen Schrauber jedes mal direkt darum einmal unterm Auto durchzulaufen und nach Auffälligkeiten zu schauen wenn die Karre wegen irgendwas auf der Bühne ist.
Sowas kann man natürlich aber nicht als feilschende Laufkundschaft bei ATU (o.ä.) machen.

aber Du wirst dem Schraubern abber doch zutrauen das rt einen (schweren) Mangel von einer Fahruntüchtigkeit unterscheiden können. Und auch nicht mal so eben aus Jux und Dollerei deikn Auto stillegen.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 8. Februar 2018 um 16:02:09 Uhr:


Mit den schlechten google-Bewertungen sollte man auch vorsichtig sein, das kann einem schon mal eine Anzeige wegen Rufschädigung einbringen. Wenn man da schreibt sollte man schon sachlich bei der Wahrheit bleiben, wenn man was schlechtes erlebt hat ist das ok. Aber als Rache ... man man man

Wieso als Rache? Hier geht es darum andere Kunden vor solchen Geschäftspraktiken zu schützen. Die freie Meinungsäußerung greift hier sehr viel weiter als das Persönlichkeitsrecht des zu Beurteilenden. Auf meinprof.de wurde ein Uni-Professor von einem Studenten negativ bewertet und als "Psychopath" und "das letzte"betitelt, sogar der Prof hat vor Gericht verloren, da es als subjektive Meinungsäußerung erkennbar war.
Solange man über seine eigenen Erfahrungen schreibt und berichtet sehe ich da keine Probleme, und genau dafür sind solche Portale da.

Das was du vorschlägst ist die Maus vor der Schlange spielen. Die Werkstatt scherrt sich anscheinend nicht um gute Sitten, faire Geschäfte oder Kundenfreundlichkeit. Wenn das meine Erfahrung mit dieser Werkstatt ist, wieso sollte ich das nicht kundtun dürfen? Die Digitalisierung bietet in diesem Punkt einen enormen Vorteil für die Verbraucher, übrigens auch für gute Unternehmen - da die schlechten automatisch über die Bewertungen aussortiert werden.

Zitat:

@Titanist schrieb am 8. Februar 2018 um 11:40:27 Uhr:


Ein Gerät, das Sicherheitsmängel aufweist (z. B. die von dir genannte VDE-Prüfung nicht besteht), darf dem Kunden nicht in Inbetriebnahme fähigem Zustand herausgegeben werden. Bei einem Elektrogerät wäre z. B. vorher die Netzleitung abzuschneiden.

VG
Günter

Da irrst du leider gewaltig.
Eher der Traum jedes Unternehmens welches Massenware unter die Leute bringen möchte.
Sachbeschädigung und Zerstörung fremden Eigentumes.
Dieses Recht steht dir nicht zu.
Einzig darfst du die Inverkehrsname durch dazu autorisierte Personen unterbinden lassen.
Stichwort Polizei, diese hat dann die Möglichkeit Fachleute eine Überprüfung vornehmen zu lassen.
Und selbst da bist du sehr schnell in der Haftung über die anfallenden Kosten.
Moorteufelchen

Wenn du meinst...
Habe ich halt im Meisterkurs (Teil Recht) und in diversen Fortbildungen was falsches gelernt. Werde die verklagen und mein Geld zurückfordern...

VG
Günter

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Zitat:

@Titanist schrieb am 8. Februar 2018 um 20:26:36 Uhr:


Wenn du meinst...
Habe ich halt im Meisterkurs (Teil Recht) und in diversen Fortbildungen was falsches gelernt. Werde die verklagen und mein Geld zurückfordern...

VG
Günter

Wessen macht man sich denn schuldig, wenn man das Fahrzeug nicht rausrückt?
(Ausgehend von einem echten, gefährlichen gravierenden Defekt z.B. beschädigte Bremsleitung)

Diebstahl?
Nein, der Wagen wurde ja freiwillig hergegeben

Unterschlagung?
Unwahrscheinlich,
man will sich nicht bereichern,
den Anderen nicht schädigen, sondern sogar eine Gefahr abwehren,
gibt das Auto sofort wieder her wenn man einen Trailer ankommen sieht,
verständigt schlauerweise selbst die Polizei.

Nötigung?
Das kommt auf die Formulierungen und den Tonfall an,
wäre aber ohnehin ein zusätzlicher Klagegrund und hätte mit der Herausgabe des Autos nicht direkt zu tun.

Wenn man dann noch wie ich nicht vorbestraft ist,
hätte ich keine Angst vor einen Richter zu treten.
Ich wäre aber auch besser vorbereitert als "...da war ein Problem mit der Bremsleitung..."
Ich hätte die Kollegen als Zeugen dazugeholt, deren Meinung mit in die Entscheidung einfließen lassen, "das Problem" deutlichst per Foto dokumentiert und würde nach dem Kunden alles detailiert erklären, im Idealfall sogar zeigen.

Zitat:

@guruhu schrieb am 8. Februar 2018 um 15:09:44 Uhr:



Nochmals: deine Variante wird durch mehrfaches Wiederholen leider nicht richtiger. Das Fahrzeug wurde nicht einbehalten. Niemand hat den TE daran gehindert einfach vom Hof zu fahren. Er hatte lediglich Angst, dass er dann an einen dilletantischen Polizisten Gerät, der das Fahrzeug temporär stilllegt. Da er auf dieses Spektakel keine Lust hatte, hat er die Karre in Absprache mit der Werkstatt dort bis Montag stehen lassen. Nix wurde einbehalten. Dass die Werkstatt, warum auch immer, meinte an dem Wagen einschrauben zu müssen kst eine andere Baustelle.

Ich betrachte die Sache da etwas anders als Du.
Solange mir jemand androht die Polizei zu rufen, wenn Ich mit meinem Fahrzeug den Werkstatthof verlasse, dann ist das sogar noch etwas mehr als nur "einbehalten".
Der Fahrzeugschlüssel wurde ja sicherlich auch vom Werkstattmeister "einbehalten", oder wurde dieser an den TE ausgehändigt ?

Es gibt so viele Möglichkeiten mit wenn und aber ... Bitte schieben Sie das Fahrzeug auf einen Platz, wo ich es nach Feierabend abschleppen lassen kann ...

Nur das ist wohl alles gar nicht passiert. Der Fragesteller hat sich anscheinend glatt überrumpeln lassen und wird nun sein Geld los werden. Der Normalfall in Werkstätten.

Zitat:

....
Ich betrachte die Sache da etwas anders als Du.
Solange mir jemand androht die Polizei zu rufen, wenn Ich mit meinem Fahrzeug den Werkstatthof verlasse, dann ist das sogar noch etwas mehr als nur "einbehalten".
Der Fahrzeugschlüssel wurde ja sicherlich auch vom Werkstattmeister "einbehalten", oder wurde dieser an den TE ausgehändigt ?

Für mich ist das Rufen der Polizei das Gegenteil einer Drohung.

Brüder, Cousins, Rottweiler, Moskau Inkasso etc. hinzurufen
wäre für mich eine Drohung.

Einer Trailerabholung nach Feierabend würde ich auch nicht im Wege stehen,
kann man ja auf der Reparaturrrechnung entsprechend handschriftlich vermerken
und gesondert gegenzeichnen lassen.

Zitat:

@onzlaught schrieb am 9. Februar 2018 um 10:34:28 Uhr:


Einer Trailerabholung nach Feierabend würde ich auch nicht im Wege stehen,
kann man ja auf der Reparaturrrechnung entsprechend handschriftlich vermerken
und gesondert gegenzeichnen lassen.

Der Kunde ist verpflichtet, die Diagnose zu bezahlen, um sein Fahrzeug zu erhalten, mehr nicht. Irgendwelche Unterschriften muss er dazu nicht leisten.

Zitat:

Der Kunde ist verpflichtet, die Diagnose zu bezahlen, um sein Fahrzeug zu erhalten, mehr nicht. Irgendwelche Unterschriften muss er dazu nicht leisten.

Ohne Unterschrift auf meiner Rechnung spiele ich die "Eigentumsvorbehalt" Karte.
Denn am Wagen des TE hat ja auch eine ganz normale unstrittige Dienstleistung stattgefunden.
Man könnte das Ganze natürlich in 5sec mit einer Unterschrift erledigen,
aber es ist ein freies Land, wenn jemand auf die Polizei besteht.....

Dein Pfandrecht erstreckt sich auf Bezahlung, nicht auf Erpressung einer Unterschrift. Einen "Eigentumsvorbehalt" hast Du überhaupt nicht, da der Wagen nicht Dein Eigentum ist. Du könntest natürlich die Annahme der Bezahlung verweigern, wenn der Kunde Deinen Zettel nicht unterschreibt. Damit ist dann auch das Pfandrecht weg. Alles weitere wäre dann wieder unter Nötigung zu finden.

Zitat:

@markuc schrieb am 9. Februar 2018 um 11:33:51 Uhr:


Dein Pfandrecht erstreckt sich auf Bezahlung, nicht auf Erpressung einer Unterschrift. Einen "Eigentumsvorbehalt" hast Du überhaupt nicht, da der Wagen nicht Dein Eigentum ist. Du könntest natürlich die Annahme der Bezahlung verweigern, wenn der Kunde Deinen Zettel nicht unterschreibt. Damit ist dann auch das Pfandrecht weg. Alles weitere wäre dann wieder unter Nötigung zu finden.

Und weil wir uns dann alle genötigt fühlen rufen wir die Polizei,
die kann das dann auseinanderklamüsern kann.
Ich als Schrauber bin ja eh bis Feierabend vor Ort,
habe also jede Menge Zeit.

ODER

Man unterschreibt mir einfach,
dass ich Dir das Inbetriebnehmen im Strassenverkehr untersagt habe
und auf eine Trailerabholung bestehe o.ä., dann drücke ich Dir die Schlüssel in die Hand und gehe meiner Arbeit nach. Sollte der Wagen dann von selber vom Hof rollen, rufe ich halt die Polizei "..Da fährt jemand vorsätzlich ohne Bremsen vom Hof.."

In Anbetracht toter Kinder und einer etwaigen Mitschuld meinerseits gehe ich das Risiko von einem Richter einen drüber zur kriegen einfach ein.
Da kannst Du dann noch so lange "Nötigung" auf meinem Hof vor Dich hinträllern.

Zitat:

@onzlaught schrieb am 9. Februar 2018 um 12:01:25 Uhr:


Ich als Schrauber bin ja eh bis Feierabend vor Ort, habe also jede Menge Zeit.

Wenn Du jemanden länger als nötig aufhältst, ist das bereits Nötigung.

Und hier geht es nicht um ein Fahrzeug ohne Bremsen.

Sondern um eines mit einer Bremsleitung, die so verlegt wurde, dass sie von einer Prüfstelle eingetragen wurde.

Du hast kein Recht jemandem die Nutzung seines Fahrzeuges in diesem Zustand zu "untersagen".

Weitläufige Überschätzung der eigenen Bedeutung. Normal in Werkstätten.

Zitat:

@markuc schrieb am 9. Februar 2018 um 12:20:12 Uhr:



Zitat:

@onzlaught schrieb am 9. Februar 2018 um 12:01:25 Uhr:


Ich als Schrauber bin ja eh bis Feierabend vor Ort, habe also jede Menge Zeit.
Wenn Du jemanden länger als nötig aufhältst, ist das bereits Nötigung.

Und hier geht es nicht um ein Fahrzeug ohne Bremsen.

Sondern um eines mit einer Bremsleitung, die so verlegt wurde, dass sie von einer Prüfstelle eingetragen wurde.

Du hast kein Recht jemandem die Nutzung seines Fahrzeuges in diesem Zustand zu "untersagen".

Weitläufige Überschätzung der eigenen Bedeutung. Normal in Werkstätten.

Aus dem Eröffnungsthread:

"...Ich bin hingefahren und mir wurde mitgeteilt, dass der Werkstattleiter das Auto so nicht rausgeben dürfe weil er ein Problem mit den Bremsleitungen hat..."

Alles weitere ist Interpretation.

Vorschriftsmässig verlegte Leitungen können natürlich niemals irgendeinem Defekt oder einer
Beschädigung zum Opfer fallen.

Ich rede davon das der Schrauber ernste Bedenken hinsichtlich der Betriebssicherheit
hat und dementsprechend eine Gefahrenabwehr einleitet.
Du bist einfach nur zu bockig mir meine Bedenken schriftlich zu bestätigen.

Zitat:

@markuc schrieb am 9. Februar 2018 um 12:20:12 Uhr:



Zitat:

@onzlaught schrieb am 9. Februar 2018 um 12:01:25 Uhr:


Ich als Schrauber bin ja eh bis Feierabend vor Ort, habe also jede Menge Zeit.
Wenn Du jemanden länger als nötig aufhältst, ist das bereits Nötigung.
..

Du kannst selbstverständlich frei Deiner Wege ziehen,

aber halt nicht in einem Auto mit defekten Bremsen.

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