Bremsleitungen - Werkstatt droht mit Polizei

Hallo zusammen,
ich bin mir nicht ganz sicher ob ich hier richtig bin aber es erscheint mir noch am Passendsten.

Ich hatte letzten Freitag einen Termin bei Audi-Partner mit dem ich eigentlich immer top zufrieden war.
Es sollte der DSG sowie der Haldex-Service gemacht werden.
Am Freitag Abend bekomme ich einen Anruf das es Probleme gäbe und ich mein Auto so nicht mitnehmen dürfe.
Ich bin hingefahren und mir wurde mitgeteilt, dass der Werkstattleiter das Auto so nicht rausgeben dürfe weil er ein Problem mit den Bremsleitungen hat.
Ich habe nach einem Bremsenupgrade auf die TTRS Bremse meines TT 8J eine längere Bremsleitung verbaut aber dies wurde alles vom TÜV abgenommen und war somit I.O..
Außerdem waren die Leitungen nur ein halbes Jahr alt und hatten keinerlei verschleiß oder sonstige Defekte.
Ich hatte mit ihm diskutiert warum er sich diese überhaupt anschaut.....diese Leistung habe ich weder verlangt noch werde ich sie bezahlen. Er meinte er sei vom Gesetzgeber verpflichtet das Auto abzunehmen und dürfe kein Auto in den Straßenverkehr lassen welches nicht tauglich wäre.
Ich meinte darauf hin das er nur ein Angestellter ist und kein Beamter oder Sachverständiger vom TÜV.
Darauf hin ruderte er etwas zurück und meinte er würde privat haften und würde die Polizei verständigen wenn ich so das Gelände verlasse.
"Wir können Ihnen das natürlich austauschen..." war dann die Aussage.

Da der Abschlepper wesentlich mehr Geld gekostet hätte und ich mich nicht mit der Polizei rumstreiten wollte habe ich mein Auto (ohne Leihwagen) bis Montags in der Werkstatt gelassen und nun eine Rechnung auf welcher der Tausch der Bremsleitungen steht.

Nun zur eigentlichen Frage:
Darf er das bzw. darf etwas so laufen?
Ich habe mich ziemlich erpresst gefühlt vor allem weil ich die Leitungen selbst hätte tauschen können aber die Möglichkeit wurde mir ja genommen.

Beste Antwort im Thema

Wenn alles so rechtens war mit der Bremse, verstehe ich nicht wieso du ihn hast stehen lassen, ergo da ist was nicht sauber/legal an der Bremse -> Werkstaatmitarbeiter hat vollkommen richtig gehandelt!

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Zitat:

@onzlaught schrieb am 8. Februar 2018 um 11:10:59 Uhr:


Und nochmal:
Als sachkundige Person (egal welches Gewerk) darf ich keine direkte Gefahr wieder auf die Menschheit loslassen.
Das sind bei mir elektrische Geräte die die abschliessende VDE Prüfung nicht bestehen
und im KFZ Gewerbe halt Autos mit defekten Bremsen.
Das geht hin bis zum Berufsverbot bei Personenschäden etc.

Absolut richtig!

Zitat:

Ich wage auch zu bezweifel ob ich mich durch Unterschrift des Kunden der Haftung entziehen kann,

Nein, kannst du nicht!
Denn der Kunde ist kein Fachmann und kann die Gefahr, die durch ein nicht den Vorschriften entsprechendes Gerät ausgeht, nicht richtig beurteilen!

Ein Gerät, das Sicherheitsmängel aufweist (z. B. die von dir genannte VDE-Prüfung nicht besteht), darf dem Kunden nicht in Inbetriebnahme fähigem Zustand herausgegeben werden. Bei einem Elektrogerät wäre z. B. vorher die Netzleitung abzuschneiden.

VG
Günter

Zitat:

@Titanist schrieb am 8. Februar 2018 um 11:30:31 Uhr:


Mal ganz abgesehen davon, wer jetzt Recht hat:
So ein Konflikt sollte unter zivilisierten Menschen auch anders lösbar sein als durch das in den letzten Beiträgen aufgeführte (fiktive) Szenario von Drohung und Gegendrohung.

VG
Günter

Sehe ich genau so,
der Schrauber hätte den TE mit unters Auto nehmen sollen und zeigen was da los ist. Denn auch bei eingetragenen Umbauten kann ja mal ei ndefekt auftreten. Genau weil uns der wahre Grund fehlt drehen wir uns aber im Kreis.

Zitat:

@gast356 schrieb am 7. Februar 2018 um 22:07:09 Uhr:


...so einen Vogel, der mir droht würde ich einfach mal fragen, wie es bei seiner Werkstatt um die...

- Unfallverhütungsvorschriften z.B. Gefährdungsbeurteilungen zu sämtlichen Arbeitsvorgängen und Einrichtungen, jährliche Unterweisung der Mitarbeiter, UVV-Prüfungen sämtlicher Werkzeuge und Einrichtungen, UVV-Prüfungen der Firmenfahrzeuge, betriebsärztliche Betreuung, persönliche Schutzausrüstung, etc.
- baulichen Sachen, wie Kennzeichnung von (falls vorhanden) Arbeitsgruben, Stufen, Brandschutz (z.B. Feuerlöscher alle mit gültiger Prüfung?), Sozialraum, etc.
- Umweltrechtlichen Vorschriften, wie Übernahmenachweise / Verwertungsnachweise von Altöl / Bremsflüssigkeit / Altbatterien, Prüfungen von Ölabscheidern, Prüfungen der Aufbewahrungsbehälter, etc.
...steht.

Und wenns nicht gerade ne "sauber geleckte" Werkstatt ist würde ich ihn auffordern mal die Ölsauereien, etc. zu beseitigen, weil es sein kann dass evtl. demnächst mal das Umweltamt / Ordnungsamt, Gewerbeaufsicht & Berufsgenossenschaft ein paar Tipps bekommen wird.

Wie man z.B. auf den Seiten der BG erkennen kann sind allein die Unfallverhütungsvorschriften so umfangreich, dass man da im best ausgestatteten Betrieb immer etwas finden kann.

Deine Einwände sind ja alle gut abber das ändert ja nix daran, das der Meister das Auto nicht rausrückt..
Diese ganze meldungen kann man ja zusätzlich machen wenn man das Auto wieder hat.

wenn der meister überhaubt ein Bedenken äußßer muß er das konkret und vor allem Nachvollziehbar begründen.

ein pauschale Äußerung im Sinnw von: Die leitungen sind nicht original oder falsch verlegt ist keine anständige begründung, zumal das Fahrzeug ja genau mit diesen "flschen" Bremsen vom TÜV abgenommen wurde. Und das Urteil eines TÜV-Prüfers schläägt nunmal das Urteil eines "einfachen" KFZ-Meisters.

Wem glaubt man im Zweifel den eher: Dem "hausartzt oder dem Facharzt oder dem Proffesor? Wer hat denn wohl mehr Ahnung? Ob der dann tatsächlich Recht hat muß ein Gericht bzw. Gutachter entscheiden.

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Zitat:

@StephanRE schrieb am 8. Februar 2018 um 12:19:08 Uhr:



Zitat:

@gast356 schrieb am 7. Februar 2018 um 22:07:09 Uhr:


...so einen Vogel, der mir droht würde ich einfach mal fragen, wie es bei seiner Werkstatt um die...

- Unfallverhütungsvorschriften z.B. Gefährdungsbeurteilungen zu sämtlichen Arbeitsvorgängen und Einrichtungen, jährliche Unterweisung der Mitarbeiter, UVV-Prüfungen sämtlicher Werkzeuge und Einrichtungen, UVV-Prüfungen der Firmenfahrzeuge, betriebsärztliche Betreuung, persönliche Schutzausrüstung, etc.
- baulichen Sachen, wie Kennzeichnung von (falls vorhanden) Arbeitsgruben, Stufen, Brandschutz (z.B. Feuerlöscher alle mit gültiger Prüfung?), Sozialraum, etc.
- Umweltrechtlichen Vorschriften, wie Übernahmenachweise / Verwertungsnachweise von Altöl / Bremsflüssigkeit / Altbatterien, Prüfungen von Ölabscheidern, Prüfungen der Aufbewahrungsbehälter, etc.
...steht.

Und wenns nicht gerade ne "sauber geleckte" Werkstatt ist würde ich ihn auffordern mal die Ölsauereien, etc. zu beseitigen, weil es sein kann dass evtl. demnächst mal das Umweltamt / Ordnungsamt, Gewerbeaufsicht & Berufsgenossenschaft ein paar Tipps bekommen wird.

Wie man z.B. auf den Seiten der BG erkennen kann sind allein die Unfallverhütungsvorschriften so umfangreich, dass man da im best ausgestatteten Betrieb immer etwas finden kann.

Deine Einwände sind ja alle gut abber das ändert ja nix daran, das der Meister das Auto nicht rausrückt..
Diese ganze meldungen kann man ja zusätzlich machen wenn man das Auto wieder hat.

Dann ist es ja gut das beim Gast im Laden alles Tipitopi ist, möglicherweise, oder eben auch nicht.

Hier stellt sich generell die Frage, wie man sich als vermeintlicher Laie in der Werkstatt verhalten sollte. Immerhin geht es meißtens um größere Summen und die Werkstatt ist in einer klar besseren Position als der Kunde.

Bei mir waren letztes Jahr die Bremsscheiben vorne rostig und ich musste zu Audi zum Bremsflüssigkeitswechsel (steht im Serviceplan, also wegen Garantie und Kulanzansprüche muss ich zu Audi). Dann kam natürlich der Anruf, dass die Bremsscheiben korrodiert sind und die machen sie gleich mit.

Erfahrungsgemäß halten die Bremsscheiben von Audi keine 2 Jahre, dann sind sie wieder weggerostet. Deshalb hatte ich hinten schon Bremsscheiben aus dem Zubehör verbaut, die nach 2 Jahren noch relativ gut aussehen (daher kann ich sagen, dass es definitiv an den Audi-Bremsscheiben liegt).

Als ich dem Service-Berater am Telefon dann sagte, dass sie die Bremsscheiben drin lassen sollen und ich die Kiste so wieder mitnehme (nur Bremsflüssigkeit tauschen!) war die Stimmung natürlich am Boden. Ich habe auch gar nicht versucht denen zu erklären, dass ihre Bremsscheiben nix taugen. Das habe ich nämlich schon einmal gemacht, dann kam die Aussage dass ich falsch bremse und nur einmal pro Woche aus 120 km/h eine Vollbremsung machen müsste, dann wäre der Rost weg (Vorsprung durch Technik...).

Nun, auf der Rechnung stand dann der Satz, dass die Bremsscheiben stark korrodiert sind und ein Austausch ausdrücklich abgelehnt wurde. Ich habe bei Abholung schon auf den Satz "Damit lasse ich Sie nicht vom Hof" gewartet und mir vorher überlegt, wie man am Besten darauf reagiert. Glücklicherweise kam der Satz nicht und ich konnte die Kiste mitnehmen.

Generell achte ich darauf, den Auftrag so konkret wie möglich zu geben und mir immer schriftlich aushändigen zu lassen. Wenn im Beispiel des TE von den Bremsen nichts im Auftrag stand und du später auch mündlich keinen Auftrag gegeben hast, dann würde ich auch nicht bezahlen. Bleibt noch die Frage, was kann man machen wenn die Werkstatt einem das Auto nicht rausgibt...

wie gesagt:
->klar kann man den kunden nicht zwingen zu unterschreiben sein fahrzeug wäre verkehrsunsicher wo doch genau in dem punkt vielleicht der kunde völlig anderer meinung ist. aber probieren kann man es....

und wenn das eben nichts wird
->der kunde hat doch sowieso eine leistung erbringen lassen.
da schreibt man diesen hinweis dann eben auf die rechnung. der kunde wird die rechnung schon bezahlen, er möchte ja sein auto wieder. und wenn er die rechnung nicht bezahlt weil da so ein zusätzlicher satz drauf ist (den er dort nicht sehen möchte) dann macht man eben ein übergabeprotokoll als anhang an die rechnung
->mündlich unter zeugen mitteilen reicht ggf auch völlig. aber schriftlich ist eben besser
->und wenn man sich mit dem kunden nicht einig wird dann soll er eben morgen seine frisch gedruckte neue, komentarlose rechnung, abholen kommen. dann war halt morgen früh kurz der sachverständige da und hat die plakette runtergekrazt
->und wenn das alles nichts hilft, weil der kunde hier und jetzt sein auto möchte, sich keine belehrung anhören möchte, keinen komenntar auf der rechnung haben möchte, kein übergabeprotokoll möchte dann holft man eben notfalls wirklcih direkt den sachverständigen oder eben die polizei.

wie gesagt soweit wird es in der regel kaum kommen.
->normal läßt sich der kunde belehren, unterschreibt ggf auch dafür, bezahlt seine rechnung kriegt sein fahrzeug und fertig. ob er es dann per trailer nach hause bringt oder auf eigener achse - sein risiko
->oder der kunde läßt sich eben, wie hier geschehen, ganz einfache die reperatur aufschwatzen

die situation dass eine werkstatt sagt du darfst hier eigentlich nicht raus auf die straße bevor reperatur x nicht ausgeführt ist gibt es öfter. dennoch ist es am werkstattkunden wie er daraufhin handelt (freifahrtschein für die reperatur, sich die sache zeigen lassen, unrepariert die werkstatt verlassen...notfalls mit durch einen sachverständigen runtergekratzer plakette)

-----------
und die idee irgendwelche gegendrohungen auszusprechen
->dir schicke ich die steuerprüfung an den hals
->dir schicke ich das umweltamt rum
->dir schreibe ich eine schlechte bewertung im internet oder brülle das beim nächsten dorffest über den marktplatz
ganz ehrlich was hat der kunde in der genau der situation davon? wenn mir die werke nicht passt sieht die mich halt nicht wieder. und wenn ich der werke die pest an den hals wünsche kann ich das sogar aktiv versuchen. aber von der drohung aktuell vor ort habe ich in eine solchen situation aktuell erstmal nichts.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 08. Feb. 2018 um 09:14:14 Uhr:


Da muß Ich Dich enttäuschen, denn das sind leider keine "Phantasieforderungen".
Das Fahrzeug vom TE wurde völlig zu Unrecht einbehalten.

Nochmals: deine Variante wird durch mehrfaches Wiederholen leider nicht richtiger. Das Fahrzeug wurde nicht einbehalten. Niemand hat den TE daran gehindert einfach vom Hof zu fahren. Er hatte lediglich Angst, dass er dann an einen dilletantischen Polizisten Gerät, der das Fahrzeug temporär stilllegt. Da er auf dieses Spektakel keine Lust hatte, hat er die Karre in Absprache mit der Werkstatt dort bis Montag stehen lassen. Nix wurde einbehalten. Dass die Werkstatt, warum auch immer, meinte an dem Wagen einschrauben zu müssen kst eine andere Baustelle.

Zitat:

@newt3 schrieb am 8. Februar 2018 um 15:08:06 Uhr:


ganz ehrlich was hat der kunde in der genau der situation davon? wenn mir die werke nicht passt sieht die mich halt nicht wieder. und wenn ich der werke die pest an den hals wünsche kann ich das sogar aktiv versuchen. aber von der drohung aktuell vor ort habe ich in eine solchen situation aktuell erstmal nichts.

Die Intention dahinter ist ja erstmal nicht, tatsächlich konkret etwas zu bewirken, sondern erstmal zu "bluffen" um zu erreichen dass der Meister evtl. einen Gang zurückschaltet und seine "Drohung" die Polizei zu rufen etc. zurückzieht.

Eine Empfehlung, die Bremsleitungen nochmal prüfen zu lassen kann er ja ruhig aussprechen. Alles darüber hinaus ist m.M.n. in diesem Fall fragwürdig.

Noch eine Erfahrung meinerseits, viele Werkstätten reagieren mittlerweile sehr sensibel auf schlechte Google-Bewertungen. Hier kann man den Spieß umdrehen und sitzt als Verbraucher am längeren Hebel.

Hilft natürlich erst hinterher...

mal ganz ehrlich:

Angenommen der TE hätte es auf die Polizei ankommen lassen. was wäre passiert?

Möglichkeit A: Kunde geht trotz Anruf bei der Polizei zur Kasse, zahlt die offene Rechnung, setzt sich in sein Auto und fährt weg. Bis die Polizei für solche Sachen da ist, brauchen die mindestens eine halbe Stunde. Bis dahin ist der Kunde über alle Berge. Sollte Ihn irgendjemand daran hindern, ist das Freiheitsberaubung (der Kunde wird gehindert in sein Auto einzusteigen) oder Sachbeschädigung (Auto wird festgesetzt). Auch abkratzen der TÜV-Plakette ist Sachbeschädigung und eventuell sogar Urkundenfälschung. Ist der Kunde weg, kann die Werkstatt höchstens noch Anzeige erstatten aber für was? Kunde ist trotz Warnung vom Hof gefahren? Mal anngenommen die Polizei macht das. Dann wird ermittelt. Das dauert Wochen oder mindestens Tage. Dann bekommt der Kunde eine Aufforderung das Auto begutachten zu lassen. Dann legt er das Gutachten vor und alles ist gut. Maximal passiert dann das was ich in Pubkt B geschrieben habe unter Resultat..

Mögllichkeit B: Polizei kommt und Kunde wartet. Was soll passieren? Die Polizei kann den Sachverhalt nicht klären (sind ja keine KFZ-Sachverständigen). Dann wird ein Sachverständiger gerufen. Der untersucht das Auto und sagt sein Urteil. Da der TÜV das aber schon geprüft hat und ja kein wirklicher Mangel vorliegt (geplatze Bremsleitung z.B.) würde der Sachverständige nix finden.
Resultat: Der Kunde bekommt sein Auto wieder, die Werkstatt hat einen ruinierten Ruf (hat sie eh schon) und darf auch noch die Kosten für den Sachverständigen und den Nutzungsausfall und ggf. anfallende Reparuten bezahlen. Das überlegt die sich mindestens 2 mal.

Möglichkeit C. Der Sachverständige lässt nicht alles Fallen, nur weil jemand gerade meint da wäre ein Fahrzeug defekt. Die Prüfstützpunkte haben ggf. schon Feierabend. Der Wagen wird abgeschleppt (sollte die Polizei nicht von dem Eintragungen überzeugt sein). Der Wagen steht eine unbestimmte Zeit irgendwo in Polizeiverwahrung. Das kann durchaus auch schonmal eine oder zwei Wochen sein. Der TE darf dann schauen, dass er sein Fahrzeug wieder abholt. Schadenersatz gibt es keinen. Kosten (wenn alles i.O. Ist) natürlich auch nicht.

Ist schon interessant was die Leute immer alles wissen, die Möglichkeit dass tatsächlich ein sicherheitsrelevanter Mangel vorliegt scheint für einige gar nicht zu existieren. Und da wünsche ich mir schon dass solche Kisten dann auch nicht wieder einfach so weiter rumfahren.

Da keiner hier den Mangel gesehen hat ist das ganze doch eh nur Glaskugellesen. 🙄

Mit den schlechten google-Bewertungen sollte man auch vorsichtig sein, das kann einem schon mal eine Anzeige wegen Rufschädigung einbringen. Wenn man da schreibt sollte man schon sachlich bei der Wahrheit bleiben, wenn man was schlechtes erlebt hat ist das ok. Aber als Rache ... man man man

Zitat:

@Moers75 schrieb am 8. Februar 2018 um 16:02:09 Uhr:


die Möglichkeit dass tatsächlich ein sicherheitsrelevanter Mangel vorliegt scheint für einige gar nicht zu existieren.

Stimmt. Diese Diskussion beruht auf der Annahme, dass der TE uns zu 100% die Wahrheit geschilder hat.
Und die besteht eben darin, dass der Meister lediglich die Verlegung der Bremsleitung bemängelt hat. Selbige wurde jedoch vom TÜV kontrolliert, für gut befunden und in den Fahrzeugpapieren eingetragen.
Somit müssen wir nunmal davon ausgehen, dass kein sicherheitsrelevanter Mangel am Fahrzeug vorlag.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 8. Februar 2018 um 16:02:09 Uhr:


Ist schon interessant was die Leute immer alles wissen, die Möglichkeit dass tatsächlich ein sicherheitsrelevanter Mangel vorliegt scheint für einige gar nicht zu existieren...

Sehe ich genau so, auch eine fabrikneue Bremsleitung kann doch irgendeinem Defekt zum Opfer fallen, wahrscheinlich sogar trotz TÜV Abnahme.

Wenn der Wagen einen Tag nach der Reparatur wegen defekter Bremse am Baum landet ist doch eh erst mal die Werkstatt Schuld.

Ich bitte meinen Schrauber jedes mal direkt darum einmal unterm Auto durchzulaufen und nach Auffälligkeiten zu schauen wenn die Karre wegen irgendwas auf der Bühne ist.
Sowas kann man natürlich aber nicht als feilschende Laufkundschaft bei ATU (o.ä.) machen.

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