Bremsbeläge wechseln
Hallo muss in ungefähr 4000km Bremsbeläge wechseln habe aber noch europlus garantie wenn ich das selber mache oder privat machen lasse gibt es dann ärger mit meiner garantie es sund ja verschleiss teile
Danke
Beste Antwort im Thema
Wow, hier wird ja viel geschrieben, ohne die Frage ordentlich zu beantworten.
Fakt ist: Tauschst du die Bremsbeläge selbst oder lässt sie in einer freien Werkstatt tauschen, ist das
1. bestimmt kein Sicherheitsrisiko, wenn man die Bremsen nicht bei BMW machen lässt. "Ich würde da nichts riskieren" - was ein Unsinn. Als wenn nur BMW sichere Bremsbeläge verkaufen würde und als wenn nur BMW diese sicher verbauen könnte... Bremsbeläge wechseln ist kein Hexenwerk.
2. BMW darf die Garantie nicht verweigern, nur weil man die Bremsbeläge selbst tauscht. Wenn der Besitzer des Autos die Bremsen selbst tauscht und dabei Fehler macht oder eine Werkstatt hier Fehler macht oder auch die Teile fehlerhaft sind, dann kann BMW die Garantie auf Schäden, die hiermit in Zusammenhang stehen, verweigern. Das war es dann aber auch.
Fazit: Die Garantie bleibt vom Selbsteinbau der Bremsen quasi unberührt. Einzig was spätere Kulanz angeht könnte es Auswirkungen haben.
@BMWPOWER2002
aber deine Aussage, dass BMW "Kulanz auf verschiedene Teile anbietet", ist so nicht haltbar. Es ist richtig, dass BMW meistens sehr kulant mit verschiedenen Problemen umgeht. Ein recht darauf besteht aber keineswegs. Auch nicht bei lückenlosem Serviceheft. Hier kann BMW jederzeit jegliche Kulanz ablehnen, völlig egal bei welchem Kilometerstand oder Alter des Fahrzeuges.
38 Antworten
Zitat:
@RAKrins schrieb am 29. Januar 2017 um 17:48:19 Uhr:
Das ist einfach falsch.
Was Du meinst, ist die gesetzliche Gewährleistung.
Eine Garantie ist etwas anderes, nämlich ein freiwilliges Versprechen. Und dieses darf der Garantiegeber sehr wohl von Bediengungen abhängig machen.
Nö, ich meine nichts anderes. Natürlich kann der Hersteller bestimmte Bedingungen festlegen. Er muss sich dabei aber an geltendes Recht halten. Auch bei Mietverträgen sind nicht alle Klauseln rechtens. Hier ist ein Blick ins BGB zu wirksamen und unwirksamen Klauseln ganz interessant. Das ist auch der Grund, warum in den Garantiebedingungen von BMW nichts von Werkstattbindung steht. Es müssen nur die Wartungen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Wo das geschieht, ist egal. Und es geht noch weiter: Der BGH hat bereits früher entschieden: Selbst, wenn die Wartungen ÜBERHAUPT NICHT durchgeführt werden, muss der Garantiegeber beweisen, dass der Schaden genau hierauf zurückzuführen ist.
Aus den EuroPlus Garantiebedingungen von BMW:
Nicht von der Garantie gedeckt sind ferner
folgende Schäden:
• Die darauf beruhen, dass die vorgesehenen
Inspektions- und Wartungsintervalle nicht eingehalten
wurden, es sei denn, diese Nichteinhaltung
der Intervalle war für den Schaden nicht ursächlich
• Die darauf beruhen, dass die Durchführung von
Inspektionen, Wartungsarbeiten oder sonstigen
Reparaturen durch die durchführende Werkstatt
fehlerhaft war, es sei denn, die fehlerhafte Durchführung
war für den Schaden nicht ursächlich
Zur Werkstattbindung bei Garantie siehe z.B. hier: https://www.ra-plutte.de/.../
Du weißt aber schon, dass die Europlus keine Garantie von BMW ist und BMW nicht dahinter steht. Und von Werkstattbindung habe ich nichts geschrieben !!!
Zitat:
@RAKrins schrieb am 29. Januar 2017 um 18:03:05 Uhr:
Du weißt aber schon, dass die Europlus keine Garantie von BMW ist und BMW nicht dahinter steht. Und von Werkstattbindung habe ich nichts geschrieben !!!
Ach komm. Du hast meinen Post mit der Werkstattbindung als falsch bezeichnet, natürlich hast du dirch dann damit dazu geäußert. Oder was genau war an meinen Ausführungen falsch, wenn ich fragen darf? Dann erkläre ich es dir gerne.
Und die Europlus ist das, was BMW quasi immer zu den Gebrauchten dazu gibt, wenn es eine Garantie gibt. Bei Neuwagen hat man 2 Jahre Gewährleistung, aber darum geht es hier ja nicht.
Es ist völlig egal, welche Garantie du hernimmst. Bei KEINER Garantie darf der Garantiegeber verlangen, dass Wartungen nur beim Garantiegeber durchgeführt werden. Der BGH hat das für unzulässig erklärt, wenn du es dir mal durchlesen würdest...
Wollte jetzt nicht noch das Kleingedruckte raussuchen , da mir die Zeit mit der Familie wichtiger ist als sinnlose Diskussionen.
Grundsätzlich bei BMW
Bei Notfällen vorher abklären und in einer anderen Werkstatt erlaubt.
Sagt dir jeder Verkäufer bei BMW beim Kauf eines Fahrzeuges mit E+ Garantie Vergabe.
Ähnliche Themen
Hier noch allgemeine Regeln der E+ und für den Ausland.
Zitat:
@TheRealRaffnix schrieb am 29. Januar 2017 um 18:10:31 Uhr:
Zitat:
@RAKrins schrieb am 29. Januar 2017 um 18:03:05 Uhr:
Du weißt aber schon, dass die Europlus keine Garantie von BMW ist und BMW nicht dahinter steht. Und von Werkstattbindung habe ich nichts geschrieben !!!Ach komm. Du hast meinen Post mit der Werkstattbindung als falsch bezeichnet, natürlich hast du dirch dann damit dazu geäußert. Oder was genau war an meinen Ausführungen falsch, wenn ich fragen darf? Dann erkläre ich es dir gerne.
Und die Europlus ist das, was BMW quasi immer zu den Gebrauchten dazu gibt, wenn es eine Garantie gibt. Bei Neuwagen hat man 2 Jahre Gewährleistung, aber darum geht es hier ja nicht.
Es ist völlig egal, welche Garantie du hernimmst. Bei KEINER Garantie darf der Garantiegeber verlangen, dass Wartungen nur beim Garantiegeber durchgeführt werden. Der BGH hat das für unzulässig erklärt, wenn du es dir mal durchlesen würdest...
Ich kenne die Entscheidung und ich kenne sie sehr gut.
BGH, 25.09.2013 - VIII ZR 206/12
Die Entscheidung bezieht sich aber auf den Fall, dass der Käufer für die Garantie bezahlt, sie also kauft, wie eine Versicherung.
Soweit die Garantie eine Dreingabe des Verkäufers ist, zieht die Entscheidung nicht. Meines Wissens gibt es dazu keine BGH Entscheidung .
Es steht denke ich alles in den von mir geposteten links. Die Entscheidung bezieht sich nicht darauf, ob die Garantie nun gekauft wurde oder nicht.
@BMWPOWER2002
Da geht es um die Anmeldung eines Anspruchs im garantiefall. Das Thema hier ist aber, ob bei Wartung in einer fremdwerkstatt die Garantie verfällt. Bleib doch mal beim Thema.
Die Informationen sind ja alle da. Kann sich jeder selbst seine Meinung bilden. Bin dann raus. Unbelehrbar.
Zitat:
@TheRealRaffnix schrieb am 29. Januar 2017 um 19:42:48 Uhr:
Es steht denke ich alles in den von mir geposteten links. Die Entscheidung bezieht sich nicht darauf, ob die Garantie nun gekauft wurde oder nicht.@BMWPOWER2002
Da geht es um die Anmeldung eines Anspruchs im garantiefall. Das Thema hier ist aber, ob bei Wartung in einer fremdwerkstatt die Garantie verfällt. Bleib doch mal beim Thema.Die Informationen sind ja alle da. Kann sich jeder selbst seine Meinung bilden. Bin dann raus. Unbelehrbar.
Ich will mich nicht mit Dir streiten , aber ich sehe es anders und bleibe auch dabei.
Das, was hier als Garantie angepriesen wird, ist und beliebt seiner rechtlichen Natur nach ein Versicherungsvertrag, egal wie das Kind heißt.
Eine Garantie ist etwas anderes. Das macht weder link deutlich noch die etwas verwirrende Formulierung des BGH.
Eine Gebrauchtwagengarantie kommt gegen Zahlung eines Entgeldes zustande, wie ein Versicherungsschutz.
Versichert wird ein eintretendes Ereignis und der Versicherungsschutz kann nur entzogen werden, wenn entweder der Beitrag nicht gezahlt wird, was regelmäßig nicht vorkommt, weil er vorab gezahlt wird oder eine Obligatorische Pflicht verletzt wird nach dem VVG.
Für eine Garantie, also ein selbständiges oder unselbstständiges Garantieversprechen zahlt man kein Geld.
Das ist ja was ganz neues, dass eine Garantie kein Geld kostet, weil es ansonsten ein Versicherungsvertrag ist. Es ist letztlich auch egal, wie das Kind heißt und ob dafür Geld gezahlt wurde oder nicht. Denn der BGH hat ja genau festgestellt, dass der Kunde nicht gezwungen werden darf, Wartungen beim garantiegeber durchzuführen. Zu jeder Gebrauchtwagengarantie - ob kostenlos oder nicht - gibt es Bedingungen. Am Beispiel der Euro plus Garantie weiter oben kann man schön sehen, dass BMW natürlich die Bedingungen der aktuellen Rechtslage angepasst hat.
Nun bleib mal bitte sachlich.
Zur Verdeutlichung.
Die Japaner und Koreaner geben noch heute Garantie auf ihre Neuwagen, wie auch viele anderen Herstellern, nur nicht die deutschen Autobauer.
Und eine Garantie im rechtlichen Sinne gegen Geld ist ein Versicherungsvertrag, ob Du es nun wahr haben möchtest oder nicht.
Bei einer echten Garantie gibt es sehr wohl die Möglichkeit Dir Vorschriften zu machen. Eine echte Garantie steht nicht im Gegenseitigkeitsverhältnis mit der Folge, dass Dir die AGB Rechtsprechung nicht weiterhilft, weil Du eben einfach keinen Nachteil erfährst.
http://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../
http://www.damm-legal.de/...unterliegen-nicht-der-agb-inhaltskontrolle
Zitat:
@nikicapeine schrieb am 27. Januar 2017 um 21:59:28 Uhr:
Hallo muss in ungefähr 4000km Bremsbeläge wechseln habe aber noch europlus garantie wenn ich das selber mache oder privat machen lasse gibt es dann ärger mit meiner garantie es sund ja verschleiss teile
Danke
Kurz rundum das wir beim Thema bleiben, der TE möchte es selber machen bzw. Privat und nicht in einer fremden oder BMW Werkstatt.
Ja, du kannst es selber machen. Sollte aber etwas beschädigt werden beim wechseln, musst du es selber dann tragen und kannst keine Garantie oder Kulanz Ansprüche stellen im Nachhinein vom beschädigte Teil.
Da BMW solche Sachen ( Bremsen Wechsel, Öl Wechsel, Inspektionen, Filter, usw... ) gerne dokumentiert im Service Heft mit Stempel und Unterschrift, und diese dann fehlt, wird somit die Historie lückenhaft.
Alles andere kannst dir ja dann im Laufe dieses Posts von oben nach unten durchlesen was dann passieren könnte sollten irgendwelche folge Reparaturen am Fahrzeug notwendig werden die eine E+ oder Kulanz Übernahme bedürfen.
Die Bremsen dürften eh nicht Bestandteil Deiner " Garantie" sein, jedenfalls ist mir nicht bekannt das solche Sachen in gängigen " Gebrauchtgarantien" Eingang finden. Insoweit beschränkt sich Dein Risiko darauf, dass Du etwas selbst kaputt machst oder einfach ein Faketeil aus der Bucht einbaust.
So Du seriöse Quellen zum beziehen hast und weißt was Du da tust, steht einem Selbsteinbau oder einer Freien Werkstatt hier nichts im Wege. Vergiss aber nicht die Rückstellung durchzuführen. Wie das geht kannst Du auf youtube sehen.
Zitat:
@RAKrins schrieb am 29. Januar 2017 um 23:41:34 Uhr:
Nun bleib mal bitte sachlich.
Zur Verdeutlichung.
Die Japaner und Koreaner geben noch heute Garantie auf ihre Neuwagen, wie auch viele anderen Herstellern, nur nicht die deutschen Autobauer.
Und eine Garantie im rechtlichen Sinne gegen Geld ist ein Versicherungsvertrag, ob Du es nun wahr haben möchtest oder nicht.
Bei einer echten Garantie gibt es sehr wohl die Möglichkeit Dir Vorschriften zu machen. Eine echte Garantie steht nicht im Gegenseitigkeitsverhältnis mit der Folge, dass Dir die AGB Rechtsprechung nicht weiterhilft, weil Du eben einfach keinen Nachteil erfährst.
http://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../
http://www.damm-legal.de/...unterliegen-nicht-der-agb-inhaltskontrolle
Mit den Begrifflichkeiten kommen wir wohl nicht überein. Auch die Gerichte bezeichnen eine Garantie gegen Geld auch weiterhin als Garantie und nicht als Versicherungsvertrag.
In der Sache muss ich dir aber in dem Punkt recht geben, dass es offenbar tatsächlich Unterschiede gibt bei kostenloser Garantie. Hätte ich so nie gedacht. Da entschuldige ich mich für meine falsche Behauptung.
Stellt sich aber die Frage, ob der Wechsel der Bremsbeläge, die nun mal Verschleißteile sind, als Wartung bezeichnet werden kann und wie denn nun die Garantiebedingungen im hier vorliegenden Fall aussehen. Bei BMW sind das in der Regel die Bedingungen, die weiter oben stehen. Hier wäre ein selbsttausch unproblematisch.
@TheRealRaffnix
Alles gut und es ist auch wirklich schwierig zu verstehen.
Schau hier unter Gründe
https://openjur.de/u/693570.html
Und hier sind die Unterschiede für Interessierte gut erklärt.
http://www.it-recht-kanzlei.de/...arantien-garantieversicherungen.html
Zitat:
@RAKrins schrieb am 30. Januar 2017 um 14:43:12 Uhr:
@TheRealRaffnix
Alles gut und es ist auch wirklich schwierig zu verstehen.
Schau hier unter Gründe
https://openjur.de/u/693570.html
Und hier sind die Unterschiede für Interessierte gut erklärt.
http://www.it-recht-kanzlei.de/...arantien-garantieversicherungen.html
Danke für die interessanten Artikel. Man lernt halt nie aus. Wobei ich es schade finde, dass in dem Artikel der Kanzlei überhaupt nicht auf die Inhaltskontrolle nach 307ff BGB eingegangen wird.