Bremsbeläge unter 4mm wechseln ?
Hallo
Habe heute mal meine Bremsbeläge begutachtet und die inneren Beläge haben unter 4mm Restbelag und die Äußeren 4,5 -5mm.
Nächstes Jahr im März muss ich zur HU und überlege ob ich die im Oktober beim Räderwechsel gleich mitmache.
Was würdet ihr sagen, im Oktober wechseln, oder abwarten was der TÜV Kollege sagt?
38 Antworten
So wie @the_WarLord schreibt kenne ich es auch.
Zitat:
@benprettig schrieb am 10. Juli 2023 um 13:25:35 Uhr:
So wie @the_WarLord schreibt kenne ich es auch.
Was auch Hella Pagid schreibt:
https://www.hella.com/.../
"Neue Bremsbeläge dürfen nur verbaut werden wenn die Bremsscheiben-Mindestdicke nicht unterschritten ist."
Zitat:
@the_WarLord schrieb am 10. Juli 2023 um 12:23:05 Uhr:
Ich kenn's nur von BMW, da darf man auf ne Scheibe, welche knapp oberhalb der Mindeststärke ist, noch neue Beläge drauf machen und den Satz dann runterfahren, selbst wenn die Scheibe dann unterhalb der Mindeststärke rauskommt.
Dann verstehe ich den Sinn von Mindestdickenangaben von Bremsscheiben seitens der Hersteller nicht. Das widerspricht dem doch!
ATE z. B. sagt dazu auch, die Mindestdicke der Bremssceiben darf generell nicht unterschritten werden, was m. E. auch absolut Sinn macht.
Man kann ja ziemlich genau absehen, wieviel ein Satz Klötze von den Scheiben abträgt, deswegen ist das so gemacht. Andersrum müsste man ja U.U. mittendrin mit halb abgefahrenen Klötzen alles rausschmeißen, weil die Scheiben unter Maß sind - ergibt auch irgendwie keinen Sinn.
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Das Problem ist, wenn der TÜV Prüfer die Scheibe bemängelt und da ist egal wieviel Belag vorhanden ist, dann wechselst du nochmals alles und musst das Auto auch nochmals vorstellen.
Viel Aufwand, nur weil man die alten Scheiben nicht tauschen wollte.
Habe mich da nämlich mal mit einem TÜV Prüfer unterhalten, für die zählt das Mindestmaß der Scheibe und wenn die Scheiben einen erheblichen Grad haben, dann kann er das schon bemängeln, oder er misst nach und bei Untermaß gibt's zu 100% kein TÜV.
Ich glaube auch kaum, daß eine Werkstatt bei Mindestmaß oder paar Millimeter vor Mindestmaß, die Scheiben nicht mit wechselt und da nochmals einen Satz Beläge trüber laufen lässt.
Eben…, das kann einem dann auch noch passieren und für mich ist es auch vollkommen logisch, dass der TÜV Untermaß an den Scheiben als erheblichen Mangel wertet.
Insofern leuchtet mir einfach nicht ein, warum manche Hersteller meinen, man kann die Beläge auch runterfahren, selbst wenn die Scheiben dann Untermaß haben… Ist mir ehrlich gesagt zu hoch…
Daher denke ich, dass ich kürzlich alles richtig gemacht habe, als ich bei abgefahrenen Belägen, aber noch ca. 35 % Restdicke der Scheiben, Scheiben und Beläge komplett habe wechseln lassen. Vor allem vor dem Hintergrund, dass nächsten Monat der TÜV ansteht…
Zitat:
@Rainy01 schrieb am 13. Juli 2023 um 14:40:33 Uhr:
warum manche Hersteller meinen, man kann die Beläge auch runterfahren, selbst wenn die Scheiben dann Untermaß haben… Ist mir ehrlich gesagt zu hoch…
ganz einfach weil das Maß eben erstmal "nur" ein Maß ist & keine Eingrifssgrenze wo die Scheibe sofort zerfliegt nur weil sie 3/10 drunter liegt.
Da ist ne ganze Portion Sicherheit mit drin, ne übliche heute eingesetzte VA Scheibe ist zb. 30mm (!) stark & idr. 3/3 unterteilt sprich eine Reibringseite hat 10mm, davon 1-1,5mm Verschleissmaß....selbst wenn du dort noch einen Millimeter runterbremst passiert da erstmal nichts.
Darf schlussendlich jeder selbst entscheiden, ein Fehler ist es sicherlich nicht, wenn man die Scheiben vorher wechselt (außer vielleicht für den Geldbeutel). Bei Firmenwägen wird ohnehin gerne bei jedem Belagwechsel auch die Scheibe gewechselt.
Wenn der TÜV natürlich nicht die Vorgaben kennt, wird er sich an das naheliegende halten, was in dem Fall halt Mindestdicke = Austausch sein wird. Jetzt könnte man den natürlich erleuchten, aber bei einigen Prüfern ist Hopfen und Malz verloren und die spielen halt gerne mal auf der Arbeit wilde Sau. Andere sind dankbar, wenn man's denen nahebringt.
Zitat:
@Rainy01 schrieb am 13. Juli 2023 um 14:40:33 Uhr:
Eben…, das kann einem dann auch noch passieren und für mich ist es auch vollkommen logisch, dass der TÜV Untermaß an den Scheiben als erheblichen Mangel wertet.
Es ist auch logisch daß der Hersteller, der die Mindestdicke so angibt daß nochmal ein Belag drauf darf, eben sein Maß so definiert daß die Scheiben eben nicht auf Untermaß kommen bevor die Beläge wieder fertig sind. 😉
Gruß Metalhead