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Brembo Bremsscheiben und KBA / ABE Probleme

BMW R 1200
Themenstarteram 26. April 2016 um 9:27

Hallo zusammen

Ich habe folgendes Problemchen.

An meinem Motorrad R1200RT BJ05 wurden durch eine Werkstatt neue Bremsscheiben, vorne und hinten verbaut.

Die Scheiben vorne heißen:Brembo B407D7 und hinten Brembo B407C0. Als KBA ist auf den Scheiben KBA61220 graviert.

Ich habe keine ABE dazu bekommen und als ich nachfragte, hieß es, ich solle sie bei Brembo downloaden.

Tja, dort gibt es jedoch keine ABE für KBA 61220.

Ich habe das Internet lange abgesucht und dann auch mal bei Louis geschaut, die auch diese Scheiben anbieten. Dort unter Dokumente ist eine ABE mit der Nummer ABE 61337. Dort sind die Scheiben mit der Bezeichnung B407D7 und B407C0 auch gelistet, nur stimmt bei mir eben die KBA Nummer nicht und bei Louis in der technischen Zeichnung der Schiebe steht auch KBA 61220 und nicht KBA 31337 ?!

Nun kommt es:

Die Werkstatt hat sich wohl auch mittlerweile um eine ABE gekümmert und dabei kam heraus, das durch meine Reklamation es nun aufgefallen sei, dass für diese Brembo Scheibe noch keine ABE vorliege diese aber nun angefertigt würde. So die Aussage Ihres Importeurs und Ansage durch Brembo Italien. Dies könne jedoch dauern.

Ich habe natürlich darauf hingewiesen, dass ich bereits den TÜV befragt habe und dieser auch keine Unterlagen zu dieser Scheibe habe und ich eigentlich nicht fahren dürfe bzw. bei einer Kontrolle Probleme kriegen könnte und zudem bei einem TÜV kein Stempel fällig würde.

Hat jemand von Euch ein Tipp, was ich machen soll? Ich warte nun 3 Wochen auf eine ABE, habe zudem am 12 Mai einen Reklamationstermin in der Werkstatt, da die Bremse vorne ab 50km/h beim herunter bremsen rubbelt.

Gruß

Martin

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26 Antworten
Themenstarteram 27. April 2016 um 10:39

@duc man

@Oetteken

 

Dieses Gutachten kenne ich dort ist aber nicht die Scheibe von Brembo für die 1200RT im Anhang aufgeführt, sondern Scheiben von Grimeca.

Es gibt, wie gesagt bei Louis eine neuere ABE und dort ist im Anhang auch die Brembo Scheibe für die RT gelistet, jedoch hat das Gutachten eine andere KBA Nummer und nicht 61220

@Oetteken

Das Motorrad wurde September 2014 bei einem Händler in Castrop Rauxel gekauft. Es kam aufgrund von Mängeln an der Bremsanlage und dem Geweih zu einem Gerichtsprozess, den ich dieses Jahr im Februar mit einem Vergleich (Vergleich ging um Nutzungsausfall) zu meinen Gunsten beendet habe. Alles musste vom Händler bezahlt werden und der Auftrag war eben durch den Gutachter vorgegeben. Bremsen vorne / hinten in Stand setzen durch neue Scheiben und Klötze. Geweih tauschen, Scheinwerfer tauschen, was ich in einer Dortmunder Werkstatt habe machen lassen.

Ich habe keine Scheiben besorgt oder sonst irgend etwas.

@Werner Drees

Wieso ich die Scheiben kontrolliere als Kunde?

Ich kontrolliere ALLE Werkstattarbeiten, egal ob Motorrad oder Auto und zudem wurde mir durch die Werkstatt ja mitgeteilt, dass ich die ABE zu den Scheiben bei Brembo downloaden solle. Damit kam das ganze ja ins rollen. Gibt es nicht diese ABE.

Gruß

Bitte streitet Euch nicht wegen meinem Thread.

Wer streitet sich?

Wir versuchen zu helfen.

Themenstarteram 27. April 2016 um 11:08

@Oetteken

Jemand schrieb hier , dass der Ton mal wieder nicht in Ordnung sei. Darauf bezog sich meine Äußerung.

Helfen ist gut ;-)

Im Zweifel eine Mängelrüge mit einer 2 Wöcheigen Nachbesserungsfrist an die Werkstt. Bei verstreichen der Frist 1 Woche Nachfrist und dann Wandlung = Rückbau. Wie die Werkstatt das anstellt ist nicht deine Sache. Die Werkstatt hat den Auftrag nicht ordnungsgemäß (sach und Fachgerecht ) durchgeführt.

Es wird wohl keine BMW Werkstatt gewesen sein. Ein netter Hinweis auf eine Information der KFZ Innung hilft auch des öfteren.

BTW: Da du durch die Montage der Scheiben deine Zulassung verlohren hast, wäre ein besuch beim Anwalt ratsam. Sowas ist keine Ordnungswiderigkeit sondern eine Straftat..........

P.S: ich sehe grade das ich die Beiträge auf der zweiten Seite nicht gelesen habe. SORRY:

Also: Ab zum Anwalt. Er soll die Mängelrüge verfassen und alles weitere regeln.

Ja somit ist alles klar. Die Werkstatt ist hier klar in der Bringschuld und Haftung.

Nur einmal eine Frist setzen zur Nachbesserung. Diese sollte aber realistisch sein. Nutzungsausfall solltest aber trotzdem geltend machen können.

Und ja im Ernstfall auf jeden Fall mit Anwalt. Vor allem wenn du eine Rechtsschutz hast.

 

Scheiß Werkstatt, oh Entschuldigung, das habe ich nicht gesagt:)

formal habt ihr recht!

doch was passiert, wenn alles so bleibt wie es ist..Scheiben einfach weiter fahren? Nichts!

Niemand interessiert sich dafür, wenn die Maschine in Ordnung ist und das ist die anscheinend.

Denn gut bremsen macht die doch..oder!?

Gruß

Darum geht es nicht. Wenn beim Unfall die Versicherung, die interessiert das, das Spitz kriegt hast du erst mal mächtig Probleme. Wie es nachher ausgeht kann dir vorher keiner sagen.

Bremsen tut sie, klar aber ich wollte dies nur erwähnt haben.

Wieso hat der Kunde Probleme?

Der - Themenstarter - hat seine Maschine instand setzen lassen..in einer ordentlichen Werkstatt..gemäß Auftrag und Rechnung- unterstelle ich mal.

Die Bremse ist funktionstüchtig! Wenn irgend etwas entstehen sollte, kann der Kunde doch auf die Instandsetzung hinweisen!

Warum muss er sich als Laie für Nummern interessieren..die auf den Teilen sind?

Gruß

Das sehe ich auch so, die Werkstatt ist in der Haftung und nicht der Kunde, der i. d. R. Laie ist.

Themenstarteram 12. Mai 2016 um 9:21

Vielen Dank für Eure Kommentare.

Die Werkstatt verbaut nun orig. BMW Scheiben.

Fahrer mit den gleichen Scheiben, die hier genannt wurden und die KBA 61220 haben, sollten sich mal Gedanken machen.

Der TE hat aber Kenntnis davon und kann sich somit nicht raus reden!!!

Aber kommt, das führt jetzt echt zu weit und würde ein gutes Thema für RA und Staatsanwälte abgeben.

Der TE hat es ja geklärt und ist jetzt auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Gute Fahrt.

das Bremsergebnis wird vermutlich das gleiche sein..:rolleyes::D

Gruß

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