Brauche unbedingt Hilfe hatte bei nahe einen Unfall
Hallo...
habe gestern einen BWM gekauft.. Ist nicht gerade das neuste Modell..Aber als mein Mann heute mit seinen Arbeitskollegen auf der Autobahn zur Arbeit fuhren, wären sie bei nahe ums Leben gekommen... Plötzlich fing der Wagen bei 120kmh nach allen Seiten zu schlingern so das man keine Kontrolle mehr über den Wagen hatte.. Sie sind fast 800m nach jeder Seite geschleudert, dachten wirklich sie landen bald auf der anderen Seite ...und sind froh das sie mit einem grossen Schrecken davon gekommen sind. Habe es Privat gekauft und heute mit dem Verkäufer telefoniert... er versichert das der Wagen in Ornung war... und er sowas nie hätte... zurücknehmen will er es nicht, aber auch bei der Rückfahrt konnten die nicht schneller als 80 km fahren dann wurde es gefährlich..
Nun meine Frage woran kann es eigentlich liegen und so ein Problem taucht ja nicht an einem Tag auf oder???
Ich bedanke mich schonmal im voraus.
Beste Antwort im Thema
Klingt nach vollkommen ausgelutschten Längslenkerlagern,dann hat die Hinterachse freies Spiel und die Kiste eiert hin und her wie nix gutes......is ja die spurführende Achse,da kann sowas schon dermaßen extreme Auswirkungen haben.
Und um den Verkäufer mal n bissel in den Schutz zu nehmen,hat er denn den Eindruck eines ambitionierten Hobbyschraubers gemacht,der jede Schraube am Auto kennt oder war es einfach ein simpler Autofahrer,der halt weiß,wo Öl und Benzin usw. eingefüllt werden?
Dann kann es sein,das er das einfach ned gemerkt hat und es ihm deshalb ned bewußt war,wie malad die Lager bereits sind.....so alte Autos geehn ja auch selten noch regelmäßig zum Kundendienst,bei dem so ein Defekt schnell festgestellt wird.
Greetz
Cap
49 Antworten
Also wir waren heute in der Werkstatt....
Querlenker Vorderachse unten links
Querlenker Vorderachse unten rechts
Traggelenk links und rechts
Führungsbuchsen Hinterachse vordere
Spurstange..... ingesammt würde eine Reperatur ca 1000.-euro betragen..
Aber was ich echt heftig fand.. Dieser Wagen ist nicht Verkehrstüchtig....und kann so gar nicht zum Verkauf stehen..ohne es angegeben zu haben
Ich habe es mir schriftlich geben lassen.. Die meinten sogar ich sollte doch eine Strafanzeige erstatten, es wäre Lebensgefährlich und Betrug .Bin echt froh das uns nichts passiert ist hätte sehr schlimm ausgehen können..Habe dann denn Verkäufer angerufen und ihm die Sache geschildert und gefragt ob er denn Wagen bitte zurücknehmen kann, bekam nur motze und de Wagen wäre in Ordnung!!!!! Habe gesagt das ich zur Polizei gehen werde und mich auch von meiner Anwältin beraten lassen werde... Geh doch hies es nur
War dann heute bei der Polizei...habe die Sache berichtet und gefragt ob ich chancen habe wenn ich mir einen Anwalt hole..weil ich ja unterschrieben habe das ich mir den Wagen angeguckt habe und das der Wagen in Ordung ist.. Ich habe auch Mails vom VErkufer wo drinne steht das der Wagen keinerlei Probleme hat. Der Polizist meinte als er den Bericht von der Werkstatt gesehen hat, das er den Wagen so gar nicht verkaufen könnte, egal was ich unterschrieben hab, er müsste alles beim verkauf angeben...
Hab mir auch einen Termin bei meiner Anwältin geholt.. Mal gucken ob ich mein Geld zurcükbekommen kann...
LG
Wenn der Verkäufer einen auf ahnungslos macht,wirds trotzdem schwer.Wenn du ihm ned nachweisen kannst,das er sich technisch am Fahrzeug auskennt,lacht er sich eins....
Deshalb hab ich gefragt,ob er sich an der Karre auskennt.
Und welche Art von Vertrag wurde denn verwendet?Ein Vordruck vom ADAC?Dann hast es eh schwer....
Drück dir die Daumen,sehe hier aber ned wirklich einen Erfolg....
Greetz
Cap
Es wurde kein Vordruck benutzt, nur mit der Hand geschrieben hiermit verkaufe ich xy meinen Wagen an Xy für xxxx Preis... der Wagen wurde angeguckt und ist in Orndung..
Das wars...
LG
Kannst Du mal den genauen Wortlaut des Vertrags wiedergeben!?
Hab mir sagen lassen dass es hier im Forum den ein oder anderen (Halbfertigen-😁)Juristen
geben soll.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Corsa Ding
Kannst Du mal den genauen Wortlaut des Vertrags wiedergeben!?
Hab mir sagen lassen dass es hier im Forum den ein oder anderen (Halbfertigen-😁)Juristen
geben soll.
Ich habe mir den Wagen angeguckt. Der Wagen ist in Ordnung. Ich habe den Verkäufer heute xxxxx euro bar ausgezahlt.
Ich habe es ja bei mobile gesehen und da steht drinne das der Wagen in Ornung ist optisch und technisch in Ordnung ist. Würde dir gerne den Link geben aber der Inserat existiert leider nicht.. Er hat mir ja auch geschrieben das er damir auch längere Strecken gefahren ist auf der Autobahn und sowas nicht bemertk hat... Aber dann muss er echt nur mit 60kmh gefahren sein , denn sobald man schon 80kmh fährt hat mann keine Kontrolle mehr über den Wagen, weil es schon mit den schlingern anfängt.. Ich denke mal schon das er genau wusste ...
wurde die Gewährleistung im Vertrag ausgeschlossen?
Zitat:
Original geschrieben von E36 323i Coupe
wurde die Gewährleistung im Vertrag ausgeschlossen?
Also von Gewährleistung steht nichts drinne... Also der Polizist meinte egal was ich unterschrieben habe, sowas müsste er beim Verkauf erwähnen... Und in der Werkstatt wurde mir gesagt das sowas auf jeden Fall zu bemerken ist. Und das nicht von heute auf morgen passiert was mir ja der verkäufer unterstellt das es dieses Problem bei ihm nicht gegeben hat und ich hätte es verursacht..
LG
Genau, die Frage von "E36 323i Coupe" ist berechtigt.
Laut geltender Rechtssprechung hat jeder! (auch Privatpersonen) eine Sachmängelhaftung zu leisten.
Der Unterschied zum gewerblichen Verkäufer ist, dass man dies als Privatmann (-frau) ausschließen kann. Der Gewerbetreibende nie!
Hat der Verkäufer das nicht getan (und so scheint es ja), steht er für alle nicht genannten Mängel gerade. Das erste halbe Jahr muss er als Verkäufer beweisen, dass die Mängel zum Verkauf nicht da waren (was fast unmöglich ist). In den verbleibenden 1,5Jahren liegt die Beweislast beim Käufer.
Heißt in diesem Fall: Er haftet voll für die jetzt festgestellten Mängel.
Deshalb immer den ADAC Vertrag nutzen. In diesem wird ausdrücklich die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. D.h der private Verkäufer haftet nur noch bei arglistiger Täuschung.
Ab zum Anwalt, der freut sich... Viel Glück
Zitat:
Original geschrieben von bmwkn
Genau, die Frage von "E36 323i Coupe" ist berechtigt.
Laut geltender Rechtssprechung hat jeder! (auch Privatpersonen) eine Sachmängelhaftung zu leisten.
Der Unterschied zum gewerblichen Verkäufer ist, dass man dies als Privatmann (-frau) ausschließen kann. Der Gewerbetreibende nie!
Hat der Verkäufer das nicht getan (und so scheint es ja), steht er für alle nicht genannten Mängel gerade. Das erste halbe Jahr muss er als Verkäufer beweisen, dass die Mängel zum Verkauf nicht da waren (was fast unmöglich ist). In den verbleibenden 1,5Jahren liegt die Beweislast beim Käufer.
Heißt in diesem Fall: Er haftet voll für die jetzt festgestellten Mängel.Deshalb immer den ADAC Vertrag nutzen. In diesem wird ausdrücklich die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. D.h der private Verkäufer haftet nur noch bei arglistiger Täuschung.
Ab zum Anwalt, der freut sich... Viel Glück
Hab schon einen Termin für Dienstag, mal gucken ..Es geht mir nichtmal mehr ums Geld.. Wenn ich mir vorstelle, wenn mein Mann den Morgen nicht den Wagen genommen hätte, hätte ich es gefahren und das mit meinen Kinder 3,2 und 1 Monat alt... Mag gar nicht daran denken was da passieren könnte.
PS .. hab vergessen es stand aber drinne das der Wagen keine Garantie hat. Oh mann bin echt total fertig mit den Nerven...
Ja, da hast du echt Glück gehabt.
Garantie muss er auch nicht geben. Aber die sogenannte "Sachmängelhaftung". Hat er die nicht ausgeschlossen besteht die.🙂
Daher: gute Karten
Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen zieht er sicherlich den kürzeren, da du die Mängel nicht verursacht haben kannst und er auch nur schwerlich nachweisen kann es nicht gewusst zu haben.
Tipp: Gibt es ein Serviceheft mit einem neueren Eintrag oder Rechnungen letzter Reparaturen? Wenn ja, ruf doch dort mal an ob er in letzter Zeit da war und eventuell einen Kostenvoranschlag bekommen hat. Wenn ja, Bingo in jeder Hinsicht.
Zitat:
Original geschrieben von bmwkn
Ja, da hast du echt Glück gehabt.Garantie muss er auch nicht geben. Aber die sogenannte "Sachmängelhaftung". Hat er die nicht ausgeschlossen besteht die.🙂
Daher: gute Karten
Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen zieht er sicherlich den kürzeren, da du die Mängel nicht verursacht haben kannst und er auch nur schwerlich nachweisen kann es nicht gewusst zu haben.Tipp: Gibt es ein Serviceheft mit einem neueren Eintrag oder Rechnungen letzter Reparaturen? Wenn ja, ruf doch dort mal an ob er in letzter Zeit da war und eventuell einen Kostenvoranschlag bekommen hat. Wenn ja, Bingo in jeder Hinsicht.
Oh mann da hab ich ja echt Schwein gehabt.... Danke für deine Mühe... Also won Gewährleistung und Sachmängelhaftung steht nichts...... danke dir nochmals.. Werde am Montag den Wagen abmelden... werde auf jeden Fall berichten wir die Sache abgelaufen ist
Hallo...
also einen Serviceheft hab ich leider nicht gefunden, aber in dem tüv Bericht steht bei Mängel...
Da steht Spurstange(n): beginnendes Spiel links innen ..
ich muss dazu sagen die Hauptuntersuchung wurdeam 29.05.2007 von dem Vorbesitzer durchgeführt und am 16.08.2007 an meinem Verkäufer weiterverkauft..
noch was ... jetzt hält ich mich wahrscheinlich für total bekloppt 😛 der Wagen war gar nicht auf den Herren zugelassen der mir das verkauft hat, sondern auf sein Schwiegervater.. Es lag auch keine Vollmacht vor.. es ist uns erst gestern bei dem Anwalt aufgefallen.. die heissen nämlich fast identisch (arabischer Name).. Mein Anwalt denkt das wir es auch ohne Anklage regeln können... Mal gucken wie sie drauf reagieren wenn sie eine Schreiben bekommen..
.Ich hab auch eine Mail von denen wo sie sagen der Wagen war nicht defekt, sie können ja auch nicht sicher sein das wir was mit den Mängel zu tun haben und wenn der Wagen wirklich defekt ist wollen sie es nicht zurücknehmen...
Blöd nur, dass die Beweislast noch beim Verkäufer liegt. 😁
Also hast du auch wieder gute Karten. Aber wenn ihr schon einen Anwalt aktiviert habt, dann gebt ihm doch einfach sämtlichen Schriftverkehr weiter, der sollte das dann schon regeln.
Hab ich gestern alles gegeben... aber ich denke echt das der Schriftverkehr ewig dauern wird, bis es oder überhaupt zur einer Anklage kommt... Mir macht das halt Sorgen das ich unterschrieben hat ohne Garantie...🙁
Zitat:
Original geschrieben von sahra2007
Mir macht das halt Sorgen das ich unterschrieben hat ohne Garantie...🙁
Nochmal: Garantie und Gewährleistung sind zwei Paar Schuhe. Und da er die Gewährleistung offenbar nicht ausgeschlossen hat, stehst du ganz gut da.
Aber selbst wenn er sie doch ausgeschlossen hat, könnte (ich betone könnte) das ein arglistig verschwiegener Mangel sein.