Brauche unbedingt Hilfe hatte bei nahe einen Unfall
Hallo...
habe gestern einen BWM gekauft.. Ist nicht gerade das neuste Modell..Aber als mein Mann heute mit seinen Arbeitskollegen auf der Autobahn zur Arbeit fuhren, wären sie bei nahe ums Leben gekommen... Plötzlich fing der Wagen bei 120kmh nach allen Seiten zu schlingern so das man keine Kontrolle mehr über den Wagen hatte.. Sie sind fast 800m nach jeder Seite geschleudert, dachten wirklich sie landen bald auf der anderen Seite ...und sind froh das sie mit einem grossen Schrecken davon gekommen sind. Habe es Privat gekauft und heute mit dem Verkäufer telefoniert... er versichert das der Wagen in Ornung war... und er sowas nie hätte... zurücknehmen will er es nicht, aber auch bei der Rückfahrt konnten die nicht schneller als 80 km fahren dann wurde es gefährlich..
Nun meine Frage woran kann es eigentlich liegen und so ein Problem taucht ja nicht an einem Tag auf oder???
Ich bedanke mich schonmal im voraus.
Beste Antwort im Thema
Klingt nach vollkommen ausgelutschten Längslenkerlagern,dann hat die Hinterachse freies Spiel und die Kiste eiert hin und her wie nix gutes......is ja die spurführende Achse,da kann sowas schon dermaßen extreme Auswirkungen haben.
Und um den Verkäufer mal n bissel in den Schutz zu nehmen,hat er denn den Eindruck eines ambitionierten Hobbyschraubers gemacht,der jede Schraube am Auto kennt oder war es einfach ein simpler Autofahrer,der halt weiß,wo Öl und Benzin usw. eingefüllt werden?
Dann kann es sein,das er das einfach ned gemerkt hat und es ihm deshalb ned bewußt war,wie malad die Lager bereits sind.....so alte Autos geehn ja auch selten noch regelmäßig zum Kundendienst,bei dem so ein Defekt schnell festgestellt wird.
Greetz
Cap
49 Antworten
morjen,
ich bin auch der meinung, dass man diesen "netten" mitmenschen über die nicht ausgeschlossene gewährleistung / sachmängelhaftung ran bekommt...
wieviel habt hier denn bezahlt für den bmw, wenn ich fragen darf?
gruß
Zitat:
Original geschrieben von bmwkn
Hat der Verkäufer das nicht getan (und so scheint es ja), steht er für alle nicht genannten Mängel gerade. Das erste halbe Jahr muss er als Verkäufer beweisen, dass die Mängel zum Verkauf nicht da waren (was fast unmöglich ist). In den verbleibenden 1,5Jahren liegt die Beweislast beim Käufer.
Das ist leider nicht richtig.
Die Umkehr der Beweispflicht gilt nur bei gewerblichen Verkäufern.
Ist der Verkäufer Privatmann, so muss er immer beweisen, dass der Mangel bereits beim Gefahrenübergang bestanden hat.
Allerdings handelt es sich hier um Verschleissteile, die nicht von heut auf morgen kaputtgehen. Somit denke ich, dass dieser Beweis durchaus erbracht werden kann.
Unter anderem weil hier mit juristischem Halbwissen jongliert wird, würde ich Dir empfehlen, alles weitere mit Deinem Anwalt zu klären.
Im Falle einer Unstimmigkeit ist es nicht empfehlenswert, zu viel Korrespondenz mit der Gegenseite zu sammeln, hier kann man durch geschriebene Aussagen seine Position oft erheblich verschlechtern. Dein Anwalt kann das besser beurteilen und so den Verlauf einer etwaigen Rechsstreitigkeit bereits im Vorfeld maßgebend beeinflussen.
Ciao, Ralf
Hallo,
der Hinweis, dass die Beweislastumkehr beim Verkauf von Privat an Privat nicht gilt, war mir neu. Da ich dann sowas genau wissen will, habe ich mal geforscht und hier eine sehr gute Erklärung gefunden. Die das "Halbwissen" bis auf die Beweislastumkehr voll bestätigt😉.
Wie auch immer. Der Anwalt sollte wirklich ab sofort ALLE! Korrespondenz führen.
Bei Kontaktaufnahme der Gegenseite immer auf den Anwalt verweisen.
Den Faktor Zeit musst du wohl mitbringen. Sowas dauert...
Zitat:
Original geschrieben von bmwkn
Hallo,der Hinweis, dass die Beweislastumkehr beim Verkauf von Privat an Privat nicht gilt, war mir neu. Da ich dann sowas genau wissen will, habe ich mal geforscht und hier eine sehr gute Erklärung gefunden. Die das "Halbwissen" bis auf die Beweislastumkehr voll bestätigt😉.
Wie auch immer. Der Anwalt sollte wirklich ab sofort ALLE! Korrespondenz führen.
Bei Kontaktaufnahme der Gegenseite immer auf den Anwalt verweisen.
Den Faktor Zeit musst du wohl mitbringen. Sowas dauert...
Servus bmwkn,
wollte Dir damit nicht auf den Schlips treten.
Ich kenn mich ja selber nicht damit aus, hab halt auch Erfahrungen gemacht und wollte die mitteilen.
Ich hab mich auch mal (ging um eine Tuningbox für meinen damaligen A4 2.5 TDI) in viel Mailverkehr und Korrespondenz verstrickt und als ich dann meinen Anwalt eingeschaltet habe und ihm diese Korrespondenz mitgegeben habe, hat er gemeint es würde nicht gut ausschauen ....
Dort hab ich auch das mit der Umkehr der Beweispflicht erfahren 🙁.
(das hab ich auch nicht gewusst, obwohl ich mich bei meinem BWL - Studium auch fast 4 Jahre mit Recht beschäftigen durfte ....)
Ciao, Ralf
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Hallo SeriousD,
Passt schon, ich habe das "Halbwissen" nicht ausschließlich auf mich bezogen. Und ich habe wieder was gelernt 😛
Hoffen wir, dass die Sache hier gut ausgeht...