brauche Ratschläge bezügl. Wandlung bzw. Minderung

Opel Insignia A (G09)

Hallo zusammen,

ich bräuchte mal eure Hilfe in Bezug auf meinen Insignia, mit dem ich leider nur Ärger habe. Hier mal eine Kurzaufstellung sämtlicher Mängel:

1. zu hoher Spritverbrauch (Drittelmix-Angabe 7,5 ltr., ich bekomme das Auto nicht unter 10-11 ltr.
2. Innenraumverarbeitung mangelhaft (Stichwort Geräuschentwicklung Mittelkonsole, Türverkleidung etc. etc.)
3. eingelaufene Bremsscheiben hinten
4. Lösen sämtlicher Gummiauflagen der Pedalerie
5. kein Radiotext beim DVD 800 Navi
6. Totalausfall Radio/Navi
7. als Krönung des ganzen: defekte Batterie, Wagen sprang nicht an, Abschleppen in die nächste Werkstatt
8. FOH hat mich über drei Rückrufaktionen nicht informiert, kam per Zufall raus, als Wagen auf Garantie repariert wurde

Kaufdatum: 03/2009
Laufleistung: 18.800 km
Insignia 1.6 Basismotorisierung (kein Turbo)

Meine Fragen:
1. rechtfertigen diese Mängel eine Wandlung bzw. Minderung?
2. Wagen läuft als Geschäftswagen, gibt´s Unterschiede zwischen privater und geschäftlicher Nutzung hinsichtlich Garantie/Gewährleisung?
3. Wie viele Nachbesserungen muss ich eingentlich hinnehmen?

Vielen Dank schon mal im Voraus für die Hilfe.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Rainer38


Meine Fragen:

3. Wie viele Nachbesserungen muss ich eingentlich hinnehmen?

Vielen Dank schon mal im Voraus für die Hilfe.

2-3 Versuche sollten es schon sein

Die meisten Punkte kann man doch beheben. Dafür gibt es Feldabhilfen!

Durch Updates sollten schon einige Punkte erledigt werden können.

Vielleicht mal den Händler/Werkstatt wechseln!

1. zu hoher Spritverbrauch (Drittelmix-Angabe 7,5 ltr., ich bekomme das Auto nicht unter 10-11 ltr.

Motorupdate. Falls das nicht hilft gibt es wirklich eine Möglichkeit zur Wandlung! Hierzu gibt es bereits Gerichtsurteile. Mal im I-Net suchen.

2. Innenraumverarbeitung mangelhaft (Stichwort Geräuschentwicklung Mittelkonsole, Türverkleidung etc. etc.)

Ist im Forum bekannt, hierfür gibt es eine Feldabhilfe!

3. eingelaufene Bremsscheiben hinten

Bekannt-bis 30.000 km kostenlosen Wechsel

4. Lösen sämtlicher Gummiauflagen der Pedalerie

auch keine große Aktion - auswechseln lassen

5. kein Radiotext beim DVD 800 Navi

Update

6. Totalausfall Radio/Navi

bekannt - Update

7. als Krönung des ganzen: defekte Batterie, Wagen sprang nicht an, Abschleppen in die nächste Werkstatt

ärgerlich-kann passieren , aber kein Grund zur Wandlung!

8. FOH hat mich über drei Rückrufaktionen nicht informiert, kam per Zufall raus, als Wagen auf Garantie repariert wurde

kein Grund zur Wandlung - einfach nur ein schlechter FOH!

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Zitat:

Original geschrieben von Rainer38


Meine Fragen:

3. Wie viele Nachbesserungen muss ich eingentlich hinnehmen?

Vielen Dank schon mal im Voraus für die Hilfe.

2-3 Versuche sollten es schon sein

Die meisten Punkte kann man doch beheben. Dafür gibt es Feldabhilfen!

Durch Updates sollten schon einige Punkte erledigt werden können.

Vielleicht mal den Händler/Werkstatt wechseln!

1. zu hoher Spritverbrauch (Drittelmix-Angabe 7,5 ltr., ich bekomme das Auto nicht unter 10-11 ltr.

Motorupdate. Falls das nicht hilft gibt es wirklich eine Möglichkeit zur Wandlung! Hierzu gibt es bereits Gerichtsurteile. Mal im I-Net suchen.

2. Innenraumverarbeitung mangelhaft (Stichwort Geräuschentwicklung Mittelkonsole, Türverkleidung etc. etc.)

Ist im Forum bekannt, hierfür gibt es eine Feldabhilfe!

3. eingelaufene Bremsscheiben hinten

Bekannt-bis 30.000 km kostenlosen Wechsel

4. Lösen sämtlicher Gummiauflagen der Pedalerie

auch keine große Aktion - auswechseln lassen

5. kein Radiotext beim DVD 800 Navi

Update

6. Totalausfall Radio/Navi

bekannt - Update

7. als Krönung des ganzen: defekte Batterie, Wagen sprang nicht an, Abschleppen in die nächste Werkstatt

ärgerlich-kann passieren , aber kein Grund zur Wandlung!

8. FOH hat mich über drei Rückrufaktionen nicht informiert, kam per Zufall raus, als Wagen auf Garantie repariert wurde

kein Grund zur Wandlung - einfach nur ein schlechter FOH!

Hallo,

vielen Dank schon mal für die Antwort.

Der Wagen stand bereits mehrfach wegen div. Reparaturversuchen in der Werkstatt. Wobei ich dazu sagen muss, dass der zweite Versuch bereits schon nur unter Einschaltung eines Anwalts durchgeführt wurde. Aussage des Händlers damals: wenden sie sich selber an Opel.
Beziehen sich die Nachbesserungsversuche auf ein und den selben Mangel oder hat der Händler das Recht, jeden Mangel so oft nachzubessern?

Gruß
Rainer

Zitat:

Original geschrieben von Rainer38


Hallo,

vielen Dank schon mal für die Antwort.

Der Wagen stand bereits mehrfach wegen div. Reparaturversuchen in der Werkstatt. Wobei ich dazu sagen muss, dass der zweite Versuch bereits schon nur unter Einschaltung eines Anwalts durchgeführt wurde. Aussage des Händlers damals: wenden sie sich selber an Opel.
Beziehen sich die Nachbesserungsversuche auf ein und den selben Mangel oder hat der Händler das Recht, jeden Mangel so oft nachzubessern?

Gruß
Rainer

Hi Rainer,

es wird ein steiniger Weg bis zur Wandlung.
Die Wandlung kannst du nur bei deinem Händler durchführen!
Also musst du wohl oder übel dem FOH auch die Möglichkeit der Nachbesserung geben.

Die Aussage vom Händler das du dich direkt an Opel wenden solltest würde ich machen.
Würde ein Beschwerdebrief schreiben über das erworbene Produkt und den schlechten SERVICE von deinem Händler!

Unter Androhung von Einschaltung der Zeitung oder Fernsehen so wie einem Anwalt sollte schon etwas bewirken.
Das wäre aber auch nur die allerletzte Waffe die du einsetzen solltest falls es mit einem vernünftigen Dialog nicht mehr klappt!

Eine andere Sprache verstehen die Burschen leider nicht!

Wichtig wäre wenn du alle Werkstattbesuche schriftlich dokumentieren kannst.
Die Werkstätten rücken die Aufträge freiwillig nicht raus, mach ruhig Druck, dem Kunden steht eine schriftliche Kopie zu.

Gruß cleo66

Zitat:

Original geschrieben von Rainer38


Hallo,

vielen Dank schon mal für die Antwort.

Der Wagen stand bereits mehrfach wegen div. Reparaturversuchen in der Werkstatt. Wobei ich dazu sagen muss, dass der zweite Versuch bereits schon nur unter Einschaltung eines Anwalts durchgeführt wurde. Aussage des Händlers damals: wenden sie sich selber an Opel.
Beziehen sich die Nachbesserungsversuche auf ein und den selben Mangel oder hat der Händler das Recht, jeden Mangel so oft nachzubessern?

Gruß
Rainer

Also wenn du eh schon in Händen eines Anwalts liegst, warum stellst du dann uns die Fragen, wo wir hier keine konkreten Aussagen machen können, ohne deinen Fall im Detail zu kennen.

Das was zu sagen war, hat ein Vorposter schon gesagt: Feldabhilfen durchführen lassen und wenn nötig bei einem anderen FOH. Nachdem du noch Garantie hast, wird sicher jeder andere FOH wohl über einen "gratis" Neukunden freuen, den er vielleicht mit guten Service dann auch langfristig an sein Haus binden wird können.

Ansonsten bezüglich Wandlung: Dein Anwalt weiß mehr!

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Zitat:

Original geschrieben von mrIllo


Das was zu sagen war, hat ein Vorposter schon gesagt: Feldabhilfen durchführen lassen und wenn nötig bei einem anderen FOH. Nachdem du noch Garantie hast, wird sicher jeder andere FOH wohl über einen "gratis" Neukunden freuen, den er vielleicht mit guten Service dann auch langfristig an sein Haus binden wird können.

Ansonsten bezüglich Wandlung: Dein Anwalt weiß mehr!

Glaubst du wirklich das sich ein FOH, wenn er das wüsste über einen "gratis Neukunden" von einem anderen Händler freut wo der Anwalt bzw.eine Wandlung schon mit im Spiel sind.

MfG Lifeforce

Hallo Rainer,

Mein Beileid.
Also ich würde mir einen anderen OH in deiner "Nähe" suchen. Vielleicht ein größeres Autohaus, wo
du mehr Puplikum hast, wenn du weist was ich meine....
Wenn du mitteilst im welchen LKR zu wohnst, kann dir vielleicht der eine oder andere ein Autohaus
empfehlen. In Sachen Wandlung kann ich dir leider nicht weiterhelfen, Gott sei Dank.

Ansonsten wünsche ich dir irgendwie noch viel Glück

Hallo zusammen,

jetzt ziehe ich mir bestimmt zahlreichen Unmut zu - nur sehe ich es ähnlich und noch deutlicher wie bereits von cleo66 erwähnt: Dei meisten Punkte kann man doch beheben!

Natürlich handelt es sich um ein neues Fahrzeug und die aufgeführten Punkte sind ärgerlich - nur sollte man auch selber mal die Kirche im Dorf lassen. Es ist immer noch ein Auto - ein Gebrauchsgegenstand. Gerade bei neu eingeführten Fahrzeugen kommt es immer - und bei jeder Marke - zu Kinderkrankheiten. Darum handelt es sich ja hier wohl überwiegend.

Mein Fahrzeug hat auch ein paar kleine Macken - mein FOH ist freundlich und weiß in der Regel immer Abhilfe zu schaffen - sei es durch Updates oder durch Feldabhilfen (auch hier siehe die vernünftigen Erklärungen von cleo66)

Wenn ich jedoch gleich beim zweiten Versuch mit dem Anwalt drohe oder auch gleich mit demselben beim FOH erscheine - welcher FOH möchte denn dann noch mit seinem Kunden vernünftig kommunizieren?! Die Anwälte könnten sich ja gleich einen Schreibtisch in den Autohäusern reservieren. Hätte Rainer den Anwalt auch ohne eine Rechtsschutzversicherung (oder vielleicht Firmen-Rechtsschutz da Firmenwagen) bemüht? Außerdem ist mir nun bekannt warum die Gerichte vollkommen überlastet sind und sich um wichtige Fälle nicht kümmern können.

Besten Gruß

mkpkmk

Hallo zusammen ,

zunächst mal vielen Dank an alle, die sich ernsthaft bemüht haben, mir bei meinem Problem weiterzuhelfen. Ich habe hierdurch sehr viele konstruktive Anregungen erhalten.

zu dem letzen Kommentar von mkpkmk:

1. Ich habe keine Rechtsschutzversicherung o.ä., d.h. ich habe logischerweise den Anwalt ohne diese Art Versicherung bemüht
2. hätte man meinen Eingangs-Post richtig gelesen und verstanden, so wäre ersichtlich gewesen, dass ich für das Durchführen einer zweiten Nachbesserung bereits einen Anwalt benötigt habe, da das Autohaus bereits die zweite Nachbesserung abgelehnt hat. Ich frage mich, wer hier nicht zu einer vernünftigen Kommunikation in der Lage ist
3.natürlich reden wir hier von einem Gebrauchsgegenstand. Ein Gebrauchsgegenstand im Wert von zig-tausend Euro. Ich denke deshalb nicht, dass wir hier alles mit Kinderkrankheiten abtun können, vor allem dann nicht, wenn diese "Kleinigkeiten" offenbar nicht in den Griff zu bekommen sind
4. was nützen die besten Feldabhilfen, wenn der "FOH" nicht willens oder fähig ist, diese auch entsprechend umzusetzen? Hier passt ja wohl auch in´s Bild, dass ich noch nicht einmal über Rückfrufaktionen aus dem letzten Jahr informiert wurde.
5. zum Schlulß würde mich noch interessieren, ab wann ein Fall von den Gerichten als "wichtig" einzustufen ist. Ich denke mal, bei den von mir geschilderten Problemen könnte man durchaus die Bezeichnung "wichtig" wählen, gerade in Hinblick auf die Tatsache, dass bei meinem Fahrzeug ein nicht unerheblicher Mehrverbrauch vorliegt. Ein Überschreiten der Drittelmix-Angabe um ca. 3 ltr./100 km oder mehr liegt wohl ausserhalb jeder Toleranz. Wie sonst, ausser auf dem Rechtsweg, soll man denn hier bitte eine Einigung herbeiführen, wenn das Autohaus der Meinung ist, die Drittel-Mix Angaben aus dem Prospekt seien halt nun mal unter optimierten Bedingungen (Laborbedingungen) ermittelt worden. Das Problem ist halt nur, dass man diese Laborbedingungen in der Praxis wohl kaum vorfinden wird.

In diesem Sinne, nochmals vielen Dank für die hilfreichen Anregungen und die ernst gemeinten Versuche, diese Probleme mal objektiv anzugehen.

Viele Grüße

Bei uns in Österreich würdest du keinen Richter finden, der mit dir die 3l über dem Normverbrauch verhandelt. Es ist ärgerlich, keine Frage und wahrscheinlich auch tatsächlich ein Problem deines Fahrzeugs (jetzt mal vorausgesetzt, du bist nicht auch Teil des Problems). Nur Richter findest keinen. Und wenn, dann wird man dir etwas von "branchenüblich" erzählen.

Man kann das Problem auch am Streitwert festmachen:
Angenommen du fährst dein Auto 100.000 km und verbrauchst statt 1,5l über dem Normverbrauch nun 3l über dem Normverbrauch. Das macht dann in Summe 1.500l mehr oder bei einem Spritpreis von sagen wir 1,20 heiße 1.800,- Mehrkosten.

In Österreich wegen diesem Streitwert ein Gericht zu bemühen, ist (vorsichtig gesagt) mutig. Aber gut, Österreich ist auch kein Rechtsstaat. Mit Deutschland hab ich da noch nicht so viel Erfahrung - vielleicht kann wer anderer dazu mehr sagen.

Hallo Rainer,

wie sind denn die bisherigen, von dir genannten hilfreichen Antworten ausgefallen (ausser von cleo66 - welchen ich explizit gelobt habe)?

Wechsel die Werkstatt und/oder frag deinen Anwalt - welchen du ja sowieso schon bemüht hast.

Du ärgerst dich vor allem über den Mehrverbrauch - alles andere sind abzustellende Kleinigkeiten und in einer vernünftigen Werkstatt innerhalb von wenigen Stunden zu beheben.

Also lies die Antworten durch - es kann dir bei deinen Kleinigkeiten niemand wirklich helfen!

Schönen Gruß und ein tolles Wochenende wünscht

mkpkmk

Zitat:

Original geschrieben von Rainer38


 
5. zum Schlulß würde mich noch interessieren, ab wann ein Fall von den Gerichten als "wichtig" einzustufen ist. Ich denke mal, bei den von mir geschilderten Problemen könnte man durchaus die Bezeichnung "wichtig" wählen, gerade in Hinblick auf die Tatsache, dass bei meinem Fahrzeug ein nicht unerheblicher Mehrverbrauch vorliegt. Ein Überschreiten der Drittelmix-Angabe um ca. 3 ltr./100 km oder mehr liegt wohl ausserhalb jeder Toleranz. Wie sonst, ausser auf dem Rechtsweg, soll man denn hier bitte eine Einigung herbeiführen, wenn das Autohaus der Meinung ist, die Drittel-Mix Angaben aus dem Prospekt seien halt nun mal unter optimierten Bedingungen (Laborbedingungen) ermittelt worden. Das Problem ist halt nur, dass man diese Laborbedingungen in der Praxis wohl kaum vorfinden wird.

Viele Grüße

Die genormten Fahrzyklen stellen Durchschnittsprofile dar,

um die Fahrzeuge untereinander vergleichen zu können. Sie stimmen oft nicht mit dem Nutzungsprofil des Kunden überein, insbesondere dann, wenn viel Kurzstrecken- und Stadtverkehr vorkommt oder auf Autobahnen sehr hohe Geschwindigkeiten gefahren werden.

Die im Zyklus durchgeführten Beschleunigungen innerhalb 26 Sekunden von 0 auf 50 km/h sind nicht realistisch, der Zyklus blendet so hohe Verbräuche und Schadstoffemissionen bei starken Beschleunigungen aus.

Durch die Zunahme der elektrischen Antriebe und Apparate zur Erhöhung des Komforts, der Sicherheit und der Unterhaltung

sind die amtlichen Verbrauchsangaben manchmal nur schwer im realen Betrieb erreichbar. Die Verbrauchsermittlung geht außerdem von einer energiesparenden Fahrweise aus.

Zusatzverbraucher, wie insbesondere die Klimaanlage, werden nicht berücksichtigt.

Bei Fahrzeugen mit Schaltgetriebe ist im Prüfzyklus die genaue Wahl der Gänge vorgeschrieben, weil nicht davon ausgegangen wird, dass der Durchschnittsfahrer immer den verbrauchsgünstigsten Gang wählt. Vor allem handgeschaltete Fahrzeuge mit großvolumigen Motoren oder mit niedriger Gesamtübersetzung werden so oft mit unnötig hohen Drehzahlen geprüft, wodurch der Verbrauch künstlich in die Höhe getrieben wird. Bei Fahrzeugen mit Automatikgetriebe oder automatisierten Schaltgetrieben gibt es keine Vorgaben an die Wahl des Ganges, die Getriebesteuerung kann immer den verbrauchsgünstigsten Gang wählen. Bei Fahrzeugen mit Handschaltgetriebe und einer Anzeige, die Empfehlungen zur Gangwahl gibt, erfolgt die Gangwahl entsprechend der Empfehlung.

Da zudem nur bis Geschwindigkeiten von 120 km/h geprüft wird, schneiden aerodynamisch ungünstige Fahrzeuge, deren Kraftstoffverbrauch mit wachsender Geschwindigkeit stark ansteigt, besser ab als im realen Betrieb bei Autobahnfahrten zu erwarten.

Laut einem Test des ADAC sind die Normangaben um bis zu 25% zu optimistisch.

Außerdem optimieren Fahrzeughersteller ihre Produkte auf die Norm-Verbrauchsangaben hin und damit zu Lasten des realen Verbrauchs.

Quelle Wikipedia

Genau so schaut es aus.Gib z.B einem Reiseingenieur von Opel mal deinen Insignia.Ich wette mit dir er bewegt das Auto so das er vielleicht 1L über der Angabe von Opel liegt.Ob so das Autofahren noch Spaß macht lasse ich mal dahingestellt.

MfG Lifeforce

Zitat:

Original geschrieben von Rainer38


Hallo zusammen,

ich bräuchte mal eure Hilfe in Bezug auf meinen Insignia, mit dem ich leider nur Ärger habe. Hier mal eine Kurzaufstellung sämtlicher Mängel:

1. zu hoher Spritverbrauch (Drittelmix-Angabe 7,5 ltr., ich bekomme das Auto nicht unter 10-11 ltr.
2. Innenraumverarbeitung mangelhaft (Stichwort Geräuschentwicklung Mittelkonsole, Türverkleidung etc. etc.)
3. eingelaufene Bremsscheiben hinten
4. Lösen sämtlicher Gummiauflagen der Pedalerie
5. kein Radiotext beim DVD 800 Navi
6. Totalausfall Radio/Navi
7. als Krönung des ganzen: defekte Batterie, Wagen sprang nicht an, Abschleppen in die nächste Werkstatt
8. FOH hat mich über drei Rückrufaktionen nicht informiert, kam per Zufall raus, als Wagen auf Garantie repariert wurde

Kaufdatum: 03/2009
Laufleistung: 18.800 km
Insignia 1.6 Basismotorisierung (kein Turbo)

Meine Fragen:
1. rechtfertigen diese Mängel eine Wandlung bzw. Minderung?
2. Wagen läuft als Geschäftswagen, gibt´s Unterschiede zwischen privater und geschäftlicher Nutzung hinsichtlich Garantie/Gewährleisung?
3. Wie viele Nachbesserungen muss ich eingentlich hinnehmen?

Vielen Dank schon mal im Voraus für die Hilfe.

Hallo Rainer 38,

ich denke mal die Einfachste Lösung ,ist geh zu einem anderen FOH und versuche eine Lösung zu finden.

Wo hast Du die letzte Durchsicht gemacht?

Beim Verkaufenden FOH?

hallo @ alfi 2

vielen Dank für deine Rückmeldung.

Die Jahresinspektion habe ich beim verkaufenden OH machen lassen. Bin leider erst heute auf die Idee gekommen, mal den Händler zu wechseln. Werde den Wagen nächste Woche dort mal "präsentieren", in der Hoffnung, dass der andere Händler die diversen Mängel in den Griff bekommt.
Mag ja sein, dass es sich überwiegend um "Kleinigkeiten" handelt, aber wenn sich diese summieren, ist es ab einem gewissen Zeitpunkt halt nicht mehr einfach zu tolerieren. Vielleicht sehe ich das alles etwas altmodisch, aber ich denke doch schon, dass man für einen nicht gerade unerheblichen Betrag auch einwandfreie "Ware" erwarten darf.
Was ich dem Zusammenhang noch immer nicht ganz verstehe: wieso dürfen Hersteller völlig praxis-fremde Durchschnitts-Verbräuche
angeben, die sich in der Praxis kaum bis überhaupt nicht einhalten lassen. Wenn selbst der ADAC bemängelt, dass diese Verbräuche bis zu 25% zu optimistisch sind, kann dies doch kein Zufall sein.

MfG

Hier mal eine Grafik wie der Fahrzyklus auf dem Prüfstand aussieht.
Anhand des CO2-Ausstoßes des Fahrzeugs wird der Benzinverbrauch berechnet.

MfG Lifeforce

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