Keine Wandlung bei Mehrverbrauch

Opel Insignia A (G09)

Habe mal einen Link eingefügt zu einem aktuellen Entscheidung des OLG Hamm.
Vielleicht für den einen oder anderen interessant.

Gerichtsurteil

Beste Antwort im Thema

Nein, ich meine, dass es sinnlos ist, mittels eines sachlich ungenauen Threadtitels ("Keine Wandelung bei Mehrverbrauch"😉 in der Folge auf ein derartiges, allerdings angesichts der schon lange bekannten entsprechenden BGH-Rechtsprechung, logisches OLG-Urteil einzugehen, in welchen eine Klage auf Wandelung (Rückabwicklung) wegen ca. 8,5% Mehrverbrauch (dein link) gegenüber den Normangaben zu Recht abgewiesen wird.

Wie aus dem von mir angegeben link ersichtlich ist, hat der BGH schon 1996 (Tenor:Wandelung ab 13% Mehrverbrauch möglich) und in der Folge dann im Jahr 2007 (Aktzeichen VIII ZR 19/5 BGHR 2007/860...Tenor: ... Abweichung des Kraftstoffverbrauchs eines Neufahrzeugs von den Herstellerangaben um insgesamt weniger als 10 Prozent ist kein, die Tauglichkeit erheblich mindernder, Mangel vor.Das ist auch dann der Fall, wenn bei einzelnen Bereichen (z.B im städtischen Verkehr) die 10-Prozentgrenze mit ca. 11 Prozent nur unerheblich überschritten wird. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist daher ausgeschlossen) genaue Grenzen für erfolgreiche Wandlungsbegehren bei Kraftsstoff-Mehrverbrauch von Neuwagen festgelegt.

Eine derartige Klage bei ca. 8,5 % Mehrverbrauch war somit war von vorneherein aussichtslos, ein OLG kann bei derartiger Sachlage nicht von entsprechenden BGH-Entscheiden abweichen.

Es müßte also richtig heißen: " Seit 1996/1997 keine Wandelung/Rückabwicklung bei unter 13% Mehrverbrauch bei Neuwagen und trotzdem hat es wieder ein Kläger bei ca. 8,5% Mehrverbrauch sinnloserweise versucht..."

Viele Grüße, vectoura

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Sorry, das ist jetzt nicht böse gemeint, aber dass ist doch schon lange bekannt und durch diverse BGH-Entscheidungen abgesichert, dass erst ab einem bestimmten Grad eines Mehrverbrauchs eine Wandelung (Rückabwicklung) möglich ist. Hier hat wohl wieder ein RA nicht Bescheid gewußt oder "einfach" Geld verdient und hat seinen Mandanten unsinnig bis vor's OLG geschickt...dabei sind derartige Fälle schon tausendfach "durchgeklagt" wurden und vom BGH wurden schon lange bekannte "Regeln" für derartige Rückabwicklungsbegehren aufgestellt.

Siehe z.B. hier...http://www.rechtsanwalt.com/.../

Viele Grüße, vectoura

Na wenn Du meinst, daß es nicht so interessant ist......

Nein, ich meine, dass es sinnlos ist, mittels eines sachlich ungenauen Threadtitels ("Keine Wandelung bei Mehrverbrauch"😉 in der Folge auf ein derartiges, allerdings angesichts der schon lange bekannten entsprechenden BGH-Rechtsprechung, logisches OLG-Urteil einzugehen, in welchen eine Klage auf Wandelung (Rückabwicklung) wegen ca. 8,5% Mehrverbrauch (dein link) gegenüber den Normangaben zu Recht abgewiesen wird.

Wie aus dem von mir angegeben link ersichtlich ist, hat der BGH schon 1996 (Tenor:Wandelung ab 13% Mehrverbrauch möglich) und in der Folge dann im Jahr 2007 (Aktzeichen VIII ZR 19/5 BGHR 2007/860...Tenor: ... Abweichung des Kraftstoffverbrauchs eines Neufahrzeugs von den Herstellerangaben um insgesamt weniger als 10 Prozent ist kein, die Tauglichkeit erheblich mindernder, Mangel vor.Das ist auch dann der Fall, wenn bei einzelnen Bereichen (z.B im städtischen Verkehr) die 10-Prozentgrenze mit ca. 11 Prozent nur unerheblich überschritten wird. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist daher ausgeschlossen) genaue Grenzen für erfolgreiche Wandlungsbegehren bei Kraftsstoff-Mehrverbrauch von Neuwagen festgelegt.

Eine derartige Klage bei ca. 8,5 % Mehrverbrauch war somit war von vorneherein aussichtslos, ein OLG kann bei derartiger Sachlage nicht von entsprechenden BGH-Entscheiden abweichen.

Es müßte also richtig heißen: " Seit 1996/1997 keine Wandelung/Rückabwicklung bei unter 13% Mehrverbrauch bei Neuwagen und trotzdem hat es wieder ein Kläger bei ca. 8,5% Mehrverbrauch sinnloserweise versucht..."

Viele Grüße, vectoura

Zitat:

Original geschrieben von vectoura


Sorry, das ist jetzt nicht böse gemeint, aber dass ist doch schon lange bekannt ............

Dir mag es bekannt sein , aber längst nicht allen Usern, auch mir nicht.

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Mir ebenfalls nicht.. Vectoura er hats nur gut gemeint... das Du das nicht verstehst und gleich in dreifacher Ausführung schreibst ist wohl nicht wirklich nötig...

@ Vectoura...
Er schliff und schliff immer an sich, wurde aber stumpf, ehe er scharf war...

Jetzt stellt sich die Frage, warum dieser Fred im Insignia-Forum aufgemacht wird. War das corpus delicti ein Dicker?

Gruß cone-A

An alle Mods,

wegen meiner könnt ihr den Thread schließen, außer Sch.... kommt hier nichts raus.

Ich sag mal so – wer ein sparsames Auto haben möchte kauft nicht unbedingt ein Opel Insignia.

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