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Quitschen / Pfeifen beim Einkuppeln = Wandlung von Opel abgelehnt

Opel Insignia A (G09)
Themenstarteram 6. April 2011 um 9:25

Hallo zusammen,

ich habe eine tolle Geschichte mit meinem neuen Insignia erlebt, die ich gern schildere und um Hilfe bitte:

Erstzulassung: 07.06.2010

Isignia 2.0 CTDI 81KW

Das Problem: Bei längeren Fahrten (30km und länger) pfeift oder quitscht die Kupplung sobald ich über den Schleifpunkt komme. Sowohl im Fahrbetrieb, als auch im Leerlauf und auch wenn der Motor aus ist! Das Geräusch ist im Innenraum und auch im Motorraum zu vernehmen. Es wird lauter, je wärer die Außentemperaturen sind

Ich war mit diesem Auto bereits mehrere Male in Opel 2 unterschiedlichen Vertragswerkstätten. Der Fehler konnte seit nún 10 Monaten nicht behoben werden...

Die Werkstatt A hat den Fehler beim Kupplungsgeberzylinder vermutet und diesen ausgetauscht. Anschließend hatte das Fahrzeug mehr Fehler als zuvor (u.a. blinkte die Leuchte "Bitte Werkstatt aufsuchen, Tempomat funktionierte nicht, elektrische Parkbremse funktionierte nicht) und das eigentliche Problem war nicht behoben. Eine Nachbesserung war innerhalb von 2 Tagen nicht möglich, so dass ich das Auto mit allen Fehlern (!) zurückbekam und mir eine andere Werkstatt gesucht habe.

Werkstatt B stellte man schnell die Ursache für die neue Fehler fest (ein nicht richtig eingehängtes Kupplungspedal!!!) und versuchte das eigentliche Problem durch Fetten der Kupplung zu lösen.

Da dies den Fehler nicht behob, wurde ein komplett neuer Pedalblock bestellt und eingebaut, was auch keine Besserung brachte. Da zu diesem Zwecke das komplette Armaturenbrett ausgebaut werden musste und war anschließend sogar noch der Aschenbecher defekt bzw. ging nicht mehr zu.

Danach war das Auto im Technik Center, wo anscheinend solange Einzelteile getauscht werden sollen bis der Fehler behoben ist. Getauscht wurde das Zweimassenschwungrad (!?)....Fehler besteht weiterhin.

Ich habe dann den Wandlungswunsch einreicht, der Districleiter Technik ist mit mir gefahren und das Geräusch war nur seh leise wahrnehmbar, da es an dem Tag -6 Grad hatte und der Fehler dann kaum hörbar ist.

Kurzum, Opel (in Verbindung mit meinem FOH) lehnt die Wandlung ab.

Hatte von euch schonmal jemand diesen Fehler / dieses Geräusch oder weiß, wie ich auch ohne Klage noch eine Wandlung erreichen kann?

 

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Eine eventuelle Wandlung (Erstattung des Kaufpreises) ist immer mit Kosten verbunden.

Ohne Anwalt geht soetwas meistens nicht sauber über die Bühne.

In deinem Fall muss erstmal geklärt werden ob dieser "Mangel" nun behoben werden kann oder halt nicht. Es gibt auch geringfügige Mängel die mit einer Minderung abgegolten werden können.

Bei einem nur geringfügigem Mangel ist dann eine Wandlung meistens nicht möglich.

Um das festzustellen brauch man schon einen FOH der soetwas befürwortet oder aber einen unabhängigen Sachverständigen.

Eine weitere Möglichkeit ist auch das Recht auf „Nacherfüllung“

 

Im Internet stehen genügend Fälle und Gerichtsurteile

Quelle Klick hier

 

Erhält der Käufer bei Mängeln ein neues Auto?

 

Liegt ein Mangel vor, hat der Käufer das Recht auf „Nacherfüllung“. Er darf ein mangelfreies Fahrzeug verlangen, muss sich aber erst einmal darauf einlassen, dass der Verkäufer den Schaden beseitigt. Der Verkäufer trägt alle mit der Nachbesserung zusammenhängenden Kosten. Grundsätzlich hat der Käufer Anspruch auf Verwendung von Original-Ersatzteilen und Neuteilen.

Was ist, wenn der Händler nicht nachbessern will oder die Mängel nicht beseitigt bekommt? Verweigert der Verkäufer die Nacherfüllung, kann der Käufer nach entsprechender Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten oder Minderung des Kaufpreises verlangen. Eine Nachbesserung gilt meist nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen. So hat das Oberlandesgericht Düsseldorf etwa entschieden, dass der Käufer ein Cabrio zurückgeben kann, wenn das Dach ständig schlecht schließt (Aktenzeichen I-1U 152/07).

Muss der Autokäufer für die Nutzung vor Rückgabe des Autos zahlen?

 

Tritt ein Autokäufer vom Kaufvertrag zurück, weil das Fahrzeug Mängel hat, muss er dem Verkäufer dennoch einen Wertersatz für die zwischenzeitliche Nutzung des Fahrzeugs bezahlen. Das hat der unter anderem für Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs erst vor wenigen Wochen noch einmal unterstrichen (Aktenzeichen VIII ZR 243/08). Beim Rücktritt muss der Käufer den Vorteil ausgleichen, den er durch die Benutzung des Wagens bis zu dessen Rückgabe erlangt hat. Dafür werden normalerweise 0,4 bis 0,67 Prozent des Kaufpreises pro gefahrene 1.000 Kilometer angesetzt. Bei einem 20.000 Euro teuren Auto, das rund 5.000 Kilometer gefahren wurde, wären das maximal 3,5 Prozent des Kaufpreises, also 700 Euro.

http://www.automobilkanzlei.de/wandlung-kfz/38-wandlung-neuwagen

Also wie du siehst wird es nicht ganz einfach.

Viel Erfolg wünsche ich Dir.

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Eine eventuelle Wandlung (Erstattung des Kaufpreises) ist immer mit Kosten verbunden.

Ohne Anwalt geht soetwas meistens nicht sauber über die Bühne.

In deinem Fall muss erstmal geklärt werden ob dieser "Mangel" nun behoben werden kann oder halt nicht. Es gibt auch geringfügige Mängel die mit einer Minderung abgegolten werden können.

Bei einem nur geringfügigem Mangel ist dann eine Wandlung meistens nicht möglich.

Um das festzustellen brauch man schon einen FOH der soetwas befürwortet oder aber einen unabhängigen Sachverständigen.

Eine weitere Möglichkeit ist auch das Recht auf „Nacherfüllung“

 

Im Internet stehen genügend Fälle und Gerichtsurteile

Quelle Klick hier

 

Erhält der Käufer bei Mängeln ein neues Auto?

 

Liegt ein Mangel vor, hat der Käufer das Recht auf „Nacherfüllung“. Er darf ein mangelfreies Fahrzeug verlangen, muss sich aber erst einmal darauf einlassen, dass der Verkäufer den Schaden beseitigt. Der Verkäufer trägt alle mit der Nachbesserung zusammenhängenden Kosten. Grundsätzlich hat der Käufer Anspruch auf Verwendung von Original-Ersatzteilen und Neuteilen.

Was ist, wenn der Händler nicht nachbessern will oder die Mängel nicht beseitigt bekommt? Verweigert der Verkäufer die Nacherfüllung, kann der Käufer nach entsprechender Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten oder Minderung des Kaufpreises verlangen. Eine Nachbesserung gilt meist nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen. So hat das Oberlandesgericht Düsseldorf etwa entschieden, dass der Käufer ein Cabrio zurückgeben kann, wenn das Dach ständig schlecht schließt (Aktenzeichen I-1U 152/07).

Muss der Autokäufer für die Nutzung vor Rückgabe des Autos zahlen?

 

Tritt ein Autokäufer vom Kaufvertrag zurück, weil das Fahrzeug Mängel hat, muss er dem Verkäufer dennoch einen Wertersatz für die zwischenzeitliche Nutzung des Fahrzeugs bezahlen. Das hat der unter anderem für Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs erst vor wenigen Wochen noch einmal unterstrichen (Aktenzeichen VIII ZR 243/08). Beim Rücktritt muss der Käufer den Vorteil ausgleichen, den er durch die Benutzung des Wagens bis zu dessen Rückgabe erlangt hat. Dafür werden normalerweise 0,4 bis 0,67 Prozent des Kaufpreises pro gefahrene 1.000 Kilometer angesetzt. Bei einem 20.000 Euro teuren Auto, das rund 5.000 Kilometer gefahren wurde, wären das maximal 3,5 Prozent des Kaufpreises, also 700 Euro.

http://www.automobilkanzlei.de/wandlung-kfz/38-wandlung-neuwagen

Also wie du siehst wird es nicht ganz einfach.

Viel Erfolg wünsche ich Dir.

Themenstarteram 6. April 2011 um 10:27

Das Recht auf Nacherfüllung hatte Opel bei mir ja 5 mal ;)

Kennt denn sonst jemand dieses Geräusch und weiß wie es wegzubekommen ist?

Zitat:

Original geschrieben von TROTHER

Das Recht auf Nacherfüllung hatte Opel bei mir ja 5 mal ;)

Hauptsache du hast dir alles schriftlich anhand Werkstattaufträgen dokumentieren lassen ;)

Dir ist schon klar, daß Wandlung nur über den verkaufenden Händler läuft? Weil du von 2 FOHs schreibst.

Aber der DLT wird das schon wissen. :D

am 6. April 2011 um 11:11

Vielleicht drehen die Reifen leer durch, einfach mal langsamer einkuppeln :D

Themenstarteram 6. April 2011 um 12:05

Zitat:

Original geschrieben von AR147

Vielleicht drehen die Reifen leer durch, einfach mal langsamer einkuppeln :D

Wenn das Auto steht und der Motor aus ist? :D

wie kanns "am Schleifpunkt" bei STEHENDEM Motor zu einem Quietschgeräusch kommen???

da kommt keiner mit...

vielleicht drückst du ja mit dem rechten Knie währenddessen auf die Mittelkonsole :-)

Gruß,

Z4Isthier

am 7. April 2011 um 6:42

Wenn es so ist, dann wird es trotz allem noch immer das Kupplungslager sein. Also, das Lager vom Pedal.

am 27. Mai 2011 um 17:27

Sollte der Thread noch interessant sein: ich hatte das mal vor längrer Zeit, allerdings mit einem Audi 80, Typ B4.

Grund war seinerzeit der Torsionsdämpfer an der Kupplungsscheibe, ein Konstrukt aus 4 quadratisch angeordneten Spiralfedern um dieses verzahnte Loch, womit die Scheibe auf der Welle steckt. Eine Feder hatte sich in ihrer Aussparung verkantet, und beim Einkuppeln, wenn also Last auf die Welle kam und Federn arbeiteten, "sägte" das Metall der Scheibe an einer Windung der Feder herum - und hatte die Hälfte der Materialstärke schon geschafft.

Durch die Vibrationen (deren Dämpfung wegen die Federn eingebaut waren) ergab sich eine oszillierende Bewegung, die das Quitschen verursachte...

Sachen gibt's...

Gruß

Michael.

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